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Cannabis-Eigenanbau: Wo darf angebaut werden?
Seit dem 01. April ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft und erlaubt Erwachsenen unter anderem, für den Eigenbedarf bis zu drei Cannabispflanzen anzubauen. Angebaut werden darf innerhalb der privaten Wohnung, allerdings müssen die Pflanzen insbesondere vor dem Zugriff von Jugendlichen geschützt sein. Angesichts der Jahreszeit und der steigenden Temperaturen liegt es für viele angehende Hanfgärtner nahe, die Pflänzchen im heimischen Garten oder im Schrebergarten anzubauen.
Dagegen spricht auch nichts, denn unter den Begriff der „privaten Wohnung“ gehören im Sinne dieses Gesetzes alle „zu privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten“, wozu auch Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä. gezählt werden. Aber auch hier müssen die Pflanzen vor unbefugten Zugriff geschützt sein, besonders vor dem Zugriff durch Jugendliche.
Wir empfehlen beim Outdoor-Anbau auch für Sichtschutz zu sorgen, um etwa Ernte-Dieben vorzubeugen. Zudem hat es sich bewährt, die Pflanzen so zu beschneiden, dass sie eine rundliche statt „Christbaum“-Form annehmen (mehr dazu in der kommenden grow! Ausgabe).
Im Freilandanbau sollte beachtet werden, dass die meisten Hanfsorten Nachtfröste nur bedingt aushalten. Wenn die Nachttemperaturen unter Null Grad Celsius fallen sollten, müssen insbesondere Sativa-dominante Sorten entsprechend geschützt werden.
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