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Gericht hebt Konsumverbot im Englischen Garten teilweise auf

03.08.2025 11:27
von grow! Magazin
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Politik & Gesellschaft

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 28.7.25 im Eilverfahren beschlossen, dass das Cannabiskonsumverbot im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München vorläufig aufgehoben wird. Damit gab das Gericht einem Antrag gegen die bayerische Parkverordung statt, den ein Cannabis-Patient und ein Konsument mit Unterstützung des Deutschen Hanfverbands (DHV) gestellt hatten. Im Englischen Garten nördlich des Isarrings darf ab sofort und bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder Cannabis konsumiert werden. Im Hauptsacheverfahren geht es weiterhin um die vollständige Aufhebung des Verbots im gesamten Englischen Garten.

Am 30.7.25 stellt der DHV in einer Online-Pressekonferenz eine weitere Klage vor – gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG), in dem ein Verbot des Konsums von Cannabis auf allen Volksfesten und in den Raucherbereichen aller Gaststätten in Bayern festgelegt wurde. Mit dabei sind wie bei der Klage gegen die Parkverordnung der Patient René Korcak und der Konsument Emanuel Burghard sowie der Betreiber der Tortuga-Bar in Fürstenfeldbrück, Dr. Andreas Rothenberger. In der Pressekonferenz werden die Hintergründe der Klage, die juristische Strategie und die persönlichen Auswirkungen der bayerischen Verbotspolitik aus Sicht der Betroffenen erläutert.

Zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erklärt Rechtsanwalt David Werdermannn, Rechtsanwalt der Kanzlei KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte, der die Antragsteller vor Gericht vertritt: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass das pauschale Cannabis-Verbot im Englischen Garten auf rechtlich wackeligen Füßen steht. Dass der Nordteil jetzt vom Konsumverbot ausgenommen ist, ist ein wichtiger Erfolg für die Grundrechte von Konsumentinnen und Konsumenten sowie ein erster Schritt zurück zur Rechtsstaatlichkeit in der bayerischen Cannabispolitik.“

Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands dazu: “Auch Bayern muss sich an Bundesgesetze halten. Es kann nicht sein, dass sich die CSU aus ideologischen Gründen ein eigenes Anti-Cannabis-Gesetz strickt.”

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 29.07.2025

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