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Wegweisendes Urteil des BGH zu CBD-Blüten, Cannabiswirtschaft atmet auf

25.03.2021 13:08
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Justiz

Am 24.03.2021 wurde das Urteil des BGH zum „Hanfbar-Prozess“ gesprochen. Die Leipziger Richter stellten dabei fest, dass „CBD-Blüten“ aus Nutzhanf zwar ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind, jedoch unter Ausschluss von angenommenen Missbrauchspotentialen an Endverbraucher legal verkauft werden dürfen. Dies bedeutet eine große Erleichterung für die Händler, die bisher oft von geschäftsschädigenden Razzien betroffen waren. Das Gerichtsverfahren selbst wurde somit an die Vorinstanz, das Landgericht in Braunschweig, zurückverwiesen.

Das LG Braunschweig hatte die Betreiber der „Hanfbar“ im Januar 2020 zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie THC-arme Nutzhanf-Blüten (THC-Gehalt unter 0,2%) an Endverbraucher verkauften. Damit hätten die Betreiber illegalen Betäubungsmittelhandel betrieben, so das damalige Urteil. Dieses Urteil muss nun neu verhandelt werden. Der BGH stellte klar, dass – entgegen der ehemaligen Auffassung des LG Braunschweig – die „Ausnahmevorschrift“ der Abgabe (gewerblicher Handel) „an den Endabnehmer zu Konsumzwecken“ nicht grundsätzlich entgegenstehe. Dem BGH folgend muss nun sichergestellt werden, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen ist.

Nach Ansicht der Cannabiswirtschaft könnte dies über Abgabemengen, Beipackzettel, Hinweise auf den Produktverpackungen oder entsprechende Produktzubereitungen (z.B. Teemischungen) erfolgen. Die Gewinnung von THC bzw. der angenommene Missbrauch von Nutzhanf erscheint bereits aus Wirtschaftlichkeitserwägungen realitätsfremd. Eine Neuentscheidung dürfte für viele Landwirte, Betreiber und Hersteller von Nutzhanfprodukten von großer Bedeutung sein, da es in der Vergangenheit immer wieder zu rechtlicher Verfolgung und Unklarheiten mit Nutzhanf bzw. daraus gewonnenen Produkten kam. Zahlreiche Verordnungen (z.B. Handreichungen in NRW, Rundverfügungen in HH, usw.) müssen nun der Rechtsprechung angepasst werden und der Kontroll- und Verfolgungsdruck sollte sich verringern.

Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.

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