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Schweiz legt Gesetzentwurf für Cannabis-Legalisierung vor

Die Schweiz macht ernst: Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates hat einen Gesetzentwurf für eine umfassende Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Damit wäre nicht nur der Eigenanbau erlaubt, sondern auch der gewerbliche Anbau und Verkauf – ein europaweit einzigartig liberaler Ansatz.
Eckpunkte des Entwurfs
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THC-Grenzen: Blüten max. 20 %, Haschisch und Extrakte max. 60 %.
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Besitz in der Öffentlichkeit: bis zu 5 g reines THC (30 g Blüten oder 15 g Hasch aus Eigenproduktion).
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Eigenanbau: erlaubt sind 3 weibliche Pflanzen; Lagergrenze: 75 g THC (ca. 500 g Blüten).
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Weitergabe: unentgeltlich zwischen Erwachsenen möglich – innerhalb der Besitzgrenzen.
Bis zum 1. Dezember 2025 können Verbände und Betroffene Stellung nehmen. Mit weiteren Schritten im Gesetzgebungsverfahren ist daher erst 2026 zu rechnen.
Deutschland: gemischte Stimmung
Während die Schweiz einen historischen Schritt wagt, ist die Situation in Deutschland zwiespältig:
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Drogenbeauftragter Hendrik Streeck sprach sich dafür aus, die Verschreibung von medizinischen Blüten zu verbieten – ein herber Schlag für viele Patient:innen, die auf den schnellen Wirkeintritt angewiesen sind. Gleichzeitig stellte er den Eigenanbau infrage.
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Positiv: Streeck betonte, dass er die Ergebnisse der Evaluation des CanG abwarten wolle, bevor konkrete Forderungen erhoben werden.
Neue Studie: Legalisierung wirkt
Ein Bericht des Instituts für Suchtforschung, der Frankfurt University of Applied Sciences und der Evangelischen Hochschule Freiburg zeigt deutliche Fortschritte:
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88,4 % der Befragten bezogen ihr Cannabis in den letzten sechs Monaten legal (Eigenanbau, Vereine, Apotheken). Vor der Entkriminalisierung waren es nur 23,5 %.
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Konsumierende fühlen sich akzeptierter, weniger von Strafverfolgung bedroht und suchen häufiger Hilfe, wenn Probleme auftreten.
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Einzig beim Thema Führerschein gab es keine Verbesserungen.
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