redAktion: +49 (0)5676 920 920

Anzeige


Politik: Verkehrsminister Wissing will jetzt doch Cannabisgrenzwert im Straßenverkehr überprüfen

30.06.2023 11:15
von grow! Magazin
(Kommentare: 0)
Politik+Gesellschaft

Bisher wollte Verkehrsminister Wissing die Grenzwerte für THC nicht anpassen, obwohl auch Experten des 60. Verkehrsgerichtstags im August 2022 festgestellt hatten: „Der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum liegt so niedrig, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.“ International gelten Grenzwerte zwischen zwei und zehn Nanogramm.

Das Gesundheitsministerium und Vertreter der Koalitionsfraktionen hatten aber darauf gedrungen, angepasste Grenzwerte in das Gesetz zur Cannabislegalisierung aufzunehmen. Andernfalls werde die Freigabe „durch die Hintertür torpediert“, hieß es. Autofahrer und fahrerinnen, die in Deutschland Cannabis konsumieren, müssen derzeit damit rechnen, den Führerschein zu verlieren, wenn sie in eine Kontrolle geraten, auch wenn der letzte Joint schon einige Tage her ist.

Jetzt ist der Verkehrsminister doch bereit, im Rahmen der geplanten Legalisierung von Cannabis die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gegenwärtig werde die Einrichtung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr vorbereitet, die sich mit der Untersuchung und Ermittlung eines Grenzwertes befassen solle.

Quelle: rnd

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben
Was ist die Summe aus 9 und 7?

Anzeige


© 2023 COPYRIGHT :: Hanf Verlag Darmstadt GmbH | WEBDESIGN :: nearshore.dc
Unsere Online-Werbepartner: Barney's Farm # Cannatrade # Cultiva # DHV - Deutscher Hanfverband # Paradise Seeds # Sweet Seeds # Original Sensible Seeds # UndrCovrLab #Amsterdam Seed Center # Original Seeds Store # Cannoptikum #Samenwahl
Achtung: Der Anbau und der Besitz von Cannabis sind nicht überall legal. Bitte beachte stets deine lokale Gesetzgebung! Wir möchten nicht zu dem Konsum von Drogen anregen und raten jedem, es im Zweifelsfall sein zu lassen.
x

AKTUELLE AUSGABE