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Medizin: Cannabis -Patienten zurück auf den Schwarzmarkt?
Gemeinsamer Bundesausschuss bedroht etablierte Versorgung von schwerstkranken Patienten mit Cannabis als Medizin
„Es besteht die Gefahr, dass schon bald wieder viele schwerstkranke
Patient:innen in den Schwarzmarkt zurück gezwungen werden“, ist die einhellige Meinung der Fachverbände von Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheker:innen und Herstellern auf den neuen Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum zukünftigen Umgang mit Cannabis als Medizin. Ende November wurden die Stellungnahmen verschiedener Verbände beim G-BA eingereicht. Auch Demecan, der einzige unabhängige deutsche Produzent von medizinischem Cannabis, unterstützt die verbändeübergreifende Stellungnahme des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) zum neuen Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über den zukünftigen Umgang mit Cannabis als Medizin.
Im Richtlinienentwurf enthalten ist unter anderem der Vorschlag, getrocknete Cannabisblüten künftig nur noch nach besonderer Begründung zu verordnen und erstatten. Auch die Erlaubnis, Rezepte für Cannabis-basierte Medikamente auszustellen, soll dem Richtlinienentwurf zufolge auf bestimmte Fachärzte begrenzt werden. Die derzeitigen Entwürfe der neuen G-BA Richtlinie basieren auf den Erkenntnissen einer Begleiterhebung, welche einerseits nicht als wissenschaftliche Studie verstanden werden darf und andererseits nur einen Bruchteil der Patient:innen abbildet und damit nicht repräsentativ ist. Trotz dieser methodischen Einschränkung schlussfolgern die Verfasser der Begleiterhebung u.a., dass in nahezu 75% der Fälle durch die Anwendung von Cannabisarzneimitteln eine Besserung der Symptomatiken erreicht wurde. Berichtete Nebenwirkungen waren häufig, aber in der Regel nicht schwerwiegend.
Somit überrascht es sehr, dass die nun vorliegenden Entwürfe der neuen G-BA Richtlinie den Zugang für eine Cannabis-basierte Medikation insbesondere für Kassenpatienten deutlich einschränken, was ein Schlag ins Gesicht der Patient:innen ist, die seit Jahren erfolgreich mit Cannabis-basierten Medikamenten behandelt werden. Außerdem sind Teile des G-BA Richtlinienentwurfs ein direkter Angriff auf die Therapiefreiheit der Ärzt:innen. Während der aktuelle Rechtsrahmen bereits jetzt große Hürden für die Verschreibung von Cannabis als Medizin setzt, würden in Zukunft noch weniger Ärzt:innen in der Lage sein, über die richtige Behandlungsmethode für ihre Patient:innen zu entscheiden.
Quelle: Pressemitteilung Demecan/ Verbandsübergreifende Pressemitteilung vom 30.11.2022
Den Richtlinienentwurf des G-BA zum zukünftigen Umgang mit Cannabis als Medizin:
https://www.g-ba.de/beschluesse/5693/
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