Anzeige
Gerichtsurteil: Cannabis-Konsumverbot in Münchener Parks illegal
Bayerische Parkanlagen-Verordnung (Park-VO) für ungültig erklärt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 24. November das pauschale Cannabis-Konsumverbot in mehreren Münchner Parks – darunter im Englische Garten und im Hofgarten– aufgehoben und die entsprechenden Regelungen der bayerischen Parkanlagen-Verordnung für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts fehlt eine ausreichende Begründung, den Cannabiskonsum über die Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) hinaus weiter einzuschränken. Es äußerte Zweifel daran, dass vom Konsum im Freien eine relevante Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung ausgeht, und stellte zudem die ungleiche Behandlung von Tabak und Cannabis infrage, da Tabakrauchen weiterhin erlaubt ist.
Damit ist der Konsum von Cannabis in den betroffenen Parks grundsätzlich zulässig, solange keine Kinder oder Jugendlichen in unmittelbarer Nähe sind und sich kein Spielplatz in Sichtweite befindet – denn dort gilt weiterhin ein gesetzliches Verbot. Bereits im Juli 2025 war ein Teil des Verbots im Eilverfahren vorläufig außer Kraft gesetzt worden.
Geklagt hatten die Betroffenen Emanuel Burghard und René Korcak, unterstützt vom Deutschen Hanfverband; vertreten wurden sie durch Rechtsanwalt David Werdermann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde jedoch nicht zugelassen. Die Bayerische Staatsregierung kann dagegen Beschwerde einlegen.
Quelle: DHV
Nachricht 3 von 1062
- Anfang
- Zurück
- ...
- TeilnehmerInnen für Umfrage zum Drogenkonsum gesucht
- Gerichtsurteil: Cannabis-Konsumverbot in Münchener Parks illegal
- Deutsche Behörden retournieren 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an Dutch Passion
- ...
- Vorwärts
- Ende
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Anzeige