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Gefangene aufgrund des neuen Cannabis-Gesetzes entlassen
Das neue rückwirkende Cannabis-Gesetz führt in Deutschland zu einer beispiellosen Situation: Zahlreiche Gefangene müssen freigelassen werden. Das Bremer Justizministerium bezeichnet die Cannabis-Amnestie als „absoluten Exoten“. Seit dem 1. April profitieren Häftlinge von der geänderten Rechtslage, insbesondere jene, die wegen des Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis verurteilt wurden. Behörden stehen nun vor der Herausforderung, Tausende Akten zu überprüfen. Bisher wurden jedoch nur wenige Menschen freigelassen – in Bayern waren es 33, in Baden-Württemberg 19. Nordrhein-Westfalen hat zwar die meisten Akten geprüft, aber keine Informationen zu Freilassungen veröffentlicht.
Kritiker bemängeln, dass das Gesetz keine massenhaften Entlassungen zur Folge habe, da viele Gefangene wegen schwererer Vergehen inhaftiert sind. Ein besonders umstrittener Fall betrifft einen Mann, der 450 Kilogramm Marihuana nach Deutschland schmuggelte. Obwohl ausreichende Beweise vorlagen, konnte er aufgrund der neuen Rechtslage nicht verurteilt werden und wurde freigelassen. Dies sorgte für scharfe Kritik, unter anderem von Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). Die Überprüfung der Amnestie-Verfahren ist äußerst zeitaufwendig. In Bayern mussten beispielsweise 41.500 Akten manuell gesichtet werden. Bundesweit wurden bereits mindestens 200.000 Akten geprüft, was mehr als 100.000 Arbeitsstunden in Anspruch nahm.
Quelle: Frankfurter Rundschau
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