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Drogenbeauftragte fordert einheitliche Regelungen zum Cannabis-Besitz

28.12.2019 07:00
von grow! Magazin
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Drogenbeauftragte fordert einheitliche Regelungen zum Cannabis-Besitz

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hielt es für „schwierig“, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die erlaubten (geringen) Mengen des Cannabis-Besitzes gibt und sprach sich für bundesweit einheitliche Regelungen aus. Vorausgegangen war im Dezember ein Besuch im Görlitzer Park in Berlin, der als großer Drogenumschlagplatz bekannt ist. So sagte Ludwig, die Differenz zwischen der erlaubten Höchstmenge in Berlin mit 15 Gramm und beispielsweise Hamburg mit sechs Gramm locke Menschen in die Hauptstadt zum „Cannabis-Tourismus“, was für die Stadt aber nicht die Art von Tourismus sei, die sie sich so vorgestellt habe.

Was eine „geringe Menge“ ist, wird je nach Bundesland unterschiedlich interpretiert: In Bayern sowie in 11 weiteren Bundesländern sind es bis zu sechs Gramm Cannabis, in Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz bis zu zehn Gramm. Das ist die Grenze, bis zu der von einem Strafverfahren abgesehen werden kann, aber nicht muss. Die Einleitung eines Verfahrens liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Nur in Berlin muss ein Verfahren bei bis zehn Gramm eingestellt werden. Der Ermessensspielraum liegt hier zwischen zehn und 15 Gramm. Eine einheitliche Regelung von sechs Gramm sei angeblich auch von anderen Bundesländern gewünscht worden. Bereits im März 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die geringe Menge Cannabis einheitlich geregelt und das BtmG nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Cannabis angepasst werden sollte, was leider bis jetzt nicht konsequent umgesetzt wurde.

Kommentare und Kritik zum Vorstoß Ludwigs, den damaligen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts jetzt umzusetzen, gab aus verschiedenen Lagern: Bayerns Polizeigewerkschaft (DPoLG Bayern) möchte weiterhin eine konsequente Strafverfolgung auch bei Besitz geringer Mengen Cannabis. Man sieht die „Neuregelung“ (s. BVerfGE 90, 145(190)) als „falsches Signal“ an und löste somit einen Sturm der Entrüstung im Internet aus. Kritische Kommentare werden vonseiten der DPoLG Bayern einfach gelöscht, man stellt sich der Sachlage nicht. Der Sprecher des DHV München, Andreas Richter, erklärte hierzu: „In Zeiten der Überlastung der deutschen Justiz halte ich es für mehr als bedenklich, dass eine Polizeigewerkschaft entgegen wissenschaftlich fundierter Feststellungen der Sinnlosigkeit und Schädlichkeit weiter strengstens an der Verfolgung aller Cannabiskonsumenten festhalten möchte.“

Von der SPD hieß es hingegen: Gut, aber zu kurz gegriffen. Ein einheitlicher Grenzwert sei sinnvoll, „der sollte sich aber am oberen Ende der bisherigen Werte in den Bundesländern orientieren“, so SPD-Drogenpolitiker Dirk Heidenblut. Er fordert zudem Modellprojekte in Kommunen, die die legale und kontrollierte Abgabe von Cannabis erproben sollen. Die FDP ging noch weiter: Sie forderte die Bundesregierung auf, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige einzuführen. Das schütze Konsumenten vor Gesundheitsgefahren und löse das Problem des Schwarzmarktes.

Quellen: BR24/Die Welt/DHV

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