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Cannabis beim Verkehrsgerichtstag: Die Resultate
Der 56. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar nahm sich vergangene Woche auch des Themas Cannabis im Straßenverkehr an. Bereits im Vorfeld hatten Medienberichte schlimmes erahnen lassen - u.a. wurde etwa die Fahrtauglichkeit von Cannabis-Patienten pauschal in Frage gestellt (wir berichteten).
Der Beschluss der Expertengruppe, wie er nun verabschiedet wurde, zweifelt die Fahreignung solcher Patienten nun grundsätzlich an. Aus diesem Grund fordert der VGT, dass solche Konsumenten sich bei qualifizierten Ärzten über die Effekte der Fahrbeeinträchtigung informieren lassen und im Anschluss ein amtliches Dokument erhalten, das diese Belehrung nachweißt.
Auch der Deutsche Hanfverband DHV nahm an dem Panel teil. Deren Geschäftsführer Georg Wurth erklärt: “Tatsächlich macht der Beschluss es den Patienten schwerer. Die konservativen Fachleute auf dem VGT wollen noch nicht so recht wahrhaben, dass Cannabis auch eine normale Medizin ist und verkehrsrechtlich als solche zu behandeln ist.” Interessanterweise, so Wurth, war aber genau dies auch der Standpunkt der Vertreter der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und des Bundesverkehrsministeriums. Wäre es nach ihnen gegangen, sei keine Änderung am Status Quo nötig gewesen.
Der Verkehrsgerichtstag wird traditionell einmal im Jahr in der letzten Januarwoche abgehalten. Zwar wird die Veranstaltung von einem privaten Verein ausgerichtet, die Empfehlungen finden in der Politik aber häufig Gehör. Ob der Beschluss zu Cannabis-Patienten in der genannten Form ebenfalls umgesetzt wird, steht noch in den Sternen. Wenn er aber umgesetzt werden würde, so Wurth, “müsste das nicht unbedingt bedeuten, dass viel mehr Patienten ihre Führerscheine verlieren, aber der Aufwand für Patienten, Ärzte und Führerscheinstellen würde deutlich steigen.” Er bezeichnet den Beschluss des VGT als “ein Lex Cannabis, eine Ungleichbehandlung von Cannabispatienten im Vergleich zu denen, die andere BTM-Medikamente nehmen.” Entsprechend stimmte der DHV auch gegen den Beschluss.
Ein weiteres großes Thema, das sich auch der DHV auf die Fahnen geschrieben hat, war der Führerscheinentzug für "sonstige" Konsumenten von Cannabis. Hier fordert der VGT ein Ende des pauschalen Führerscheinentzugs für erstmalig auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer. Statt dessen soll nach einer positiven Kontrolle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um so nachzuweisen, dass man trotz überschrittener Grenzwerte für das Führen eines Kfzs geeignet sei. Bisher musste man diese absolvieren, um seinen verlorenen Führerschein zurückzuerhalten - nun soll man sie anscheinend absolvieren, um ihn erst gar nicht zu verlieren.
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