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Bundesregierung beschließt neues Cannabisgesetz

Heute (16.08.2023) wurde vom Kabinett der Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem eine Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland erreicht werden soll. Nun muss der Gesetzestext, der sich nicht wesentlich vom Referenten-Entwurf unterscheidet und der auf viel Kritik gestoßen war, im Bundestag diskutiert und beschlossen werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen des Gesetzestextes im Laufe der Debatte im Bundestag vorgenommen werden, und wie dann das endgültige Gesetz aussehen wird. Bisher ist geplant, 25 Gramm Cannabis als Eigenbedarf für Erwachsene freizugeben, außerdem den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen pro Person, sowie die Gründung von Cannabis Social Clubs zum gemeinsamen Eigenanbau und Versorgung mit bis zu 50 Gramm Cannabis pro Mitglied. An dieser Stelle ersparen wir uns genauer auf die Details einzugehen, denn (hoffentlich) werden die noch angepasst und realitätsbezogener formuliert.
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