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BGH verbietet den Handel mit CBD-Blüten, wegen THC-Wert-Steigerung bei Erhitzung

17.10.2022 10:40
von grow! Magazin
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Politik+Gesellschaft

Wenn jemand von CBD-Blüten high werden könnte, ist der Handel damit verboten. Sie fallen dann nicht unter eine Ausnahme für Cannabis, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erläuterte. In diesem Zusammenhang bestätigte der Fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig die Haftstrafen gegen zwei Angeklagte aus Berlin, die mit CBD-Blüten gehandelt hatten. Einer von ihnen hatte insgesamt 120 Kilogramm Blüten von Cannabispflanzen mit einem hohen Gehalt an dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) gekauft, der andere hatte dabei geholfen. Cannabidiol wird eine entspannende bis angstlösende Wirkung nachgesagt. Der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), das den Hauptanteil der berauschenden Wirkung ausmacht, lag in den Blüten unter 0,2 Prozent. Die Grenze für die Befreiungsvorschrift wurde somit nicht überschritten. Der Hauptbeklagte verkaufte die Blüten an Großhändler weiter, die sie ihrerseits an Spätläden und CBD-Fachgeschäfte verkauften.

Im Juli 2021 verurteilte ihn das Landgericht Berlin wegen Bandenhandels mit großen Mengen an Betäubungsmitteln zu drei Jahren und neun Monaten Haft, den Mitangeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die beiden wandten sich an den BGH, um das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen - allerdings fand er keine. Das Amtsgericht habe die CBD-Blüten korrekterweise als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft, erklärte er. Sie können also nicht mit ihnen handeln. Der THC-Grenzwert wurde nicht überschritten. Ein Missbrauch zu Rauschzwecken kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Denn würden die Blüten erhitzt, würde mehr THC freigesetzt. Dies war dem Hauptangeklagten bekannt. Auch wenn die Pflanzen legal in Spanien angebaut wurden, fallen sie nicht unter die europäische Warenverkehrsfreiheit, weil der Handel mit Betäubungsmitteln verboten ist, erklärte der BGH. Er wies die Berufungen der Angeklagten zurück. Das Berliner Urteil ist damit rechtskräftig. Eine ähnliche Entscheidung traf der BGH im März 2021 in einem Fall aus Braunschweig: Damals erklärte er, dass der Verkauf von Hanftee nur dann legal sei, wenn sicher sei, dass sich niemand daran berauschen könne.

Quelle: The Aktuelle News

 

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