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Anhörung zur THC-Grenzwerterhöhung im Straßenverkehr mehrheitlich begrüßt
Berlin: Die Koalitionsfraktionen planen, den gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehr auf 3,5 ng/ml zu erhöhen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses stimmten die meisten Sachverständigen zu.
Gerhard Hillebrand vom ADAC hält den neuen Grenzwert für sinnvoll, da der alte Wert von 1 ng/ml häufig „falsch positive“ Ergebnisse lieferte. Die Beibehaltung des aktuell geltenden Grenzwertes von 1 ng/ml wurde nur für Fahranfänger von den Expertinnen und Experten begrüßt. Stefan Tönnes und Ingo Koßmann betonten, dass der neue Grenzwert verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigungen erfassen könne.
Kritik kam unter anderem von Frank Mußhoff und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Mußhoff warnte vor einer Bagatellisierung der Wirkung, während die DPolG Probleme bei der Umsetzung und hohe Kosten durch notwendige Speicheltests anführte.
Fabian Steinmetz forderte eine Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol, während Anja Käfer-Rohrbach vom GDV die Bedeutung eines gesetzlichen Grenzwertes für die Versicherungswirtschaft hervorhob. Lorenz Böllinger, Mitglied im Expertennetzwerk Schildower Kreis, sah in der Erhöhung einen Schritt in die richtige Richtung.
Quelle: Deutscher Bundestag
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