redAktion: +49 (0)5676 920 920

Anzeige


Konsequenzen maximaler Prohibition: Vereinigte Arabische Emirate

16.05.2018 15:00
von
(Kommentare: 0)
Politik+Gesellschaft
Flagge Vereinigte Arabische Emirate

Wer schon einmal wegen ein paar Hanfblüten eine Strafe zahlen, den Führerschein abgeben oder sogar eine Bewährungs- oder Haftstrafe verbüßen musste, kann ein Lied von den Folgen einer repressiven Drogenpolitik singen. Eine Politik, welche lieber Genussraucher, Hobbygärtner und andere Hanffreunde abstraft, als sich der Tatsache zu stellen, dass dieser sinnlose, ideologisch motivierte Krieg gegen Drogen sein illusorisches Ziel einer rauschfreien Gesellschaft niemals erreichen kann. Doch so unschön die rechtlichen Folgen des Umgangs mit Cannabis im deutschsprachigen Raum auch sein können, es gibt Länder, in welchen bereits ein kleiner Rest eines Joints Grund genug für eine mehrjährige Haftstrafe ist. Diesmal nehmen wir die Föderation aus sieben autonomen Emiraten im Südosten der arabischen Halbinsel genauer unter die Lupe: Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).

Zu den VAE gehören Abu Dhabi, Ajman, Fujairah, Ras al-Khaimah, Sharjah, Umm al-Quwain und das bekannteste der Emirate: Dubai. Die Föderation ist im Vergleich zu anderen Staaten noch relativ jung, 1971 wurden die VAE gegründet. In der föderalen konstitutionellen Monarchie gibt es keine Regierungsparteien, keine Opposition und natürlich keine Gewerkschaften. Aktueller Inhaber des Präsidentenamtes ist der Herrscher der Hauptstadt Abu Dhabi, Scheich Chalifa bin Zayid Al Nahyan. Der Herrscher des Emirates Dubai, Mohammed bin Rashid Al Maktoum, ist sowohl Vizepräsident und Premierminister als auch der Verteidigungsminister der VAE. Dubai ist nicht nur das bevölkerungsreichste der sieben Emirate, sondern auch Spitzenreiter, was die Umsetzung der drakonischen Drogengesetze der Föderation anbelangt.

Die VAE insgesamt sind im internationalen Krieg gegen Drogen ein Paradebeispiel für einen ideologisch-kompromisslosen Kämpfer gegen den Rausch, denn es gilt eine harte Null-Toleranz-Politik. Mit allen Mitteln soll der Drogenkonsum in den VAE vollständig unterbunden werden. 2013 veröffentlichte der EU-Rat einen Bericht, wonach damals unglaubliche 90 Prozent sämtlicher Insassen von Haftanstalten der Föderation dort wegen Drogendelikten einsaßen. Die sieben Emirate haben eine gemeinsame, einheitliche Gesetzgebung in puncto Drogen, doch die Polizei von Dubai ist den meisten Berichten zufolge im Vergleich die am besten organisierte.

Absolute Null-Toleranz

In der letzten Ausgabe konnten wir euch über die Verhältnisse in China informieren, wo schon der Nachweis des Cannabiskonsums per Urintest genügt, um von den Autoritäten kommentarlos abgeführt zu werden. Was die Härte des Durchgreifens in Sachen Drogen angeht, stehen die VAE der Volksrepublik in nichts nach. Denn gemäß der gegenwärtigen Gesetzeslage ist auch hier bereits der Nachweis des Konsums von verbotenen Substanzen durch Blut- oder Urintests ausreichend, um wegen Drogenbesitzes belangt und verurteilt zu werden. Wer sich auf der Durchreise befindet und außerhalb der VAE konsumiert hat, muss allerdings keine Anklage fürchten. Es finden sich zahlreiche Fälle, in welchen Beschuldigte wegen des „Besitzes“ verschwindend geringer Mengen Drogen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Einer der prominentesten Fälle der Vergangenheit war der des Briten Keith Brown. Der 43-jährige Vater dreier Kinder war im September 2007 am Flughafen Dubai International verhaftet worden, nachdem Zollbeamte 0,0003 Gramm Cannabis im Rest einer gedrehten Zigarette unter einer seiner Schuhsohlen gefunden hatten. Der Rastafari war auf der Durchreise von Äthiopien gewesen, als man ihn am Flughafen kontrollierte und die mit dem bloßen Auge kaum sichtbaren Spuren gefunden wurden. Zurecht bestürzte Berichte internationaler Medien sprachen damals von einer Menge, die weniger wiegt als ein einzelnes Körnchen Zucker. Nach internationalen Berichten und kontroversen Diskussionen kam Brown nach vier Monaten schließlich wieder frei.

Der liegt zwar inzwischen bereits eine Weile zurück, doch er steht stellvertretend für zahlreiche weitere, in denen wegen Kleinstmengen oder gar bloßen Spuren verbotener Substanzen die für Drogenbesitz vorgeschriebene Strafe von vier Jahren Haft verhängt wurde. Die Menschenrechtsorganisation Fair Trials nahm den Fall damals zum Anlass, Reisende ausdrücklich vor der Gesetzeslage der VAE zu warnen: „Der Zoll verwendet neues, hochsensibles Equipment, um extrem gründliche Durchsuchungen von Reisenden durchzuführen und wenn sie irgendeine Menge finden – egal wie winzig – ist dies ausreichend, um eine obligatorische vierjährige Haftstrafe nach sich zu ziehen“, erklärte die damalige Geschäftsführerin von Fair Trails nach dem Urteil gegen Brown. Diese Warnung ist nach wie vor aktuell. Sie verwies auch auf einen Mann aus der Schweiz, der wegen Drogenbesitzes eingebuchtet wurde, weil sich drei Mohnsamen in seiner Kleidung fanden, nachdem er vor seinem Flug am Flughafen Heathrow Mohngebäck gegessen hatte. Ein ähnlicher Fall ereignete sich erst im August des vergangenen Jahres, als eine indische Hausfrau wegen des Besitzes von etwas über einem Pfund Mohnsamen verhaftet wurde. Die 33-jährige hatte mit den Samen keine Drogen anbauen, sondern für ihre fünf Kinder backen wollen. Die Mutter kann sich glücklich schätzen, dass das Gericht, vor dem sie sich verantworten musste, ihr glaubte. Denn in der Regel nehmen solche und ähnliche Fälle in Dubai einen weit weniger erfreulichen Ausgang.

Das Verhängen einer vierjährigen Haftstrafe ist nach wie vor gängige Praxis, wie auch das Beispiel eines 21-jährigen Studenten aus dem Sudan zeigt, der im Oktober 2015 wegen des Besitzes von 22 Hanfsamen verurteilt wurde. Auch Besitzer geringster Mengen werden noch immer regelmäßig zu vier Jahren verurteilt, im November 2015 erwischte es einen Geschäftsmann mit gerade einmal 0,45 Gramm Eigenbedarf. Je nach gefundener Menge kann die Strafe aber auch schnell weitaus länger ausfallen. Erst im Januar wurde über einen 22-jährigen Bauern berichtet, der wegen Besitzes von 97 Gramm Hanfblüten mit Verkaufsabsicht zu zehn Jahren Haft samt Geldstrafe in Höhe von 50.000 VAE-Dirham (ca. 12.000 Euro) verurteilt wurde.

Skyline Dubai
Die Skyline von Dubai

Härteste Strafen bei Drogenhandel

Man merkt, in den VAE ist mit verbotenen Substanzen nicht zu spaßen. Doch so unglaublich und überzogen hart die genannten Beispiele zum Vorgehen der Staatsmacht bei Besitz auch wirken mögen, wenn es um den Handel mit Drogen geht, ist man in Dubai und den anderen Emiraten noch kompromissloser. Während Beschuldigte bei einer Anklage wegen Besitzes meist mit vier Jahren Haft rechnen müssen, sind die Strafen bei Handel noch wesentlich härter. Erst im Februar wurden zwei Männer wegen des Verkaufs von gerade einmal knapp über 22 Gramm Hanfblüten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das bedeutet, die beiden werden die nächsten 25 Jahre in einer VAE-Haftanstalt verbringen und schließlich, sollten sie ihren Gefängnisaufenthalt überleben, abgeschoben werden.

Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Zustände des Strafvollzugssystems der VAE regelmäßig. Im Weltbericht 2015 berichtet z. B. Human Rights Watch von wegen Drogenvergehen Angeklagten, die während Verhören gefoltert und bedroht wurden. Auch von über einer Woche andauernder Isolationshaft, Androhungen sexueller Gewalt und unter Zwang unterzeichneten Erklärungen trotz fehlender Sprachkenntnis ist die Rede, sogar vom Verschwinden von Personen nach ihrer Inhaftierung. Der Großteil der Häftlinge der VAE berichtet über Verletzungen ihrer Menschenrechte.

Laut geltendem Gesetz kann der Handel mit Drogen wie im Nachbarland Saudi-Arabien (siehe grow! 6/14) auch mit der Todesstrafe geahndet werden, dies geschieht allerdings nur noch äußerst selten. In den seltenen Fällen, in welchen Gerichte diese Höchststrafe verhängen, wird diese aber in aller Regel im Nachhinein in erneuten Verfahren zu Haftstrafen abgemildert. So z. B. auch im Fall eines 19-jährigen Syrers und eines 21-jährigen Briten, die sich 2013 darüber freuen konnten, dass sie für den Versuch, einem Undercover-Polizisten 20 Gramm Hanfblüten zu verkaufen, nur vier Jahre Haft verbüßen mussten. Wäre es bei dem ursprünglichen Urteil geblieben, wären die beiden jungen Männer vor einem Erschießungskommando gelandet. Internationale Empörung trug damals ihren Teil dazu bei, dass die Strafe in einem Revisionsverfahren wesentlich abgemildert wurde.

Die Folgen des Verbots

Obwohl es auch in Dubai und den anderen Emiraten zwielichtige Adressen und mehr oder weniger bekannte Anlaufstellen wie Dubais Rotlichtviertel Diera gibt, ist die Hanfraucher-Szene in den VAE verständlicherweise relativ überschaubar und bemüht sich aus offensichtlichen Gründen um Unauffälligkeit. Die Preise auf dem Schwarzmarkt sind hoch und Händler versuchen verständlicherweise so diskret wie möglich zu agieren, aber ein Angebot existiert. Mit gutem Gewissen kann man allerdings niemandem empfehlen, sich in Dubai und den anderen Emiraten aktiv auf die Suche nach Rauchware zu begeben, denn es gibt zahlreiche Berichte über Undercover-Polizisten, Betrüger und Denunzianten. Natürlich gibt es auch in den Emiraten Selbstversorger, erst im März fand die Polizei von Dubai 38 Pflanzen in der Villa eines angesehenen Bürgers – solche Fälle sind allerdings eher selten. So zeigt ein Blick auf Berichte über Drogenkonsum in den Emiraten, dass ein Großteil der Jugend der VAE auf wesentlich gesundheitsschädlichere Alternativen zurückgreift. Nicht nur Klebstoff und Lösungsmittel sind verbreitet, die Jugendlichen der Emirate konsumieren diversen Berichten zufolge noch etwas weitaus bizarreres: Ameisen.

Die in den Emiraten verbreiteten Samsun-Ameisen enthalten eine hohe Konzentration an Ameisengift. Als billiger Ersatz für illegale Drogen wie Cannabis werden die Tiere offenbar zerkleinert und meist mit Tabak gemischt in Zigaretten oder Pfeifen geraucht. Bei der Erhitzung entstehen giftige Dämpfe, welche audiovisuelle Halluzinationen auslösen können. Natürlich ist das gesundheitliche Risiko dieser Praxis immens, es kann nicht nur Lungenschäden und Nierenversagen, sondern auch permanente Nervenschäden verursachen. Dennoch hat die repressive Drogenpolitik der VAE dazu geführt, dass über zwei Drittel der Jugendlichen sich bereits einmal auf diesem Weg berauscht haben sollen. Einem Bericht der englischsprachigen VAE-Tageszeitung Gulf News von letztem Jahr zufolge sind einige Konsumenten der giftigen Ameisen mitunter gerade einmal 10 Jahre alt. Dieser Auswuchs ist eine direkte Folge der Drogenpolitik der Föderation.

Wenig überraschend kämpfen auch die Obrigkeiten und Staatsbeamten der Emirate gegen Windmühlen, selbst die harte Gesetzgebung und deren strikte Umsetzung vermögen Drogenhandel und -konsum nicht einzudämmen. Aller Repression zum Trotz sind die VAE aufgrund ihrer geographischen Lage zudem eines der weltweit am höchsten frequentierten Transit-Länder für illegale Drogen. Auch in den Emiraten selbst werden trotz härtester Strafen Drogen konsumiert, Statistiken und Jahr für Jahr steigende Mengen beschlagnahmter illegaler Rauschmittel legen nahe, dass der Konsum, trotz der harten Strafen, weiter zunimmt. Die VAE sind also ein weiteres trauriges Beispiel für das Scheitern einer auf Repression basierenden Drogenpolitik.

Dieser Artikel stammt aus der grow! Ausgabe 3-2016. Wir veröffentlichen hier aus jeder neuen Ausgabe unseres Print-Magazins vier vollständige Artikel - erst als Leseproben, acht Wochen später als vollständige Texte, gratis für alle. Falls du diese Ausgabe nachbestellen möchtest, schau doch mal in unseren Shop. Alternativ findest du die Ausgabe auch als ePaper zum bequemen Lesen auf deinem Smartphone, PC oder Tablet.

Wenn dir unsere Artikel und unsere Berichterstattung gefallen und du uns supporten möchtest, denk doch mal über ein Abo nach: Unser Heft erscheint sechs mal im Jahr, du kriegst es früher als der Kiosk, zum Super-Preis - und wir versenden sehr diskret! ;-)

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben
Bitte addieren Sie 8 und 4.

Anzeige


© 2023 COPYRIGHT :: Hanf Verlag Darmstadt GmbH | WEBDESIGN :: nearshore.dc
Unsere Online-Werbepartner: Barney's Farm # Cannatrade # Cultiva # DHV - Deutscher Hanfverband # Paradise Seeds # Sweet Seeds # Original Sensible Seeds # UndrCovrLab #Amsterdam Seed Center # Original Seeds Store # Cannoptikum #Samenwahl
Achtung: Der Anbau und der Besitz von Cannabis sind nicht überall legal. Bitte beachte stets deine lokale Gesetzgebung! Wir möchten nicht zu dem Konsum von Drogen anregen und raten jedem, es im Zweifelsfall sein zu lassen.
x

AKTUELLE AUSGABE