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Warum Cannabis verboten wurde (Teil 2)

15.01.2013 12:16
von grow! Magazin
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cannabis

Die Rolle der Vereinten Nationen (UN)

Im ersten Teil sind wir darauf eingegangen, wie aus einer vielseitigen und harmlosen Nutzpflanze, dem einheimischen Hanf, durch eine Medienkampagne in den 20er und 30er Jahren in den USA, plötzlich eine „Mörderdroge“ namens „Marihuana“ wurde. Wir haben gelernt, wie US – amerikanische Ölkonzerne diese Kampagne  seinerzeit antrieben und  nutzten, um ihre neuen Ölfasern (z.B. Nylon, Perlon, Dralon), vor der lästigen Konkurrenz der Hanffaser zu schützen. Infolge dieser  Medienkampagne wurde der Ruf des einheimischen Hanfes nicht nur nachhaltig geschädigt, sondern er wurde auch  mit Hilfe von Steuergesetzen vom US-Markt gedrängt. Wir haben gelernt, dass ein hoch bezahlter Psychopath in einer Drogenkontrollbehörde im Interesse der US Ölindustrie mit Tricks, Betrügereien und Lügen das Märchen von der „Mörderdroge“ und später „Einstiegsdroge Marihuana“ erfand. Er konnte diesen Unsinn mithilfe der staatstragenden Massenmedien und der UNO leicht verbreiten. Wir haben gesehen, wie dieser Psychopath ( Harry Anslinger) nach dem 2. Weltkrieg mit diesem Märchen sogar Chef der UN Drogenbekämpfungsbehörde  wurde, um von dort international gegen Cannabis vorzugehen.

Es sind übrigens dieselben Ölkonzerne, die heute wieder in der US-Regierung sitzen und unter dem Vorwand evtl. vorhandene Massenvernichtungsmittel von Saddam Hussein zu zerstören, über die Ölquellen des Iraks hergefallen sind. Transmissionsriemen für den Kampf gegen Cannabis (und auch für den von den  USA ausgerufenen „Krieg gegen die Drogen“)  war wie so oft, die UNO. Wenn auch die UNO in den Jahrzehnten ihres Bestehens einen friedensstiftenden Einfluss hatte, so war auch schon 1946 erkennbar, dass dieselbe UNO vonseiten der USA für außenpolitische Zwecke instrumentalisiert wird, damit der Geist der Diskriminierung von Cannabis, der aus den USA kommt, für die ganze Welt Gültigkeit bekommt. Achtet diesbezüglich  einen Artikel lang mal auf die UNO!

Die UN-Drogenabkommen

Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts gab es  Bestrebungen durch internationale Abkommen, den Handel mit Drogen (insbesondere Opium) zu kontrollieren oder zu unterbinden. Besonders in China waren größere Teile der Bevölkerung opiumsüchtig. Dieses Phänomen war eine der Auswirkungen des sog. „Opiumkriegs“  zwischen 1840 und 1842. Der Krieg zwischen Großbritannien, das damals Weltmachtansprüche hatte wie heute die USA, und China wurde durch das massive Interesse Großbritanniens, China den westlichen Märkten zu öffnen, ausgelöst. Andererseits wurde der Krieg entfacht durch den Versuch der chinesischen Regierung, die illegale Einfuhr von Opium aus Indien durch britische Händler zu stoppen. Die Chinesen wollten nicht so viel Opium im Land haben. Die Engländer gewannen den Krieg und nahmen sich dadurch das Recht, Opium in großen Mengen in China verkaufen zu können. (Das nennt man übrigens „Freihandel“ und funktioniert heute ähnlich.) Als später chinesische Gastarbeiter in den USA die Eisenbahn bauen sollten, brachten sie so das Opium und die Opiumsucht mit in die Neue Welt. Die Opiumsucht grassierte aber auch in anderen Teilen der Welt und so kam es zu der Idee, internationale Opiumkonferenzen auszurichten, um etwas gegen die selbst gemachte Sucht  zu unternehmen. Die erste Opiumkonferenz fand dann 1909 in Shanghai statt. Eine weitere kam 1912 in Den Haag zustande, die zur „internationalen Opiumkonvention“ von Den Haag führte. Dort sollte auf Antrag von Südafrika der „indische Hanf“ geächtet werden, weil man die Erfahrung gemacht hatte, dass man „aufsässige Schwarze“ so besser niederhalten konnte.  Die nächste Opiumkonferenz fand 1925 in Genf statt.  Besonders die USA waren sehr damit beschäftigt, Drogen (gemeint war allerdings noch nicht Cannabis) aus ihrem Land zu schaffen, da sie selbst davon stark betroffen waren. Die US-amerikanischen Vertreter waren der Meinung, dass Drogen (wie gesagt hauptsächlich Opium) von Einwanderern, Arbeitslosen und ethnischen Minderheiten in die USA gebracht werden, und  dass diese damit auch verantwortlich für eine Vielzahl gesellschaftlicher Probleme sind.

Das grundsätzliche offizielle Ziel aller internationalen Abkommen, die während solcher Konferenzen geschlossen wurden, war  die Verringerung des Anbaus von Drogenpflanzen, die Kontrolle des Handels und die Minimierung der Herstellung von synthetischen Drogen. Die Methode, derer man sich dabei bediente, die unterschiedlichen Länder dazu zu bewegen, solche Drogenbeschränkungsmaßnahmen überhaupt durchzuführen, bestand darin,  dass die einzelnen Nationen durch den Beitritt zu den verschiedenen Konventionen (später UNO-Drogenabkommen)  einen Teil ihrer Souveränität abgaben!  Die Beitrittskandidaten verpflichteten sich, die Ziele der unterzeichneten Abkommen möglichst effektiv im eigenen Land umzusetzen. Das bedeutet, das jedes Land, das einem solchen Abkommen beitritt, drogenpolitisch nicht mehr souverän ist!! Es ordnet sich dann der drogenpolitischen Philosophie der UNO und  letztendlich der Haltung der USA unter. Das ist bis heute so.

Nach dem 2. Weltkrieg übernahm die UNO das sog.  Drogenkontrollregime.

Mit dem so genannten Ergänzungsprotokoll vom 11. Dezember 1946, das erste drogenpolitische Protokoll der UN, sollten  alle Aufgaben im Bereich Drogen, die bisher der Völkerbund erfüllt hatte, nun durch Organe der neuen vereinten Nationen weitergeführt werden.  Die Übernahme der internationalen Abkommen aus den Jahren 1912 bis 1945 hatte allerdings auch eine Relevanz für Cannabis. Im Genfer Betäubungsmittelabkommen von 1925 wurde das Opiumabkommen aus dem Jahre 1912 unter anderem um die Kontrolle des „indischen Hanfes“ ergänzt.

Die Single Convention von 1961 ersetzte alle vorherigen Abkommen (außer die Konvention von 1936), indem sie diese zusammenfasste, um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Besondere inhaltliche Neuorientierungen fanden nicht statt. Die Vorgaben des Leiters der amerikanischen Drogenbehörden, Harry Anslinger waren innerhalb der UNO-Drogenbekämpfungsbehörden  maßgebend. Zwar hatte sich seine Vorstellung von Cannabis als der „Mörderdroge“ inzwischen gewandelt und er behauptete nun, dass diese Droge eine noch schlimmere Droge wäre, als bisher angenommen!  Marihuana würde so friedlich machen, dass die Kampfmoral der Soldaten darunter leide und die Kommunisten diese deshalb unter den Jugendlichen verteilen würde. Also müsse das Zeug unbedingt verboten bleiben.  Das war zwar eine Kehrtwendung um 180 Grad, aber es hat den amerikanischen Kongress und den Experten innerhalb der UNO nicht interessiert. Aber der Unsinn ging weiter: Während Anslinger in den 30er Jahren noch betonte, dass Marihuana „gefährlicher sei als Heroin und Kokain“, sagte er in den 50er Jahren, als er zum Leiter des UN-Drogenreferats befördert wurde, dass Marihuana unweigerlich zum Heroin führen müsse. Jeder Heroinsüchtiger hätte schon mal Marihuana genommen. Die Einstiegsdrogentheorie war geboren. Mit der Einstiegsdrogentheorie von Anslinger hätte man genau so gut sagen können, dass  Schokolade die Einstiegsdroge für die Heroinsucht ist, weil jeder Heroinsüchtiger ja irgendwann in seinem Leben mal Schokolade gegessen hat. Keine Aussagen von Anslinger sind je wissenschaftlich bestätigt worden.  Trotzdem bildet dieses Abkommen unter dem Dach der UNO, die „Single Convention on Narcotic Drugs“ von 1961 heute noch die wichtigste Grundlage für die nationalen Gesetzgebungen gegen Cannabis. Es beauftragt  die beteiligten Staaten, Gesetze zu schaffen, damit die empfohlenen Maßnahmen des Abkommens innerhalb ihrer Grenzen wirkungsvoll durchgesetzt werden. Umgesetzt werden soll dieses spätestens 25 Jahre nach In-Kraft-Treten der Konvention, da Drogenkonsum laut UN in keinem Land ein „way of life“ ist.

In internationalen Vereinbarungen der Jahre 1971 und 1972 wurde die UN-Drogenkontrolle auch auf Halluzinogene ausgeweitet. Besonders das LSD machte den Herrschenden in den USA zu schaffen. Eine Intelligenzsteigerung der Menschen und ein Infragestellen des Krieg führenden kapitalistischen Systems (Vietnam) durch die LSD – induzierten 68er Kulturrevolutionen gingen den Regierungen zu weit, so wurde das LSD auch verboten.

Das Wiener Übereinkommen von 1988

Im Übereinkommen vom 20. Dezember 1988 werden Tatbestände erfasst, die in den Unterzeichnerstaaten verboten sein sollen. Die Staaten verpflichten sich zur Einführung „von Bestimmungen über Beschlagnahme […] von Drogengeld, […] zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, [… und] zur Unterstützung von Transitstaaten und Entwicklungsländern […]“. Außerdem geht das Abkommen auf die Herstellung von Chemikalien zur Drogenherstellung ein. Die einzelnen Staaten sind nicht verpflichtet, den Drogenkonsum unter Strafe zu stellen.

Jeder Kauf und Besitz von Drogen muss jedoch bestraft werden.

Offizielle Ziele und offizielle Gründe der UN-Cannabis-/Drogenpolitik

Das Hauptziel der UN-Drogenpolitik lag und liegt zunächst im Auf- und Ausbau eines möglichst effektiven Drogenkontrollsystems. Dieses soll möglichst alle erzeugten Drogen (und Vorprodukte sowie, die zur Herstellung benötigten Chemikalien) erfassen und den für medizinische und wissenschaftliche Zwecke benötigten Bedarf ermitteln. Es soll sichergestellt werden, dass letzterer Bedarf befriedigt werden kann. Jede Drogenerzeugung über diesen Bedarf hinaus ist Grund für die UN-Institutionen aktiv zu werden.

Die UN-Beschlüsse sollen möglichst weitgehend umgesetzt werden. Ziel ist die Anerkennung dieser Beschlüsse auch in Nichtunterzeichnerstaaten, um so eine globale Drogenkontrollpolitik zu etablieren.

Eine Vielzahl von Gründen wird von UN-Organen angeführt, wenn es um die Frage geht, warum eine Drogenkontrollpolitik unbedingt nötig ist. Diese Begründungen haben z.T. medizinische Hintergründe: Drogennutzer schädigen laut UN ihre eigene Gesundheit und verbauen sich die Chance eines glücklichen Lebens. Doch nicht nur sich selbst schädigen sie. Die Familien Drogenabhängiger leiden mit an der Selbstzerstörung geliebter Mitmenschen. Speziell Marihuana ist in den Augen der UN sehr gefährlich, da sie Reaktionszeiten herabsetzt und wesentlich länger im Körper bleibt als beispielsweise Alkohol.

Doch neben diesen individuellen Gründen führt die UN auch gesamtgesellschaftliche Gründe auf. In Gesellschaften, in denen Drogengebrauch häufig ist, ist die wirtschaftliche Weiterentwicklung  – in Richtung Kapitalismus –  zurückgeblieben bzw. gefährdet. Es wird natürlich stillschweigend unterstellt, dass der Kapitalismus das evolutionäre Ziel aller sog. „primitiven Kulturen“ ist, und dass Drogen wie z.B. Cannabis dies behindern könnten.  Auch können die einzelnen Abhängigen kein produktives Leben mehr führen. Arbeitgeber müssen mit verringerter Produktivität, einer Zunahme von Unfällen, längeren Fehlzeiten und steigenden Gesundheitskosten durch Drogenabhängige zurechtkommen.

Probleme entstehen  laut UNO auch durch die von Abhängigen gezahlten Geldbeträge für ihre Suchtstoffe. Die immensen Gewinne im illegalen Drogenhandel (1 kg Cannabis ist bei der Produktion genauso teuer, wie die Produktion von 1 kg Kartoffeln!) können dazu verwendet werden, Regierungen zu destabilisieren. Auf den Transportwegen illegaler Drogen werden auch illegale Waffentransporte durchgeführt. Einige Terroristengruppen (z.B. die US –amerikanische CIA)  finanzieren ihre Aktivitäten mithilfe des Drogenhandels. Folgen des Handels bestehen in allen Sorten der Straßenkriminalität, wie z.B. Überfällen, Morden u.ä..

Wirtschaftlich soll durch Drogenabstinenz ein möglichst effektives Wirtschaftssystem etabliert werden. Nur wer produktiv arbeiten kann, ist ein nützliches und die Gesellschaft stabilisierendes Element. Politisch geht es um die Angst vor Instabilität und Machtverlust. Durch den Transfer immenser Geldsummen zu kriminellen Drogenhändlern in den Herstellerstaaten könnten die globalen Machtverhältnisse ins Wanken geraten. Mit Drogengeldern könnten sich Herkunftsländer wirtschaftlich dermaßen sanieren, dass eine Aufrüstung der eigenen Armeen kein Problem mehr sein würde. Dies könnte dazu führen, dass die derzeitigen Einflusssphären der stärksten kapitalistischen Länder verringert würden. Arme, verschuldete Länder sind besser kontrollier- und beeinflussbar als selbstbewusste, finanziell unabhängige Staaten. Auch wenn die Drogengelder nicht in die Hände der offiziellen Regierungen gelangen, erschweren sie trotzdem die Einflussnahme auf Länder in denen bestimmte Nicht-Regierungs-Gruppen durch ihre Finanzkraft zu bestimmenden Faktoren der Politik werden. In solchen Ländern wird auch die Umsetzung internationaler Drogenkontrollabkommen erschwert.

Die Folgen für Cannabis

Deutlich wird durch die Betonung nichtmedizinischer und nichtgesundheitlicher Aspekte, dass eine Argumentation für eine Legalisierung von Cannabis auf dieser Schiene nicht erfolgreich sein kann. Die UN beharrt zwar auf der gesundheitlichen Gefährlichkeit von Cannabis, beschränkt sich aber nicht darauf. Somit verringert sich die Bedeutung der vielfältigen Studien zur relativen gesundheitlichen Ungefährlichkeit des Cannabiskonsums.

1954 beschloss die WHO auf Initiative des Vorsitzenden der UN-Drogenkommission Anslinger, Cannabis habe keinerlei therapeutischen Wert. Mit diesem Beschluss ist die Zweigleisigkeit der UN-Drogenpolitik (benötigten Bedarf sichern, anderen Konsum und Handel verhindern) für Cannabis außer Kraft gesetzt worden. Die Gründe für diese rigorose Politik gegenüber Cannabis waren nicht medizinischer Natur. Es ging darum, den Weltmachtanspruch der USA zu verdeutlichen. Die Probleme bei der Kontrolle von wildwachsenden Pflanzen wie Cocabüschen oder Cannabispflanzen führten dazu, dass die UN bis 1947 Cocablätter und Cannabis nicht in dem Maße kontrollierte wie beispielsweise Rohopium. Die USA schafften es erst nach jahrzehntelangen „unbeugsamen“ Bemühungen dies durchzusetzen. Der Druck der USA auf Völkerbund und UN hatte letztlich Erfolg. Das Bureau of Narcotics in den USA versuchte sich mithilfe der „Mörderdroge Cannabis“ zu profilieren. In den USA herrschte eine wesentlich härtere Gangart gegenüber Cannabis als im Rest der Welt. Diese Gangart versuchte Anslinger auch auf UN-Ebene durchzusetzen. Einer seiner Gutachter gab 1978 zu, es gehe „[…] ja vor allem darum, der Politik des Bureau weltweite Anerkennung zu verschaffen“.

Bleibt die Frage nach der Möglichkeit von nationalen Initiativen. 

Durch den Beitritt zu den wichtigen UN-Drogenabkommen geben die beitretenden Staaten einen Teil ihrer Souveränität ab. Sie verpflichten sich, die Ziele der unterzeichneten Abkommen möglichst effektiv im eigenen Land umzusetzen. Trotz dieser vertraglichen gemeinsamen Basis vieler Länder finden sich in unterschiedlichen Nationalstaaten z.T. sehr unterschiedliche Drogenpolitiken. Das International Narcotics Control Board (INCB) existiert seit 1968 mit Sitz in Wien und ist das Hauptwerkzeug der UNO zur Drogenkontrolle. In der sog. Single Convention ist festgehalten, wie sich das INCB zusammensetzt und welche Aufgaben es hat. Das INCB untersteht finanziell der UN-Generalversammlung. Zurzeit besteht das INCB aus 13 Mitgliedern. Der jährliche INCB-Report  untersucht auch die Umsetzung der Abkommen in allen Staaten (auch den Nicht-Unterzeichnerstaaten). In einem Bericht aus den 90er Jahren  werden beispielsweise unzureichende Verfolgungen von Drogenhändlern in Pakistan kritisiert. Ebenso wird ein Scheitern der Politik der „Trennung der Märkte“ in den Niederlanden festgestellt und die dortige Coffee-Shop-Politik kritisiert. Diese stehe nicht in Übereinstimmung mit den ratifizierten Abkommen. Mithilfe der Nennung von Verstößen im jährlichen Report versucht das INCB Druck auf diese Staaten auszuüben.  Auch die erwähnten Embargomöglichkeiten schränken die Bewegungsfreiheit der einzelnen Staaten ein. Interessant ist, dass die Einhaltung der internationalen Abkommen auch von Nicht-Unterzeichnerländern verlangt wird. Verstöße dieser Länder können geahndet werden. Eine souveräne nationale Politik wäre auch bei Kündigung bestehender Verträge ein Hindernislauf. Möglich ist eine zweigleisige Politik. Diese spricht offiziell Verbote aus und stellt die von der UN definierten Delikte unter Strafandrohung. Gleichzeitig jedoch wird in der Praxis von der Vollstreckung in bestimmten Bereichen abgesehen. Eine solche Politik bewegt sich in einer Grauzone – praktiziert wird sie z.B. in den Niederlanden. Eine wirklich fortschrittliche Drogenpolitik wird durch die UN-Organe und Beschlüsse folgerichtig nicht gefördert, sondern behindert. Dieser Zusammenhang ist z.B. in der Schweiz von einigen politischen Gruppen durchaus erkannt worden, die deshalb gegen die schweizerische Unterzeichnung der bekannten Abkommen opponierten. Die UNO und ihre Vertragswerke können ein sehr zweischneidiges Schwert sein, und leider häufen sich die Fälle, in denen die USA die UNO für außenpolitische Zwecke missbrauchen. Und wieder sind es die Massenmedien, die das verharmlosen und ein weiteres Mal Steigbügelhalter moderner Kriege werden, sei es gegen die Drogen, gegen den Terrorismus oder demnächst gegen den Iran …

Gerrit Wiebe, Moritz Gottwald

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