News & Facts 06/2004

Führerscheinentzug durch passives Kiffen
Spendenaufruf für Dr. Franjo Grotenhermen
Neue Studie: Unschädlicher als Alkohol, aber weniger wirksam als Medikamente
LANGNAU: Wider die Verteufelung einer alten Kulturpflanze
' Test für freiheitliches Leben
Schweiz: Wirtschaftliche Chance fürs Emmental
Schmerztherapie - Kein Hasch auf dem Balkon
Darm-Patient darf Cannabis als Medizin anbauen
Stadt Venlo verlegt „Coffee-Shop” an deutsche Grenze
Alkohol, Zigaretten und Cannabis – Alarmierender Konsum unter Jugendlichen
Richter zeigen Abgeordnete der CDU an
Schweiz: Verfahren gegen Stadträte eingestellt
Selbstanzeige wegen Cannabisbesitz

News & Facts 05/2004

Johannesburg-Rasta-Gemeinde lockt mit Marijuana- Delikatessen
Cannabis und Führerschein: Der Rechtsstaat ist in Gefahr!
Mehr Drogensünder am Steuer erwischt
Kiffen für den Weltfrieden - Israel testet Hasch gegen das Kriegtrauma
Führerscheinentzug auch nach passivem Mitrauchen von Cannabis
Immer mehr Jugendliche kiffen
Haschisch an Schulen Breite Abwehr gegen Drogenrazzien
Debatte um Cannabis-Legalisierung - Richter will Petke verklagen
Mausklick öffnet Weg aus der Sucht
Kanada: Schmerzpatienten dürfen Marijuana für Therapie nutzen
Cannabis-Anbau zur Eigentherapie erlaubt
Cannabis tötet nicht, Entkriminalisierung würde Prävention erleichtern
IACM-Informationen erscheinen bis auf weiteres nicht
Spendenaufruf für Dr. med. Franjo Grotenhermen
USA: Gesundheitsministerium prüft Umstufung von Cannabis
Singapur: Wegen Hanf gehängt
USA: Wissenschaftler klagen gegen Regierung
UNODC-Chef lobt Drogenentkriminalisierung
Wirkstoffgehalt (THC) von Cannabis
20mal stärker als Hippiegras?
Niederlande: Drogenpolitik

News & Facts 04/2004

Ist Kiffen wirklich schädlicher als das Trinken von Alkohol?
Im Jahr rund 40 000 Tote durch Alkohol
Wissenschaft: Entkriminalisierung verstärkt nicht den Cannabiskonsum
USA: Häufigkeit von Cannabiskonsum
Wissenschaft: Schlaf
Wissenschaft: Autofahren
Niederlande: Diskussion zum rechtlichen Status
Vermont erlaubt medizinisches Cannabis
Wissenschaft: Psychologische Probleme
Kanada: Bayer beantragt Vermarktung von Sativex
Wissenschaft: Multiple Sklerose
Russland: Entkriminalisierung kleiner Mengen
Deutsche Jugendliche sind Europameister
Schweiz: Schweizer Jugendliche sind Vizeweltmeister im Kiffen
Schweiz: Verkehrssicherheitsrat warnt vor Kiffen und Auto fahren
Schweiz: Straffreiheit für Kiffen / Druck auf Nationalrat
Polizei und Justiz entlasten
Hardliner aus der Westschweiz
Junge brauchen Grenzen
SVP und CVP gegen FDP und SP
Portugal: Keine rote Karte für Cannabis
Schwarzmarkt und Drogentote
Wissenschaft: Cannabisrauchen erhöht nicht das Risiko für Mundkrebs
Paul McCartney Interview
Philippinen: Bauern droht Todesstrafe
Die Spitze des Hanfbergs
Bericht vom EU-Drogengipfel in Dublin
Hamburg: Keine Werbung für Hanfgeschäft
148.973 Ermittlungsverfahren wegen des Cannabisverbots
Bayern: 37.521 Drogendelikte in 2003
Hamburg: Rentnerin baute Cannabis an

News & Facts 03/2004

Niederlande: Geringerer Verkauf von Cannabis in den Apotheken als erwartet
USA: Die Medizinische Nutzung von Marijuana kann als Verteidigung in einem ......Drogen-Strafprozess verwendet werden.
Wissenschaft: Männliche Fruchtbarkeit
Ärztekammerpräsident setzt sich für Freigabe von Cannabis ein
USA: Missverständnis könnte zur Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Thema ......medizinisches Cannabis beitragen
CannaBusiness 2004 in Köln
European Hemp Happening
Veranstaltungen am 1./8. Mai 2004
Die Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit ist dosisabhängig
Deutschland: Wortbruch der Bundesregierung zu Cannabis als Medizin
Niederlande: Kein „Nederwiet“ mehr in Coffeeshops?
Was ist die „Droge Nummer eins“ in Bayern?
Schweiz: Reform auf der Kippe
Berlin: Verfahrenseinstellung bis 30g möglich
West-Australien entkriminalisiert Cannabis
Jamaika: Ausschuss empfiehlt Toleranz für Rastas
Russland entkriminalisiert - oder doch nicht?
Übergewicht in den USA
Thailand: 2500 Tote nicht genug?
10 Jahre Cannabisentscheidung

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News & Facts 02/2004

Großbritannien: Entschärfte Cannabisgesetze sind in Kraft getreten
Großbritannien/Schweiz: Doch kein Todesfall durch Cannabis in Großbritannien
Wissenschaft: Wirkung des rechtlichen Status
Wissenschaft: Cannabis und Hunde
Wissenschaft: Cannabis und Autofahren
USA: Kalifornien
USA: Drogentests
Wissenschaft: Cannabis Entzug
Deutschland: Berliner Richter erlaubt einem Kranken den Anbau und die Verwendung ....von Cannabis
Studie: Geschwächtes Kurzzeitgedächtnis durch Cannabis
.....Bei Ecstasy leidet das Langzeitgedächtnis

Wissenschaft: Drogentests
Neue Studie: Jeder vierte Jugendliche in Berlin konsumiert Cannabis
Freispruch für Hanfverband / "Das Hanf" wird jetzt zurückgegeben
René Gorig: Probleme im Knast-Alltag der JVA Wittlich
Hanfparade am 14. August 2004
USA: Hanflebensmittelverbot illegal

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News&Facts 01/2004

EU vereinbart strengere Drogen-Gesetze: Coffee Shops bleiben
Italien: Nulltoleranz
Hanftage in Passau
Kranke zu Kleingärtnern
Studie: Kiffen kann Schizophrenie auslösen
Zusammenhang "extrem schwer nachzuweisen"
USA: Oberstes US-Gericht erleichtert medizinischen Marijuana-Einsatz
Grüne Hilfe Aktion: WEIHNACHTSPAKETE IN DEN KNAST
Holland: Kopfschütteln über "Hasch-Pass"
Schweiz: Kiffen bleibt im Dunst des Illegalen
Medizin: Diskussion zum Einfluss von starkem Cannabiskonsum auf die männliche ....Fruchtbarkeit
Cannabis-Wirkstoffe

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Ältere News & Facts

News & Facts 06/2004
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Führerscheinentzug durch passives Kiffen nach oben
Wer Cannabisrauch passiv einatmet und anschließend ein Fahrzeug fährt, riskiert Führerscheinentzug und Fahrverbot. Dies geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) vom 10.05.2004 hervor. Er hatte sich nach eigenen Angaben ungefähr zwei Stunden in einem von dicken Cannabisnebelschwaden durchzogenem Raum aufgehalten, einem Chill-Out-Bereich einer Technoveranstaltung, bevor er sich ans Steuer setzte. Als die Polizei den Mann aufgriff wurde eine THC-Konzentration von 5 ng/ml im Serum beim ihm festgestellt, woraufhin ihm sofort der Führerschein entzogen wurde. Sein Pech: Der Gesetzgeber hat keinen THC-Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit festgelegt, weshalb bei jeder noch so geringen Menge nachgewiesenem THC der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wurde schließlich vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Begründung: Es sei allgemein anerkannt, dass der Genuss von Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Die erhebliche inhalative Aufnahme von Cannabis im Chill-Out-Bereich sei dem Antragsteller durchaus bewusst gewesen. Setze sich ein Fahrer trotz dieses Wissens ans Steuer, sei er wie ein aktiver Rauschgift-Konsument zu behandeln. Seine Fahrerlaubnis könne er nur dann wiedererlangen, wenn er durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU oder „Idioten-Test“) oder eine einjährige Drogenabstinenz belegen kann, dass er zwischen Konsum und dem Fahren eines Kraftfahrzeugs trennen kann.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

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Spendenaufruf für Dr. Franjo Grotenhermen
Zwischenbericht und herzlicher Dank von Dr. Martin Schnelle Im Namen des Vorstandes von FRAN-GO e.V., einem Verein, der genau zu diesem Zweck gegründet wurde, insbesondere aber auch als Mitglied des IACM-Vorstandes, möchte ich mich ganz herzlich für die sofortige und überwältigende Spendenbereitschaft bedanken. Wir sind tief beeindruckt davon, wie groß die Hilfsbereitschaft bei Freunden und Kollegen von Franjo Grotenhermen in aller Welt ist.
Hier unsere bisherige Bilanz:Zwischen 26. Juli und 20. August wurden an FRAN-GO e.V. 112 Spenden überwiesen. 71 Spender gaben Beträge bis 100,- Euro, 41 Spender überwiesen Beträge ab 100 Euro; davon halfen 12 Spender mit Beträgen von 500 Euro und mehr. Die gespendete Summe beträgt insgesamt etwa 17000 Euro. Die bisherigen Behandlungen von Franjo Grotenhermen haben ihn aus seiner lebensbedrohlichen Krise heraus bringen können. Ob 15 Therapien (á 1150,- Euro) ausreichen werden, Franjo Grotenhermens Gesundheit ausreichend zu stabilisieren, lässt sich zur Zeit nicht zuverlässig abschätzen. Wir sind aber guter Hoffnung, dass der bisher gespendete, bedeutende Betrag zunächst eine ausreichende Basis darstellt. Gleichzeitig unternimmt Franjo Grotenhermen neue Anstrengungen, die Kosten der Hämapherese von seiner Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Sobald ihm seine Kräfte das erlauben, werden auch rechtliche Schritte gegen seine Versicherung in Erwägung gezogen. Wir möchten Ihnen versichern, dass gespendete Beträge, die z.B. durch erfolgreiche Verhandlungen mit der Krankenkasse, nicht mehr für die Behandlung von Franjo Grotenhermen gebraucht werden sollten, selbstverständlich den gemeinnützigen Zwecken von FRAN-GO e.V. oder der IACM dienen werden. Obwohl wir wissen, dass manchem mit kleinem Einkommen eine Spende von 100 Euro schwerer fallen kann als anderen eine Spende von 1.000 Euro, möchten wir hier doch die Namen der Spender von Beträgen ab 500,- Euro nennen und besonders würdigen: Michael Behrends, Farmalyse B.V. (Pieter Lieft), Raphael Mechoulam, Ricardo Navarrete Varo, Manfred Reimers und Willem Scholten. 1.000 Euro oder mehr haben gespendet: David Bronner, Delta-9- Pharma, Dale Gieringer, Hanfburg, Storz & Bickel GmbH und www.hanf-info.ch. Herzlichen Dank unseren Großspendern! Wir wissen jedoch auch: Jede noch so kleine Spende hat uns geholfen! Abschließend eine persönliche Anmerkung: Da Franjo Grotenhermen selbst öffentlich nur ungern über Privates spricht, bin ich autorisiert, Ihnen zu erzählen, dass er kürzlich seine Partnerin Christiane geheiratet hat und demnächst Vater wird. Um so schöner zu wissen, dass wir nicht nur einem Freund und Kollegen helfen, sondern auch einer jungen Familie.
Mit herzlichen Grüßen
Martin Schnelle
Vorstandsmitglied IACM

Persönliche Grüße von Dr. Grotenhermen
Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir durch ihre Spende diese wichtige und wirksame Behandlung ermöglichen. Viele haben auch persönliche Briefe per E-Mail oder Post geschrieben und mir eine baldige Genesung gewünscht. Viele haben sich Gedanken über weitere Therapiemöglichkeiten gemacht. Diese Anteilnahme hat mich und meine Familie sehr gefreut. Sie hilft uns sehr, die gegenwärtige Krise besser zu bewältigen. Es wird sicherlich noch einige Monate dauern, aber ich habe durch die Unterstützung so vieler Menschen eine sehr gute Chance, mich zu erholen und meine Arbeit fortzuführen. Ich befasse mich seit vielen Jahren intensiv mit den Behandlungsmöglichkeiten meiner seltenen Erkrankung. Ich habe nicht nur Bücher über Cannabis und die Cannabinoide geschrieben, sondern auch ein kleines Buch für Patienten mit Herzerkrankungen. Neben der Rheohämapherese nutze ich einige weitere Therapien, darunter ein Herzmedikament und einen Ginkgo-Extrakt, bei Schmerzen ein Opiat, sowie physikalische Therapie. Zur Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes achte ich auf meine Ernährung und mache gelegentlich einen Aderlass. Ich habe auch zwei Therapievorschläge versucht, die jüngst von den Lesern der IACM-Informationen kamen. Leider zeigten diese keinen relevanten Effekt. Die Rheohämapherese ist die mit Abstand wirksamste Behandlung in meiner aktuellen gesundheitlichen Situation und zur Zeit für mich lebensnotwendig. Ich kann daher allen Spendern nicht genug für Ihre Unterstützung danken.
Quelle: IACM

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Neue Studie: Unschädlicher als Alkohol, aber weniger wirksam als Medikamente: Cannabis - die überschätzte Substanz

Mit einem Expertenpapier zum Thema Cannabis wagt sich die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ÖGPP) auf politisch hochbrisantes Terrain. Die Empfehlungen der Wissenschaftler an die Politik: Besitz von Cannabis-Produkten künftig nur noch mit Verwaltungsstrafen zu bedrohen und die Freigabe der Substanz für medizinische Zwecke. Wie gefährlich ist Cannabis? Wie bewähren sich Cannabis und seine Inhaltsstoffe bei medizinischen Indikationen? Welche Rolle spielt das Parade-Suchtmittel der Hippie-Generation in unserer heutigen Gesellschaft? Und wie soll der Umgang mit der Droge sanktioniert werden? Diesen Fragen gingen die Wissenschaftler der ÖGPP auf den Grund, auch wie sie sagen, um „endlich einen Diskurs auf Ebene der Fakten anstatt auf einer Ebene der Gefühle“ zu führen. Im Expertenpapier fassen die Wissenschaftler nicht nur alle - sich mitunter widersprechenden - medizinische Studien der letzten Jahre zusammen, sondern beleuchten die Droge auch vor dem Hintergrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse.
„Cannabis ist längst nicht mehr die Droge der Sex, Drugs and Rock‘n‘Roll-Generation und hat auch jede politische Bedeutung verloren“, erklärt Wolfgang Fleischhacker, Studienautor und Professor an der Universitätsklinik für Psychiatrie in Innsbruck. Kiffen sei längst kein Randgruppenphänomen mehr: „Studien belegen, dass die Hälfte aller Jugendlichen bis 25 Jahren Cannabis schon einmal probiert hat“, erläutert Fleischhacker. Unter den Jungen werde Cannabis heutzutage als Genussmittel wie Nikotin oder Alkohol gesehen – „ein Genussmittel freilich, bei dem nicht der Geschmack sondern die psychoaktive Wirkung im Vordergrund steht“, erläutert Fleischhacker.
Die weite gesellschaftliche Akzeptanz der Droge ist die eine Seite - Gesundheitsrisiken die andere. Ein Faktum, das sich den Wissenschaftlern in der Studie gezeigt hat, ist, „dass Gras heute zehn mal so viel psychoaktive Anteile enthält wie in den 60er- und 70er-Jahren“. Wie schädlich also ist Cannabis? „Es gibt 10.000 Nikotin-Tote, 2.500 Alkohol -Tote und einige hundert Heroin-Tote im Jahr - Cannabis-Toter ist hingegen kein einziger bekannt“, erläutert Fleischhacker auf Frage der „Wiener Zeitung“, „Killer Nummer Eins sind die legalen Substanzen“. Nichtsdestotrotz ist Cannabis nicht ungefährlich. Gewöhnung und Abhängigkeit: Laut den Autoren des Expertenpapiers „wie bei jeder Droge“ möglich.
Ein Prozent der Cannabis-Konsumenten wird süchtig, „wobei es sich in erster Linie um eine psychische und nicht um eine körperliche Abhängigkeit handelt“. Das Risiko abhängig zu werden, entspricht dem äquivalenten Risiko der Alkoholabhängigkeit und liegt unter dem von Zigaretten. Wissenschaftlich belegt ist das erhöhte Risiko des Auftretens von Angst- oder Panikzuständen, vor allem unerfahrenen Benützern, verschlechterte Aufmerksamkeit und Erinnerungsvermögen, erhöhtes Risiko psychotischer Symptome bei jenen, die aufgrund ihrer persönlichen oder familiärem Krankheitsgeschichte dazu neigen. Verhalten im Straßenverkehr: Wie die Autoren betonen, tappen die Forscher hier im Dunkeln. Was nicht zuletzt daran liegt, dass zuverlässige Aussagen über die Häufi gkeit von Fahrten unter Drogeneinfl uss fehlen. Das Expertenpapier zitiert allerdings Schätzungen, wonach annähernd gleich viele Personen beim Lenken eines Kfz unter Cannabis-Einwirkung stehen wie unter Alkoholeinfl uss.
Aufgrund von sogenannten Verursacheranalysen und Laboruntersuchungen soll sich das Risiko bei Cannabis in niedrigen Konzentrationen – „wahrscheinlich infolge der besonderen Vorsicht der Konsumenten“ - verringern. Allerdings erhöht sich das Unfallrisiko wieder erheblich, wenn Cannabis in hohen Mengen oder in Kombination mit Alkohol konsumiert wird. Cannabis als Einstiegsdroge: Dass Cannabis eine Einstiegsdroge für härtere Drogen ist, „kann man schon lange nicht mehr sagen“, erklärt Univ.-Prof. Reinhard Haller, ebenfalls aus Innsbruck, allerdings sei Cannabis als „Schrittmacher für die Einnahme anderer Drogen zu werten“. Etwa so, erklärt Haller, wie kaum jemand hochprozentigen Alkohol trinken wird, der nicht schon einmal Bier oder Wein getrunken hat. Nicht jeder, der einmal einen Joint inhaliert, greift auch zu härteren Drogen. Cannabis als Medikament: „Wie jede Droge hat auch Cannabis Heilwirkungen“, erklärt Haller, der kein Problem damit hat, die Substanz in der Medizin einzusetzen. „Wir setzen derartig wirksame Medikamente ein, dass bei Cannabis, einer relativ leichten Substanz so ein Theater gemacht wird, ist nicht einzusehen.“ Allerdings verweist der Mediziner darauf, dass Cannabis „in keinem Bereich jene Wirkung erzielt wie bereits zugelassene Medikamente“. Die Studienautoren appellieren dennoch, genügend Mittel zur Cannabis-Forschung und zur Entwicklung THC-hältiger Medikamente zur Verfügung zu stellen. Was den Umgang mit Cannabis-Konsumenten angeht, machen sich die ÖGPP-Experten dafür stark, an der Politik „Therapie statt Strafe festzuhalten“.
Nachsatz: für jene, die eine Therapie brauchen. Gesetzestechnisch brauche es fl exiblere Lösungen, „wir können nicht die Hälfte aller Jugendlichen kriminalisieren“. Anstelle den Gelegenheitskonsum strafrechtlich zu verfolgen, wünschen sich die Experten eine Hinwendung zum Opportunitätsgrundsatz nach niederländischem Vorbild, um den Behörden mehr Spielraum zu geben, Anzeigen zurückzulegen. Als Alternative sollte der Konsum von Cannabis lediglich mit einer Verwaltungsstrafe bedroht sein. Fleischhacker: „Etwa so wie Falschparken oder Schnellfahren.“

Cannabinoide sind eine komplexe Mischung psychoaktiver Substanzen, deren Hauptbestandteil, das THC (Delta-9-tetrahydrocannabinol), aus der weiblichen Hanfpfl anze (Cannabis sativa) gewonnen wird. Dabei kann der THC-Gehalt bei herkömmlichen Marihuana zwischen 0,5 bis 5 Prozent liegen. Bei Haschisch, das aus getrocknetem Harz sowie aus gepressten Blüten hergestellt wird, liegt der Anteil zwischen 2 und 20 Prozent. Haschischöl, eine besonders konzentrierte Cannabiszubereitung, enthält bis zu 50 Prozent des psychoaktiven Bestandteils. Die psychische Wirkung ist dosisabhängig, setzt beim Rauchen nach wenigen Minuten ein und dauert bis zu vier Stunden.

Cannabis in der Medizin

Die schmerzhemmende Wirkung von Cannabis wurde nach klinisch kontrollierten Studien eindeutig nachgewiesen. Zwar versprechen die vielfältigen Wirkungen von Cannabis auf den ersten Blick viele Anwendungsmöglichkeiten, Nebenwirkungen wie Denk- und Bewegungsstörungen und eine Beschleunigung der Herzfrequenz sowie das Suchtpotential relativieren jedoch die Argumente für einen medizinischen Einsatz. Chemische Abwandlungen, die, die Nebenwirkungen von Cannabis einzugrenzen versuchen, erlauben in der Zukunft möglicherweise eine gezielte therapeutische Anwendung. Erste Erfahrungen diesbezüglich werden in Österreich mittels Suchtgiftrezept verschriebenen Dronabinol (aus Cannabis extrahiertes reines THC) gesammelt. Bereits jetzt sind in Österreich einige Medikamente, die synthetisch hergestelltes THC enthalten, erhältlich. Der Wiener Allgemeinmediziner Dr. Kurt Blass behandelt laut eigenen Angaben seit Jahren erfolgreich Patienten mit diesen Pharmazeutika. In England sind diese Medikamente teilweise bereits seit Jahrzehnten zugelassen - die Zulassung in Österreich gestaltete sich zumeist schwierig und scheiterte meist aufgrund der Formulierung des Suchtgiftgesetzes.
Quelle: Wiener Zeitung

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LANGNAU: Wider die Verteufelung einer alten Kulturpflanze

Die Hanftour zu Besuch Mit Hanf lässt sich weit mehr und wohlriechenderes produzieren als ein Joint. Mit dieser Botschaft und dem Begehren nach Legalisierung gondelt die Hanftour quer durch die Schweiz. Letzte Woche machten die Hanffreunde Halt in Langnau. Gegner einer Cannabis-Legalisierung verirrten sich keine in die Langnauer Kupferschmiede, weder auf das Podium noch ins Publikum. Stattdessen setzte es verbale Prügel für die Mehrheit des Nationalrats, der im Juni nicht auf das revidierte Betäubungsmittelgesetz eingetreten ist und es damit zu Grabe getragen hat. Diese Einseitigkeit der Meinungen war das einzige Manko einer sonst aufschlussreichen Diskussion über die Vorzüge und Möglichkeiten von Hanfprodukten.

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Test für freiheitliches Leben

“Ich bin nicht fürs Kiffen», stellte die Burgdorfer FDP-Nationalrätin Christa Markwalder zu Beginn klar. Aber solange niemand anderes gefährdet werde, müsse man den Konsum den Menschen selber überlassen. „Schädlicher als Alkohol ist Cannabis schliesslich nicht.“ Auch der Autor und ehemalige Grossrat Sergius Golowin sieht in der Cannabis-Legalisierung einen „Test, ob wir imstande sind, freiheitlich zu leben.“ Jede weiche Droge sei irgend einmal verboten gewesen, und jede sei gerade deshalb umso mehr konsumiert worden. In Holland, wo Cannabis seit längerem legal ist, werde nicht mehr konsumiert als zum Beispiel in den USA, die ein strenges Verbot kennen, sagte Markwalder. Der Stoff werde in Holland aber nicht auf der Strasse verkauft, womöglich zusammen mit gefährlichem Zeug, sondern in bewilligten Shops und nur an Leute über 18 Jahre. Und weder Züge noch öffentliche Plätze seien – wie in der Schweiz – zur Kifferzone geworden.

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Schweiz: Wirtschaftliche Chance fürs Emmental

Dass der Hanf unweigerlich mit Kiffen in Verbindung gebracht wird, wollen die Hanffreunde ändern. Sie verweisen auf die riesige Palette von Produkten, die Hanf in völlig unbedenklicher Form enthalten. Von Pastillen, Riegeln und Bier über Salben und Crèmes bis zu Kleidern und Taschen sei Hanf ein Alleskönner und deshalb zu Unrecht in Verruf. Nur die Blüten enthalten nämlich das psychoaktive THC. Das wirtschaftliche Potenzial des Hanfanbaus für eine Region wie das Emmental sei außerdem bemerkenswert, hieß es. „Leider ist die Debatte um die Legalisierung in einen Glaubenskrieg ausgeartet“, sagte Matias Bröckers, der über die „älteste Kulturpfl anze der Welt“ ein Buch geschrieben hat. Rationale Argumente würden nicht mehr gehört. Patienten lachen über das Gesetz Über den medizinischen Nutzen von Cannabis gab der Langnauer Apotheker Manfred Fankhauser Auskunft. Obwohl Hanfprodukte zum Beispiel als Schmerzmittel bei MS-Patienten sehr gute Dienste leisteten und die Wirkung auch wissenschaftlich erwiesen sei, bleibe die Anwendung pauschal verboten. „Viele Patienten machen es trotzdem, wenn der Leidensdruck groß genug ist“, sagte Fankhauser. „Die Leute lachen über das Gesetz.“ Cannabis habe dort schlicht und einfach nichts zu suchen. Das ganze Hickhack ist nach Meinung der Podiumsteilnehmer vor allem Arbeitsbeschaffung für Juristen. Dennoch: Ganz ungefährlich ist Hanf dann doch nicht. Jede Substanz mit einer Wirkung habe auch Nebenwirkungen, und „Hanf ist nicht schwach“, sagte Fankhauser. Übermäßiger Konsum könne bedenkliche Folgen für die Psyche haben, bestätigte Markwalder. Hanfi nitiative kommt bestimmt Mit dem Verlauf der Hanftour ist Michael Moser, einer der Organisatoren, zufrieden. In Langnau seien an einem Nachmittag etwa 25 Personen in den doppelstöckigen London-Bus gekommen, und das sonst schlecht besuchte Podiumsgespräch besuchten in Langnau immerhin zwei Dutzend Leute. Weil die sogenannte Hanfi nitiative zweifellos zustande und vors Volk kommen wird (90’0000 Unterschriften sind schon beisammen), wird es bald darum gehen, Gegner der Legalisierung und Unentschlossene zu überzeugen. Dies dürfte weit schwieriger werden, als wie bisher die bereits „Bekehrten“ in ihrer Meinung zu bestärken.
Quelle: Die Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch

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Schmerztherapie - Kein Hasch auf dem Balkon

Das Amtsgericht Meiningen hat den Antrag einer Frau aus Thüringen zurückgewiesen, Hanf als Medizin anbauen zu dürfen. Die nach einer Krebsoperation von Dauerschmerzen geplagte Frau hatte sich im August selbst angezeigt. Sie wollte damit einer eventuellen Beschlagnahmung der verbotenen Gewächse zuvorkommen und erreichen, dass sie ihre vier Cannabispfl anzen in Höhe zwischen 20 und 40 Zentimetern und zehn Stecklinge behalten kann. Das Amtsgericht begründete die Zurückweisung ihres Vorhabens damit, dass bisher überhaupt kein Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Beschlagnahme vorliege. Dadurch sei „die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nicht begründet und eine Entscheidung durch ihn nicht zulässig“, hieß es. Der Anwalt der 50-jährigen Frau bedauerte, dass die Justiz einer Frau nicht habe weiterhelfen können, die seit 14 Jahren unter starken Schmerzen leidet. Nach Absprache mit seiner Mandantin werde er vermutlich Berufung beim zuständigen Landgericht Meiningen einlegen. Die Frau hatte während einer Krebsbehandlung in den 80er-Jahren schwere Strahlenschäden davon getragen. Gegen die damit verbundenen Dauerqualen helfen Schmerzmittel nur unzureichend. Einzig ein Medikament auf Hanfbasis verschafft ihr echte Linderung. Das sehr teure Dronabinol – eine Monatsration kostet 860 Euro – kann Cannabis problemlos ersetzen. Doch der Anbau der Pfl anze ist illegal, selbst für den Eigenbedarf und wenn die Nutzung als Medikament eindeutig ist. Die Thüringerin kämpft nun schon seit Jahren dagegen an, dass das Gesetz keinen Unterschied zwischen Drogenjunkies und Schwerkranken macht.

Verbotenes und Erlaubtes
Cannabis mit hohem THC-Gehalt („Drogenhanf“) fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 ist das Verbot des Rauschmittels rechtlich verankert. Bei kleinen Mengen soll jedoch die Strafandrohung nicht umgesetzt werden. Für den medizinischen Einsatz wurde 1999 eine Änderung des Gesetzes verabschiedet: Demnach dürfen Ärzte THC (Dronabinol), den Hauptwirkstoff von Cannabis, verschreiben. Das betrifft auch Nabinol, einen synthetisch hergestellten „Abkömmling“ des THC. Im Unterschied zu den USA, wo ein Arzt THC nur zur Appetitsteigerung bei Aidspatienten und gegen Erbrechen bei einer Chemotherapie verschreiben darf, gibt es in Deutschland keine Verordnungsbeschränkung. Dronabinol ist hier zu Lande in zwei Formen erhältlich: Der Arzt kann das amerikanische Medikament Marinol verschreiben. Dieses weltweit einzige THC-Fertigpräparat muss vom deutschen Apotheker aus den USA importiert werden. Das THC (Dronabinol) im Marinol ist synthetisch hergestellt. Ein zweiter Weg: Der Arzt verschreibt natürliches, aus Hanf gewonnenes THC (Dronabinol), das in Deutschland von einer einzigen Firma angeboten wird. Der Patient geht mit dem Rezept zum Apotheker, der diese Substanz in eine Kapsel-Form bringt oder daraus Tropfen mixt. Trotz der neuen Gesetzgebung gibt es immer noch viele Haken: Keines der Dronabinol-Medikamente ist bislang in Deutschland arzneimittelrechtlich zugelassen. Das heißt, der Arzt kann zwar Marinol verschreiben oder eine Dronabinol-Rezeptur für die Apotheke ausstellen. Aber die Krankenkassen sind zur Kostenübernahme nicht verpfl ichtet. Am kooperativsten zeigen sich die Krankenkassen, wenn Dronabinol für eines der in den USA zugelassenen Anwendungsgebiete verschrieben wird. In allen anderen Bereichen – etwa der Schmerzbehandlung – muss der Patient die Kosten normalerweise selbst tragen. Die kleinste Packung Marinol mit 25 Kapseln à 2,5 Milligramm kostet rund 700 Mark, natürliches Dronabinol (über Apotheken-Rezeptur) immerhin noch ein Viertel davon. „Es wäre für viele Patienten billiger, Haschisch zu kaufen oder Cannabis selbst anzubauen,“ sagt Thomas Flöter, Schmerzspezialist am Schmerzzentrum Frankfurt/Main: „Aber ich kann doch als Arzt meine Patienten nicht zu strafbaren Handlungen auffordern!“ Außerdem schwanke die THC-Menge in Blättern und Blüten zwischen einem und 30 Prozent. Unter solchen Bedingungen sei es für die Betroffenen schwer, die richtige Dosis zu fi nden. Deshalb ist es laut Flöter nötig, „die Vorschriften weiter zu lockern und auch für eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu sorgen.“ Ein weiterer Haken: Der Arzt darf nur isoliertes THC, den wichtigsten Inhaltsstoff des Hanfs, verschreiben. Eine medizinische Anwendung der gesamten Hanfpfl anze ist weiterhin verboten. Dies gilt, obwohl Experten wie Martin Schnelle vom Europäischen Institut für onkologische und immunologische Forschung in Berlin davon ausgehen, dass ein Extrakt aus der Gesamtpfl anze besser verträglich und umfassender wirkt. Aus diesem Grund führen Schnelle und sein Team derzeit eine von den Behörden genehmigte Studie an Krebspatienten durch. Sie wollen die Wirkungen von THC (Dronabinol) mit den Wirkungen eines Präparats vergleichen, das mehrere Cannabis-Inhaltsstoffe enthält
Quelle: Focus

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Darm-Patient darf Cannabis als Medizin anbauen

Ein schwer darmkranker Mann darf nach einem Urteil des Berliner Amtsgerichts Cannabis zur Eigentherapie anbauen. Die Staatsanwaltschaft habe auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet, bestätigte Justizsprecher Björn Retzlaff am Montag. Rechtskräftig sei der Beschluss aber noch nicht, weil der Patient noch eine Verbesserung des Richterspruchs anstrebe. In diesem war moniert worden, dass die bei dem Mann gefundenen, 56 Cannabis- Pfl anzen für den Eigenbedarf zu viel seien. Nach Angaben die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin in Köln ist dies der erste Fall bundesweit, in dem einem Patienten den Anbau der Hasch-Pfl anze zu medizinischen Zwecken erlaubt wird. Justizsprecher Retzlaff schränkte ein, das Urteil lasse sich nicht verallgemeinern. Es sei speziell mit Blick auf die medizinische Situation dieses Einzelfalls gefällt worden. Dem seit 21 Jahren an einer chronischen Darmentzündung (Morbus Crohn) leidenden Mann hatte das Berliner Amtsgericht eine Notstandslage zugebilligt. Gutachter hatten erklärt, dass Hasch bei Appetitverlust und schmerzhaften Krämpfen helfen könne. Eigenen Angaben zufolge hatte der 44-Jährige sämtliche Medikamente gegen sein Leiden ohne Erfolg ausprobiert.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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Stadt Venlo verlegt „Coffee-Shop” an deutsche Grenze

Niederland/Venlo
Die niederländische Stadt Venlo hat einen so genannten „Coffee-Shop“ mit Haschisch-Verkauf unmittelbar an die Autobahn 61 nahe der deutschen Grenze verlegt. Damit sollen deutsche Drogentouristen aus der Stadt fern gehalten werden. „Wir konnten uns mit den Betreibern auf eine Verlegung einigen“, sagte eine Sprecherin der Stadt Venlo am Montag. Neben dem Drogenproblem wollen die Venloer so auch den Lärm und den Parkplatzmangel in ihrer Innenstadt in den Griff bekommen. Bei der Polizei auf deutscher Seite gab man sich trotz der Pläne gelassen. „Für uns macht es keinen Unterschied, ob die Drogen in der Innenstadt oder am Stadtrand von Venlo gekauft werden“, sagte eine Polizeisprecherin in Viersen. Dennoch kündigte sie verschärfte Drogenkontrollen im Grenzverkehr an. „Wir werden uns aber nicht an der Grenze aufbauen und jeden kontrollieren - das wäre ein Verstoß gegen das Schengener Abkommen.“ Auch der Bundesgrenzschutz kündigte an, „besonderes Augenmerk auf diesen Schwerpunkt zu richten“. Die deutsch-holländischen Grenzübergänge am Niederrhein gelten als Hauptroute für die Rauschgifteinfuhr nach Deutschland.
Quelle: Kölnische Rundschau

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Alkohol, Zigaretten und Cannabis – Alarmierender Konsum unter Jugendlichen

Schüler im Drogen-Rausch: Erstmals wurden in Hessen Daten über den Drogenkonsum von Jugendlichen erhoben. „Die Ergebnisse sind alarmierend. Sie zeigen, wie früh die ersten Schritte für eine mögliche Suchtkarriere gemacht werden“, erklärten Joachim Jacobi, Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium, und sein Amtskollege aus dem Sozialressort, Gerd Krämer, gestern. Gemeinsam präsentierten sie die „Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen“ (ESPAD), an der sich die Bundesrepublik erstmals – unter anderem Vertreten durch das Land Hessen – beteiligt hat. Danach raucht ein Drittel der 15- bis 16-jährigen Hessen täglich, die Hälfte trinkt mindestens einmal in der Woche Alkohol, jeder Dritte hat Erfahrungen mit Cannabis. An der Befragung im Frühjahr 2003 haben 1928 hessische Schüler der Jahrgangsstufen neun und zehn an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien teilgenommen. „Damit sich aus dem Verhalten der Jugendlichen keine Suchtprobleme ergeben, ist eine frühzeitige und suchtpräventive Arbeit notwendig“, betonten die CDU-Staatssekretäre. Ziel der Prävention sei es, Drogenkonsum zu vermeiden (Primärprävention), aber auch riskantes Konsumverhalten zu erkennen und hier einzugreifen (Sekundärprävention). Gerade auf dem Feld der Sekundärprävention seien weitere Angebote nötig, damit bei den betroffenen Jugendlichen eine Selbstrefl exion ihres schädigenden Verhaltens und eine Verhaltensänderung erzielt werden könne. Die Untersuchung des Münchner Instituts für Therapieforschung zeigt, dass etwa drei Viertel (75,5 Prozent) der Befragten schon einmal geraucht haben. Die Hälfte von ihnen war bei der ersten Zigarette 12 Jahre oder jünger. Der Alkoholkonsum beginnt bei den meisten zwei Jahre später. 82 Prozent der Befragten hatten innerhalb der letzten 30 Tage vor der Befragung getrunken, jeder Dritte ist mindestens einmal im Monat berauscht. In der Beliebtheit rangieren Alkopops (63 Prozent) vor Bier (58 Prozent). Die Studie sagt nach Angaben ihres Autors Ludwig Kraus nichts über Abhängigkeit, sondern nur über Konsumverhalten. Allerdings sei häufi ger Konsum ein Schritt auf dem Weg zur Abhängigkeit. Ziel müsse ein kontrollierter Umgang mit Drogen sein. Kultus-Staatssekretär Joachim Jacobi nannte als wichtigste Voraussetzung dazu die Persönlichkeitsbildung der Schüler und die Vermittlung von „Lebenskompetenzen“. Ein weiterer wichtiger Schritt sei das geplante, auch Lehrer einbeziehende und mit pädagogischen Maßnahmen gepaarte völlige Rauchverbot an hessischen Schulen. Sozial-Staatssekretär Gerd Krämer kündigte verstärkte Kontrollen im Einzelhandel an, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von Alkopops durchzusetzen. Die süßen Mixgetränke trügen maßgeblich zum frühen Alkoholkonsum bei.
Gerade die Zahlen zum Trinkverhalten von Jugendlichen bezeichnete Krämer als Besorgnis erregend. Vor diesem Hintergrund habe sich das Sozialministerium auch entschlossen, sich an dem Bundesmodellprojekt «Hart am Limit – Halt» zu beteiligen, das demnächst in Frankfurt starten soll. Es bietet Hilfen für Jugendliche an, die bereits bedenklich viel Alkohol trinken. „Unser Ziel ist die rauch- und alkoholfreie Schule“, fasste Jacobi zusammen. Das bedeute konkret, Raucherecken abzuschaffen sowie Alkohol und Zigaretten bei Schulfesten zu verbieten. Darüber hinaus habe das Land fl ächendeckend effektive Strukturen für die Suchtprävention aufgebaut. In jedem Landkreis und jeder großen Stadt gebe es eine Fachstelle, die mit Kindergärten, Schulen, Jugendclubs, Eltern und Betrieben zusammenarbeite. Bei den Staatlichen Schulämtern gebe es zusätzlich Fachberater für Suchtprävention an den Schulen.
Quelle: Frankfurter Neue Presse

„Es gibt keine heile Welt mehr“
Drogenberaterin Petra Bunke: Kiffer werden immer jünger – Brennpunkte an allen Schulen Der Einstieg in die Drogenszene droht immer früher. „Haschisch ist vom 15. Lebensjahr an ein ganz starkes Thema bei Jugendlichen“, sagt Petra Bunke (46), Leiterin der Drogenberatung Drobs. Mit ihr sprach Lokalredakteur Ralph-Herbert Meyer. Die Polizei warnt vor immer früherem Drogenkonsum bei Jugendlichen. Wie ist Ihr Eindruck? Ja, das ist der Trend. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Verringerung des Einstiegsalters von 17,5 auf 16,5 Jahre festgestellt. Das hört sich noch harmlos an, ist aber nur ein Mittelwert. Ab der 8. Klasse, also ab dem 15. Lebensjahr, ist Haschisch ein starkes Thema. Ich habe von einem Fall in Braunschweig gehört, bei dem ein 11-jähriges Kind konsumiert hat. Der Einstieg ist wie beim Rauchen. Warum haschen Jugendliche? Sie wollen sich abgrenzen von den Erwachsenen. Dadurch wird Haschisch verlockend. Die Verfügbarkeit von Cannabis ist dazu sehr groß. In der Regel wissen heute die meisten Jugendlichen, wie sie da ran kommen.
Zum Einstieg sind drei Dinge Voraussetzung: eigene Neugier, Gruppensituation und Verfügbarkeit. Jugendliche haben Probleme, ihren Platz in der Gesellschaft zu fi nden. Der Druck in Schule und Beruf steigt. Haschisch vernebelt da die Wirklichkeit. Cannabis hat aber auch gesundheitliche Schädigungen zur Folge, etwa beim Kurzzeitgedächtnis. Was sagen Sie zu der Forderung, Haschisch zu legalisieren? Wird Cannabis verharmlost? Ich bin da gespalten. Einerseits wäre so die Möglichkeit für Jugendliche nicht so reizvoll, sich durch Haschisch von den gesellschaftlichen Regeln abzuheben. Andererseits würden dann vielleicht andere, extremere Grenzen durchbrochen. Ich neige deswegen eher dazu, gegen eine Freigabe zu sein. Haschisch ist doch so oder so die Einstiegsdroge. Nein. Das stimmt nicht. In unserer Kultur sind Zigaretten und Alkohol die ersten Suchtmittel, mit denen Jugendliche in Berührung kommen.
Haschisch-Konsum bedeutet nicht zwangsläufi g eine dauerhafte Drogenkarriere. Nur etwa 5 Prozent der Kiffer steigen auf härtere Drogen um. Aber fast alle Heroinabhängigen und Haschisch-Konsumenten sind zuerst Raucher gewesen. Rauchen macht das Phänomen psychischer Abhängigkeit sehr deutlich. Gibt es besonders gefährdete Jugendliche? Eigentlich nicht. Auch auf den Dörfern gibt es keine heile Welt. Da gibt es keinen Unterschied zur Großstadt. Gymnasiasten wie Hauptschüler rauchen Haschisch. Brennpunkte gibt es an allen Schulformen. Kommen zu Ihnen eher Eltern oder Jugendliche mit ihren Haschisch- Problemen? Überwiegend sind es Eltern. Meist sind sie stark verunsichert und panisch, wenn sie feststellen, dass ihre Kinder kiffen. Es gibt da keine allgemein gültigen Ratschläge. Das Problembewusstsein bei den Jugendlichen ist sehr selten vorhanden. Das kommt erst, wenn es wegen des Kiffens Schwierigkeiten gibt, wie etwa beim Führerschein. Mit unserer speziellen Gruppe „Crazy“ und einem Planspiel wollen wir die Jugendlichen direkter erreichen. Quelle: Braunschweiger Zeitung Razzia bei der Hasch-Oma Edith Sch. - sie ist schon wieder „hanflos“
Gestern um 9.15 Uhr bekam die 68-Jährige Besuch von der Polizei. Die Beamten stellten die Cannabispfl anzen sicher. „Mein Sohn braucht das Kraut doch wegen seiner Krankheit als Medikament“, sagte die Hasch-Oma. Vor vier Monaten hatte die Polizei eine ganze Hanfplantage in der Wohnung von Edith Sch. an der Leipeltstraße (Wilhelmsburg) sichergestellt (MOPO berichtete). Wie ist eigentlich die Gesetzeslage beim Anbau für Eigenbedarf? „Der Anbau von Cannabis ist auch für den Eigenbedarf grundsätzlich verboten. Die Polizei leitet in jedem Fall ein Strafverfahren ein und stellt die Pfl anzen sicher. Um den Rest kümmert sich die Staatsanwaltschaft“, so Polizeisprecher Andreas Schöpfl in. Wann werden Verfahren dieser Art eingestellt? „Das entscheidet die Staatsanwaltschaft im Einzelfall. Dabei spielt natürlich die sichergestellte Menge eine große Rolle“, sagt Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Bei einer Menge bis sieben Gramm habe die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von einer Strafverfolgung abzusehen. Bei allem was darüber läge, gäbe es diese Möglichkeit gar nicht, so Bagger. Die Cannabisarten Sativa und Indica sind grundsätzlich verboten, da der THC-Gehalt sehr hoch ist. Sollten Pfl anzen einen geringen THC-Gehalt haben, darf man sie mit einer Genehmigung anpfl anzen. Diese erteilt die Bundes-Opium-Stelle in Bonn. Der Anbau für den Eigenbedarf (z. B. bei einer Krankheit) wird auch hier nicht legalisiert. „Das Verwaltungsgericht Köln hat im März in einer solchen Angelegenheit entschieden. Auch chronisch Kranke dürfen Cannabis/Marihuana für eigene therapeutische Zwecke nicht anbauen oder erwerben“, sagt eine Mitarbeiterin der Bundes- Opium-Stelle. Die Genehmigungen werden beispielsweise an Bauern erteilt, die Hanf zur Herstellung von Textilien oder Papier benutzen. Auch bei Forschungszwecken ist eine Genehmigung möglich.
Quelle: Hamburger Morgenpost

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Richter zeigen Abgeordnete der CDU an Vorwurf der üblen Nachrede beschäftigt Staatsanwalt

FRANKFURT (ODER). Im Land Brandenburg bahnt sich ein neuer Konflikt zwischen Justiz und Politik an: Der Vizepräsident des Landgerichts Frankfurt (Oder), Matthias Fuchs, hat die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke und Ingo Senftleben wegen übler Nachrede angezeigt. Das bestätigte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Ulrich Scherding, am Donnerstag der Berliner Zeitung. Zudem ist auch noch eine Anzeige des Bernauer Amtsrichters Andreas Müller gegen die beiden CDU-Parlamentarier eingegangen, ebenfalls wegen übler Nachrede. Scherding: „Wir schauen uns das jetzt ganz genau an.“ Hintergrund ist die harsche Kritik der beiden Abgeordneten an der Prozessführung von Richter Müller. Der Bernauer Jugendrichter Müller, der für die Legalisierung von Cannabis eintritt, hatte im Juni eine Gerichtsverhandlung:
Ein 21-Jähriger musste sich verantworten, weil er den Verkauf von 450 Gramm Haschisch arrangiert haben soll. Müller beabsichtigte, den jungen Mann freizusprechen und ließ mehrere Gutachter ins Bernauer Amtsgericht kommen, die klären sollten, ob Cannabis-Konsum überhaupt strafrechtlich zu belangen sei. Petke, der stellvertretende Landeschef der CDU, hatte damals gesagt, der Richter verhindere die Verfolgung schlimmer Drogendelikte. Und CDU-Politiker Senftleben hatte für die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung verfasst („Drogen-Richter Müller ist Gefahr für unsere Kinder“). Dort erklärte Senftleben: „Eine solche Person gehört auf keinen Richterstuhl, sie gehört weg.“ Richter Müller sagte am Donnerstag, er fühle sich durch „jene Schmähkritik“ in seiner Ehre verletzt. Er ziehe zudem auch eine Schmerzensgeld-Klage in Betracht. Müller: „Öffentliche Verunglimpfungen von Richtern durch Personen der Legislative nehmen zu.“ Müllers Dienstvorgesetzter im Landgericht Frankfurt (Oder) begründete die Anzeige auch damit, dass sich die an der Gerichtsverhandlung im Juni beteiligten Schöffen ebenfalls von den Politiker-Vorwürfen getroffen fühlten. Senftleben sagte am Donnerstag, er habe, was Drogen angehe, nun mal eine völlig andere Auffassung als der Richter. Der PDS-Rechtspolitiker Stefan Sarrach nannte die Kritik der CDU-Politiker dagegen „einen unerträglichen Angriff von politischen Dummköpfen auf die Unabhängigkeit der Justiz“.
Quelle: Berliner Zeitung

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Schweiz: Verfahren gegen Stadträte eingestellt

BERN. Das Outing als Cannabiskonsumenten von 16 Mitgliedern des Berner Stadtparlaments hat für die Mehrheit von ihnen keine strafrechtlichen Folgen: Gegen 14 Stadträte ist das Verfahren eingestellt worden, zwei müssen mit einer Buße rechnen. Die 16 Berner Stadträte hatten im Juli eine öffentliche Erklärung unterzeichnet und sich darin mehr oder weniger ernsthaft als Cannabiskonsumenten geoutet. Ein Stadtrat gab etwa an, „nur an Weihnachten“ zu kiffen, ein anderer „nach dem Zähneputzen“, ein dritter „nur wenn ich gratis mitrauchen kann“. Mit der Aktion brachten die Politikerinnen und Politiker ihre Solidarität mit zwei jungen Männern zum Ausdruck, die sich in einem Leserbrief im „Bund“ als Kiffer geoutet und damit ihrerseits ins Visier der Justiz geraten waren. Köder ergriffen. Mit Blick auf die Strafbarkeit des Cannabiskonsums im geltenden Betäubungsmittelgesetz kamen Polizei und Justiz jedoch nicht darum herum, den Köder der rot-grünen Politiker zu ergreifen und gegen die Unterzeichner ein Verfahren einzuleiten. Ein Teil der Politiker wurden in dessen Verlauf gar zu ihren Kiff-Erfahrungen befragt.
Taten verjährt...
Mit Zustimmung des Staatsanwaltes hat der zuständige Berner Untersuchungsrichter aber nun entschieden, dass gegen 14 der beteiligten Politiker keine Strafverfolgung eröffnet wird. Teils seien die Taten der Stadträte verjährt, teils hätten sie den Cannabiskonsum bei der Befragung bestritten, teils seien ihre Aussagen zu unpräzise, um eine Strafverfolgung zu eröffnen, heißt es in der von den Politikerinnen und Politikern veröffentlichten Begründung der Justizbehörde.
Kein Musterprozess:
Die grüne Stadträtin Catérine Weber und der Jungsozialist Christian Michel müssen auf Grund ihrer Aussagen aber mit einer Buße rechnen. Weber, die Initiatorin der Aktion, hatte in der polizeilichen Befragung laut eigenen Angaben ausgesagt, „gelegentlich sonntags“ zu kiffen. Weber und Michel gehen beide davon aus, dass sie die Option eines Musterprozesses nicht ergreifen werden. Ein solcher Prozess sei voraussichtlich ohne große Chancen und könne nur wenig zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums beitragen, sagte Weber. Den endgültigen Entscheid mache sie jedoch von einer allfälligen Begründung im Bußbescheid abhängig.

Joints gegen innere Leere

Joints gegen innere Leere sind schlecht Der 30-jährige Reggae-Musiker Gentleman sieht den Drogenkonsum von Jugendlichen trotz seiner eigenen Befürwortung einer Marijuana-Legalisierung kritisch. „Ich sah bei einem meiner Konzerte diese 13- Jährigen im Publikum, mit einem Mega-Joint und Jägermeister-Fläschchen in den Händen. Da dachte ich, das kann nicht sein, die konnten nicht mal mehr geradeaus gucken“, so Gentleman zur Zeitschrift „Brigitte Young Miss“. Plötzlich sei ihm klar geworden, dass er als Künstler Verantwortung trage. Deshalb sage er den Leuten: „Joints rauchen ist okay. Aber aus einer Fülle heraus und nicht aus einer Leere.“

Mohngebäck

Mohngebäck enthält mitunter soviel Opium, dass Drogentests auch nochzwei Tage später positiv ausfallen. Zu diesem erstaunlichen Ergebnis führte nach Angaben des Magazins „Focus“ eine Studie der Universität Bonn. Für die Untersuchung mussten zwölf Teilnehmer bis zu drei Stück Mohnkuchen essen. Anschließend wurden Blut, Urin und Speichel der Testpersonen überprüft. Die Werte der Rückstände glichen denen von Drogensüchtigen. „Eine Unterscheidung zwischen Mohn-Essern und Heroin-Konsumenten war auf den ersten Blick nicht möglich“, sagte Studienleiter Frank Mußhoff. Erst die gezielte Suche nach Begleitstoffen, die nur im Heroin seien, habe Gewissheit gebracht. Die häufi g von der Polizei eingesetzten Drogen-Schnelltests seien „gefährlich, weil sie anschlagen, aber die Quelle des Opiums nicht erkennen“, sagte Mußhoff. Alle Analysen, sowie die Hälfte der Drogenschnelltests hätten „positive Opiat-Nachweise“ erbracht - selbst 48 Stunden nach dem Mohn-Verzehr.
Quelle: www.tagesschau.de

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Selbstanzeige wegen Cannabisbesitz

Am 18. August erstattete die 50-jährige Krebspatientin Ute Köhler aus Scheibe-Alsbach (Thüringen) beim Oberlandesgericht Jena eine Selbstanzeige wegen Cannabisbesitz und reichte gleichzeitig eine Klage ein, damit ihr medizinischer Notstand anerkannt wird. Andere Schmerzmittel als der Cannabiswirkstoff THC versagten bei ihr nach ihrer Krebsoperation. Doch ein auf Betäubungsmittelrezept verschreibbares THCPräparat will ihre Krankenkasse nicht bezahlen. Frau Köhler blieb also nur die Wahl zwischen menschenunwürdigen Schmerzen und der Illegalität. Nach der Geburt ihres zweiten Sohnes stellte man die Diagnose Unterleibskrebs fest. Durch die erfolgte Krebstherapie wurden ihre inneren Organe massiv geschädigt. Es stellten sich unsagbare Schmerzen ein. Es folgten unzählige Krankenhausaufenthalte.
Im Jahr 1999 kam Frau Köhler zu einem Schmerz- Therapeuten. Dabei wurde festgestellt, dass sie auf Schmerzmittel einschließlich Opiate allergisch reagiert. Schließlich wurde Dronabinol eingesetzt und - es half. Frau Köhler konnte endlich wieder menschenwürdig leben. Doch dann folgten die benannten Probleme mit Krankenkasse und Behörden. „Wer krank ist, hat eigentlich mit seiner Krankheit zu kämpfen und sollte nicht noch zusätzlich mit der Bürokratie streiten. Wenn ich es dennoch tu, dann deshalb, weil ich mich nicht auch noch zusätzlich in die Kriminalität treiben lassen will“ sagt Ute Köhler. Und sie denkt dabei nicht nur an sich, sondern auch an viele weiter Schmerzpatienten, denen aus rein ideologischen Gründen die nötige Hilfe bisher verweigert wird. Das Gericht in Jena schickte Frau Köhler mit ihrer Hanfpfl anze wieder weg, nachdem es die Klage angenommen hat. Bei der Jenaer Polizei wurde dann die Pfl anze sofort beschlagnahmt und am nächsten Tag erfolgte umgehend eine Hausdurchsuchung in Scheibe-Alsbach. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.
Quelle: www.cannabislegal.de

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News & Facts 05/2004
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Rasta-Gemeinde lockt mit Marijuana- Delikatessen nach oben
Johannesburg

In Südafrika macht eine kleine Rasta-Gemeinde an der von Touristen stark genutzten Garden Route Schlagzeilen mit ihren «Dagga-Delikatessen». «Dagga» (gesprochen: Dacha) ist Südafrikas Umgangswort für Marijuana. Nach niederländischem Vorbild will die Gemeinde in Knysna den ersten Coffeeshop des Landes eröffnen - mit Produkten, die süchtig machen können. Neben Tee, Kaffee und Gebäck wollen sie auch «Dagga»-Eiscreme herstellen, berichtete die Zeitung «The Star» auf ihrer Titelseite. «Dieser Shop ist seit zehn Jahren meine große Vision», erklärte Levi Bailey Tafari, Hohepriester der Rasta-Sekte Boboshanti. Die Polizei hat sich zu den Plänen der unternehmungslustigen Gemeinde noch nicht geäußert. In Südafrika ist der Verkauf von Rauschgift, darunter auch Marijuana, illegal.
Quelle: dpa

Cannabis und Führerschein: Der Rechtsstaat ist in Gefahr! nach oben

Wer derzeit im Zug, als Beifahrer im Auto oder zu Fuß mit einem Joint erwischt wird, kann gezwungen werden, auf eigene Kosten völlige Abstinenz nachzuweisen oder er ist seinen Führerschein (und damit oft auch den Arbeitsplatz) los. Hier wird mit einem völlig anderen Maßstab gemessen als bei Alkohol, der im Straßenverkehr im Vergleich zu Cannabis sogar als noch riskanter eingeschätzt wird. Diese ungerechte und nach Aussagen von Experten verfassungswidrige Regelung will die Bundesregierung vorerst nicht reformieren und der neue baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) will die Regelungen noch verschärfen. Es drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1994 dazu missbraucht, das strafrechtliche Übermaßverbot des Grundgesetzes zu umgehen.
Für Abhilfe ist hier in erster Linie der Verfassungsschutz zuständig, der offenkundig in Sachen Rechtspraxis betreff Cannabiskonsum und Führerschein vor einem immer größer werdenden Aufgabenfeld steht. Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes der fortwährenden Erosion der Rechtsstaatlichkeit in diesem Bereich Einhalt zu gebieten und die entsprechenden Verstöße in den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten zu veröffentlichen. Auch wenn prinzipiell die Innenminister für die Aufgaben des Verfassungsschutzes zuständig sind, so ist es dennoch auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes, sich um die Innenminister zu kümmern, nicht nur um deren Sicherheit zu gewährleisten, sondern eben auch um die Sicherheit der verfassungsmäßigen Ordnung zu garantieren.
Quelle: www.eve-rave.net

Mehr Drogensünder am Steuer erwischt nach oben

Ein neuer Schnelltest der nordrhein-westfälischen Polizei, der so genannte «Drugwipe», hat die Zahl der am Steuer ertappten Drogensünder in die Höhe schnellen lassen. In der ersten Jahreshälfte seien fast 3000 Autofahrer mit illegalen Substanzen im Blut erwischt worden - 76 Prozent mehr als in der ersten Hälfte des Vorjahres, teilte das Innenministerium am Donnerstag mit.
Bei dem Test wird ein Kontrollstreifen mit etwas Schweiß oder Speichel des Autofahrers befeuchtet. So kann der Konsum von Heroin, Kokain, Exstasy oder Haschisch schnell und zuverlässig nachgewiesen werden. Der Test werde seit Mitte vergangenen Jahres eingesetzt. Von den fast 3000 Treffern entfielen 60 Prozent auf Cannabis- Drogen wie Haschisch oder Marijuana, 20 Prozent auf Amphetamine wie Exstasy und jeweils rund zehn Prozent auf Kokain und Heroin.
Seit Einsatz des Schnelltests sei auch bei deutlich mehr Unfällen der Einfluss verbotener Drogen festgestellt worden - die Zahl der aufgedeckten Fälle stieg um 38 Prozent auf 356. Innenminister Fritz Behrens (SPD) verwies auf alarmierende Umfragen zum Drogenverhalten junger Menschen. So hätten 38 Prozent der 18- bis 24-Jährigen Westdeutschen schon einmal Cannabis genommen, vor vier Jahren seien es noch 24 Prozent gewesen. «Mit dem neuen Schnelltest will die Polizei diese alarmierende Entwicklung stoppen. Uneinsichtige werden schneller aus dem Verkehr gezogen », sagte Innenminister Fritz Behrens (SPD). Die Polizei werde ihre gezielte Aufklärungsarbeit intensivieren und unter anderem in Schulen, Betrieben und Vereinen über die Gefahren des Drogenkonsums im Straßenverkehr informieren. «Drogenkonsum ist gerade bei jungen Fahrern ein großes Risiko“, sagte Behrens. Wer mit Drogenspuren im Blut am Steuer erwischt werde, müsse mit 250 bis 750 Euro Geldbuße und bis zu drei Monaten Führerscheinentzug und vier Punkten im Flensburger Verkehrssünder-Register rechnen. Stelle die Polizei Ausfallerscheinungen fest, handele es sich um eine Straftat: Dann sei der Führerschein für längere Zeit weg, es drohten Geldund Haftstrafen. «Der Test ist sehr genau. Auch länger zurückliegender Drogenkonsum lässt sich noch zuverlässig nachweisen», sagte Behrens.
Quelle: Aachener Zeitung

Kiffen für den Weltfrieden - Israel testet Hasch gegen das Kriegtrauma nach oben
Tel Aviv

Eine ganz neue Methode zur Stressbewältigung möchte die Israelische Regierung an Freiwilligen testen: Soldaten mit Kriegstrauma sollen einer besonderen Behandlung unterzogen werden – mit Cannabis. Viele Soldaten werden während ihres Einsatzes mit schrecklichen Eindrücken konfrontiert – manche lassen diese auch Jahre später nicht los. Versuche mit Mäusen hatten gezeigt, dass sich der Haschisch-Konsum positiv auf den Stressabbau auswirkt. Die beruhigende Wirkung der Drogen soll nun auch beim Menschen getestet werden.
Mit anderen Worten: Kiffen macht gleichgültig. Selbst bei traumatisierten Soldaten Quelle: Express

Führerscheinentzug auch nach passivem Mitrauchen von Cannabis nach oben

Einem Verkehrsteilnehmer kann auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn dieser nur durch Passivrauchen von Cannabis fahruntüchtig geworden ist. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem in Mannheim veröffentlichten Beschluss bekannt gegeben.
Einem Mann war im Frühjahr vergangenen Jahres die Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem bei ihm eine erhöhte Konzentration von THC festgestellt wurde. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der Hauptwirkstoff von Cannabis wie Haschisch oder Marijuana. Er hatte angegeben, gelegentlich Cannabis zu rauchen. Vor der Fahrt sei das aber nicht der Fall gewesen. Er habe sich jedoch etwa zwei Stunden in einem Technoclub aufgehalten, der von dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogen gewesen sei.
Dass der Mann nur passiv mitgeraucht habe, sei für seine Fahruntüchtigkeit nicht ausschlaggebend, erklärte das Mannheimer Gericht. Zudem sei sich der Mann der Wirkung des Rauschmittels während seines zweistündigen Aufenthaltes in dem Club bewusst gewesen. Setze sich ein Fahrer trotz dieses Wissens ans Steuer, sei er wie ein aktiver Konsument zu behandeln. THC führt zur Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit.
Um seinen Führerschein zurückzubekommen, muss der Mann ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen oder den Nachweis erbringen, ein Jahr keine Drogen genommen zu haben.
D e r B e s c h l u s s i s t u n a n f e c h t b a r
Quelle: dpa

Immer mehr Jugendliche kiffen nach oben

Einstiegsalter des Cannabiskonsums sinkt/DHS fordert Intensivierung der Präventionsmaßnahmen
Aus einem Report der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) geht hervor, dass Jugendliche immer häufi ger und früher zum Joint greifen. Hatten 1993 noch 16 Prozent der 12- bis 25-Jährigen mindestens einmal Haschisch geraucht, waren es 2001 schon rund 26 Prozent. Das durchschnittliche Einstiegsalter sei in dieser Zeit von 17,5 auf 16,5 Jahre gesunken. Etwa 10 Prozent der 16-Jährigen kiffen.
Mehr als 50.000 Menschen sind nach DHS-Angaben abhängig von Haschisch. In mehr als 1.000 ambulanten Suchthilfe-Einrichtungen suchten derzeit über 15.000 Menschen wegen ihres Cannabismissbrauchs Beratung und Hilfe. Mehr als 100.000 Jugendliche wurden 2003 wegen Kiffens angezeigt.
Auch auf die gesundheitlichen Folgen des Cannabismissbrauchs wird in dem Report eingegangen. Das Rauschmittel verstärke nachweislich eine Veranlagung für Psychosen und könne sie auch auslösen.
Die DHS fordert angesichts dieser Besorgnis erregenden Entwicklung von Bund und Ländern mehr Mittel für die Bekämpfung des stetig steigenden Cannabiskonsums. Das Geld sollte angesichts des sinkenden Einstiegsalters auch in Präventionsprogramme für Jugendliche fl ießen. Da die meisten Kiffer auch Zigaretten rauchen, müsse zudem der Tabakkonsum bekämpft werden. Dazu gehört aus Sicht der DHS auch ein generelles Rauchverbot an Schulen.

Haschisch an Schulen
Breite Abwehr gegen Drogenrazzien nach oben

Rauchen, trinken, kiffen - Drogenkonsum gehört bei vielen Schülern zum Alltag. Ein Viertel aller Jugendlichen hat schon einmal Haschisch geraucht. Unionspolitiker wollen dagegen an Schulen die Polizei einsetzen, doch Experten halten Razzien auf dem Schulhof für gar keine gute Idee.
Nach dem schlechten Abschneiden deutscher Schüler bei der Pisa-Studie hatte manch einer gefordert, an den Schulen müsse ein strengeres Regiment herrschen. An den Aufmarsch von Polizeitrupps hatte dabei aber wohl niemand gedacht. Ginge es nach dem Willen von Unions-Politikern, könnte dieses Szenario bereits im Herbst Realität werden. Dann soll allerdings nicht gegen Wissenslücken angegangen werden, sondern gegen Drogenprobleme der Schüler. „Cannabis ist an Schulen ein Riesenproblem“, begründete der Unions-Suchtexperte Jens Spahn (CDU) seinen Vorstoß zu Polizeirazzien an Schulen, der eine hitzige Diskussion ins Rollen brachte. Diese Art von Krisenintervention, bei der nur versucht werde, die Symptome zu kurieren, werde dagegen „immer scheitern“, lautet dagegen die Überzeugung des Nürnberger Lehrers Jonas Lanig, der sich in der Drogenprävention engagiert. Der Haschischkonsum von Jugendlichen steigt, sie greifen häufi ger und früher zum Joint. Hatten 1993 noch 16 Prozent der 12- bis 25-Jährigen schon mindestens einmal Haschisch geraucht, waren es im Jahr 2001 rund 26 Prozent. Auch das durchschnittliche Einstiegsalter sei in dieser Zeit stark gefallen, und zwar von 17,5 auf 16,5 Jahre, teilte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen mit. Rund zehn Prozent der 16-Jährigen greifen demnach zum am weitesten verbreiteten illegalen Rauschmittel. Dennoch zeichnet sich eine breite Abwehr gegen Drogenrazzien an Schulen ab. Nach Protestrufen aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern formiert sich auch aus den Reihen der SPD, der FDP, der Grünen sowie von Seiten des Deutschen Lehrerverbandes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Widerstand. Zustimmen kann Lanig dem CDU-Politiker darin, dass Drogen - nicht Cannabis allein - an Schulen ein großes Problem sind. „Der Konsum ist je nach Schulart sehr verschieden“, erläutert er. Während Hauptschulen oft mit „massiven Alkoholproblemen“ ihrer Schüler konfrontiert seien, griffen Berufsschüler eher zu Ecstasy, Gymnasiasten dagegen zu Cannabis. „ Die Schulen sind nicht ehrlich “ Und noch ein Nutzungsmuster kennt der Pädagoge: Auf dem Land und in Gemeinden am Stadtrand sei Alkohol „ein Stück Normalität“, dagegen spielten Cannabis und andere „Modedrogen“ in der Stadt eine größere Rolle. Dem Lehrerverbandspräsidenten Josef Kraus bereiten generell Alkohol und Nikotin „von der Quantität her“ größere Sorgen als Cannabis. Das Problem liegt nach Ansicht Lanigs aber nicht bei den Schülern allein. „Die Schulen sind nicht ehrlich mit dem Drogenkonsum in den eigenen Reihen“, kritisiert der Nürnberger Lehrer. Zudem befalle ihn bei einem Blick in den bayrischen Lehrplan zum Thema Drogenprävention das Gefühl, in Drogendiskussionen der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts gelandet zu sein. Was also tun gegen kiffende, rauchende und trinkende Schüler? Elisabeth Pott von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sieht einen Schlüssel in der Bekämpfung des Rauchens. Wenn es gelinge, den Nikotinkonsum zurückzudrängen, sinke auch die Zahl derer, die Cannabis rauchen, so Pott. Auch SPD-Fraktionsvize Gudrun Schaich- Walch tritt dafür ein, den Kampf gegen Drogen nicht auf ein spezielles Suchtmittel auszurichten, sondern auf das Suchtverhalten der Jugendlichen. Und das wird nach Ansicht Lanigs stark „vom Umfeld konditioniert“. Schüler, deren Eltern nicht rauchten, griffen meist ebenfalls nicht zum Glimmstängel, hat der Pädagoge festgestellt.
Im Kampf gegen Drogen muss also mehr getan werden, als die Polizei zu Razzien antreten zu lassen - darin sind sich Experten und Politiker einig. Sie treten für eine umfassende Aufklärung ein, die Schulen, Lehrer, Eltern und externe Beratungseinrichtungen einschließt. Und noch ein Argument spricht nach Ansicht der Experten gegen Drogenrazzien an Schulen: Cannabis wird laut Kraus und Lanig auf dem Schulgelände nur in „Einzelfällen“ konsumiert. Kiffen sei aber „in den Köpfen vorhanden“, weiß Lanig. Dagegen ist mit Polizeigewalt wohl kaum anzugehen.
Quelle: Der Spiegel

Debatte um Cannabis-Legalisierung - Richter will Petke verklagen nach oben
Potsdam

In der heftigen Debatte um Cannabis-Legalisierung erwägt der Bernauer Amtsrichter Andreas Müller rechtliche Schritte gegen den CDU Landtagsabgeordenten Sven Petke. Petke habe ihn in den Bereich eines Rechtsbeugers und Verbrechers gerückt und damit «die strafrechtliche Grenze überschritten», sagte Müller der Zeitung «Potsdamer Neueste Nachrichten» (Wochenendausgabe). Er erwäge daher eine Klage und wolle darüber in den nächsten Wochen entscheiden.
Die Diskussion war entbrannt, nachdem Müller für eine Entscheidung in einem Drogenprozess das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet hatte. Er war der Ansicht, dass die mit dem Konsum von Cannabis verbundenen Komplikationen geringer ausfallen als bisher angenommen. Das Bundesverfassungsgericht stellte in der vergangenen Woche allerdings klar, dass das umfassende Verbot der weichen Droge weiter mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke, hatte den Bernauer Richter als unhaltbar eingeschätzt und seine Ablösung gefordert.
Müller sagte dazu, er denke nicht daran, zu gehen. Es werde auch keine Amtsenthebung geben. Die Unabhängigkeit der Richter sei ein hohes Gut. Jedes Gericht sei verpfl ichtet, ein Gesetz, das es für verfassungswidrig halte, durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Einen neuen Vorstoß des Amtsgerichts Bernau in Karlsruhe schloss Müller nicht aus. Dies sei zu überlegen, wenn es neue Studien über die Ungleichbehandlung der strafrechtlichen Verfolgung des Besitzes geringer Mengen Haschisch gebe. Er sei nach wie vor der Meinung, dass der Bundesgesetzgeber für alle Länder verbindliche Regelungen aufstellen sollte, betonte der Richter. Er könne es nicht gut heißen, wenn der Besitz von 0,5 Gramm Haschisch in Brandenburg eine Hausdurchsuchung nach sich ziehe, während im benachbarten Berlin selbst 30 Gramm Haschisch unverfolgt blieben.
Quelle: yahoo Nachrichten

Mausklick öffnet Weg aus der Sucht nach oben

Suchthilfezentrum bietet Drogenberatung jetzt auch online an / zielgruppengerechtes Angebot
Ob Alkohol, Heroin, Haschisch oder Exstasy - der Gang zu einer Beratungsstelle bedeutet für die Betroffenen eine Hürde, er ist immer auch ein Eingeständnis. Der anonyme Klick ins Internet fällt da schon leichter. „Wir wollen diesen Umstand nutzen“, sagt Dieter Kaffei, Leiter des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe für den Kreis. Das Zentrum ist jetzt online, hat einen Chatroom aufgemacht, „ein Angebot, um Hemmschwellen zu senken“.
Das Suchthilfezentrum hat seinen Sitz in Taunusstein- Hahn, Träger ist der Frankfurter Verein Jugendberatung und Jugendhilfe (JJ). Der hat Erfahrungen mit der virtuellen Drogenberatung bereits seit Jahren gesammelt, berichtet Joachim Messer, Leiter der Frankfurter Beratungsstelle, die 1997 als erste Beratungsstelle in Deutschland überhaupt online ging.
Damals gab es im Internet viel Austausch über synthetische Drogen, aber kaum sachliche Information, erinnert sich Messer. Und auch heute kommen gerade Jugendliche, die synthetische Drogen konsumieren nicht in die Beratungsstellen. Das Internet-Angebot dagegen nutzen sie.
Das Internet bedeutet so nicht nur für die Suchthilfe neue Kommunikationsstrukturen, sondern erreicht auch eine andere Klientel. So nutzen die Online-Beratung ausgesprochen viele Haschisch- und Cannabis- Abhängige - in der Beratungsstelle in Hahn tauchen die sonst kaum auf.
Die Vorteile des Internetauftritts liegen für Kaffei und Messer auf der Hand. Niedrige Hemmschwelle für eine erste anonyme Kontaktaufnahme, Erreichbarkeit (per E-Mail) rund um die Uhr, direkte interaktive Kommunikation zwischen Beratern und Nutzern und auch der Nutzer untereinander im Chattroom.
Der Chattroom ist montags
bis donnerstags jeweils von 14.30 bis 17.30 Uhr geöffnet und wird von Mitarbeitern der verschiedenen Beratungsstellen des Vereins moderiert. Erst vor wenigen Wochen wurde dieses Netzwerk innerhalb der JJ Beratungsstellen aufgebaut. Durch das Netzwerk lassen sich die Chattroom Öffnungszeiten schultern und ist die Beantwortung von E-Mails innerhalb von 48 Stunden gewährleistet. Viele Anfragen verzweifelter Angehöriger gelangen den Beratern auf diesem Weg auf die PC-Bildschirme.
Im vergangenen Jahr nutzten 464 Teilnehmer den Chat, 183 davon hatten mit Haschisch Probleme, 191 mit Heroin oder Kokain, 51 mit Exstasy. Neben dem Gruppengespräch im Chat bieten die Beratungsstellen jetzt auch Einzelgespräche via Internet an. Sechs bis acht Nutzer pro Tag verzeichnet das Taunussteiner Zentrum, das den Chatroom immer mittwochs betreut. „Eine gute Auslastung“, betont Kaffei, immerhin erreiche man 80 Prozent der Betroffenen, die vorher noch keinen Kontakt zur Beratungsstelle hatten.
Die Berater berichten von „Drogenwellen“, einem regelrechten Boom, den es beispielsweise bei Exstasy gegeben habe und zurzeit bei „Alkopops“, alkoholischen Mixgetränken, gibt. Manche Jugendlichen forcieren damit speziell das Trinken bis zur Bewusstlosigkeit. Das Problem bei den „Modetrends“ unter den Suchtmitteln: „Die neuen Drogen ersetzen die alten nicht, sie kommen dazu“, so Joachim Messer. Einen fast explosionsartigen Anstieg verzeichnen die Berater augenblicklich beim Haschisch- und Cannabiskonsum.
Sein neues Online-Beratungsangebot macht das Suchthilfezentrum nun mit Plakaten in Schulen und öffentlichen Gebäuden publik. Prominente Unterstützer der Kampagne für ein drogenfreies Leben hat der Verein dabei in den Fußballern von Eintracht Frankfurt gefunden.
Quelle: Wiesbadener Tagesblatt

Kanada: Schmerzpatienten dürfen Marijuana für Therapie nutzen nach oben
MONTREAL.

Kanadische Ärzte und Patienten diskutieren in diesem Sommer erneut über das Pro und Contra von Marijuana in der Schmerztherapie. Aktueller Anlass ist die Liberalisierung der Abgabebestimmungen für Marijuana in kanadischen Apotheken. Schmerzpatienten haben Zeitungsberichten zufolge in einigen Landesteilen seit kurzem erstmals die Möglichkeit, selbst auf Rezept Marijuana in ihrer örtlichen Apotheke abzuholen.
In der Region Toronto nutzten derzeit mindestens 78 Schmerzpatienten die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Marijuana für Therapiezwecke aus der Apotheke zu holen. In der Region British Columbia begannen Apotheken kürzlich mit einem neuen Modellversuch. Auch hier soll es Patienten, die unter chronischen Schmerzen leiden, zukünftig erlaubt sein, ihr Marijuana selbst in der Offizin abzuholen.
Bislang war das nicht möglich. Die Medikamente wurden stattdessen von einem Kurierdienst nach Hause geliefert, was für den Patienten Mehrkosten bedeutete. Allerdings ist die Verschreibung von Marijuana in Kanada umstritten. Das Marijuana wird von der Regierung unter strenger Bewachung in Manitoba angebaut.

Cannabis-Anbau zur Eigentherapie erlaubt nach oben

Der verbotene Anbau von Cannabis kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gerechtfertigt sein, wenn ein so genannter Notstand vorliegt. So dürfen Schwerkranke Hasch und Marijuana zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen.
Allerdings hob das OLG den Freispruch eines 44-Jährigen auf, der sich wegen Drogenbesitzes vor Gericht verantworten musste. Begründung: Das Amtsgericht Mannheim habe den Fall nicht hinreichend aufgeklärt. (Aktenzeichen: 3 Ss 187/03 vom 24. Juni 2004).
Der an Multiple-Sklerose erkrankte Mann litt an Störungen der Motorik und des Sprachvermögens, die aus medizinischer Sicht nicht behandelbar waren. Deswegen rauchte er seit 1987 Haschisch und Marijuana aus eigenen Anbau. Bei einer Durchsuchung im Februar 2002 stellte die Polizei rund 380 Gramm Marijuana sicher. Die Hanfstauden hatte der Mann in einer Zwischendecke seines Wohnzimmers gezogen. Von der Anklage wegen Drogenbesitzes sprach ihn das Amtsgericht Mannheim vor zwei Jahren unter Hinweis auf rechtfertigenden Notstand frei.
Nach dem Urteil des OLG ist ein solcher Notstand gegeben, wenn Drogen „zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen eingenommen werden“. Dabei genüge es, dass der Erfolg der Eigentherapie „nicht ganz unwahrscheinlich“ sei. Ein wissenschaftlicher Nachweis sei nicht erforderlich. Im Fall des 44-Jährigen habe das Amtsgericht nicht ausreichend geklärt, ob die Koordinationsstörungen des Angeklagten durch die „Joints“ tatsächlich gelindert würden. Deshalb müsse der Freispruch aufgehoben und der Fall neu verhandelt werden.
In Deutschland ist der Einsatz der Cannabisprodukte Haschisch und Marijuana auch zu medizinischen Zwecken verboten.
Quelle: dpa

Cannabis tötet nicht, Entkriminalisierung würde Prävention erleichtern nach oben

Zu diesem Resultat kam eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde am 16. Juli im Hanfdorf Reingers.
Hanf in der Medizin eingesetzt, verfügt über eine hohe therapeutische Wirkung, z.B. bei multipler Sklerose, Depression, Migräne, Schmerzzustände, Appetitlosigkeit usw. Nur wenige Arzneien sind so leicht verträglich wie Hanf. Es ist nahezu unmöglich, an einem zu hoch dosierten Hanf-Medikament gravierende Schäden durch die auftretenden Nebenwirkungen davonzutragen.
Menschen, die derzeit Cannabisprodukte von Dr. Kurt Blaas, praktischer Arzt, Militärarzt und überzeugter Cannabis-Mediziner, verordnet bekommen, können sich diese Produkte mangels Unterstützung durch die kranken Kassen kaum leisten. Eine Entkriminalisierung würde jedenfalls die Preise dafür senken.
Im heurigen Jahr wanderten laut Dr. Blaas in Wien bereits 500000 Hanfpfl anzen zur Selbstmedikation über die Ladentische. Händler und Patienten machen sich dadurch strafbar, obwohl die Pfl anzen nicht zum Drogenkonsum eingesetzt werden.
In seiner Tätigkeit als Stellungsarzt beim Militär machte Dr. Blaas die Erfahrung, dass von 200 Jungmännern bei 70 Rekruten Cannabis im Harn festgestellt wurde. Durch die Eintragung in den Personalakten kann dies für die Jugendlichen vor allem bei der Jobsuche fatale Folgen haben.Mag. Jenner, Gymnasialprofessor und schulischer Präventionsexperte in Wien sieht in der derzeit geübten Praxis einen fehlenden politischen Willen zur Prävention. So werden zahlreiche Kriminalbeamte dafür eingesetzt, Cannabiskonsumenten aufzuspüren und dann dicke Akten dafür anzulegen, die vor allem bei „Ersttätern“ vom Staatsanwalt ohne weitere Verfolgung geschlossen werden.
Die dafür eingesetzten finanziellen Mittel könnten seiner Meinung nach z.B. durch die Ausbildung von „Pears“ – Jugendliche die abhängigen Kameraden helfen bzw. durch den Aufbau eines Präventionsnetzwerkes wesentlich sinnvoller für die Betroffenen eingesetzt werden.
Florian Winkler, Pressesprecher des Fonds Soziales Wien stellt einen ständig steigenden Cannabiskonsum fest. Zwischen 25 und 33 % der Bevölkerung hat mindestens einmal im Leben Kontakt mit Cannabis.
Mit dem Vorurteil, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, räumte Fery Meisterhofer, Psychotherapeut am Anton-Proksch-Insitut und Mitarbeiter der NÖ Suchtvorbeugung auf: Als Einstiegsdroge müssen Alkohol und Nikotin bezeichnet werden.
Thomas Schneeweis, Mitarbeiter der Kriminalabteilung Niederösterreich bekannte sich zwar auch zur These „Heilen statt Strafe“. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtsvorschriften (THC gilt aufgrund einer internationalen Konvention aus 1971 im österreichischen Recht als Suchtmittel) könne die Exekutive jedoch nicht anders handeln, als sie derzeit vorgeht.
Das Symposion im Hanfstadl Reingers war von ca. 80 interessierten Zuhörern besucht, die an der anschließenden Publikumsdiskussion durchaus emotionell teilnahmen. Die Veranstaltung wurde unterstützt vom Lions- Club Waldviertel und der NÖ Kulturabteilung!
Quelle: www. hanfdorf.de

IACM-Informationen erscheinen bis auf weiteres nicht nach oben

Die IACM-Informationen erscheinen bis auf weiteres nicht, da sich die chronische Erkrankung von Dr. Franjo Grotenhermen, des 1. Vorsitzenden der IACM, akut verschlechtert hat. Die regelmäßige Zusammenstellung der IACM-Informationen in den vergangenen Jahren erfolgte ehrenamtlich ausschließlich durch Dr. Grotenhermen. Zur Zeit sieht sich niemand im IACM-Vorstand in der Lage, diese aufwändige Arbeit neben der jeweils eigenen berufl ichen Tätigkeit zu übernehmen.

Spendenaufruf für Dr. med. Franjo Grotenhermen nach oben

Franjo Grotenhermen leidet seit mehr als 10 Jahren an einer chronischen Erkrankung der kleinen Blutgefäße, einer sogn. „small vessel disease“, die bei ihm zu Herzbeschwerden und einer starken Störung der Orthostase führt. Nachdem vor einigen Wochen eine deutliche Verschlechterung eintrat, schlug ihm der Gefäßspezialist Prof. Dr. Tauchert, Klinikum Leverkusen, eine spezielle Form einer Blutwäsche (eine sogn. Rheohemapherese) vor, welche zu einer Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes führen und dadurch eine Symptomverbesserung hervorrufen kann.
Erfreulicherweise führte diese Behandlung auch bei Franjo Grotenhermen zunächst zu einer klinischen Verbesserung.
Allerdings muss die Therapie momentan regelmäßig alle 7 Tage wiederholt werden, damit eine bleibende Stabilisierung eintreten kann. Obwohl diese Therapie die einzige ist, die bei Franjo Grotenhermen spürbare Wirkungen zeigt, lehnt es die Krankenkasse jedoch ab, die Kosten (pro Behandlung etwa 1.150 Euro) zu übernehmen. Der behandelnde Arzt rechnet mit 10 – 15 weiteren Therapien, um eine zuverlässige Stabilisierung zu erreichen.
Nachdem Franjo Grotenhermen
seit Jahren darum bemüht ist, Patienten einen legalen und kostenfreien Zugang zu Cannabismedikamenten zu ermöglichen, führt das Schicksal ihn nun selbst in eine Situation, in der eine Symptom verbessernde Behandlung verfügbar ist, deren Kosten aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Wir, der Vorstand der ACM und IACM, haben einen kleinen Verein mit einem Spendenkonto eingerichtet, um Franjo Grotenhermen die notwendige Behandlung zu ermöglichen. Der Verein trägt den Namen FRAN-GO (Förderung der Rheohämapherese, Anwendung und Nutzen – eine Gesundheitsoffensive), der 1. Vorsitzende ist Dr. Martin Schnelle, die 2. Vorsitzende Dr. Kirsten Müller-Vahl. Wir streben die Gemeinnützigkeit an, damit Spenden steuerlich geltend gemacht werden können. Spenden werden aber bereits jetzt benötigt.
Wir hoffen sehr, ihm auf diesem Wege dabei helfen zu können, zu einem erfüllten und tätigen Leben zurückzukehren. Mögen viele andere Menschen dazu beitragen, dass Franjo Grotenhermen auch seine Arbeit in der ACM und IACM wird fortsetzen können.


Spendenkonto:

FRAN-GO e.V.c/o Dr. Schnelle
Deutsche Kreditbank (DKB)
Konto-Nr. 11 55 08 03
BLZ 120 300 00
Verwendungszweck: Therapiespende Grotenhermen

Bei Auslandsüberweisungen:
SWIFT-BIC: BYLADEM 1001
IBAN: DE05 1203 0000 0011 5508 03

USA: Gesundheitsministerium prüft Umstufung von Cannabis nach oben

Die US-Bundesdrogenpolizei DEA hat das US-Gesundheitsministerium (US Department of Health and Human Services, HHS) beauftragt, im Rahmen einer möglichen gesetzlichen Umstufung von Cannabis eine wissenschaftliche und medizinische Bewertung von Cannabis zu erstellen.Eine solche Bewertung ist seit 34 Jahren im Bundesdrogengesetz vorgesehen. Erzwungen wurde sie erst jetzt durch einen Prozess von Jon Gettman und der Cannabis-Reformorgansiation NORML. Gettman reichte im Oktober 2002 eine Klage ein, um durch eine Umstufung von Cannabis seine medizinische Verwendung zu ermöglichen.
Im Jahre 1970 trat in den USA ein neues Drogengesetz in Kraft, das Drogen in 5 Kategorien einstufte. Kriterien für die Einstufung sind die Missbrauchsgefahr und die medizinische Verwendbarkeit. Cannabis landete provisorisch in Kategorie 1, d.h. mit höchstem Missbrauchspotenzial und ohne medizinischen Nutzen, bis eine 1972 veröffentlichte Studie Daten zur endgültigen Einstufung liefern sollte. Die Studie empfahl eine Entkriminalisierung von Cannabis, wurde jedoch ignoriert.
Daraufhin klagte NORML auf eine Umstufung von Cannabis in eine weniger restriktive Kategorie. Anhörungen für den Umstufungsprozess fanden erst 14 Jahre später, im Jahre 1986 statt. 1988 entschied dann Richter Francis Young, dass Cannabis nicht die Voraussetzungen erfüllte, um in Kategorie 1 zu verbleiben. Der Leiter der Drogenpolizei weigerte sich jedoch, diese Entscheidung umzusetzen und gewann den Rechtsstreit im Jahre 1994.
Gettman und die Zeitschrift
„High Times“ klagten im folgenden Jahr dagegen, ein Gericht entschied jedoch, dass sie nicht ausreichend von der Entscheidung negativ betroffen seien, um zu einer Klage berechtigt zu sein. Am 11.10.2002 reichte Gettman erneut eine Petition ein, diesmal mit Cannabispatienten als Mitklägern. Ein halbes Jahr später, am 03.04.2003 nahm die DEA die Petition zur Bearbeitung an.
Gettman verspricht sich von einer Studie und Anhörung nicht nur Fortschritte für Patienten. Er sieht darin auch einen Weg, die Meinungsbildung zur Strafverfolgung von Cannabis als Genussmittel zu beeinflussen, weil das selbe Beweismaterial, das den medizinischen Nutzen von Cannabis belegt, auch die vergleichsweise geringen Risiken dieser Droge dokumentiert.

Singapur: Wegen Hanf gehängt nach oben

Raman Selvam Renganathan, 39, wurde laut eines dpa-Berichts in Singapur wegen Besitzes von 2,7 kg Cannabis gehängt. Ab 500g Cannabis nimmt das Drogengesetz des südostasiatischen Stadtstaates an, dass Handel damit getrieben wird. Darauf steht die Todesstrafe. Vor zwei Jahren entging die damals 23-jährige Deutsche Julia Bohl nur knapp dem Galgen, weil die Cannabismenge unter 500g lag.
Nach wie vor ist weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis von Cannabis bekannt. Von überdosierten Drogengesetzen kann man das leider nicht behaupten.

USA: Wissenschaftler klagen gegen Regierung nach oben

Vor drei Jahren beantragte Lyle Craker, Leiter des Programms für Heilpflanzen der Universität Massachusetts- Amherst, eine Sondergenehmigung zum Anbau von Cannabis für wissenschaftliche Zwecke. Über den Antrag ist bis heute nicht entschieden. Die Universität will Cannabis für eine bereits von der US-Bundesarzneimittelbehörde FDA genehmigte Studie liefern. Diese soll einen rauchlosen Inhalator (Vaporisierer) der badenwürttemberger Firma Storz & Bickel für den medizinischen Einsatz von Cannabis testen. Dr. Donald Abrams will die Cannabinoid-Werte im Blut, den Kohlenmonoxid-Anteil im Inhalat und die subjektive Wirkung beim Rauchen und beim Vaporisieren vergleichen.
Der Anbauantrag wurde von Dr. Craker von der botanischen Fakultät bereits im Juni 2001 eingereicht. Er verschwand dann mehrere Monate spurlos und wurde mehr als ein Jahr später von der Bundesdrogenpolizei DEA unbearbeitet zurückgeschickt. Nach 18 Monaten besuchten erstmals Beamte der Regierung die Universität. Nachdem im Oktober 2003 immer noch keine Entscheidung vorlag, schrieben die Senatoren Edward Kennedy und John Kerry aus Massachusetts einen Brief an die DEA-Chefi n, um ihre Unterstützung für den Anbauantrag der Universität zu erklären. Neun Monate später schweigt die Regierung immer noch.
Am Mittwoch reichten
deswegen Dr. Craker, Rick Doblin von MAPS, einem Verband der die Studie unterstützt, sowie Valerie Corral, eine kalifornische Cannabispatientin eine Klage gegen die Drogenpolizei und andere Zweige der Regierung ein.
Neben der Bearbeitung des Anbauantrags fordern sie auch eine Entscheidung über einen Antrag, 10g Cannabis aus staatlich genehmigtem Anbau in den Niederlanden importieren zu dürfen, um damit den Vaporisierer erproben zu können.
Die US-Regierung begründet ihre Ablehnung von Cannabis als Medizin u.a. mit den schädlichen Auswirkungen des Rauchens. Eine erfolgreiche Erprobung des deutschen Vaporisierers würde dieses Argument ein für alle mal entkräften. Die Interessen der Patienten bleiben bei der staatlichen Blockadepolitik auf der Strecke.

UNODC-Chef lobt Drogenentkriminalisierung nach oben

Der amerikanische Sozialkritiker Upton Sinclair schrieb einmal: „Es ist schwierig einen Menschen dazu zu bringen, eine Sache zu verstehen, wenn sein Gehalt davon abhängt, dass er sie nicht versteht.“ Um so überraschender ist es dann, wenn ein führender UN-Drogenbürokrat wie Antonio Costa, Chef des UN-Büros gegen Drogen und Verbrechen (UNODC) sich dafür ausspricht, Drogenkonsum nicht als rein strafrechtliches sondern als gesundheitspolitisches Problem zu sehen. Bei einem Besuch in Moskau anlässlich des Weltdrogentags unterstützte er die vor wenigen Wochen in Russland in Kraft getretene Drogenentkriminalisierung. Der Besitz von bis zu 20g Cannabiskraut oder 5g Cannabisharz ist nun nur noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Beim Besitz von bis zu 100g Cannabiskraut oder 25g Cannabisharz drohen Geld- und Sozialstrafen, aber keine Haft.
Quelle: Moskau Times

Wirkstoffgehalt (THC) von Cannabis nach oben

Wirkung: Cannabis ist vor allem in zwei Formen im Handel, als gepresstes Harz (Haschisch) und als getrocknetes Kraut (Marijuana). Grundsätzlich haben alle Handelsformen von Cannabis die selbe Wirkung. Diese variiert jedoch nach Dosierung und Wirkstoffgehalt (Gehalt an Tetrahydrocannabinol, THC). Der THC-Gehalt variiert von etwa 2 bis 20 Prozent, wobei Werte um 8% bei Haschisch am häufi gsten angetroffen werden. Bei Marijuana variiert der Wirkstoffgehalt stärker.
Auch der sogenannte Chemotyp der Pflanze, d.h. das Verhältnis verschiedener Cannabinoide zueinander im Harz, spielt bei der Wirkung eine Rolle. Haschisch wird überwiegend aus Indica-Sorten hergestellt d.h. Pflanzen mit mittlerem bis hohen THC-Gehalt und mittlerem CBD-Gehalt. Marijuana ist jedoch auch von Sativa-Sorten erhältlich, d.h. Pfl anzen mit mittlerem bis hohen THC-Gehalt und niedrigem bis sehr niedrigem CBD-Gehalt. Indica- Sorten haben eine eher träge machende Wirkung („stony high“) während Sativa-Sorten eher anregend wirken („cerebral high“).

20mal stärker als Hippiegras? nach oben

Vielfach werden in den Medien unkritisch Behauptungen über einen drastischen Anstieg des Wirkstoffgehalts weitergeben. Es trifft auf keinen Fall zu, dass z.B. der Wirkstoffgehalt von Cannabis heute 20mal höher sei als in den 60er oder 70er Jahren. Selbst wenn der Wirkstoffgehalt zugenommen hätte, würde zudem von Cannabis kein höheres Risiko ausgehen, weil stärker wirksames Cannabis anders dosiert wird, was viele Risiken des Konsums sogar verringert (siehe Fehler und Mißverständnisse zum THC-Gehalt in der BLF-Studie).
Behauptungen über eine Verzehnfachung oder Verzwanzigfachung des THC-Gehalts basieren auf falschen Daten: Wird Cannabis unsachgemäß gelagert (bei hohen Temperaturen lange Zeit dem Luftsauerstoff ausgesetzt), dann zerfällt THC zu CBN. Es gibt Messungen aus den 70er Jahren von Cannabis aus amerikanischen Asservatenkammern, in dem sich statt 3-4 Prozent THC nur noch ein halbes Prozent fand, dessen 3 Prozent CBN aber noch den ursprünglichen Wirkstoffgehalt verraten. Cannabis mit weniger als 2 Prozent THC ist nicht psychoaktiv. Niemand würde es mehr als einmal beim selben Dealer kaufen, weil es ganz einfach keine Wirkung hat. Warum hätten Millionen von Cannabiskonsumenten in den 60er Jahren Strafverfolgung riskiert, nur um ausser Hustenreiz keine Wirkung zu verspüren? Die Behauptung, Cannabis habe damals nur 0,5-1% THC enthalten ist ganz einfach nicht plausibel.
Selbst wenn die US-Daten aussagekräftig wären, sind sie von fragwürdiger Relevanz. Cannabis in den USA stammte vorwiegend aus Mexiko sowie aus der Karibik und Lateinamerika. Heute deckt inländischer Anbau die Hälfte des Bedarfs. Cannabis in Europa dagegen stammt vorwiegend aus Marokko, den Niederlanden, Pakistan und anderen Ländern. Die Herkunftsländer sind also sehr verschieden.
Fast alles in den USA konsumierte Cannabis ist zudem Hanfkraut (Marijuana), während in Deutschland lange Jahre fast nur Harz (Haschisch) zu erwerben war. Der Wirkstoffgehalt von Cannabisharz in Europa hat nach 1996 etwas zugenommen, vor allem indem der Marktanteil von Haschisch eher mäßiger Qualität zurückgegangen ist (siehe Eve & Rave-Bericht, Seite 4 und 5). Bei in Europa angebautem Marijuana gab es einen gewissen Anstieg des THC-Gehalts, so dass sein Wirkstoffgehalt nun mit dem von Haschisch vergleichbar ist. Aber genau das ist ja der Grund, warum Cannabiskraut zunehmend Cannabisharz von Markt verdrängt, wie in der Schweiz bereits weitgehend geschehen.
Der Anstieg des Wirkstoffgehalts hat übrigens nichts mit Genmanipulation zu tun, sondern beruht vor allem auf der Vermeidung von Bestäubung von weiblichen Pflanzen (Sinsemilla- Technik) sowie herkömmlichen Zuchtmethoden (selektive Kreuzung, Hybridisierung) aus der Gartenbautechnik.
Zahlen der US-Regierung zeigen im Verlauf zweier Jahrzehnte bei Hanfkraut nur einen Anstieg von Werten um die 3% THC auf Werte um 4,5% THC (US Potency Monitoring Project, University of Mississippi), also um den Faktor 1,5 und nicht 20. Daneben ist auch stärkere und teurere Sinsemilla- Ware mit 6-11 Prozent THC im Handel, die jedoch auch nicht stärker ist als Thai-Gras oder afghanisches Haschisch, das in den 70er Jahren auf dem US-Markt kursierte. In diesem Teil des Marktes hat lediglich eine Import-Substitution stattgefunden, ähnlich wie in den letzten Jahren in Deutschland.

Niederlande: Drogenpolitik nach oben

Die Niederländische Drogenpolitik orientiert sich am Prinzip der Schadensminimierung. Nachdem sich der Gebrauch von Drogen nicht vollständig verhindern lässt, wird versucht, durch eine pragmatische Politik zumindest die dabei möglicherweise auftretenden Schäden zu minimieren.
Der bekannteste Ausdruck dieser Politik sind die Coffee Shops, in denen straffrei geringe Mengen von Cannabis erworben werden können. So kommen am Konsum von Cannabis Interessierte nicht mit einem kriminellen Schwarzmarkt in Kontakt (Märktetrennung). Läden die sich nicht an die Aufl agen halten (keine harten Drogen, keine Abgabe von mehr als 5 Gramm, keine Minderjährigen, keine Belästigung der Anwohner) werden geschlossen.
Seit 1976 wird der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis nicht mehr verfolgt, obwohl er nach wie vor als Straftat gilt (Erlass vom 18.10.1976). In den Niederlanden gilt im Strafrecht das Opportunitätsprinzip, d.h. die Polizei und Staatsanwaltschaft können von einer Verfolgung von Straftaten absehen wenn diese nicht verfolgungswürdig sind. Kommerzieller Anbau, Grosshandel sowie Ein- und Ausfuhr von Cannabis werden nach wie vor verfolgt und können zu Gefängnisstrafen führen. Dies gilt auch für Delikte mit anderen Drogen, z.B. Heroin, Kokain oder Ecstasy, die keineswegs entkriminalisiert sind. Aufgrund des enormen Transithandels (allein am Hafen von Rotterdam werden jährlich 3 Millionen Container aus Übersee entladen) ist eine 100-prozentige Durchsetzung dieser Verbote jedoch illusorisch, obwohl Hunderte von Millionen Euro dafür aufgewendet werden. 50% des Haschischs, das in den Niederlanden verkauft wird, kommt übrigens laut eines Berichts der US-Regierung über das streng prohibitionistische Frankreich ins Land.
Weil der Anbau von Cannabis
weiterhin verfolgt wird ist er vielfach in der Hand Krimineller. Eine Parlamentsmehrheit rief die Regierung am 27.06.2000 dazu auf, die straffreie Versorgung der Coffeeshops zu ermöglichen (das sogenannte »Hintertürproblem«). Die Regierung wollte eine Lösung nur im Einklang mit Nachbarländern wagen. Ein anderes Problem ist der Drogentourismus, der von den weiterbestehenden Cannabisverboten in Nachbarländern herrührt. Reformen in Deutschland und Frankreich würden dieses Problem lösen.
Diesen Problemen stehen bemerkenswerte Erfolge gegenüber. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass die niederländische Drogensterblichkeitsrate weit niedriger ist als in Deutschland, Österreich oder Schweden. Die Tolerierungspolitik hat Hunderttausenden von Niederländern die Kriminalisierung und den Kontakt mit dem Schwarzmarkt erspart. Dennoch liegen die Niederlande bei der Verbreitung des Cannabiskonsums nur im europäischen Mittelfeld: Im Jahre 1997 fanden zwei offi zielle Studien, dass 3,0 Prozent der Westdeutschen aber nur 2,46 Prozent der Niederländer regelmässig Cannabis konsumieren. Die Euregio-Studie fand, dass im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande Cannabiskonsum unter deutschen Jugendlichen weiter verbreitet war als unter ihren niederländischen Altersgenossen.
Aufgrund der positiven Ergebnisse der Niederlande will nun auch die Schweiz eine ähnliche Politik einführen.

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News & Facts 04/2004
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Ist Kiffen wirklich schädlicher als das Trinken von Alkohol? nach oben

KARLSRUHE. Die Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht (BVG) vor zehn Jahren fällte, war höchst umstritten. Haschischraucher, die nur mit ein paar Gramm in der Tasche erwischt wurden, sollte nicht gleich bestraft werden, hieß es 1994. Doch bis heute vermochten die Länder es nicht, sich auf eine einheitliche Umsetzung der BVG-Vorgaben zu verständigen. Derzeit reicht die Grenze für den ungestraften Cannabis-Besitzes von sechs bis 30 Gramm.
Nun muss sich das BVG wieder mit dem Problem befassen: Ein Jugendrichter legte ihm die Frage vor, ob die Bestrafung von Haschischrauchern angesichts neuer Erkenntnisse nicht überzogen und verfassungswidrig ist. Der Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau (Brandenburg) setzte im März 2002 ein Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden aus, der laut Anklage wegen des Besitzes von 3,6 Gramm Haschisch eine Geldstrafe von rund 850 Euro zahlen sollte.
Einstellen wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht, da die 3,6 Gramm „weit oberhalb“ der in Brandenburg straffreien Grenze von drei Konsumeinheiten lagen. Richter Müller forderte deshalb von drei führenden Suchtexperten Europas Gutachten zur Gefährlichkeit von Cannabis an und vom Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende „behördliche Auskunft“. Wegen der brisanten Antworten legte er den Fall dann dem BVG zur Entscheidung vor.

Im Jahr rund 40 000 Tote durch Alkohol nach oben

„Auf den Punkt gebracht geht die Wissenschaft heute davon aus, dass Cannabis- Konsum weit weniger riskant ist als früher gedacht“, sagt Gutachter und Gesundheitswissenschaftler Dieter Kleiber von der FU Berlin. Laut Kleiber gab und gibt es trotz der mehr als drei Millionen Cannabis-Konsumenten bislang nicht einen Haschisch-Toten - im Gegensatz zu 40 000 Alkoholtoten im Jahr.
Cannabis mache bis auf ein bis zwei Prozent der Konsumenten auch nicht abhängig und sei im Gegensatz zu Tabak und Alkohol „ganz sicherlich auch keine Einstiegsdroge“, sagt Kleiber.
Selbst das Bundesgesundheitsministerium kommt laut Richter Müller in einer seit 1997 vorliegenden, aber bislang unveröffentlichten Studie zum Ergebnis, dass die Auswirkungen des Cannabis-Konsums weit weniger riskant sind, als sie das BVG 1994 auf Grund der damals eingeholten Stellungnahme des Ministeriums annahm. Alkohol ist wesentlich gefährlicher als Cannabis, sagt das Ministerium heute. Doch diese Einsicht wird sicher nicht überall in der Politik geteilt.
Möglich ist aber, dass das Bundesverfassungsgericht der Ansicht des Bernauer Jugendrichters folgt und die Strafvorschrift zum Haschisch- oder Marijuana-Konsum dennoch für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes verstößt. Ein Verhandlungstermin zu dem brisanten Thema steht noch aus. Bekannt ist allerdings, dass der Fall unter dem Aktenzeichen 2 BvL 8 / 02 in den Händen des BVG-Vizepräsidenten Winfried Hassemer liegt.

Wissenschaft: Entkriminalisierung verstärkt nicht den Cannabiskonsum nach oben

Wissenschaftler der Universität von Kalifornien und der Universität von Amsterdam untersuchten die Wirkung der Strafgesetze auf den Cannabiskonsum und schlossen, dass „die Drogenpolitik eine geringere Bedeutung für den Cannabiskonsum hat als gegenwärtig angenommen wird.” Ihre Forschung wurde in der Mai-Ausgabe des American Journal of Public Health veröffentlicht.
Die Wissenschaftler verglichen Gruppen von erfahrenen Cannabiskonsumenten in vergleichbaren Städten mit gegensätzlicher Cannabispolitik – Amsterdam, Niederlande (Entkriminalisierung), und San Francisco, USA (Kriminalisierung).
Außer einem stärkeren Drogenkonsum in San Francisco fanden die Untersucher starke Gemeinsamkeiten zwischen den Konsumenten beider Städte. Es gab „keinen Hinweis für die Unterstützung der Behauptung, dass Kriminalisierung den Konsum reduziert oder dass Entkriminalisierung den Konsum verstärkt.”
„Trotz der weit verbreiteten gesetzlich legitimierten Verfügbarkeit von Cannabis in Amsterdam gab es keine Unterschiede zwischen den beiden Städten hinsichtlich des Alters beim Beginn des Konsum, des Alters beim ersten gewohnheitsmäßigen Konsum oder des Alters beim Beginn des maximalen Konsums. (…) Wir fanden zudem konsistente Ähnlichkeiten bei den Konsummustern zwischen den verschieden Politikzusammenhängen,” heißt es in der Studie.

USA: Häufigkeit von Cannabiskonsum nach oben

In der erwachsenen US-Bevölkerung blieb der Anteil der Cannabiskonsumenten zwischen 1991 und 2002 stabil bei etwa 4 Prozent. Cannabismissbrauch und –abhängigkeit nahm leicht von 1,2 auf 1,5 Prozent zu. Er war stabil unter jungen weißen Männern und Frauen, nahm jedoch bei schwarzen Männern und Frauen sowie spanischstämmigen Männern zu.

Wissenschaft: Schlaf nach oben

Acht Freiwillige erhielten abends um 22 Uhr nacheinander vier Behandlungen: Placebo, 15 mg THC, 5 mg THC kombiniert mit 5 mg Cannabidiol (CBD) sowie 15 mg THC kombiniert mit 15 mg CBD. Fünfzehn Milligramm THC schien die Schläfrigkeit zu verstärken, während 15 mg CBD leichte wach machende Eigenschaften zu haben scheint.

Wissenschaft: Autofahren nach oben

Forscher schätzten die Beziehung zwischen Drogenkonsum und Autounfällen, indem sie zwischen Mai 2000 und August 2001 eine prospektive Fall-Kontroll-Studie in Holland durchführten. Die 110 Fälle waren Fahrer, die an Verkehrunfällen beteiligt waren und ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Kontrollen waren 816 Fahrer, die zufällig rekrutiert wurden, als sie auf öffentlichen Straßen fuhren.
Das Risiko für Verletzungen durch Unfälle war durch die Verwendung von Benzodiazepinen um das 5-fache erhöht. Das Risiko für Alkohol war für Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 – 0,8 Promille um das 5,5-fache und für eine BAK über 0,8 Promille um das 15,5-fache erhöht. Erhöhte Risiken wurden auch für Fahrer, die Amphetamine, Kokain oder Opiate verwendeten, gefunden. Kein erhöhtes Risiko wurde für Fahrer, die Cannabis konsumiert hatten gefunden.

Niederlande: Diskussion zum rechtlichen Status nach oben

Die Regierung beabsichtigt den legalen Verkauf von Cannabis mit hohem THC-Gehalt in Coffee-Shops zu verbieten. Die Minister wollen eine Untersuchung initiieren, ob die Gefahren der Droge wegen seiner erhöhten THC-Konzentrationen zugenommen haben. Die holländischen Städte lehnen den Plan ab und einige rufen zur Legalisierung nicht nur des Verkaufs, sondern auch des Anbaus der Pfl anze auf. Die Städte fürchten, dass die Kriminalisierung das Problem wegen der Zunahme des illegalen Verkaufs auf den Straßen vergrößern könnte.

Vermont erlaubt medizinisches Cannabis nach oben

USA: Vermont ist der neunte Staat, der die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt
Am 19. Mai erteilte der Senat einer Gesetzesvorlage, die die medizinische Verwendung von Marijuana erlaubt, die letzte rechtliche Genehmigung. Gouverneur James Douglas erklärte später, er werde sie ohne seine Unterschrift Gesetz werden lassen. Vermont damit der neunte Staat, der entsprechend qualifi zierten Patienten den Anbau, den Besitz und die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke erlaubt, ohne Angst vor Verhaftung nach dem staatlichen Gesetz, und der zweite Staat nach Hawaii, der es durch staatliche Gesetzgebung und nicht über eine Initiative der Wähler macht.
Alaska, Arizona, Kalifornien, Colorado, Hawaii, Maine, Nevada, Oregon und der Staat Washington haben bereits ähnliche Gesetze.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist der Höhepunkt dreijähriger Bemühungen in Vermont. Trotz überwältigender öffentlicher Unterstützung, wurde die Vorlage von mächtigen gewählten Persönlichkeiten bekämpft, darunter dem früheren Gouverneur Howard Dean und seinem Nachfolger James Douglas.
Im Gegensatz zu anderen Staaten ist das Ministerium für öffentliche Ordnung, dem die staatliche Polizei unterstellt ist, und nicht das Gesundheitsministerium für die Durchführung des Gesetzes verantwortlich.
Es erlaubt den Besitz von nur drei Cannabispflanzen. Zudem verlangt es, dass der Patient und ein Betreuer sich beim Ministerium für öffentliche Ordnung registriert. Das Marijuana muss außerdem in einem abgeschlossenen Raum gelagert werden, zu dem nur der Kranke und sein Betreuer Zugang haben.
Douglas erklärte, er glaube, dass die “Mechanismen zur Verhinderung der Verteilung der Droge” geholfen haben, „eine Mehrzahl der Volksvertreter – und in der Tat vieler Bewohner Vermonts selbst [zu überzeugen], dass es ratsam ist, die Vorlage Gesetz werden zu lassen.”

Wissenschaft: Psychologische Probleme nach oben

Nach den Ergebnissen einer neuen Studie gibt es keine starken Hinweise, dass Cannabis psychologische Probleme verursacht Verschiedene Berichte zeigen, dass junge Menschen, die Cannabis verwenden, dazu tendieren, psychologische und soziale Probleme zu haben. Allerdings gibt es nach den Ergebnissen einer Studie, die am 15. Mai im Lancet veröffentlicht wurde, keinen Beweis, dass Cannabiskonsum direkt mit diesen Problemen verbunden ist.
„Verfügbare Befunde liefern keine starke Unterstützung für die Annahme einer bedeutenden ursächlichen Beziehung zwischen Canna biskonsum durch junge Menschen und psychosozialen Schäden, können jedoch nicht ausschließen, dass eine solche Beziehung besteht,” schrieben Dr. John Macleod von der Universität Birmingham in Großbritannien und seine Kollegen. „Es gibt viele Beweise, nach denen Cannabiskonsum mit diesen Dingen verbunden ist, diese Beziehung könnte jedoch verschiedene Erklärungen haben,” erklärte Macleod gegenüber Reuters, darunter Faktoren, wie Unglück in der frühen Kindheit, die mit Cannabiskonsum und psychosozialen Problemen assoziiert sein können.
Macleod und sein Team analysierten 48 Langzeitstudien, von denen 16 die höchste Informationsqualität über den Zusammenhang zwischen illegalem Drogenkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und späteren psychologischen und sozialen Problemen aufwiesen.
„Behauptungen über die Gefahren von Cannabis sind oft übertrieben,” heißt es in einem Kommentar von Dr. Franjo Grotenhermen vom nova-Institut, Deutschland. Aber “es gibt Gründe für die Annahme, dass Cannabis psychologische und soziale Schäden bei jungen Menschen verursachen kann, auch wenn die ursächliche Beziehung bisher nicht bewiesen ist,” erklärte er gegenüber Reuters. Allerdings gäbe “es wenig Grund zur Annahme, dass die Kriminalisierung einen starken Einfluss auf den Umfang des Cannabiskonsums bei jungen Menschen hat.”

Kanada: Bayer beantragt Vermarktung von Sativex nach oben

Das pharmazeutische Unternehmen Bayer hat die Vermarktung eines Medikamentes auf Cannabis-Basis in Kanada beantragt. Bayer und GW Pharmaceuticals aus Großbritannien gaben am 11. Mai bekannt, dass sie die Lizenzierung von Sativex, einem oral anzuwendenden Cannabisspray, beim Gesundheitsministerium beantragt haben.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, dass es im Allgemeinen 18 Monate dauert, bis das Ministerium über einen Antrag entschieden hat. Ein Sprecher von Bayer erklärte, dass die Unternehmen auf der Grundlage früherer Gespräche mit dem Ministerium zuversichtlich sind, dass der Antrag genehmigt wird.

Wissenschaft: Multiple Sklerose nach oben

In einer anonymen Internet-Umfrage, die von australischen Forschern durchgeführt wurde, wurden Menschen mit MS gefragt, wie ihr Zustand durch verschiedene Faktoren beeinfl usst wird. Von September 2001 bis Juli 2002 füllten insgesamt 2529 Menschen den Fragebogen aus. Allgemeine Faktoren, die als günstig angegeben wurden, waren Cannabisverwendung, kalte Bäder, Meditation und Ernährungsfaktoren. Allgemeine schädliche Faktoren waren starker Stress, hohe Temperaturen und Virusinfekte.

Russland: Entkriminalisierung kleiner Mengennach oben

Am 12. Mai traten neue Drogengesetze in Kraft, nach denen der Besitz geringer Drogenmengen entkriminalisiert wird. Nach dem alten Gesetz konnte der Besitz einer einzigen Cannabiszigarette zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe führen. Nach dem neuen Gesetz stellt der Besitz von mehr als dem 10-fachen der „durchschnittlichen einfachen Dosis” keine Straftat mehr dar, sondern wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Die Grenze ist 20 Gramm für Marijuana und 5 Gramm für Haschisch. Der Besitz zwischen dem 10- und 50-fachen einer Einzeldosis wird mit einer höheren Geldstrafe bestraft.

Deutsche Jugendliche sind Europameister nach oben

Die Bilanz ist deprimierend: Deutsche Jugendliche sind Europameister im Zigarettenrauchen. Sie trinken und kiffen mehr als ihre Altersgenossen in den meisten europäischen Ländern oder in den USA. Sie schlagen in den Schulen besonders häufi g zu, nur in Osteuropa und Österreich ist die Gewalt unter Jugendlichen größer.
Dies sind Ergebnisse einer vergleichenden Jugendgesundheitsstudie der Weltgesundheitsorganisation, die am heutigen Freitag vorgestellt wird. 160.000 Jugendliche in 33 europäischen Ländern, in den USA und Kanada wurden dafür untersucht, den deutschen Part mit 5600 Jugendlichen übernahmen die Gesundheitswissenschaftler der Universität Bielefeld Klaus Hurrelmann, Matthias Richter und Anja Langness.
„Die Studie zeigt,“ sagt Hurrelmann, „wo unsere Defi zite liegen, wo Alarmsignale aufleuchten.“ 25 Prozent der 15-jährigen Jungen und 27 Prozent der Mädchen rauchen täglich, mit der Zigarette wollen sie sich besonders interessant machen. In Frankreich und den Niederlanden sind es etwas mehr als 19 Prozent, in Dänemark 15 Prozent. Der Unterschied zu den anderen Ländern zeige die unklare und unglaubwürdige Tabakpolitik von Bundes- und Landesregierungen, klagen die Bielefelder Wissenschaftler, es fehlten überzeugende Präventionsprogramme und klare Rechtsgrundlagen.
Nicht viel besser sieht es beim Alkoholkonsum aus. 15 Prozent der 13-Jährigen und 46 Prozent der 15-Jährigen trinken mindestens einmal in der Woche Alkohol, den ersten Rausch haben sie mit 14. Sie werden nur von den Briten, Holländern und Dänen übertroffen.
In allen Ländern hat mindestens jeder Fünfte im vergangenen Jahr Haschisch oder Marijuana geraucht, am meisten ist der Joint in Kanada Mode.
In Deutschland kiffen 18 Prozent regelmäßig, wobei drei Prozent der Jugendlichen von einem Dauerkonsum berichten. Jeder dritte elf- bis 15-Jährige war im vergangenen Jahr in eine Schlägerei verwickelt, ob aktiv oder als Opfer, Deutschland gehört zu den vier Ländern mit besonders hohen Mobbingraten unter Jugendlichen.
Die Nachrichten über Gewalt in Schulen seien kein Zufall, sagt Hurrelmann. Einen Grund für das aggressive Verhalten sieht er im Schulsystem, das zu wenig Erfolgserlebnisse zulasse.
Bei einigen Ergebnissen der Studie liegt Deutschland im Mittelfeld, was aber kein Grund zur Entwarnung ist. In allen Ländern sind Jugendliche zu dick, in den USA ist es ein Drittel, gefolgt von den Mittelmeer-Ländern, in denen alte Esstraditionen verschwunden sind. In Deutschland sind es elf Prozent, wobei im internationalen Vergleich die deutschen Kinder besonders unzufrieden mit ihrem Körper sind: 39 Prozent halten sich für zu dick.
In allen Ländern wird nicht genug Obst und Gemüse gegessen, in allen Ländern bewegen sich die Jugendlichen zu wenig. Elf- bis 13-jährige deutsche Kinder sind sogar einen Tag pro Woche weniger körperlich aktiv als amerikanische.
Und das Positive? Deutsche Kinder gelten als nicht wehleidig. In der Slowakei, in Griechenland und Italien klagen 56 bis 52 Prozent über wöchentlich auftretende psychosomatische Beschwerden, in Deutschland dagegen nur 19 Prozent. Wer die 19 Prozent noch für bedenklich hält – im Kapitel „mentale Gesundheit“ ist dies die niedrigste Rate unter allen Ländern.

Schweiz: Schweizer Jugendliche sind Vizeweltmeister im Kiffen nach oben

Schweizer Jugendliche sind Vize-Weltmeister im Kiffen und Weltmeister im Zähneputzen. Im internationalen Vergleich verbringen sie aber wenig Zeit vor dem Computer und dem Fernseher. Dies zeigt eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO-Studie wurde in 35 Ländern in Europa und Nordamerika durchgeführt.
In der Schweiz befragte im Sommer 2002 die Schweizerische Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme (SFA) insgesamt 10 115 Jugendliche im Alter von 11 bis 16 Jahren.
Beim Kiffen belegt die Schweiz hinter Kanada den zweiten Platz gefolgt von England, Grönland und den USA. Kaum eine Rolle spielt Cannabis in Ost- und Südosteuropa. In der Schweiz haben 35 Prozent der weiblichen und 40 Prozent der männlichen 15-Jährigen bereits gekifft.

Schweiz: Verkehrssicherheitsrat warnt vor Kiffen und Auto fahren nach oben

BERN - Cannabis rauchen und Autofahren vertragen sich nicht. Der Verkehrssicherheitsrat will mit einer Kampagne vor einer noch wenig bekannten Gefahr warnen. „Nie bekifft am Steuer“ lautet die zentrale Botschaft.
Der Verkehrssicherheitsrat will nicht den Mahnfi nger erheben, sondern unter Cannabisrauchern kursierende Gerüchte und Falschinformationen widerlegen. Mit Broschüren, Flyern, Spots und Zigarettenpapier will er die Freunde des Kiffens und ihr Umfeld - Freunde, Eltern, Fahrlehrer, Lehrkräfte - erreichen. Die Kampagne soll dafür sorgen, dass Kiffen und Fahren in der Öffentlichkeit bald ebenso verpönt ist wie Alkohol am Steuer. Ausdrücklich ausgeklammert hat der Verkehrssicherheitsrat die Frage der Cannabis- Legalisierung.
Dass unter Einwirkung von THC (Tetrahydrocannabinol) Auto gefahren wird, belegen Zahlen der Rechtsmedizin. Pro Jahr steige die Zahl der THC-„Fälle“ um rund 20 Prozent, sagte Werner Bernhard vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern. Das sei enorm viel. Dagegen blieben die Fallzahlen beim Alkohol in etwa konstant.
Im Kanton Zürich wurden 2001 80 Autolenker positiv auf Cannabis-Wirkstoffe getestet. 2003 seien es bereits 159 gewesen, berichtete Hans Ulrich Büschi, Präsident des Verkehrssicherheitsrats. Das Institut für Rechtsmedizin in Lausanne fand in 54 Prozent von 440 in den letzten zwei Jahren untersuchten Blutproben den Wirkstoff THC.
Nach Angaben des Verkehrssicherheitsrates kann THC bis zu zwölf Stunden nach dem Rauchen im Blut nachgewiesen werden. Das 2005 in Kraft tretende, revidierte Straßenverkehrsgesetz schreibt für Drogen, darunter Cannabis, den Grenzwert «0» vor. Blutproben darf die Polizei aber nur bei begründetem Verdacht anordnen.

Schweiz: Straffreiheit für Kiffen / Druck auf Nationalrat nach oben

Befürworter und Gegner der Hanfliberalisierung machen Druck auf den Nationalrat. Er müsse am nächsten Montag auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes eintreten, plädieren die einen.
Legaler Cannabiskonsum wäre verheerend, warnen die andern. Am Donnerstagmorgen traten kantonale und kommunale Politiker sowie Experten der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen vor die Medien in Bern. Sie warnten den Nationalrat, den „überholten gesetzlichen Zustand“ der Schweizer Drogenpolitik zu zementieren.
Nicht auf die Revision einzutreten wäre unverantwortlich, sagte Jörg Schild, Polizeidirektor des Kantons Basel-Stadt. Mit dem revidierten Gesetz könnte die Vier-Säulen-Politik im Gesetz verankert werden, mit der die Schweiz wesentliche Probleme wie die offene Drogenszene habe eindämmen können.

Polizei und Justiz entlasten nach oben

Heute konsumierten etwa 225.000 Personen in der Schweiz gelegentlich oder regelmäßig Cannabis, sagte der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob.
Im Jahr 2003 seien etwa 33 000 Cannabiskonsumenten verzeigt worden. Dieser Aufwand stehe in krassem Missverhältnis zu den Auswirkungen der Repression und zur Gefährlichkeit der Substanz. Die im vorgesehene Liberalisierung des Konsums werde denn auch faktisch nur wenig negative Auswirkungen haben. Dagegen werde der Jugendschutz klar verbessert.
200 Eltern und Angehörige von Drogenabhängigen schlossen sich am Donnerstag dem Aufruf der Experten an. Nichteintreten wäre laut ihnen ein Affront gegenüber den schwerst Drogenkranken.

Hardliner aus der Westschweiz nach oben

Am Nachmittag setzte ein Westschweizer Komitee gegen das Betäubungsmittelgesetz den Kontrapunkt. Der Revisionsentwurf sei überholt und gefährde die Jugend, argumentierten Westschweizer Parlamentarier aus SVP, FDP, CVP und Liberaler Partei an einer Medienkonferenz in Bern. Für das Komitee, dem 200 Westschweizer Persönlichkeiten angehören, ist klar, dass das revidierte Gesetz eine Zunahme des Drogenkonsums begünstigen würde. Bisher seien Liberalisierungs- Versuche stets fehlgeschlagen. Demgegenüber würden klare Regelungen zu positiven Ergebnissen führen.

Junge brauchen Grenzen nach oben

Vor allem für die Jugendlichen wäre der Entscheid, Cannabis zu entkriminalisieren, gefährlich, ist sich das Komitee einig. Die Jungen brauchten Grenzen und Wegweiser. Eltern und Lehrkräfte würden mit der Liberalisierung in ihrer Erziehungsaufgabe behindert.
Eine Annahme des Gesetzes würde laut dem Komitee zudem die Schweiz auf internationaler Ebene isolieren. Die umliegenden Länder seien besorgt über den Cannabishandel an ihren Grenzen, heißt es in einer Mitteilung des Komitees. „Es darf nicht sein, dass die Schweiz zum Kolumbien Europas wird.
„Auch der Westschweizer Arbeitgeberverband „Centre Patronal“ und der Ärzteverein AIDS-Aufklärung riefen am Donnerstag dazu auf, die Gesetzesrevision zu begraben. Eine Liberalisierung wäre laut ihnen ein großer Fehler.

SVP und CVP gegen FDP und SP nach oben

Der Nationalrat war letzten Herbst im ersten Anlauf nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes eingetreten. Weil der Ständerat aber der Revision zwei Mal zugestimmt hat, muss sich die große Kammer am Montag erneut mit dem straffreien Kiffen befassen. Anfang April lehnte die Sozialkommission des Nationalrats das Eintreten erneut ab.
Folgt ihr der Rat, ist die Vorlage gestorben. Gegen Eintreten sind die SVP und die CVP. Das Dossier behandeln wollen hingegen FDP und SP.

Portugal: Keine rote Karte für Cannabis nach oben

Bei der Fußball-Europameisterschaft in Portugal soll der Konsum von Cannabis von der Polizei toleriert werden. Die portugiesische Polizei bestätigte, dass man nur eingreifen werde, wo es zu Auseinandersetzungen kommt, was eher bei alkoholisierten Fans der Fall ist als bei Cannabisrauchern.
Cannabis ist in Portugal nicht legal sondern nur entkriminalisiert. Sein Besitz kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Während der EM will man jedoch beide Augen zudrücken. Bei der EM 2000 in Belgien und den Niederlanden gab es einen erstaunlichen Kontrast zwischen den beiden Nachbarländern:
Während bei den Spielen in den Niederlanden alles friedlich zuging, kam es in Belgien, wo es keine Coffeeshops gab aber viel Bier fl oss, zu Straßenschlachten mit englischen Fans. Verschiedene Kommentatoren führten das darauf zurück, dass englische Fans in den Niederlanden statt zu Alkohol zu Cannabis griffen, das eine eher entspannende Wirkung hat.

Schwarzmarkt und Drogentote nach oben

Zwölf Menschen starben und fünf weitere trugen dauerhafte Gesundheitsschäden davon, weil eine illegale Droge, die sie konsumierten, mit einem chemisch ähnlichen aber hochgiftigen Wirkstoff versetzt war.
Ginge es hier um Ecstasy-Pillen, wäre in allen Zeitungen davon zu lesen. So war es aber „nur” Alkohol, der in der Islamischen Republik Iran illegal ist. Mit Methanol (Holzgeist) versetzter Industriealkohol führte in der Stadt Shiraz zu fünf Erblindungen und zwölf Todesfällen.
Der Verkauf von Alkohol ist im Iran verboten. Nichtmoslems ist jedoch der Gebrauch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Für eingeschmuggelte und selbst produzierte Alkoholika gibt es einen großen Schwarzmarkt, trotz der strengen Strafen.
Es zeigt sich immer wieder, dass Drogenverbote nicht den Konsum sondern nur den Verbraucherschutz verhindern.

Wissenschaft: Cannabisrauchen erhöht nicht das Risiko für Mundkrebs nach oben

Entgegen früherer Forschungsbefunde scheint das Rauchen von Cannabis nicht mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von Mundkrebs verbunden zu sein. So heißt es in einer großen Studie aus den USA. Die Ergebnisse erschienen in der Juni- Ausgabe von Cancer Research.
Die Studie von Dr. Karin A. Rosenblatt und ihren Kollegen fand keine Beziehung zwischen Cannabiskonsum und dem Risiko für Mundkrebs, unabhängig davon wie lange, wie viel und wie oft eine Person Cannabis konsumiert hatte.
„Wenn man sich fragt, ob irgendein Marijuanakonsum das Risiko für Mundkrebs erhöht, dann ist unsere Studie ziemlich solide, wenn sie sagt, dass da nichts passiert”, erklärte Dr. Stephen M. Schwartz, einer der Autoren der Studie. Aber weil die Häufi gkeit von intensivem langzeitigen Cannabiskonsum in der Studienpopulation gering war, ist es unklar, ob extrem starker Konsum über viele Jahre mit einem Risiko für Mundkrebs verbunden ist, erklärte Schwartz weiter. Die Studie umfasste 407 Mundkrebsfälle und 615 gesunde Kontrollpersonen aus dem Staat Washington, die neben anderen Aspekten ihres Lebensstils ausführlich über ihren gegenwärtigen und vergangenen Cannabiskonsum befragt worden waren. Die Teilnehmer waren zwischen 18 und 65 Jahre alt.
Die neue Studie widerspricht Befunden aus einer kleineren Untersuchung mit 173 Mundkrebspatienten, die im Jahre 1999 publiziert worden war. Diese hatte nahe gelegt, dass Cannabiskonsumenten ein mehr als zweifach erhöhtes Risiko zur Entwicklung von Kopfoder Nackenkrebs im Vergleich mit Nichtkonsumenten hatten.
Diese frühere Studie wies eine Anzahl von Beschränkungen auf, vor allem die Tatsache, dass ihre Kontroll- oder Vergleichsgruppe aus Personen bestand, die an dem gleichen Krankenhaus Blut gespendet hatten, wo die Mundkrebspatienten behandelt worden waren. Blutspender tendieren dazu, Gewohnheiten mit einem weniger hohen Risiko für Mundkrebs als die allgemeine Bevölkerung aufzuweisen.
Die zwei Hauptrisikofaktoren für Mundkrebs sind Tabakkonsum (Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Kau- und Schnupftabak) sowie Alkoholmissbrauch, insbesondere in Kombination.
Etwa 90% der Mundkrebspatienten verwenden Tabak in irgendeiner Form; 75 bis 80% trinken häufi g Alkohol. Wer beide legalen Drogen konsumiert, geht nach Aussagen von Medizinern ein 15-fach größeres Risiko ein, an Mundkrebs zu erkranken als Nichtkonsumenten dieser Drogen.

Paul McCartney Interview nach oben

In einem Interview mit der Zeitschrift „Uncut” hat sich der Ex-Beatle Sir Paul McCartney zum Drogenkonsum der Beatles geäußert. McCartney, der am 18. Juni 62 Jahre alt wird, bekannte, dass viele Lieder der Band von Drogen inspiriert waren.
Der Einfluss des Drogenkonsums solle jedoch nicht übertrieben werden. „So ziemlich jeder hat sie damals in irgendeiner Form genommen. Wir waren nicht anders.”
Er selbst habe eine Jahr lang Kokain genommen, gab es jedoch wegen des auf den Rausch folgenden „furchtbaren Herunterkommens” schließlich auf. Er habe Drogen nie im Übermaß genommen, weil von einem frühen Alter an gelernt habe, Dinge nur mit Maß zu tun. Auch dem Konsum von Cannabis sei er schließlich entwachsen.
In den 70er Jahren geriet McCartney mehrfach wegen des Cannabisverbots mit dem Gesetz in Konflikt. 1972 wurde er in Schweden zu 2000 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil er mit Cannabisharz eingereist war. Im selben Jahr musste er in Schottland wegen Cannabisbesitzes und wegen auf seinem schottischen Landsitz wachsenden Cannabispfl anzen Geldstrafen bezahlen. Seine Frau Linda wurde 1975 in Los Angeles wegen Cannabisbesitzes verhaftet, das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Im Jahre 1980 wurde McCartney in Japan im Besitz von 225g Cannabis verhaftet, nachdem sein Gepäck bei der Einreise durchsucht wurde. „Ich war in New York und ich hatte all dieses wirklich gute Gras. Wir waren kurz davor, nach Japan zu fliegen und ich wusste, dass ich dort drüben nichts zu rauchen bekommen würde. Dieses Zeug war zu gut um es im Klo hinunterzuspülen, also dachte ich mir, nimmst du es mit.”
Nach 10 Tagen wurde er auf Intervention von US-Senator Edward Kennedy freigelassen und sofort des Landes verwiesen. „Es war das dümmste, was ich in meinem ganzen Leben getan habe,” sagte der Musiker zu seinem Schmuggelversuch in Japan.
Sir Paul McCartney hat sich mehrfach für eine Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen. „Ich unterstütze Entkriminalisierung. Die Leute rauchen sowieso Pot und aus ihnen Kriminelle zu machen ist verkehrt.”
(„I support decriminalization. People are smoking pot anyway and to make them criminal is wrong.”)
(Sir Paul McCartney, September 1997)

Philippinen: Bauern droht Todesstrafe nach oben

Beamte der Drogenpolizei (PDEA), der regulären Polizei und sogar Soldaten der Armee verhafteten am 26.05.2004 einen Bauern in den Philippinen, weil er Hanf statt Mais angebaut hat. 58 ausgewachsene Hanfpfl anzen wurden in seinem Hinterhof gefunden und außerdem 178 Jungpfl anzen. Ein Sprecher der Drogenpolizei gab bekannt, dass dem Angeklagten lebenslängliche Haft oder die Todesstrafe droht.
Seit 1993 ist in den Philippinen bei Besitz von Cannabis die Todesstrafe möglich. Vor zwei Jahren wurde sie ab einer Menge von 500g Cannabis sogar vorgeschrieben. Bangamino Balsote, der verhaftete Bauer, wäre nicht der erste Filipino der wegen Cannabis zum Tode verurteilt worden wäre.
Von Cannabis ist bisher weltweit kein einziger Todesfall durch Überdosierung bekannt - was man von überdosierten Drogengesetzen leider nicht behaupten kann.

Die Spitze des Hanfbergs nach oben

In der Stadt Weener in Ostfriesland wurden zwei Cannabisplantagen mit rund 3000 Pfl anzen ausgehoben. Sie wurden in der Innenstadt, u.a. in den Lagerhallen einer ehemaligen Schuhgroßhandlung, betrieben. Professionelle Filteranlagen verhinderten, dass die Nachbarn auf den Geruch der Pflanzen aufmerksam wurden.
Auch in Aachen meldete die Polizei einen größeren Fund. 1100 Pflanzen waren es dort, die im Keller und im Dachgeschoss eines Hauses beschlagnahmt wurden.
Die Stromrechnung muss ganz ordentlich ausgefallen sein, denn die Pflanzenlampen brachten es auf eine Leistung von rund 45 kW. Auch hier gehörte eine Luftfi lteranlage zum technischen Inventar. Die Polizei schätzt die Kosten für die Beleuchtungsanlage auf 19.000 Euro - etwa soviel, wie 6 kg Cannabis einbringen.
Damit würde sich diese aufwendige Anlage nicht nur bereits bei der ersten Ernte amortisieren sondern auch schon Gewinn abwerfen. Mittelständische Unternehmen können von solchen Renditen nur träumen.
Selbst wenn man die Jahresernte solcher Anlagen im zweistelligen Kilobereich annimmt, decken sie jeweils nur einen Bruchteil eines Prozents der jährlich konsumierten Menge. Der Jahresverbrauch in Deutschland liegt wahrscheinlich bei 100 Tonnen oder mehr.
Solche Funde wie in Weener, laut Oberstaatsanwalt Werner Kramer der „größte Fund seit Jahren in ganz Niedersachsen”, müsste die Polizei also täglich machen, wollte sie wirklich den Cannabismarkt austrocknen. Da sie dazu nicht in der Lage ist, gehen Anbau, Handel und Konsum weiter, unkontrolliert und unbesteuert.

Bericht vom EU-Drogengipfel in Dublin nach oben

Unter dem Motto „The Way Forward” trafen sich am 10./11.05.2004 in Dublin, Irland Vertreter von Regierungen der 25 EU-Mitgliedstaaten um über die künftige Drogenpolitik in der Union zu beraten. Den Vorsitz führten die Vertreter Irlands, das derzeit die EU-Präsidentschaft führt, und die Niederlande, das den Vorsitz in der zweiten Jahreshälfte übernimmt.
Etwa zweihundert Besucher nahmen teil, darunter Beamte aus den Mitgliedsstaaten, aus den EU-Anwärten Rumänien, Bulgarien und der Türkei, Vertreter europäischer Institutionen (Europol, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, usw.), Beobachter von Drittstaaten (Norwegen und USA) und zwei Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (ENCOD und TNI). Zweck der Konferenz war die Ausarbeitung von Richtlinien für die EU-Drogenstrategie von 2005 bis 2012. Ein Aktionsplan für 2005-2008 soll Ende des Jahres ausgearbeitet und ihm kommenden Frühjahr beschlossen werden.
Für großes Aufsehen sorgte am ersten Konferenztag ein Vortrag eines Vertreters der Nichtregierungsorganisation ENCOD, einem Dachverband von drogenpolitischen Verbänden in Europa.
Joep Oomen forderte die EU auf, den Mitgliedsländern Spielraum für Alternativen zur Drogenprohibition zu schaffen. Sein Vortrag enthielt ein Video mit Stellungnahmen von 8 Experten und Aktivisten, die sich für eine Überarbeitung der derzeitigen Strategie aussprachen. Vertreter mehrerer Regierungen zeigten sich daraufhin empört, dass ein Kritiker zu der Konferenz zugelassen worden war.
Bei Gesprächen mit anderen Konferenzteilnehmern zeigte sich jedoch, dass viele andere Vertreter eine Debatte begrüßten, insbesondere aus den neuen Beitrittsländern, wo man staatliche Repression aus eigener Erfahrung kannte.
Ganz anders dagegen David Murray, der Beobachter der USA auf der Konferenz. Als ihm der ENCOD-Vertreter vorwarf, die gescheiterte Politik seiner Regierung nur deshalb zu verteidigen, weil sein Arbeitsplatz davon abhinge, explodierte er: „Das ist eine Beleidigung, du Hurensohn!”

Hamburg: Keine Werbung für Hanfgeschäft nach oben

Ein Hamburger Unternehmen, das seit zwei Jahren für sich Werbung auf einem städtischen Bus geschaltet hatte, ist mit der Politik in Konfl ikt geraten. Weil die Firma Zubehör an Hobbygärtner verkauft, das zum Hanfanbau benutzt werden kann und entsprechende Anleitungen auf der Website des Unternehmens angeboten werden, sorgten Hamburger Politiker dafür, dass die Werbung gestoppt wurde.
Politiker hatten die Werbung auf dem Bus scharf kritisiert. „Wie sollen denn junge Menschen, die mit Haschisch erwischt werden, ihren Standort zum Recht bestimmen bei so einer Werbung”, sagte Burkhardt Müller- Sönksen, rechtspolitischer Sprecher der Hamburger FDP. „Jede Form der Werbung für Drogenkonsum ist unannehmbar”, sagte Harald Krüger, gesundheitspolitischer Sprecher der Hamburger CDU. (Abendblatt, 15.05.2004)
Interessanterweise ist die CDU ganz anderer Meinung, wenn es um Werbung für jene legale Droge geht, die pro Woche mehr Todesfälle verursacht als alle illegalen Drogen zusammengenommen pro Jahr. Die CDU kämpft seit Jahren gegen ein europaweites Werbeverbot für Zigaretten.

148.973 Ermittlungsverfahren wegen des Cannabisverbots nach oben

Die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots hat einen neuen Rekordwert erreicht. Laut der vom Bundesinnenministerium vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik nahm die Zahl der Cannabisdelikte zum Vorjahr um 7,1 Prozent von 139.082 Fällen auf 148.973 Fälle zu. Rund drei Viertel davon (109.669 Fälle, 73.6 Prozent) waren Konsumdelikte wie Besitz oder Erwerb ohne Handel, eine Zunahme um 8,8 Prozent. Die Zahl der Anzeigen wegen Handel oder Einfuhr nicht geringer Mengen blieb dagegen weitgehend konstant.
Die insgesammt sichergestellte Menge an Cannabis fi el von rund 11 Tonnen auf rund 8 Tonnen, ähnlich hoch wie im Jahr 2001. Den Rekord hält das Jahr 1998 mit rund 21 Tonnen. Weil ein Großteil der statistisch erfassten Menge auf eine sehr geringe Zahl von entdeckten Lieferungen entfällt, schwanken hier die Zahlen sehr stark.
Während die deutsche Wirtschaft in den letzten 7 Jahren nur um etwa 10% wuchs (ca. 1,4 Prozent pro Jahr von 1997-2004), erweist sich die Jagd auf “Kiffer” als Wachstumsbranche. Die Zahl der Anzeigen gegen Konsumenten von Cannabis stieg allein in den letzten zwei Jahren um ein Fünftel. Von 1996 bis 2003, also in nur 7 Jahren, verdoppelte sie sich. Das entspricht einer mittleren jährlichen Wachstumsrate von rund 10%. Bundesfi nanzminister Hans Eichel wird keine Freude an dieser Art Wachstum haben, kostet doch jedes Ermittlungsverfahren, ob später wegen Geringfügigkeit eingestellt oder nicht, die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler bares Geld, an dem es derzeit an allen Ecken und Enden fehlt.
Den Konsum hat die steigende Zahl der Anzeigen offensichtlich nicht gebremst. Weite Teile der Bevölkerung können die Begründung für das Verbot nicht mehr nachvollziehen und konsumieren trotz Verbot und Verfolgung. Während im Jahre 2000 noch 6,0 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren angaben, innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert zu haben, waren es im Jahre 2003 schon 6,8 Prozent.
Von 1997 bis 2003 wurden 871.741 Ermittlungsverfahren wegen Cannabisbesitz, -anbau, -schmuggel oder -handel eingeleitet.
Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der Erwachsenen, die angaben, jemals Cannabis probiert zu haben, um 5,9 Millionen zu. Das heißt, in Deutschland machten Jahr für Jahr durchschnittlich eine Million Menschen erstmals Erfahrungen mit Cannabis.
Wie entwickelt sich eigentlich der Cannabiskonsum in den Niederlanden, wo Cannabis nach wie vor ohne staatliche Verfolgung der Händler oder Konsumenten in Hunderten von Coffeeshops erhältlich ist? Eine sehr interessante Frage, für die konkrete Zahlen vom Trimbos-Institut vorliegen, die im Auftrag des Niederländischen Gesundheitsministeriums ermittelt wurden.
Von 1997 bis 2001, also im Verlauf von vier Jahren, stieg danach bei unseren Nachbarn der Anteil der Bevölkerung ab 12 Jahren, der angab, jemals Cannabis konsumiert zu haben, um ganze 1,4 Prozent oder rund 200.000 Menschen an. Rechnet man das auf deutsche Verhältnisse um (Deutschland hat fünfmal mehr Einwohner), dann wäre das eine Million in vier Jahren statt jedes Jahr.
Dass zahlreiche Politiker von SPD und Union trotz solcher Zahlen immer noch an eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression glauben, legt den Verdacht nahe, dass die tatsächlichen Ergebnisse der Verbotspolitik für sie keine wesentliche Rolle spielen.

Bayern: 37.521 Drogendelikte in 2003 nach oben

Die Zahl der polizeilich festgestellten Drogendelikte hat in Bayern von 2002 auf 2003 um 3 Prozent zugenommen. In insgesamt 37.521 Fällen wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Anzeige erstattet.
In rund zwei Drittel der Fälle ging es um keine andere Droge außer Cannabis. Etwa jede sechste Cannabisanzeige bundesweit wurde in Bayern geschrieben.
Im Gegensatz zu „normalen” Straftaten gibt es bei Drogendelikten keine geschädigten Dritten, die Anzeige erstatten. Deshalb werden die meisten Delikte nur deshalb zur Anzeige gebracht, weil jemand bei Kontrollen im Besitz von illegalen Drogen angetroffen wird.
Daher ist die Zahl der angezeigten und der „aufgeklärten” Straftaten fast deckungsgleich. Die offi zielle Aufklärungsquote bei Drogendelikten beträgt 97,9%, d.h. nur in jedem 50. Verfahren kommt es nicht zur Aufklärung.
Diese hohe Aufklärungsquote bei Drogendelikten ist jedoch eine Fiktion, die die Realität auf den Kopf stellt. Tatsächlich werden weit mehr als 99% der Erwerbs- und Abgabedelikte weder erfasst noch aufgeklärt: Schätzt man die jährlich in Bayern konsumierte Menge sehr vorsichtig auf das Zehnfache der beschlagnahmten Menge von 1135,5 kg (d.h. auf rund 11 Tonnen pro Jahr), und setzt eine durchschnittliche Einzelerwerbsmenge von 5g im Wert von ca. 25 Euro an, dann entspricht das 2,2 Millionen Fällen von unerlaubtem Erwerb pro Jahr.
Jeder dieser Fälle geht mit einem Fall von unerlaubter Abgabe einher. Millionen von Straftaten stehen nur rund 23.000 aufgeklärte Fälle gegenüber, eine Quote weniger als einem Prozent. Die große Mehrzahl der Cannabiskonsumenten wird nie angezeigt, auch nicht in Bayern.
Die durchschnittliche Aufklärungsquote bei allen anderen Straftaten beträgt 62,8%, d.h. bei rund zwei von fünf Straftaten wird kein Täter ermittelt. Da die fi ktive amtliche Aufklärungsquote bei Drogendelikten fast 100% beträgt, liegt die mittlere Aufklärungsquote umso höher, je mehr Drogendelikte zur Anzeige kommen, auch wenn durch den damit verbundenen Personalaufwand weniger Diebstähle, Raubüberfälle, gefährliche Körperverletzungen und Sexualdelikte aufgeklärt werden. Richtige Straftaten können eben nicht einfach dadurch zu fast 100% „aufgeklärt” werden, dass willkürlich die Jacken- und Hosentaschen von Mitbürgern durchsucht werden, die niemandem etwas getan haben.

Hamburg: Rentnerin baute Cannabis an nach oben

170 Cannabispflanzen und mehrere Kilogramm Cannabiskraut fand die Hamburger Polizei in der Wohnung einer 68-jährigen Rentnerin. Ein Zimmer war mit Pflanzenlampen und einer Belüftungsanlage zu einer Indoor- Plantage umfunktioniert worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau und ihre beiden erwachsenen Söhne. Alle drei befi nden sich in Untersuchungshaft.

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Quellen: alle zitiert nach IACM und cannabislegal.de


News & Facts 03/2004
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Niederlande: Geringerer Verkauf von Cannabis in den Apotheken als erwartet
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Ein halbes Jahr nach Beginn des Verkaufs von staatlich lizensiertem Cannabis in den Apotheken liegt die Nachfrage deutlich unter den Erwartungen. „Die Nachfrage hat die Erwartungen bisher nicht erfüllt“, erklärte der Sprecher des Gesundheitsministeriums Bas Kuik. Statt der erwarteten 8.000 Patienten seien nur 1.000 mit Cannabis-Rezepten in die Apotheken gekommen. Und weil die Nachfrage so gering blieb, konnten auch die beiden lizensierten Erzeuger weniger absetzen, was ihnen das Überleben schwer macht. Vor allem die Coffee-Shops und illegale Anbieter erweisen sich als starke Konkurrenz für „Apotheken-Cannabis“. Ein Hauptgrund ist offenbar der Preis. Während fünf Gramm der amtlichen Droge 44 bis 50 Euro kosten, ist sie im Coffee-Shop für weniger als die Hälfte zu bekommen. Zudem erstatten längst nicht alle Krankenkassen in den Niederlanden die Kosten für Cannabis auf Rezept. Das Gesundheitsministerium weist aber darauf hin, dass das Cannabis aus den CoffeeShops nicht den Anforderungen entspreche, die man an Medikamente stellen müsse. Dies könne nur staatliche Kontrolle garantieren.

USA: Die Medizinische Nutzung von Marijuana kann als Verteidigung in einem Drogen-Strafprozess verwendet werden. nach oben

Ein Bundesrichter entschied am 22. März, dass der Beweis einer medizinischen Verwendung von Marijuana von einer Jury als Verteidigung in einem Strafprozess gewertet werden kann. Die Entscheidung von U.S.-Distriktrichterin Nora M. Manella berücksichtigt eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den neunten Bezirk vom Dezember, nach der die medizinische Verwendung von Marijuana mit einer ärztlichen Empfehlung in Staaten mit medizinischen Marijuanagesetzen erlaubt sein kann. Der Fall von Anna Barrett und ihrem Ehemann Gary, die des Anbaus von Marijuana und der Konspiration zum Anbau von Marijuana angeklagt sind, ist der erste, in dem die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts, die in einem Zivilprozess getroffen worden war, vor einem Richter in einem Strafprozess verwendet wurde. Beide besaßen ärztliche Empfehlungen gemäß dem kalifornischen medizinischen Cannabisgesetz von 1996, aber Bundesbeamte fanden während einer Razzia im Mai 2000 Hunderte von ruhenden Pflanzen-Klonen.

Wissenschaft: Männliche Fruchtbarkeit nach oben

Nach einer Studie von Forschern des Instituts Marqués in Barcelona wurde die Qualität des männlichen Spermas nicht durch den Konsum von Drogen beeinflusst. Sie hatten 1.005 Spermienproben von Männern aus Barcelona und von 279 Männern aus La Coruña analysiert. Dabei waren eine Anzahl möglicher Einflüsse auf die Spermienqualität untersucht worden. Der höchste Einfluss auf die Spermienqualität wurde für die Häufi gkeit der Ejakulationen gemessen. Je mehr Ejakulationen, um so besser. Männer, die Drogen konsumierten, wiesen eine häufi gere Ejakulationsfrequenz auf (4,1 pro Woche) als der Durchschnitt der männlichen Bevölkerung (3,1 pro Woche).

Ärztekammerpräsident setzt sich für Freigabe von Cannabis ein nach oben

Ärztekammerpräsident Jonitz hat angeregt, über eine Freigabe von Cannabis nachzudenken. Er sehe dann Handlungsbedarf für den Senat, wenn sich die geplante Legalisierung von bis zu 30 Gramm für den Eigenbedarf in der Praxis bewähre. Es sei ein menschliches Phänomen, sich in Rauschzustände zu versetzen. Alkohol sei weitaus gefährlicher als Cannabis, argumentiert Jonitz.

USA: Missverständnis könnte zur Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Thema medizinisches Cannabis beitragen nach oben

Trotz hoher öffentlicher Unterstützung für die legale medizinische Verwendung von Cannabis bleiben die meisten Politiker bei der Umsetzung des Wählerwunsches in Gesetze skeptisch. Eine neue repräsentative Telefonbefragung von Zogby in Vermont und Rhode Island, die am 29. März veröffentlicht wurde, wirft etwas Licht auf diesen Widerspruch. In der Umfrage wurden 502 zufällig ausgewählte Bürger von Vermont und 501 Bürger vonRhode Island gefragt, ob sie einen legalen Zugang zu medizinischem Marijuana an Schwerkranke unterstützen, was in 71 Prozent ja in Vermont und 69 Prozent ja in Rhode Island resultierte. Dies steht in Übereinstimmung mit anderen staatenweiten und nationalen Erhebungen, die konstant Unterstützungsraten zwischen 60 und 80 Prozent zeigen. Die neue Befragung fügte eine weitere Frage hinzu, die nicht oft gestellt wird: „Unabhängig von Ihrer eigenen Meinung, denken Sie, dass die Mehrheit der Menschen in [Vermont oder Rhode Island] es unterstützen, dass Marijuana medizinisch verfügbar gemacht wird, oder denken Sie, dass die Mehrheit dagegen ist, Marijuana medizinisch verfügbar zu machen?“ In Vermont dachten 38 Prozent, dass die Mehrheit einen legalen Zugang unterstützt, während 37 Prozent dachte, dass die Mehrheit dagegen ist, und 25 Prozent sich nicht sicher war. Die entsprechenden Zahlen für Rhode Island waren 26 Prozent (Mehrheit dafür), 56 Prozent (Mehrheit dagegen) und 18 Prozent (nicht sicher). Die Befragten unterstützten die medizinische Verwendung von Marijuana mit einer deutlichen Mehrheit, sie denken dennoch, dass sie in der Minderheit sind. Es gibt Grund zur Annahme, dass Gesetzgeber dem gleichen Missverständnis wie ihre Wähler unterliegen, und die Unterstützung der medizinischen Verwendung von Cannabis für einen radikalen Schritt halten, während die meisten Wähler diesen Schritt begrüßen würden.

CannaBusiness 2004 in Köln nach oben

Jetzt ist es amtlich: Die CannaBusiness findet in diesem Jahr erstmalig in Köln statt! Nach vielen Jahren in Castrop-Rauxel, tut der Ortswechsel der Veranstaltung sicherlich gut. Zu mal die Medien- und Messestadt Köln einiges zu bieten hat... Als Veranstaltungsort konnte das „Palladium“ gebucht werden, wo vom 24. bis 26. September auf rund 4.000qm in zwei Hallen die diesjährige Messe stattfinden wird. Am Samstag den 25. September findet parallel zur CannaBusiness die zweite Kölner Hanf- Demo statt. Alle Besucher der CannaBusiness sind herzlich dazu eingeladen, sich an dieser politischen Demonstration zu beteiligen und für die Entkriminalisierung von Cannabis durch die Kölner Innenstadt zu ziehen...
Infos. www.cannabusiness.com
www.hanfdemo.de

European Hemp Happening nach oben

Wir hatten euch in den der vorletzten Ausgabe von dem Vorhaben berichtet, zusammen mit unseren europäischen Partnermagazinen ein europäisches Hanffestival in den Niederlanden zu veranstalten. Bis Ende Februar sah es jedoch so aus, als ob das schwieriger werden würde, wie erwartet. Ein passendes Outdoor- Gelände ist in Holland nicht so einfach zu finden, noch schwieriger ist es, die Genehmigung für`s Campen zu bekommen. Und als wir schon fast resignieren wollten, meldete sich unsere „Amsterdam Connection“ und vermittelte uns das lange gesuchte Gelände am Stadtrand von Amsterdam! Auf dem Gelände steht eine große Halle, in der wir Wetter unabhängig feiern können. Das Zelten wird auf der angrenzenden Wiesenfläche auch kein Problem sein. Nur den Termin (August 2004) werden wir kaum halten können. Und jetzt, wo auch noch die CannaBusiness nach Köln umzieht und wir uns an der Organisation eines entsprechenden Rahmenprogramm beteiligen, ist es wohl vernünftiger, das europäische Festival auf den Sommer 2005 zu verschieben und bis dahin alles gut vorzubereiten. Wir werden in den nächsten Wochen Fotos des Geländes auf unsere Homepage stellen... An Anregungen und tatkräftiger Unterstützung sind wir weiterhin interessiert.

Veranstaltungen am 1./8. Mai 2004 nach oben

Seit vielen Jahren findet in New York am ersten Samstag im Mai eine Demonstration gegen die Cannabisprohibition statt. Inzwischen hat sich diese Institution auch auf andere Städte und Länder ausgebreitet. Seit mehreren Jahren beteiligen sich lokale Aktivisten im deutschsprachigen Raum an den Aktionen. Dieses Jahr gibt es u.a. in Bremen, Rostock, Leipzig, Potsdam, Frankfurt, Darmstadt und in Luxemburg sowie mehreren Orten in der Schweiz Veranstaltungen. Weil der erste Samstag diesmal auf den 1. Mai fällt, wo viele Veranstaltungen der Gewerkschaften stattfi nden, finden die Cannabisveranstaltungen überwiegend am zweiten Samstag statt. Daneben werden auch in anderen Städten im Laufe des Jahres Informationstage oder Demonstrationen stattfi nden, so in München, Essen, Hamburg und Rostock.
Weitere Infos gibt`s im Netz: www.millionmarijuanamarch.org

Die Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit ist dosisabhängig nach oben

In einer australischen Studie wurden Unfallursachen bei 3398 tödlich verunglückten Fahrern untersucht. Während Fahrer mit niedrigen THC-Konzentrationen im Blut eine geringere Wahrscheinlichkeit hatten, einen Unfall zu verursachen als drogenfreie Fahrer, waren höhere THC-Konzentrationen mit einer deutlich höheren Verschuldensrate verbunden. Für alle Fahrer, die nur THC im Blut hatten, betrug das geschätzte relative Risiko (Odds Ratio, OR) für die Verursachung eines Unfalls im Vergleich zu drogenfreien Fahrern 2,7 (das heißt 2,7 mal so hoch). Für Fahrer mit mehr als 5 ng/ml THC im Blut stieg die OR auf 6,6. Allerdings war die Verschuldensrate für Fahrer mit 5 ng/ml THC oder weniger in ihrem Blut geringer als bei drogenfreien Fahrern. Drogenfrei bedeutet, dass keine legalen (Alkohol, Medikamente) oder illegalen Drogen gefunden worden waren. Die Verschuldensrate für Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille war mehr als dreimal so hoch wie bei der Gruppe mit nur THC im Blut. Die OR für Fahrer mit THC und Alkohol im Blut im Vergleich mit den Fahrer mit alleinigem THC betrug 2,9, was auf einen additiven Effekt von THC und Alkohol auf die Beeinträchtigung der Fahrleistung hinweist. Fahrer über 60 Jahre und jünger als 25 wiesen eine höhere Verschuldensrate auf als Fahrer im Alter von 30 bis 59 Jahre, die ersten vermutlich wegen einer nachlassenden psychomotorischen Leistungsfähigkeit, die zweiten vermutlich wegen Unerfahrenheit und höherer Risikobereitschaft. Die OR von Fahrern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren verglichen mit Fahrern im Alter zwischen 30 und 39 Jahren betrug 1,7, die OR von Fahrern über 60 verglichen mit den Fahrern im Alter zwischen 30 und 39 betrug 2,2.

Deutschland: Wortbruch der Bundesregierung zu Cannabis als Medizin nach oben

Das Bundesgesundheitsministerium teilte der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) in einem Schreiben vom 29. Januar 2004 mit, dass das Ministerium „vorerst“ keinen Cannabisextrakt verschreibungsfähig machen wolle. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur medizinischen Wirkung von Cannabis reiche nicht aus, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen. Im Frühjahr 1999 hatte das Gesundheitsministerium die dafür zuständige Institution der deutschen Apothekerverbände gebeten, eine Rezepturvorschrift für einen Cannabisextrakt zu entwickeln, damit Apotheker solche Extrakte herstellen könnten. Vertretern der ACM war zu dieser Zeit mitgeteilt worden, die Bundesregierung plane eine Gesetzesänderung, um Ärzten die Verschreibung dieses Extraktes zu erlauben. Ein Cannabisextrakt könne bereits im Herbst 2001 verfügbar sein. In einem gemeinsamen Beitrag eines Vertreters der Bundesärztekammer und des Bundesgesundheitsministeriums für das Deutsche Ärzteblatt, die Deutsche Apothekerzeitung und die Pharmazeutische Zeitung vom April 2001 wurde die Position des Bundesgesundheitsministeriums der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht, nach der „die Aufnahme von Cannabisextrakt in die Anlage III des BtMG vorbereitet“ werde. In einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 28. September 2001 wird diese Absicht wiederholt. Nach einigen Verzögerungen legten die deutschen Apothekerverbände im Sommer 2003 ihren Entwurf einer Rezepturvorschrift für einen Cannabisextrakt vor. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt nun, diese Rezepturvorschrift sei ihr „zugeleitet“ worden, und ignoriert, dass sie diese angefordert hatte. Anstatt die notwendige Gesetzesänderung vorzubereiten, beobachte „die Bundesregierung weiterhin sorgfältig die wissenschaftlichen Bemühungen um den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit von Cannabisextrakt“. Der Vorsitzende der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, bezeichnete dieses Verhalten als „Täuschung der Öffentlichkeit und unverfrorenen Wortbruch“. Die im Brief vorgetragene Begründung sei schwach, fragwürdig und durch eine „herzlose Bürokratensprache“ gekennzeichnet. „Die Bundesregierung steckt in politischen Schwierigkeiten und versucht offensichtlich, einen weiteren möglichen Angriffspunkt zu vermeiden, auf dem Rücken von Patienten.“

Niederlande: Kein „Nederwiet“ mehr in Coffeeshops? nach oben

Die niederländische Regierung erwägt, den Verkauf von Cannabis-Sorten mit besonders hohem Wirkstoffgehalt in Coffeeshops nicht mehr zuzulassen. In den Niederlanden wird seit 1976 bei illegalen Drogen zwischen sogenannten „weichen“ oder „harten“ Drogen unterschieden. Der Verkauf geringer Mengen von „weichen“ Drogen wird staatlich toleriert. Nun wollen Gesundheitsminister Hoogervorst und Justizminister Donner „Nederwiet“, also in den Niederlande angebautes Cannabis, als „harte“ Droge einstufen, während illegal importiertes Cannabis weiterhin als „weiche“ Droge geführt wird.
Eine Studie des Trimbos-Instituts hatte gezeigt, dass der THC-Gehalt von Cannabis aus einheimischer Produktion in den letzten Jahren angestiegen ist und deutlich höher liegt als bei importiertem Cannabis. Aus dem Ausland eingeführtes Cannabis wird im Freien auf Feldern angebaut, während die Produktion in den Niederlanden vorwiegend unter Lampen erfolgt, wo die Anbaubedingungen optimiert werden können. Ein Hauptgrund für den aufwendigen Anbau unter Lampen ist, dass er die Entdeckung erschwert.
Anders als der Verkauf geringer Mengen ist der Anbau von Cannabis in den Niederlanden nicht entkriminalisiert. Derzeit drohen dafür Haftstrafen bis zu vier Jahren und es wurde vorgeschlagen, die Höchststrafe auf fünf Jahre anzuheben. Die Repression gegen Anbauer ist aber ein wesentlicher Faktor, der zum Anstieg des Wirkstoffgehalts geführt hatte.
Bis in die späten 70er Jahre war der Anbau von Cannabis unter Lampen weltweit so gut wie unbekannt. Als im Laufe der 80er Jahre die USA ihre Cannabispolitik verschärften und Anbauer bei Entdeckung mit schärferen Strafen rechnen mussten, verschwanden Cannabispfl anzen aus Gärten und von Balkonen. Dafür verbreitete sich der Anbau unter Speziallampen, mit denen in einer Abstellkammer, im Keller oder auf dem Dachboden ideale Wachstumsbedingungen geschaffen werden konnten.
Eine ähnliche Entwicklung ergab sich in den letzten paar Jahren in der Schweiz. Nachdem immer mehr Bauern und Gärtnereien verurteilt wurden, weil sie Cannabis mit mehr als 0,3% THC auf dem Feld oder im Gewächshaus angebaut hatten, verlagerte sich der Anbau nach drinnen und der durchschnittliche Wirkstoffgehalt der Füllung von in Hanfl äden verkaufen „Duftkissen“ stieg an.
Das niederländische Parlament ist in der Frage der Cannabisregelung gespalten. Die regierenden Christdemokraten (CDA) wollen eine Verschärfung, die sozialdemokratische Arbeiterpartei (PvdA) ist dagegen. Mit einem Verbot werde der Konsum in den Untergrund gedrängt, so die PvdA: „Der Gebrauch weicher Drogen muss kontrollierbar bleiben.“ Die liberale Partei D66 ist für eine Legalisierung „weicher“ Drogen.
Die Suchthilfeeinrichtung Jellinek forderte laut einem Bericht von Radio Nederland (08.04.2004), den Anbau durch eine begrenzte Anzahl von Anbauern zuzulassen, die dafür bestimmte Aufl agen erfüllen müssten. Sie müssten genau Buch führen und dürften keine Pfl anzenschutzmittel einsetzen.
Ähnlich sieht die Lage auch der Gemeinderat von Amsterdam. Alle Fraktionen außer der christdemokratischen CDA (PvdA, VVD, GroenLinks, SP, D66, Leefbaar Amsterdam, Amsterdam Anders/De Groenen und Mokum Mobiel) wollen den Hanfanbau in Amsterdam legalisieren. Am Mittwoch unterzeichneten die Fraktionsvertreter gemeinsam ein Papier namens „Open de Achterdeur“ (Öffnet die Hintertür). Der Titel nimmt Bezug auf das „Hintertürproblem“, wonach Coffeeshops zwar Cannabis vorne an der Theke an Konsumenten verkaufen dürfen, ihre Lieferanten an der Hintertür aber immer mit einem Bein im Gefängnis stehen. Solange der Anbau illegal sei, müssten Coffeeshopbetreiber Geschäfte mit Kriminellen machen. Beim Anbau in Wohnungen komme es zu Gefahren und Belästigungen (z.B. Brand- oder Wasserschäden). Der Gemeinderat von Amsterdam will diesen Vorschlag auch mit anderen Städten besprechen.
A. de Loor, von der Stiftung Beratungsbüro Drogen, begrüßt eine Untersuchung. Laut ihm ist noch immer nicht wissenschaftlich bewiesen, dass THC Probleme bei den Konsumenten verursacht. „Ich denke, dass es keine Probleme gibt.“ Die Unruhe wegen möglicher schädlicher Effekte von THC bezeichnet er als „Wahnsinn“. Laut der Vereinigung der Cannabiseinzelhändler wird mit einem Verbot vierzig Jahre Regierungspolitik in einem Male auf dem Müll geworfen. Niederländisches Marihuana hat mit harten Drogen nichts zu tun, meinen sie. „Weiche Drogen bleiben weiche Drogen. Es ist eine Frage der Dosierung“, so der Vorsitzende, J. Goos. Er warnt, wie auch die PvdA, vor einer Kriminalisierung. „Wir bekommen dann mehr mit Straßendealern und Hinterzimmerhandel zu tun. Eine Vermischung mit der Welt der harten Drogen. Darauf wartet gewiss niemand.“

Was ist die „Droge Nummer eins“ in Bayern? nach oben

Der Freistaat Bayern mit seiner bekannt repressiven Cannabispolitik ist weit davon entfernt, „drogenfrei“ zu sein. Das zeigte sich wieder einmal bei der Vorstellung der Zahlen für 2003 durch den bayerischen Innenminister Günther Beckstein. 748,5 kg Cannabisharz (Haschisch) und 387 kg Cannabiskraut (Marihuana) wurden im vergangenen Jahr in Bayern beschlagnahmt. Das ist eine Zunahme um rund 200 bzw. 40 kg zum Jahr 2002. In 23.034 Fällen wurde aufgrund des Cannabisverbots ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In rund vier Fünftel der Fälle ging es ausschließlich um Besitz ohne Handel. Wegen Schmuggels oder Handels gab es 4907 Anzeigen, wegen Einfuhr nicht geringer Mengen 323 Verfahren. Dass das Verbot die bayerische Jugend nicht schützt, belegte die Tatsache, dass etwa jeder sechste Tatverdächtige noch minderjährig war, darunter, 175 Kinder unter 14 Jahren und 3885 Jugendliche unter 18 Jahren. Ein Studie in mehreren deutschen Großstädten fand im Jahre 2002, dass Münchens Schüler sowohl beim Konsum von Cannabis als auch von Alkohol an der Spitze lagen. Geht man davon aus, dass die beschlagnahmten 1,1 Tonnen Cannabis (Haschisch und Marihuana) nur die Spitze des Eisberges darstellen und etwa die 20fache Menge tatsächlich konsumiert worden ist, und ein Gramm als drei bis vier Konsumeinheiten annimmt, dann entspricht das 66 bis 88 Millionen Konsumeinheiten. Damit hinkt Cannabis, trotz seit Jahrzehnten steigenden Konsumzahlen, noch weit hinter den anderen Volksdrogen wie Alkohol und Nikotin her. Von den im Jahr 2003 in Deutschland gerauchten 145 Milliarden Zigaretten gingen etwa 20 Milliarden in Bayern in Rauch auf. Im vergangenen Jahr wurden in Bayern 22,9 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt, also 2,3 Milliarden Maß. In Maßkrüge gefüllt und aneinandergereiht, würde bereits der monatliche Verbrauch von Bayern bis Australien reichen. Allein beim Oktoberfest auf der Theresienwiese in München wurden binnen vierzehn Tagen soviele Mass Bier ausgeschenkt, wie nach obiger Schätzung in ganz Bayern in einem Monat Cannabisjoints geraucht werden. Wer dennoch wie Minister Beckstein Cannabis die „Droge Nummer eins in Bayern“ nennt, der sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Schweiz: Reform auf der Kippe nach oben

Die Gegner der von der Schweizer Bundesregierung geplanten Cannabisreform haben sich im Gesundheitsausschuss des Nationalrats (SGK) knapp durchgesetzt. Mit 13 zu 12 Stimmen empfahl der Gesundheitsausschuss der grossen Kammer des Bundesparlaments, sich mit dem Gesetzesentwurf nicht zu befassen. Zuvor hatte der Ständerat, die kleine Kammer des Parlaments, die Reform mit 28 zu 12 Stimmen erneut unterstützt. Im September 2003, kurz vor den Nationalratswahlen, war das Thema so brisant, dass es der Nationalrat mit 96 zu 89 Stimmen von der Tagesordnung nahm.
Sollte sich das Plenum des Nationalrats der Ausschussmehrheit anschliessen, dann wäre die Reform in der bis jetzt geplanten Form auf absehbare Zeit vom Tisch. Der Entwurf sah vor, Konsum, Besitz und Eigenanbau ab einem bestimmten Alter straffrei zu stellen und Anbau und Handel zu tolerieren, sofern bestimmte Aufl agen eingehalten werden. Ausserdem sollte eine Lenkungsabgabe auf den Handel erhoben werden.
Zu den bürgerlichen Siegern in der SGK gehörte Claude Ruey (LPS/VD). Die Gesetzesrevision sei «ein falsches Signal an die Jugend», dass das Kiffen völlig problemlos sei, sagte er am Donnerstag vor den Medien im Bundeshaus. «Zum Erziehen gehören auch Verbote.» Polizeipräsenz und schon das minimale Risiko einer Strafe könnten vom Cannabis-Konsum abhalten. Laut Ruey macht nur das Nichteintreten auf die allzu liberale Revision den Weg für andere Lösungen frei. Es sei beispielsweise möglich, das Ermessen des Richters auszuweiten und «ohne Jagd auf Konsumenten » eine gezielte Repression zu betreiben. So wenig es je eine drogenfreie Gesellschaft gebe, so wenig könne im übrigen das Gesetz allein das Problem lösen. Ganz anders tönte SGK-Präsidentin Christine Goll (SP/ZH), die sich mit der Linken und einigen Freisinnigen durch SVP und CVP in die Minderheit versetzt sah. «Das Nichteintreten ist eine Bankrotterklärung der Politik», sagte sie. Zwischen Realität und Gesetz klaffe heute «ein riesiges Loch». Der Ständerat habe mit dem Bundesrat einen pragmatischen Weg gewählt, sagte Goll. «Es wird sich zeigen, ob der Nationalrat mit der selben Sorgfalt, Reife und Standhaftigkeit ein Problem anpackt, das real existiert.» Die Schweiz brauche eine kohärente Drogenpolitik und einen optimalen Einsatz von Steuergeldern nicht nur für die Repression.

Berlin: Verfahrenseinstellung bis 30g möglich nach oben

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses folgte einem Antrag der Grünen, wonach eine Einstellung eines Verfahrens bei bis zu 30g Cannabis möglich ist. Im Februar hatte der Gesundheitsausschuss als Grenze, bis zu der im Regelfall das Verfahren eingestellt wird, nur auf 15g festgelegt.

West-Australien entkriminalisiert Cannabis nach oben

Der australische Bundesstaat West-Australien ist der zweite Bundesstaat nach Südaustralien, der Cannabisbesitz entkriminalisiert hat. Das Gesetz, das am 21.03.2004 in Kraft getreten ist, sieht für den Besitz von bis zu 30 g Cannabis eine Geldstrafe von 150 AU$ (ca. 92 ) vor und eine Verpfl ichtung, an einem Kurs über Drogen teilzunehmen. Der Anbau von bis zu zwei Pfl anzen wird mit 200 AU$ Geldstrafe bestraft (ca. 123 ). In den Bundesstaaten New South Wales, Victoria und Queensland gilt Besitz und Anbau noch als Straftat, wegen der man vor dem Richter landen kann, die Polizei hat jedoch die Möglichkeit, das Verfahren mit einer Verwarnung einzustellen.

Jamaika: Ausschuss empfiehlt Toleranz für Rastas nach oben

Ein Ausschuss des jamaikanischen Abgeordnetenhauses hat empfohlen, den religiösen Gebrauch von Cannabis zu legalisieren. Cannabis wird von Angehörigen der Rastafari-Religion als Sakrament gebraucht. In seinem dem Parlament vorgelegten Bericht erkannte der Ausschuss an, dass das zu Konflikten mit internationalen Drogenabkommen führen könne. Die Regierung solle deshalb eine internationale Initiative zur Überarbeitung bestehender Drogenabkommen starten.
Der private Gebrauch von Cannabis, in Jamaika „Ganja“ genannt, soll straffrei werden. Der öffentliche Gebrauch soll nur als minderes Vergehen verfolgt werden und nicht im Vorstrafenregister auftauchen. Bei Gebrauch durch Minderjährige sollen Konsument und Erziehungsberechtigter zu einer Beratung geschickt werden.
Der Ausschuss hatte sich mit dem Bericht einer Expertenkommission unter Vorsitz von Professor Barry Chevannes von der Universität Westindiens befasst, der im August 2001 erschienen war. Nun ist die Regierung bzw. das Parlament an der Reihe, um die Empfehlungen umzusetzen. Die große Mehrheit der Jamaikaner unterstützt eine Liberalisierung der Cannabisgesetze, die sogar den Nationalhelden Bob Marley zum Verbrecher stempelten. Haupthindernis für eine Reform dürfte die Angst vor möglichen Sanktionen durch die USA sein.

Russland entkriminalisiert - oder doch nicht? nach oben

Bisher war die russische Drogenpolitik - außer bei Alkohol und Nikotin - sehr repressiv. Im November hat jedoch die Duma, das russische Parlament, ein Gesetz beschlossen, das Konsumenten illegaler Drogen von Strafverfolgung befreien soll. Die Reform sieht vor, dass der Besitz von bis zu 10 Konsumdosen keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit sein wird. Ein Kleinhändler im Besitz von 10 bis 50 Einzeldosen, der nicht gerade beim Verkauf erwischt wird, muss mit einem größeren Bußgeld und Sozialdienst rechnen, landet aber nicht im Gefängnis. Ab 50 Dosen schließlich greift die volle Härte des Gesetzes.
Ein Ziel des Gesetzes ist, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten. Russland hat - zusammen mit den USA - auf die Einwohnerzahl bezogen eine der höchsten Inhaftierungsraten der Welt. Etwa 200.000 bis 300.000 Menschen sitzen derzeit aufgrund von Drogengesetzen in russischen Haftanstalten ein. Vielfach kommt es dort zu Infektionen mit HIV und Hepatitis B und C, die durch gemeinsam benutzte Spritzen oder ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen werden.
Im Januar wurde das Gesetz von Präsident Putin unterzeichnet und sollte im März in Kraft treten. Das wird nun erst im Mai der Fall sein. Stolperstein war die fehlende Defi nition des Begriffs der „durchschnittlichen Einzelmenge“ bei verschiedenen Drogen. Der Bundesdrogenkontrolldienst, die Bundesdrogenpolizei, will die Reform unterlaufen, indem sie die Bemessung der Einzeldosis so gering ansetzt, dass auch einfache Konsumenten wieder wie Dealer behandelt werden. Bei Heroin soll die Einzeldosis bei 0,0001g liegen, ein Gramm wären also laut Gesetz 10.000 Einzeldosen. Bei Cannabis schlägt die Drogenpolizei eine Einzeldosis von 1,5 Milligramm fest, als würde ein Gramm Haschisch bei einmal täglichem Konsum für zwei Jahre reichen! Die tatsächliche Einzeldosis liegt um ein Mehrhundertfaches höher.
Die Menschenrechtsbeauftragte des Präsidenten, Ella Pamfi lova, wandte sich am 11.03. an die Regierung und warnte davor, dass mit diesen Grenzmengen der Wille des Gesetzgebers unterlaufen werde. Die Regierung solle stattdessen auf unabhängige Experten hören.
Das Gesetz soll voraussichtlich am 12. Mai in Kraft treten, aber wie die Grenzmenge festgesetzt wird, steht nach wie vor nicht fest.

Übergewicht in den USA nach oben

Für jeden Amerikaner, der im Jahre 2000 im Zusammenhang mit illegalen Drogen um‘s Leben kam, starben 23 Amerikaner wegen falscher Ernährung. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie in der aktuellen Ausgabe des Journal of the American Medical Association (JAMA).
Mit 400,000 Todesfällen pro Jahr liegt Übergewicht als vermeidbare Todesursache nur noch knapp hinter der legalen Droge Tabak, die 435.000 Menschen pro Jahr das Leben kostet. Setzt sich der bestehende Trend fort, wird Übergewicht bald die häufi gste vermeidbare Todesursache in den USA sein. An dritter Stelle folgt Alkohol, mit 85.000 Toten. Weitere Ursachen: Infektionen, 75.000; Vergiftungen: 55.000; Verkehrsunfälle: 43.000; Schusswaffen: 29.000; riskantes Sexualverhalten: 20.000; illegale Drogen: 17.000.
Für die Bekämpfung des illegalen Drogenkonsums geben die USA pro Jahr rund 40 Milliarden Dollar aus. Für die Bekämpfung der anderen Todesursachen liegen keine Zahlen vor.

Thailand: 2500 Tote nicht genug? nach oben

Mit einer drastischen Anti-Drogen-Kampagne versuchte die thailändische Regierung vor einem Jahr, das Land von Drogen zu säubern. Offenbar war die damals als Erfolg gefeierte Aktion nicht von bleibender Wirkung. Wenige Wochen nach dem offi ziellen Ende der Kampagne hatten sich die Preise für Amphetaminpillen aus dem Nachbarland Burma schon wieder normalisiert. Nun hat Premierminister Thaksin Shinawatra angekündigt, die Aktion dieses Jahr zu wiederholen.
Voriges Jahr kamen
rund 2500 Menschen im Laufe der dreimonatigen Kampagne auf gewaltsame Weise um‘s Leben. Kritiker vermuten, dass die meisten Opfer von Polizisten ermordet wurden. Lediglich in 46 Fällen wurde offi ziell ermittelt. Der erste dieser Fälle endete nun mit einem Freispruch für die verdächtigten Polizisten. Diese Zahlen stimmen sehr bedenklich für die Zukunft.
Sogar das US-Außenministerium
hat die Vorfälle in einem jährlichen Menschenrechtsbericht kritisiert. Die Menschenrechtssituation im südostasiatischen Königreich habe sich „im Hinblick auf außergerichtliche Tötungen und willkürliche Verhaftungen verschlechtert“. Premierminister Thaksin über seine Verbündeten: „Ich bin sehr wütend und verärgert über diesen Bericht,“ sagte er zu Journalisten. „Was sind denn das für Freunde? Es sind Freunde, die den Ruf von Freunden jedes Jahr schädigen. Was würden sie tun, wenn Thailand jedes Jahr den selben Bericht herausgeben würde? Solche Freunde sind nutzlos.“

10 Jahre Cannabisentscheidung nach oben

Im März wurden es 10 Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vorschrieb, eine bundesweit „im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis“ zur straffreien Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis sicherzustellen. Binnen weniger als eines Jahres zeigte sich damals, dass die Länder sich im Bundesrat nicht auf eine einheitliche Mengenregelung einigen wollten. Trotzdem kam es im inzwischen vergangenen Jahrzehnt zu keiner Neuregelung durch den Bundestag. In seiner Entscheidung vom 09.03.1994 verpfl ichtete das Gericht den Gesetzgeber auch, das bestehende Gesetz anhand neuerer Erkenntnisse am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Ergebnisse der dazu in Auftrag gegebenen Studien wurden jedoch konsequent ignoriert.
In der zweiten Jahreshälfte 2004 soll das Ergebnis einer neuen Studie des Max-Planck- Instituts in Freiburg zur bestehenden Rechtspraxis bei geringen Mengen vorgestellt werden. Bestätigt diese Studie die Existenz von Rechtsungleichheiten, dann steht das Bundesverfassungsgericht unter Zugzwang, sich mit dem Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau zur Grundgesetzverträglichkeit des Cannabisverbots zu befassen


News & Facts 02/2004
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Großbritannien: Entschärfte Cannabisgesetze sind in Kraft getreten nach oben

Das neue britische Cannabisgesetz ist am 29. Januar in Kraft getreten. Die Droge wurde in den gleichen Status wie anabole Steroide und Antidepressiva herabgestuft. Das bedeutet, dass Cannabisbesitz in den meisten Fällen keine Verhaftung mehr nach sich ziehen wird. Nach einer aktuellen Umfrage erklärten 52 Prozent von 2.500 befragten Briten, dass sie die Umstufung befürworten. Nach dem neuen Gesetz bleibt Cannabisbesitz illegal, werde aber "im Allgemeinen kein Vergehen sein, das zur Verhaftung führt". Statt dessen soll die Polizei eine Verwarnung aussprechen und die Droge konfiszieren. Unter bestimmten Bedingungen wird Cannabiskonsum weiterhin eine Verhaftung nach sich ziehen, darunter Rauchen der Droge in der Öffentlichkeit und Besitz der Droge innerhalb oder in der Nähe von Plätzen, an denen sich Kinder aufhalten. Verschiedene medizinische Gruppen warnten, dass die Entscheidung der Regierung, Cannabis herabzustufen, die öffentliche Gesundheit gefährden könnte. Dr. Peter Maguire von der britischen Ärztegesellschaft BMA erklärte. "Die BMA ist sehr besorgt, dass die Öffentlichkeit denken könnte, dass die Umstufung Sicherheit bedeute. Das tut sie nicht. Chronisches Cannabisrauchen erhöht das Risiko für Herzerkrankungen, Lungenkrebs, Bronchitis und Emphysem." Sir Michael Rawlins, Vorsitzender des Komitees für Drogenmissbrauch, erklärte demgegenüber, dass es Zeit sei zu überlegen, ob man weiter gehen könne. Er erklärte, seine Mitglieder würden neue Wege zur Beurteilung der relativen Schädlichkeit aller illegaler Drogen untersuchen.

Großbritannien/Schweiz: Doch kein Todesfall durch Cannabis in Großbritannien
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Am 20. Januar berichtete die Zeitung Daily Telegraph, dass Cannabis für den Tod eines 36-jährigen Briten verantwortlich gemacht wird. Allerdings zeigte eine Überprüfung der toxikologischen Daten und des Obduktionsberichtes durch einen Schweizer Experten, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, dass der plötzliche Tod von Lee Maisey durch Cannabis verursacht war. Herr Maisey rauchte seit 11 Jahren täglich sechs Cannabiszigaretten, was nach einigen Zeitungsartikeln mit "exzessiv" charakterisiert wurde. Er hatte sich am 22. August vergangenen Jahres über Kopfschmerzen beklagt und war am nächsten Morgen tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Michael Howells, der örtliche Leichenbeschauer, der die Untersuchung der Todesursache leitete, erklärte Herr Maisey habe an keinen Krankheiten gelitten und seit mindestens 48 Stunden keinen Alkohol getrunken. Man habe "hohe Konzentrationen von Cannabinoiden" im Blut gefunden. Der Bericht über den Cannabis-Todesfall führte zu Warnungen über die Gefahren der Droge. Dr. John Henry, Professor für Toxikologie am Imperial College in London erklärte: "Ich habe noch nie vorher etwas Derartiges gesehen. Es korrigiert das Argument, dass Cannabis niemanden umbringen kann." Das Gesundheitsministerium der Schweiz (Bundesamt für Gesundheit) bat Dr. Rudolf Brenneisen, Professor am Departement für Klinische Forschung der Universität Bern, die Daten des Falles zu überprüfen. Dr. Brenneisen erklärte, dass die Daten der toxikologischen Analyse und der Obduktion "dürftig und nicht beweiskräftig" seien, und dass die Schlussfolgerung Tod durch Cannabisvergiftung "nicht legitim" sei. Gemäß der durch das britische Labor Forensic Alliance durchgeführten Analyse enthielt Herr Maiseys Blut 130 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) des THC-Stoffwechselproduktes THC-COOH. THC habe wegen analytischer Probleme nicht festgestellt werden können. Dr. Franjo Grotenhermen vom nova-Institut erklärte: "Eine Konzentration von 130 ng/ml THC-COOH im Blut ist eine mäßig hohe Konzentration, die einige Stunden nach dem Konsum von ein oder zwei Cannabiszigaretten auftreten kann. Starker gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum führt leicht zu THC-COOH-Konzentrationen von mehr als 500 ng/ml. Viele Menschen konsumieren deutlich mehr Cannabis als es Herr Maisey tat, ohne negative Konsequenzen."

Wissenschaft: Wirkung des rechtlichen Status nach oben

Die Wirkung des rechtlichen Status und des Preises von Cannabis auf die Konsumhäufigkeit wurde von einem australischen Wissenschaftler untersucht. Er fasste zusammen, dass "die Entkriminalisierung mit einer Zunahme der Verbreitung des Konsums bei Männern über 25 Jahren assoziiert ist. Es gibt keinen Hinweis, dass die Entkriminalisierung die Teilnahme am Marihuanakonsum bei jungen Männern oder Frauen relevant erhöht oder dass die Entkriminalisierung die Häufigkeit des Konsums bei Marihuanakonsumenten erhöht." (Quelle: Williams J. Health Econ 2004;13(2):123-37)

Wissenschaft: Cannabis und Hunde nach oben

Die Wirkung der Cannabisaufnahme durch 213 Hunde in den Jahren 1998 bis 2003 wurde von Forschern der Fakultät für Tiermedizin in Warschau, Polen, untersucht. Die aufgenommene Cannabismenge bewegte sich zwischen 0,5 und 90 Gramm. Die niedrigste Dosis, bei der Zeichen des Rausches auftraten, war 85 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und die höchste berichtete Dosis betrug 26,8 Gramm pro Kilogramm. Die Zeichen hielten zwischen 30 Minuten und 96 Stunden an. Alle Tiere erholten sich vollständig. (Quelle: Janczyk P, et al. Vet Hum Toxicol 2004;46(1):19-21)

Wissenschaft: Cannabis und Autofahren nach oben

Nach Forschungsergebnissen britischer Wissenschaftler kann eine geringe Cannabismenge die Leistungsfähigkeit beim Fahren verbessern. Eine Gruppe von 20 Fahrern im Alter zwischen 21 und 40 Jahren nahmen an einer Untersuchung mittels Fahrsimulator teil. Zehn von ihnen rauchten ein Äquivalent einer halben Cannabiszigarette. Personen unter Cannabis schnitten bei den meisten Aufgaben besser ab als nüchterne Fahrer, inklusive Reaktionszeit und Zahl der Zusammenstöße. Simon Smith Wright vom Labor, das die Untersuchung durchführte, erklärte: "Die Ergebnisse unseres Tests zeigen klar, dass eine kleine oder moderate Cannabismenge tatsächlich recht nützlich für die Leistungsfähigkeit beim Fahren ist."

USA: Kalifornien nach oben

Nach einer staatenweiten Umfrage unterstützen 75 Prozent der Wähler von Kalifornien die medizinische Verwendung von Cannabis, was deutlich mehr ist als vor einigen Jahren. Die Proposition 215, das kalifornische medizinische Marihuana-Gesetz, wurde 1996 mit nur 56 Prozent verabschiedet. Heute ist die Akzeptanz des Gesetzes wesentlich höher als 1996.

USA: Drogentests nach oben

Die Bundesregierung plant, ihr Drogentestprogramm für Angestellte zu überholen und die Untersuchung von Haar, Speichel und Schweiß darin aufzunehmen. Es wird erwartet, dass die geplanten Veränderungen, auf die die Testindustrie seit langem wartet, innerhalb eines Jahres für die 1,6 Millionen Bundesbeamten und -angestellten eingeführt werden.

Wissenschaft: Cannabis Entzug nach oben

Zwei Placebo kontrollierte Studien untersuchten die Wirkungen von THC und einem Stimmungs-Stabilisator, Divalproex, auf Symptome des Cannabisentzugs. Die Teilnehmer (7 pro Studie) gaben an, täglich 6 - 10 Marihuanazigaretten zu rauchen. Orales THC (10 mg, fünf mal täglich), das während der Marihuana-Abstinenz gegeben wurde, reduzierte die Entzugssymptome und das Verlangen nach Marihuana, während Divalproex zwar das Verlangen verringerte, jedoch die Stimmung verschlechterte.

Deutschland: Berliner Richter erlaubt einem Kranken den Anbau und die Verwendung von Cannabis nach oben

Am 27. November erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis zu Anbau und Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Grosse in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und zum ersten Mal seit mehr als 40 Jahren darf ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren. Richter Zimmermann verurteilte den Angeklagten zwar zu einer Geldstrafe auf Bewährung - die mildeste mögliche Strafe -, allerdings nur weil er eine zu große Cannabismenge (59 Pflanzen) besessen habe. Eine kleinere Menge hätte ausgereicht, um sich ausreichend zu therapieren. Herr Grosse leidet seit 21 Jahren an einer entzündlichen Darm-Erkrankung, die Gewichtsverlust, Durchfälle und Krämpfe im Bauchraum verursacht. Im Jahre 2002 hatte ein anderer Richters des Amtsgerichts ihn zu einer fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, das Berufungsgericht hatte das Urteil jedoch aufgehoben und das Amtsgericht aufgefordert, die Umstände der Tat zu berücksichtigen. Am 27. November erklärte Grosses Hausärztin dem Gericht, dass sich seine Gesundheit durch die Selbstbehandlung deutlich gebessert habe. Zwei vom Gericht geladene Sachverständige, Dr. Rommelspacher, Professor für Pharmakologie an der Freien Universität Berlin, und Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, bestätigten, dass Cannabisprodukte hilfreich bei Appetitverlust mit Gewichtsverlust und schmerzhaften Krämpfen sein können. Dr. Grotenhermen wies zudem auf die entzündungshemmenden Eigenschaften der Cannabinoide hin. Schmerzhafte chronisch-entzündliche Zustände stellten einen möglichen medizinischen Anwendungsbereich von Cannabis dar. Am 15. Mai 2003 war erstmals ein Patient, der an multipler Sklerose leidet, in Deutschland von einem Mannheimer Amtsgericht freigesprochen worden. Allerdings hatte der Staatsanwalt Berufung eingelegt, so dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Studie: Geschwächtes Kurzzeitgedächtnis durch Cannabis
Bei Ecstasy leidet das Langzeitgedächtnis nach oben

London - Einer Studie der University of Newcastle zufolge schlagen sich Ecstasy und Cannabis auf die Gedächtnisleistung nieder: während bei Ecstasy das Langzeitgedächtnis leidet, führt Cannabis zur Schwächung des Kurzzeitgedächtnis, berichten die Forscher in der jüngsten Ausgabe des Wissenschaftsmagazins Journal of Psychopharmacology. Die Untersuchung wurde unter mehr als 760 Internet-Usern weltweit durchgeführt. Am schlimmsten schnitten jene Probanden ab, die sowohl Ecstasy als auch Cannabis konsumierten, berichtet BBC-Online. Von den 763 Probanden gaben 283 an, Ecstasy konsumiert zu haben. 81 der Testpersonen hatten die Drogen häufiger als zehnmal genommen. 241 der Versuchspersonen gaben an, niemals Drogen genommen zu haben. Jeder der Teilnehmer wurde mit Fragen, die einerseits das Langzeit- andererseits das Kurzzeitgedächtnis forderten, konfrontiert. Die Antworten wurden von einem Forscherteam, das verstreut über Großbritannien war, ausgewertet. Probanden, die Ecstasy konsumiert hatten, waren 23 Prozent häufiger von Gedächtnisausfällen betroffen, als jene, die niemals diese Drogen nahmen. Cannabis-Konsumenten hatten 20 Prozent häufiger Probleme sich an Fakten zu erinnern, als jene, die keine Drogen nahmen. Kritik Offensichtlich war auch die Fehlerquote der regelmäßigen Drogenkonsumenten höher, berichten die Wissenschaftler. Jacqui Rodgers, einer der teilnehmenden Forscher, meinte, dass das Testergebnis Anlass zur Sorge gebe. "Die meisten Konsumenten von Ecstasy gehen davon aus, dass diese Droge harmlos ist." Im Vergleich zu anderen Drogen gebe es bei Ecstasy relativ wenig Vergleichswerte und Studien über Langzeiteffekte, führt der Experte aus. Die gesamte Droge Ecstasy sei bisher viel zu wenig erforscht. "Die Resultate zeigen, dass die Benutzer zu einer tickenden Zeitbombe ihrer kognitiven Fähigkeiten im späteren Leben werden", erklärt der Mediziner. Kritik an der Studie kam seitens der britischen Drogenberatungsstelle DrugScope: Nur eine Langzeitstudie über mehrere Jahre hinweg könne wirklich Auskunft über die Spätfolgen des Ecstasy-Konsums geben. Alle anderen Testergebnisse seien zweifelhaft, erklärte eine DrugScope-Sprecherin.

Wissenschaft: Drogentests nach oben

In einer neuen Studie wurde gezeigt, dass die Exposition von Haar mit passivem Cannabisrauch zu nachweisbaren Cannabinoiden im Haar führen kann. Die entdeckten Konzentrationen hingen von den Konzentrationen im Haar, Haarpflegegewohnheiten und kosmetischer Behandlung ab. Cannabisrauch aus der Umwelt kann falsch positive oder falsch erhöhte Testergebnisse im Haar verursachen.

Neue Studie: Jeder vierte Jugendliche in Berlin konsumiert Cannabis nach oben

Cannabis ist die in der Hauptstadt mit Abstand am meisten konsumierte illegale Droge. Aber damit nicht genug: Nach Angaben der Landesdrogenbeauftragten erhöht sich der Konsum im Ost- wie im Westteil Berlins zudem jährlich. Betroffen sind dabei vor allem Berlins Jugendliche, denn in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen ist der Gebrauch der Droge weit verbreitet: Bis zu 25 Prozent der Jugendlichen, also fast jeder Vierte, konsumiert ein Mal im Jahr Cannabis. Ecstasy und Kokain hingegen werden von zwei bis drei Prozent der 15- bis 17-Jährigen im Verlauf eines Jahres konsumiert; bei den 18- bis 24-Jährigen sind es noch sechs bis sieben Prozent. Die Einnahme von Ecstasy geht im Gegensatz zum Cannabis-Konsum bei den Jugendlichen wieder zurück. Bei den 15- bis 39-Jährigen hat sich der Cannabis-Konsum seit 1990 mehr als verdoppelt. Auch bei den über 25-Jährigen liegt der Gebrauch von Cannabis bei noch knapp über 20 Prozent, ab 30 Jahren sind es dann etwa 14 Prozent. Und auch im Städte- und Bundesländervergleich belegen die Berliner beim Cannabis-Konsum einen unrühmlichen Spitzenplatz. Das hat jetzt eine Studie unter Schülern mehrerer Bundesländer ergeben, mit der sich Deutschland an einer europaweiten Erhebung beteiligt. Genaue Ergebnisse dieser Studie, die unter anderem auch vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird, sollen demnächst vorgelegt werden

Freispruch für Hanfverband / "Das Hanf" wird jetzt zurückgegeben nach oben

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) konnte sich über einen lupenreinen Freispruch freuen. DHV-Geschäftsführer Georg Wurth und der Experte für Cannabis und Führerschein Theo Pütz waren angeklagt, weil sie 2002 Nutzhanfpflanzen mit niedrigem Wirkstoffgehalt zu Dekorationszwecken zur Hanfparade in Berlin gebracht hatten. Ein Gutachten bestätigte jedoch die bekannte Tatsache, dass Nutzhanf wegen der geringen THC-Gehalte nicht zu Rauschzwecken missbrauchbar ist. Auf diese Tatsache stützte sich auch der Richter, Faserhanf unterstehe somit nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Dieses Urteil wird über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung haben. Dazu Georg Wurth: "Bei der nächsten Hanfparade wird wahrscheinlich mehr Hanf zu sehen sein. Auch Hanfmessen werden nun entspannter mit dem Thema umgehen können und Faserhanf zur Schau stellen." Für eine genauere Würdigung wartet der DHV zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab. Dann wird sich herausstellen, ob das Urteil auch für Privatpersonen von Bedeutung ist. Bei der Beschlagnahmung der Pflanzen lieferte Hans-Christian Ströbele die legendäre Forderung: "Gebt das Hanf frei!" Nun bekommt der DHV tatsächlich zurück, was nach 1 ½ Jahren und mehreren Untersuchungen von den Pflanzen übrig geblieben ist.

René Gorig: Probleme im Knast-Alltag der JVA Wittlich nach oben

Seit der Inhaftierung von René Gorig aufgrund einer "Hanf-Strafe" gab es seinerseits diverse Probleme mit der Anstaltsleitung der JVA Wittlich. So wurde unter anderem die Aushändigung von Hanf-Magazinen und Postsendungen mit Hanf-Infomaterialien verweigert. Desweiteren wurde der GH verweigert, ihm eine Schreibmaschine von "draussen" zuzusenden, da er als BtMG-Verurteilter in Rheinland-Pfalz grundsätzlich vom Paketempfang ausgeschlossen ist. Der GH gelang es Rechtsanwalt Stefan Kristen (Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg, Fon: 07141-6431642) für die rechtliche Vertretung René Gorigs zu gewinnen: In einem Schreiben an die JVA wies RA Kristen darauf hin, dass durch die o.a. Maßnahmen Grundrechte nach Art. 2,3,5 und 12 GG verletzt seien und forderte mit dem Hinweis auf eine Anfechtungsklage die Aufhebung der verhängten Einschränkungen. Bereits zwei Tage später wurde Herrn Gorig ein Knast-Abo des Magazins "grow!" genehmigt und es wurden keine Postsendungen mehr zurückgehalten. Desweiteren wurde genehmigt, dass RA Kristen eine Schreibmaschine in die JVA bringen dürfe. Alles in allem ein Erfolg der ohne die Hilfe der GH und die Hinzuziehung von RA Kristen in dieser Form nicht möglich gewesen wäre. Das Nicht-Interesse verschiedener Hanf-Magazinen an seinen Fallschilderungen zeugt, so René Gorig, von mangelnder Solidarität mit Inhaftierten. Viele Jahre hat Herr Gorig im Rahmen seiner ehrenamtlichen GH-Arbeit eine umfassende Solidarität mit Hanf-Gefangenen angemahnt: "Doch noch immer lebt diese Solidarität nur von einer handvoll Menschen", so René Gorig in einem Schreiben an die GH. "Auch wenn dies kein hanf-spezifisches, sondern ganz offensichtlich ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, solltet Ihr Euch immer vor Augen halten: "Mit einem Bein steh'n wir immer im Knast!", wie es in einem Song von Highzung heißt." Die Grüne Hilfe ruft hiermit nochmals dazu auf die Kampagne "Freiheit allen Hanf-Gefangenen" (www.gruene-hilfe.de/kampagnen) zu unterstützen und weist daraufhin, dass die GH Hessen (Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld, ichhabe@gekifft.de) bundesweit Kontakte zu Hanf-Inhaftierten vermitteln kann.

Hanfparade am 14. August 2004 nach oben

Der Termin für die nächste Hanfparade in Berlin steht fest: Samstag, 14.08.2004. "Get Wise- Legalize! Drogenfahnder zu Kleingärtnern!" heisst diesmal der Slogan. Der Demonstrationszug geht vom Roten Rathaus durch die Mitte von Berlin nach Kreuzberg.

USA: Hanflebensmittelverbot illegal nach oben

Der amerikanische Hanfverband Hemp Industries Association (HIA), der rund 200 Unternehmen in den USA vertritt, hat vor einem US-Bundesgericht einen zweieinhalbjährigen Prozess gegen die Bundesdrogenpolizei DEA gewonnen. Diese hatte versucht, Lebensmittel auf Basis von Hanfsamen rechtlich wie Marihuana und Haschisch zu behandeln. Laut US-Bundesdrogengesetz sind Hanfsamen, sofern sie keimunfähig gemacht sind, ausdrücklich von gesetzlichen Beschränkungen für Cannabis ausgenommen. Der Hanfverband hatte bereits mehrere einstweilige Verfügungen gewonnen.


   
News & Facts 01/2004
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EU vereinbart strengere Drogen-Gesetze: Coffee Shops bleiben nach oben

Aber kein Haschisch mehr für Ausländer - Neue Regeln zielen auf Vereinheitlichung der nationalen Gesetze.
Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen haben sich die Justizminister der Europäischen Union (EU) am Donnerstag auf strengere Drogen-Gesetze geeinigt. Dabei gelang es den Niederlanden nach einem zähen Streit mit Schweden und Frankreich allerdings, ihre so genannten Coffee Shops zu verteidigen, wo der kontrollierte Verkauf und der Konsum von Haschisch toleriert sind. Ausländische Drogentouristen dürfen sich dort möglicherweise aber künftig nicht mehr versorgen, wie der niederländische Justizminister Piet Hein Donner nach den Beratungen andeutete.
Die neuen EU-Regeln zielen auf eine Vereinheitlichung der nationalen Gesetze, um den gemeinsamen Kampf gegen illegale Drogen effizienter zu machen. Demnach sollen jede Form der Verbreitung und Herstellung mit Gefängnisstrafen von mindestens ein bis drei Jahren geahndet werden.
Bei groß angelegten internationalen Drogengeschäften droht eine Haft von mindestens fünf bis zehn Jahren.
Die Verhandlungen hatten sich hingezogen, weil Frankreich und Schweden bereits für minder schwere Delikte harte Strafen forderten, was die Niederlande ablehnten. Die Regierung in Stockholm verlangte von dem Land zudem, seine Coffee Shops zu schließen. Dazu kommt es nun aber nicht.
Im Rahmen des erzielten Kompromisses erklärten sich die Niederlande bereit, ihre Haftstrafen für den Besitz kleinerer Rauschgiftmengen auf ein Jahr von bisher einem Monat zu erhöhen. Zugleich unterstrichen die Minister in einer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung der Bekämpfung des Drogentourismus. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, erwägt die niederländische Regierung nun die Einführung von Vorschriften, die den Verkauf so genannter weicher Drogen in CoffeeShops nur noch an Einheimische erlauben, wie Justizminister Donner erläuterte.
Die neuen EU-Regeln müssen von den EU-Ministern noch formal gebilligt werden. Eineinhalb Jahre danach treten sie in Kraft. Drei weitere Jahre später soll die EU-Kommission eine Einschätzung abgeben, ob die Gesetze wie geplant funktionieren.

Italien: Nulltoleranz nach oben

Die Regierung Berlusconi hat sich auf eine Gesetzesvorlage geeinigt, nach der in Zukunft nicht mehr nur Herstellung und Handel, sondern auch der Besitz von Drogen für den Eigengebrauch in jedem Fall bestraft werden soll. Die bisherige Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen soll ebenfalls aufgehoben werden.
Der Vorstoß geht auf eine Initiative von Vizeministerpräsident Fini zurück. Der Chef der Alleanza Nazionale propagiert seit längerem eine Politik der Nulltoleranz. Im Gesetzentwurf sind für die verschiedenen Drogen bestimmte Mengen für die psychoaktiven Substanzen festgelegt, um eine Grenze zwischen administrativen Sanktionen und eigentlichen Freiheitsstrafen zu ziehen. Personen, die mit einer Drogenmenge gefasst werden, die unter diesen Grenzen liegt, haben einen Entzug des Fahrausweises, des Waffenscheins oder - im Fall von Ausländern - der Aufenthaltsbewilligung zu gewärtigen.
Die administrativen Sanktionen werden vom lokalen Polizeipräfekten festgelegt, der auch ein Entwöhnungsprogramm vorschlagen und im Wiederholungsfall Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, etwa eine Meldepflicht, anordnen kann. Bei einer Überschreitung der vom Gesetzgeber bestimmten Mengen drohen Gefängnisstrafen von sechs bis zwanzig Jahren; bei mildernden Umständen kann der Richter das Strafmaß reduzieren.
Die Gesetzesvorlage wurde von Vertretern der Mitte-Links-Opposition als bedauerli- cher, mit der Entwicklungstendenz im restlichen Europa kontrastierender Rückschritt und als kontraproduktive Prohibition kritisiert. Die Kriminalisierung des Konsums selbst leichter Drogen werde nicht nur viele junge Leute in die bereits stark überfüllten Gefängnisse bringen, sondern dem organisierten Verbrechen noch weit mehr Geld eintragen. Als unsinnig wurde von der Opposition auch die Aufhebung der Abstufung zwischen harten und weichen Drogen bezeichnet.

Hanftage in Passau nach oben

Die erst im März 2003 gegründete Hanf- Initiative (HaI) aus Frankfurt trägt die Bewegung für eine Cannabisreform bis in die niederbayerische Provinz.
In Zusammenarbeit mit bayerischen Aktivisten werden vom 12.-14. Februar 2004 in Passau Hanftage stattfinden. Wie schon der Hanftag der Grünen Jugend auf dem Marienplatz in München im August zeigte, darf auf ein öffentlichkeits- wirksames Echo gehofft werden. Damals hatte sogar das bayerische Staatsministerium des Inneren eine Presseerklärung herausgegeben. Sokratis Zacharopoulos von HaI schreibt: „Hiermit möchten wir um eure Unterstützung bitten. In welcher Weise auch immer... Unterstützt uns im Kampf für die Legalisierung bei unserer Aktion im niederbayerischen Passau (an der Grenze zur Tschechei und Österreich). Wir haben dort eine Hanf-Initiative gegründet...
Zum ersten mal habe ich es mit Menschen zu tun, die wirklich Angst davor haben sich zu outen. Repressalien werden befürchtet. Wie schwierig die Situation vor Ort ist, haben wir bereits bei der Raumsuche erlebt. Wenn es um städtische Räume geht wird man immer an die Vorgesetzten verwiesen. Niemand traut sich die Verantwortung zu übernehmen. In Passau leiden die verfolgten der Prohibiton wirklich: hohe Preise, schlechte Qualitäten und an Einstellung des Verfahrens etc. glaubt hier niemand. Aktivisten vor Ort befürchten gezielte Angriffe durch die Staatsgewalt...
Deshalb ist es wichtig Solidarität mit den Kiffern vor Ort zu zeigen! Wenn ihr uns Unterstützen oder Mitorganisieren möchtet, weitere Fragen oder Vorschläge habt, dann meldet euch bei mir.“ Kontakt: www.hanf-initiative.de/...

Kranke zu Kleingärtnern nach oben

Erstmals billigt ein Berliner Gericht einem chronisch Kranken, der Cannabis als Medizin angebaut hatte, eine Notlage zu. Verurteilt wurde er nur, weil er sich gleich 1.200 Tagesrationen erackerte Chronisch Kranke dürfen zur medizinischen Eigentherapie in ihrer Wohnung Cannabis anbauen.
So lautet die Quintessenz eines Urteils im Prozess gegen einen 44-jährigen Frührentner, der gestern vor dem Amtsgericht zu Ende ging. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreimonatige Bewährungsstrafe gefordert. Der Angeklagte wurde aber nur zu einer Geldbuße unter Vorbehalt verurteilt. Die muss er nur zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Michael G. habe sich in einer "Notlage" befunden, argumentierte das Gericht. Die einzige Alternative zum Cannabis, das synthetisch hergestellte Medikament Marinol habe er nicht vertragen.
Nur dass G. gleich 250 Gramm besessen habe, sei nicht tolerabel. Bei einem täglichen Konsum von 200 Milligramm pro Tag hätte diese Menge für 1.200 Tage gereicht. "Das", so der Richter, "ist nicht nötig".

Der Fall hatte die Justiz seit Mai 2000 beschäftigt. Damals hatte die Polizei die Wohnung von Michael G. durchsucht und 59 Cannabispflanzen beschlagnahmt. G. leidet seit 21 Jahren an Morbus Crohn, einer chronisch entzündlichen, in Schüben verlaufenden Erkrankung des Verdauungstraktes. Nachdem das Verfahren mehrmals ausgesetzt worden war, war G. 2002 wegen unerlaubten Anbaus und Besitzes von Cannabis zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Kammergericht hatte das Urteil Ende 2002 wieder aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen. Zur Begründung hieß es damals, dass die Umstände, die den Angeklagten zum Drogenkonsum veranlasst hatten, nicht ausreichend geklärt worden seien.

Das holte Amtsrichter Michael Zimmermann, der erstmals mit dem Fall befasst war, nach. Der Angeklagte schilderte, dass er jahrelang vergebens versucht habe, blutige Durchfälle mit Antibiotika und Cortison in den Griff zu bekommen. Die Folge: rapider Gewichtsverlust, Abszesse am After und starkes Erbrechen. 1996 sei er dann auf Cannabis als Medizin gestoßen. Mithilfe von Joints und Sitzbädern aus Cannabissud sei es ihm gelungen, die Beschwerden deutlich zu lindern. Mit dem Eigenanbau habe er sich den Nachschub sichern und die gleich bleibende Qualität gewährleisten wollen. Eine Hausärztin, die ihn seit 1991 behandelt hatte, bestätigte gestern als Zeugin, dass sic dessen gesundheitlicher Zustand durch die Selbstmedikamentierung deutlich verbessert habe.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige, ein Pharmakologe der FU, verwies auf die muskelentspannende und appetitsteigernde Wirkung von Cannabis. Allerdings meinte der Gutachter, dass sich durch den Konsum von Marijuana an der grundlegenden Krankheitsursache von Morbus Crohn nichts ändere. Dem widersprach der eigens aus Köln angereiste und auf einer Bahre in den Gerichtssaal getragene, gesundheitlich angeschlagene Vorsitzende des Arbeitskreises "Cannabis als Medizin", Franjo Grotenhermen. Der Arzt verwies auf neue internationale Forschungserkenntnisse, wonach Cannabis durchaus einen grundlegend günstigen Einfluss auf Morbus Crohn habe.
Im Mai war in Mannheim ein 40-jähriger Multiple-Sklerose-Kranker freigesprochen worden, bei dem 200 Gramm Haschisch gefunden wurden. Auch ihm war eine Notlage zugebilligt worden. Wie dort ist auch in Berlin zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht.

Studie: Kiffen kann Schizophrenie auslösen nach oben

Mannheim. Einer neuen Studie zufolge kann Cannabis-Konsum Schizophrenie auslösen und diese Psychose zusätzlich verschlimmern.
Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim anhand von 232 erstmals an Schizophrenie erkrankten Patienten. Demnach brach die Krankheit bei regelmäßigen Cannabis-Konsumenten im Durchschnitt mit 17,7 Jahren aus, bei Abstinenten erst 8 Jahre später. Bei fast 35 Prozent der schizophrenen Cannabis-Konsumenten brach die Krankheit in demselben Monat aus, in dem auch der Drogenmissbrauch begann - 28 Prozent hatten zur Zeit des Krankheitsausbruchs schon länger als ein Jahr regelmäßig gekifft. "Der zeitliche Zusammenhang ist hoch signifikant", sagte der Leiter der Arbeitsgruppe Schizophrenieforschung, Prof. Heinz Häfner. Dies lasse den Schluss zu, dass die Krankheit durch die Droge ausgelöst werde. Die Studie der Mannheimer Forscher ist in der Fachzeitschrift "Nervenheilkunde" (Nr. 4/2002) erschienen.

Zusammenhang "extrem schwer nachzuweisen" nach oben

Schizophrenie und Suchtkrankheiten treten nach einer Untersuchung der Universität Köln häufig gemeinsam auf. Bei schizophrenen Menschen sei das Risiko deutlich erhöht, vor allem von Alkohol oder Cannabis- Produkten wie Haschisch oder Marijuana süchtig zu werden, hatte 1999 eine Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität ergeben. Dafür waren 230 schizophrene und nicht- schizophrene Drogenabhängige befragt worden.
Ob Kiffen bei solchen Menschen Schizophrenie auslösen kann, die ansonsten nicht erkranken würden, lässt sich Häfner zufolge nicht mit Sicherheit sagen. Ein solcher Zusammenhang sei "nicht unwahrscheinlich, aber extrem schwer nachzuweisen", sagte der Forscher. Der Cannabis-Wirkstoff THC wirke auf bestimmte Rezeptoren im Gehirn, die auch beim Auftreten von Psychosen beteiligt seien. "Jemand, in dessen Familie schon eine Vorbelastung mit Schizophrenie besteht, sollte es auf jeden Fall lassen." Sei die Krankheit erst ausgebrochen, habe der Cannabis-Konsum weitere negative Folgen: "Wahnvorstellungen, Halluzinationen und Denkstörungen werden signifikant verstärkt", sagte Häfner, "Gleichgültigkeit und Abstumpfung, worunter manche Patienten ausgesprochen leiden, werden hingegen vermindert". Das bringe manche Kranke in die Versuchung, mit Cannabis eine Selbsttherapie zu betreiben - mit oft negativen Folgen: Längerer Cannabismissbrauch führe zu schlechterer Therapierbarkeit, so Häfner.

USA: Oberstes US-Gericht erleichtert medizinischen Marijuana-Einsatz nach oben

Rückschlag für Präsident Bush Das Oberste Gericht der USA hat in einem Grundsatzentscheid den medizinischen Einsatz von Marijuana neun Gliedstaaten erleichtert. Die höchsten Richter lehnten es ab, dass Anwälte des Bundes gegen Ärzte vorgehen können, die ihren meist krebskranken Patienten die ansonsten in den USA verbotene Droge empfehlen.
Der Entscheid ist ein Rückschlag für Präsident Bush, der der Zulassung von Marihuana zu Therapiezwecken in den neun Staaten mit Mitteln des Bundesrechts entgegenwirken wollte. Zugelassen sind Marijuana-Therapien in Alaska, Arizona, Colorado, Hawaii, Kalifornien, Maine, Nevada, Oregon und Washington.
Die Widersprüche im Umgang mit Marijuana in den USA sind damit aber noch nicht alle ausgeräumt. Nach wie vor ist es bundesweit verboten, die Drogenpflanze anzubauen, zu besitzen oder zu verkaufen. Bundesanwälte können somit gegen den Anbau, den Verkauf und Gebrauch von Marijuana vorgehen.

Grüne Hilfe Aktion: WEIHNACHTSPAKETE IN DEN KNAST nach oben

Als Zeichen der Solidarität verschickt die Grüne Hilfe auch in diesem Jahr Weihnachtspakete an bedürftige Cannabis- Häftlinge. Entsprechende Inhaftierte können sich mit der Grünen Hilfe Hessen, Untere Fulder Gasse 12, 36304 Alsfeld in Verbindung setzen. Bitte denkt daran, innerhalb der Beschaffungskette sitzt wohl für jeden Hanf-Konsumenten jemand im Knast, und spendet an: Grüne Hilfe, Postbank Frankfurt, BLZ: 500 100 60, Konto: 91570-602, Verwendungszweck: „Pakete“. ( abzugsfähige Spendenquittung kann auf Wunsch ausgestellt werden, bitte unter Verwendungszweck Quittung vermerken). Hanf-Dank

Holland: Kopfschütteln über "Hasch-Pass" nach oben

Bürgermeister der niederländischen Grenzstädte halten nichts davon, Deutsche aus den Coffeeshops auszusperren.

Für deutsche Drogenkonsumenten sind die benachbarten Niederlande ein Paradies. Und es ist zum Greifen nah. Mit dem Auto über die A 61 oder mit dem "Hasch-Express" sind sie schnell in Venlo. Den Joint zum Kiffen gibt`s ohne viel Aufhebens im Coffeeshop, und die Ration für daheim wird geschmuggelt. Den deutschen Behörden war der liederlichliberale Umgang der Holländer mit den Drogen schon immer ein Dorn im Auge. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach deswegen in der vergangenen Woche mit dem niederländischen Justizminister Piet Hein Donner. Der wird die über 780 Coffeeshops zwar nicht schließen, wie von dem Deutschen verlangt, will aber dem Drogentourismus durch Ausweiskontrollen Einhalt gebieten. Hasch und eine neue "Coffeeshop- Mitgliedschaft" soll es nur noch für Einheimische geben. Donner versprach die baldige Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen. Die müssten dann von den niederländischen Kommunen umgesetzt werden.

Doch die Bürgermeister der Grenzstädte Venlo, Venray, Heerlen, Kerkrade und Roermond lehnen den "Hasch-Pass" und die Beschränkung des Drogenverkaufs ausschließlich auf Niederländer ab. "Dadurch wird der Drogenhandel wieder weiter in die Illegalität verbannt", meint Venlos Bürgermeister Jan Schrijen. "Der unkontrollierte Straßenhandel würde wieder zunehmen", ist sich auch seine Kollege Vaals aus Venray sicher. "Die Nachfrage nach weichen Drogen würde es weiter geben", befürchtet Schrijen, "in der Innenstadt würden die Belästigungen durch Drogentouristen wieder zunehmen." Er will daher noch in diesem Jahr im Rahmen des Anti-Drogenprogramms "Hektor" die Zahl der geduldeten Coffeeshops von bisher fünf auf sieben erhöhen. Alle anderen werden dagegen rigoros verfolgt und geschlossen. Die zwei neuen "Hasch-Buden" sollen als besonderer Service für deutsche Kiffer im grenznahen Außengebiet errichtet werden, von einer Art Drive-In war sogar einmal die Rede. Auf benebelte Besucher in ihrer Fußgängerzone legen die Venloer nämlich keinen gesteigerten Wert. Deren Anblick und Verhalten verdirbt den einheimischen Händlern das Geschäft mit den Einkaufstouristen aus Deutschland.

Venlo hat in den vergangenen drei Jahren rund 4,5 Millionen Euro in die Bekämpfung der Drogenszene gesteckt. Die Christdemokraten (CDA) wollen nun wissen, welche Auswirkungen die Pläne des Justizministers auf das Anti-Drogen- Projekt "Hektor" haben. Staatsanwaltschaft und Gericht in Roermond geben derzeit keine Stellungnahme ab. Sie warten auf schriftliche Hinweise aus dem Ministerium. Auch die Polizei gibt sich zurückhaltend, während die Drogenberatung "CAD Centrum voor Alkohol en Drugs" die Donner-Pläne skeptisch beurteilt.

"Juristisch ist die Abwehr von deutschen Kunden aus den niederländischen Coffeeshops kaum durchsetzbar", meint man im Venloer Rathaus und verweist auf ein Urteil des Gerichts in Almelo aus dem Jahr 1994. Die Städte Hengelo und Enschede hatten damals Coffeeshops verboten, weiche Drogen an Deutsche zu verkaufen. Das Gericht bezeichnete dies als verfassungswidrig, weil durch das Verbot Ausländer diskriminiert würden. Inzwischen haben sich auch mehrere niederländische Europarechtler gegen die Ideen des Justizministers ausgesprochen: Das europäische Recht verbiete die Diskriminierung aufgrund einer Staatsangehörigkeit. Allerdings hätten auch die Niederlande das Recht, EU-Bürgern aus anderen Staaten den Zutritt zu verweigern, wenn ihre Einreise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören würden. "Es kommt eben auf die Begründung an", so ein Rechtsprofessor aus Leiden. Eine Abgeordnete der regierenden Linksliberalen vermutet nach einem Bericht des niederländischen "Standard" sogar, dass die Einführung solcher Klubmitgliedschaften unter Ausschluss von Ausländern nur den illegalen Straßenhandel anfachen: "Dann kaufen die Niederländer das Cannabis eben selbst und verkaufen es vor dem Laden an die Deutschen weiter."
Ein Verbandssprecher der Coffeeshop- Betreiber lehnte die Ausweispflicht kategorisch ab: "Wir sind doch keine Polizisten. Dank der Tolerierung der Coffeeshops haben wir weniger von harten Drogen Abhängige als Deutschland. Statt deutschem Druck nachzugeben, sollte man den Deutschen empfehlen, unserer Drogenpolitik zu folgen. Die ist nämlich erfolgreicher."
Doch nicht nur beim Hasch-Verbot für Deutsche will Justizminister Donner seinem Berliner Kollegen Schily entgegen kommen. Schon bald soll es gemeinsame deutsch-niederländische Polizeistreifen in den Grenzgebieten geben. Donner führte das Beispiel Venlo konkret an: "Die Grenzstadt wird nicht nur an Wochenenden von deutschen Drogentouristen aus dem Rhein-Ruhrgebiet überschwemmt. Deshalb ist in diesem Bereich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und der Informationsaustausch besonders wichtig."

Schweiz: Kiffen bleibt im Dunst des Illegalen nach oben

Cannabis- Legalisierung: Die Mühlen der Politik mahlen langsam

Die Legalisierungsdebatte ums «Kiffen» ist nicht neu. Trotzdem muss man weiterhin auf eine politische Lösung warten. Der Nationalrat hatte kurz vor den Wahlen keine Lust sich auf die gefährliche «Kiffer-Debatte» einzulassen. Letzte Woche veranstaltete die Langnauer EVP ein Informationsabend zu diesem Thema.

Die Zahl der Kiffer nimmt nicht nur zu, die Einsteiger werden auch immer jünger. Die Jugendlichen konsumieren Cannabis vor allem, weil es andere auch machen oder weil sie es ausprobieren möchten. Dies haben Untersuchungen ergeben. Ob jemand kifft oder nicht, ist somit vor allem vom Freundeskreis abhängig. Wie die Sozialarbeiterin Gabriela Scherer an der Veranstaltung sagte, werde jedoch nicht nur im jugendlichen Alter gekifft, sondern in allen Altersgruppen. Das Gefahrenpotential sei bei den Jüngsten jedoch am grössten. Diese Problematik ist auch den Politikern bekannt. In der Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat der Bundesrat darum vorgeschlagen, den Cannabis-Konsum zu legalisieren. Im Vordergrund soll dabei der Leitgedanke «Hilfe statt Strafe» stehen.

Keine Angsthasen

Im Rahmen der Herbstsession entschied der Nationalrat mit 96 zu 89 Stimmen, nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten. An einer Informationsveranstaltung der EVP Langnau verteidigte Walter Donzé diesen Entscheid letzte Woche. «Wir waren keine Angsthasen, wie es in der Tagespresse dargestellt wurde», erklärte der EVP-Nationalrat aus Frutigen. Man habe die Vorlage nicht aus wahltaktischen Gründen verschieben wollen. Die Mehrheit des Nationalrates sei mit der vorliegenden Form des Gesetzes nicht einverstanden gewesen. Donzé bezog sich dabei auf die Droleg-Initiative, welche 1998 vom Volk mit fast 75 Prozent abgelehnt wurde. «Praktisch alle Forderungen dieser Initiative sind im neuen Gesetz erfüllt», so Donzé. Ein Referendumskomitee befinde sich schon in den Startlöchern.

Zurück an Ständerat

Der Entscheid auf Nichteintreten des Nationalrates hat nun zur Folge, dass die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zurück an den Ständerat geht. Im «Stöckli» wurde die Vorlage bereits im Dezember 2001 gutgeheissen. Weil die beiden Kammern ganz und gar nicht derselben Meinung sind, kommt es nun zu einem so genannten Differenzenbereinigungsverfahren. Beharrt der Ständerat auf seinem Entscheid, wird die gleiche Vorlage wieder dem Nationalrat unterbreitet. Gibt es nach drei Behandlungen in jedem Rat keinen Konsens, wird eine Einigungskonferenz mit je 13 Mitgliedern aus jedem Rat einberufen. Falls sich National- und Ständerat auch dort nicht einigen könnte, würde das Gesetz definitiv abgelehnt. Doch so weit ist man beim Betäubungsmittelgesetz ja noch nicht. Fakt ist aber, dass die Frage der Legalisierung weiterhin ungeklärt bleibt. Cannabis nicht verharmlosen Dabei wäre ein Entscheid notwendig, zumal die Strafverfolgung nicht in der ganzen Schweiz gleich gehandhabt wird. An der EVP-Veranstaltung in Langnau informierte die Sozialarbeiterin Gabriela Scherer über Cannabis. «Cannabis darf als Suchtmittel nicht verharmlost werden», betonte Scherer. Dabei zeigte sie auf, dass durch das Kiffen unter anderem die Reaktionszeit und die Leistungsfähigkeit sinke oder die Konzentrationsfähigkeit nachlasse. Gemäss der Sozialarbeiterin ist die Wahrscheinlichkeit einer psychischen Abhängigkeit grösser als diejenige einer körperlichen. Dies vor allem, weil Cannabis Gefühle verstärken kann oder eine innere Ruhe mit sich bringt. «Wie bei allen Suchtmitteln sind aber verschiedene Faktoren wie die Häufigkeit des Konsums, die Menge, die aktuelle Situation und Disposition einer Person massgebend. » Durch Cannabis werde aber die Schwelle, andere Drogen zu konsumieren, heruntergesetzt, meinte Gabriela Scherer.

Die Meinung der EVP...

«Es gibt keine absolute Antwort in dieser Frage», meinte Walter Donzé zur ganzen Cannabis-Problematik. Die EVP wolle nicht alles mit Verboten regeln, zumal die Repression ebenfalls eine teure Angelegenheit sei. (Der Bund gibt jährlich eine Milliarde Franken für die Eindämmung des Drogenkonsums aus). Man müsse zudem die Betroffenen vor Augen haben und schauen, wie man ihnen helfen könne.

... und der anderen Parteien

Andere Parteien vertreten klarere Positionen als die EVP. Kürzlich hat SVP-Nationalrat Simon Schenk ein entsprechendes Papier verfasst, in dem er sich gegen die Legalisierung aussprach. «Mit der vorliegenden Revision wird ganz klar ein politisches Signal ausgesendet, dass der Cannabis-Konsum nicht so schlimm sei. Erziehungsbemühungen von Eltern und Lehrern, Präventionsanstrengungen in den Bereichen Verkehr, Sport oder Armee werden durch die unüberlegte Gesetzesrevision zunichte gemacht», ist Schenk überzeugt. Die SP hingegen hat sich im Rat hinter die Revision des Betäubungsmittelgesetzes gestellt. «Die SP setzt sich leider als einzige Bundesratspartei ein für eine Entkriminalisierung der Cannabis-Konsumenten, für eine strenge Kontrolle von Produktion und Verkauf sowie für einen klar verstärkten Jugendschutz», steht auf der Internet- Seite der Sozialdemokraten geschrieben. Die freisinnige Fraktion im Nationalrat stimmte mit 20 zu 16 Stimmen knapp für das Eintreten in die Gesetzesrevision. Die CVP hingegen lehnte die Cannabis-Debatte mit 26 Nein und 9 Ja klar ab.

Medizin: Diskussion zum Einfluss von starkem Cannabiskonsum auf die männliche Fruchtbarkeit nach oben

Nach Forschungsergebnisssen der Universität von Buffalo, die beim Jahrestreffen der amerikanischen Gesellschaft für Fortpflanzungsmedizin vorgestellt wurden, haben starke Marijuana-Konsumenten Spermien, die sich zu früh zu schnell bewegen und sich damit verausgaben, was die Chance zur Befruchtung vermindere. Die Forscher verglichen Proben mit Samenflüssigkeit von 22 starken Cannabiskonsumenten mit 59 fruchtbaren Männern, die eine Schwangerschaft verursacht hatten. „Die Überschrift lautet, dass die aktiven Inhaltsstoffe von Marijuana etwas mit den Spermien machen und die Zahlen bewegen sich Richtung Unfruchtbarkeit,“ erklärte Studienleiter Dr. Lani Burkman.
Dr. Anne Jequier, Präsidentin der australischen Gesellschaft für Fertilität, die bereits früher Spermien von fünf starken Marijuanarauchern untersucht hatte, erklärte, sie finde die Forschung von Dr. Burkman sehr interessant. „Vor einem Jahr haben wir fünf stark abhängige Marijuana-Raucher genommen und uns ihre Samen angeschaut. Wir konnten nichts Falsches bei der Routine- Samenuntersuchung finden. Wenn Burkman herausgefunden hat, dass es da eine Veränderung im Hyperaktivitätsmuster in diesem Samen gibt – und ich habe bisher das Abstract für diese Tagung nicht gesehen – so ist das sehr interessant.“
Bisher gibt es keine Studien, die zeigen, dass Cannabiskonsumenten weniger häufig oder weniger Kinder bekommen. Alle ein bis zwei Jahre gibt es Forschungsergebnisse der Universität von Buffalo, die zeigen soll, dass Cannabis einen negativen Einfluss auf die Spermienqualität oder die männliche Fruchtbarkeit hat, deren praktische Bedeutung allerdings unklar ist.

Cannabis-Wirkstoffe nach oben

Was hat Hanf, was "Hanf" nicht hat?

Schmerzen können heute besser behandelt werden denn je. Das Arsenal an Therapiemöglichkeiten ist so vielfältig, dass oft sogar Spezialisten ihre Mühe haben, für Patienten mit hartnäckigen chronischen Schmerzen die passende Kombination an Behandlungsverfahren zu ermitteln. Ist es daher überhaupt noch nötig, ein weiteres Medikament einzuführen?
Auf dem Deutschen Schmerzkongreß, der Ende der vergangenen Woche in Münster stattgefunden hat, war dies eine der am leidenschaftlichsten diskutierten Fragen. Das hing freilich stark damit zusammen, dass es sich bei dem umstrittenen Medikament um einen Cannabis- Wirkstoff handelt, also um eine Substanz aus dem "Dunstkreis" von Haschisch und Marijuana. Anders als in den Niederlanden, wo seit kurzem sogar Haschisch auf Rezept erhältlich ist, steht in Deutschland nur ein einziger - zumal teurer - Inhaltsstoff des Hanfs legal für die Therapie zur Verfügung. Es ist das Tetrahydrocannabinol, bezeichnet auch als Dronabinol.
Cannabinoide aus dem eigenen Körper Seit mehr als 4000 Jahren nutzt der Mensch Aufbereitungen der Hanfpflanze (Cannabis sativa) als Droge und Heilmittel. Darauf wies Shahnaz Christina Azad vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München hin. Die Forscherin, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Schmerzambulanz der Ludwig-Maximilians-Universität auch über einschlägige klinische Erfahrungen verfügt, präsentierte eine Reihe von Argumenten für die Anwendung von Cannabis-Inhaltsstoffen. Der Körper verfügt über ein endogenes Cannabinoid-System. Im Gehirn finden sich massenweise Bindungsstellen für Cannabinoide. Diese sprechen keineswegs nur auf von außen zugeführte Substanzen an, sondern auch auf körpereigene Cannabinoide, sogenannte Anandamide und Arachidonoylglycerol.
Besonders viele Bindungsstellen weist der Mandelkern auf, eine Hirnstruktur, die an der Verarbeitung von Schmerz und Angst beteiligt ist. Cannabinoide scheinen neuen Untersuchungen an Tieren zufolge eine wichtige Rolle beim Schmerzerleben zu spielen. Wenn Mäuse die Erfahrung machen, dass einem bestimmten Signal ein schmerzhafter Reiz folgt, nehmen sie schon nach der Wahrnehmung des Signals eine Angsthaltung ein. Sie sind dann entsprechend konditioniert. Bleibt das Schmerzerlebnis aber fortan aus, reagieren sie bald nicht mehr auf das Signal. Mäuse mit defektem körpereigenem Cannabinoid-System indessen können die Angst vor dem Schmerz nicht verlernen.
Mehr Behandlungsmöglichkeiten durch Cannabinoide Die Forscherin mißt dieser Beobachtung erhebliche Bedeutung bei, denn auch bei Patienten mit chronischen Schmerzen spielt konditionierte Angst eine große Rolle. Wie andere Experimente ergaben, hemmen Cannabinoide in Hirnregionen, die an der Schmerzverarbeitung mitwirken, die Übertragung erregender Nervensignale. Gestützt auf die zahlreichen ermutigenden Ergebnisse aus der Grundlagenforschung, plädierte Frau Azad dafür, in der Schmerztherapie gegebenenfalls auf Cannabinoide zurückzugreifen.
Die Substanzen sollten ergänzend angewendet werden. Vor allem biete sich die Kombination mit Opioiden an, weil es dabei zu einer Wirkungssteigerung komme. Cannabinoide erweiterten die Behandlungsmöglichkeiten etwa bei Tumorpatienten mit starken Schmerzen und bei Patienten mit spastischem Schmerz. Die Forscherin verwies auf eine Umfrage bei Patienten mit multipler Sklerose und Spastik. 70 Prozent berichteten dabei über eine Verbesserung durch Cannabinoide, 60 Prozent auch über Appetitsteigerung. Mehr Hunger und bessere Laune

Wenig beeindruckt von dem Plädoyer zeigte sich Michael Strumpf vom Roten-Kreuz-Krankenhaus in Bremen. Die Begeisterung für die Forschung dürfe keine falschen Hoffnungen wecken. Es sei zu bezweifeln, dass Cannabinoide beim Menschen schmerzlindernd wirkten. Nur bei einzelnen Patienten mit sonst nicht zu behandelnder Spastik sei eine Anwendung denkbar. Es "nerve" ihn, wenn Patienten aufgrund von Medienberichten, in denen Ergebnisse "einseitig ausgeschlachtet" würden, eine Behandlung mit Cannabinoiden wünschten. Die Medien übten Druck aus, der zu einer Erwartungshaltung führe. Er jedenfalls verschreibe solche Mittel nicht.

Nicht ganz so hart prallen die Meinungen aufeinander, wenn es um die Anwendung von Cannabinoiden in der Palliativmedizin geht. Wie Birgit Kraft von der Medizinischen Universität Wien ausführte, sprechen ungefähr 90 Prozent der Tumorpatienten, die aufgrund einer Chemotherapie an Übelkeit und Erbrechen leiden, gut auf moderne Gegenmittel (Antiemetika) an. Das gilt aber nur für die frühe Phase. Erbrechen im späteren Verlauf der Chemotherapie bekomme man bei rund 60 Prozent der betroffenen Patienten schlecht in den Griff. In dieser Situation biete sich die zusätzliche Anwendung von Cannabinoiden an.

Nicht zu unterschätzen ist nach Ansicht der Befürworter der appetitsteigernde Effekt, der häufig beobachtet wird. Wenn der bei Tumorpatienten verbreiteten Auszehrung entgegengewirkt werden kann, ist das, zusammen mit der ebenfalls berichteten Stimmungsaufhellung, mitunter die wichtigste therapeutische Maßnahme. Auch manche Aidspatienten profitieren davon. Die Befürchtung, ihr Immunsystem könnte unter dem Mittel leiden, hat sich nach Aussage der Wiener Forscherin nicht bestätigt. Geprüft wurde allerdings nur eine kurzzeitige Anwendung.

Langzeitstudien fehlen

Ohnehin ist es der gravierende Mangel an aussagekräftigen Studien, an dem die Diskussion um die Cannabinoide krankt. Das Urteil stützt sich immer auf Einzelfälle. Entsprechend widersprüchlich sind die Erfahrungen. Auch der Palliativmediziner Lukas Radbruch vom Universitätsklinikum Aachen konnte seine insgesamt skeptische Haltung lediglich auf einzelne Beispiele gründen. Den günstigen Wirkungen, die er bisweilen sah, standen erhebliche Nebenwirkungen gegenüber. Das "therapeutische Fenster" ist sehr schmal, wie er sagte. Andererseits räumte Radbruch ein, einer seiner Patientinnen werde er das Cannabinoid nicht vorenthalten, denn sie habe jetzt erstmals wieder Appetit. Auf Cannabinoide würde auch der Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie, Dietrich Jungck aus Hamburg, nicht verzichten. Er kann ebenfalls über beachtliche Behandlungserfolge berichten.

Der Nutzen der Cannabinoide, so wurde in Münster deutlich, steht und fällt mit der genauen Abstimmung der Dosis auf den jeweiligen Patienten. Gerade weil es sich um eine derart individuelle, die Kunst des Arztes fordernde Therapie handelt, dürfte sie sich in gewisser Weise der Überprüfung durch eine große Studie entziehen. Denn in solchen Untersuchungen kommt es auf eine möglichst umfassende Standardisierung an, auch was die Homogenität des Patientenkollektivs betrifft. Wie repräsentativ die Ergebnisse dann sind, ist eine andere Frage. Einer Studie mit einer großen Zahl von Patienten stehen auch die hohen Kosten des aufwendig hergestellten Dronabinols entgegen. Der Preis ist zudem einer der Gründe, dass viele Schmerzspezialisten dafür plädieren, Haschisch von definierter Zusammensetzung für den Vertrieb durch Apotheken zuzulassen - zum Vorteil jener Patienten, denen die Krankenkasse das teure Cannabinoid verweigert.

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