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News
& Facts 05/2004
Johannesburg-Rasta-Gemeinde
lockt mit Marijuana- Delikatessen
Cannabis
und Führerschein: Der Rechtsstaat ist in Gefahr!
Mehr
Drogensünder am Steuer erwischt
Kiffen
für den Weltfrieden - Israel testet Hasch gegen das Kriegtrauma
Führerscheinentzug
auch nach passivem Mitrauchen von Cannabis
Immer
mehr Jugendliche kiffen
Haschisch
an Schulen Breite Abwehr gegen Drogenrazzien
Debatte
um Cannabis-Legalisierung - Richter will Petke verklagen
Mausklick
öffnet Weg aus der Sucht
Kanada:
Schmerzpatienten dürfen Marijuana für Therapie nutzen
Cannabis-Anbau
zur Eigentherapie erlaubt
Cannabis
tötet nicht, Entkriminalisierung würde Prävention erleichtern
IACM-Informationen
erscheinen bis auf weiteres nicht
Spendenaufruf
für Dr. med. Franjo Grotenhermen
USA:
Gesundheitsministerium prüft Umstufung von Cannabis
Singapur:
Wegen Hanf gehängt
USA:
Wissenschaftler klagen gegen Regierung
UNODC-Chef
lobt Drogenentkriminalisierung
Wirkstoffgehalt
(THC) von Cannabis
20mal
stärker als Hippiegras?
Niederlande:
Drogenpolitik
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News
& Facts 04/2004
Ist
Kiffen wirklich schädlicher als das Trinken von Alkohol?
Im
Jahr rund 40 000 Tote durch Alkohol
Wissenschaft:
Entkriminalisierung verstärkt nicht den Cannabiskonsum
USA:
Häufigkeit von Cannabiskonsum
Wissenschaft:
Schlaf
Wissenschaft:
Autofahren
Niederlande:
Diskussion zum rechtlichen Status
Vermont
erlaubt medizinisches Cannabis
Wissenschaft:
Psychologische Probleme
Kanada:
Bayer beantragt Vermarktung von Sativex
Wissenschaft:
Multiple Sklerose
Russland:
Entkriminalisierung kleiner Mengen
Deutsche
Jugendliche sind Europameister
Schweiz:
Schweizer Jugendliche sind Vizeweltmeister im Kiffen
Schweiz:
Verkehrssicherheitsrat warnt vor Kiffen und Auto fahren
Schweiz:
Straffreiheit für Kiffen / Druck auf Nationalrat
Polizei
und Justiz entlasten
Hardliner
aus der Westschweiz
Junge
brauchen Grenzen
SVP
und CVP gegen FDP und SP
Portugal:
Keine rote Karte für Cannabis
Schwarzmarkt
und Drogentote
Wissenschaft:
Cannabisrauchen erhöht nicht das Risiko für Mundkrebs
Paul
McCartney Interview
Philippinen:
Bauern droht Todesstrafe
Die
Spitze des Hanfbergs
Bericht
vom EU-Drogengipfel in Dublin
Hamburg:
Keine Werbung für Hanfgeschäft
148.973
Ermittlungsverfahren wegen des Cannabisverbots
Bayern:
37.521 Drogendelikte in 2003
Hamburg:
Rentnerin baute Cannabis an
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News
& Facts 03/2004
Niederlande: Geringerer Verkauf von Cannabis in den
Apotheken als erwartet
USA: Die Medizinische Nutzung von Marijuana kann als
Verteidigung in einem ......Drogen-Strafprozess
verwendet werden.
Wissenschaft:
Männliche Fruchtbarkeit
Ärztekammerpräsident setzt sich für Freigabe von Cannabis
ein
USA:
Missverständnis könnte zur Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Thema ......medizinisches
Cannabis beitragen
CannaBusiness 2004 in Köln
European Hemp Happening
Veranstaltungen am 1./8. Mai 2004
Die Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit ist dosisabhängig
Deutschland: Wortbruch der Bundesregierung zu Cannabis als Medizin
Niederlande: Kein „Nederwiet“ mehr in Coffeeshops?
Was
ist die „Droge Nummer eins“ in Bayern?
Schweiz:
Reform auf der Kippe
Berlin:
Verfahrenseinstellung bis 30g möglich
West-Australien
entkriminalisiert Cannabis
Jamaika:
Ausschuss empfiehlt Toleranz für Rastas
Russland
entkriminalisiert - oder doch nicht?
Übergewicht in den USA
Thailand:
2500 Tote nicht genug?
10
Jahre Cannabisentscheidung
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News
& Facts 02/2004
Großbritannien:
Entschärfte Cannabisgesetze sind in Kraft getreten
Großbritannien/Schweiz:
Doch kein Todesfall durch Cannabis in Großbritannien
Wissenschaft:
Wirkung des rechtlichen Status
Wissenschaft:
Cannabis und Hunde
Wissenschaft:
Cannabis und Autofahren
USA:
Kalifornien
USA:
Drogentests
Wissenschaft:
Cannabis Entzug
Deutschland:
Berliner Richter erlaubt einem Kranken den Anbau und die Verwendung ....von
Cannabis
Studie:
Geschwächtes Kurzzeitgedächtnis durch Cannabis
.....Bei Ecstasy leidet das Langzeitgedächtnis
Wissenschaft:
Drogentests
Neue
Studie: Jeder vierte Jugendliche in Berlin konsumiert Cannabis
Freispruch
für Hanfverband / "Das Hanf" wird jetzt zurückgegeben
René
Gorig: Probleme im Knast-Alltag der JVA Wittlich
Hanfparade
am 14. August 2004
USA:
Hanflebensmittelverbot illegal
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News&Facts
01/2004
EU
vereinbart strengere Drogen-Gesetze: Coffee Shops bleiben
Italien:
Nulltoleranz
Hanftage
in Passau
Kranke
zu Kleingärtnern
Studie:
Kiffen kann Schizophrenie auslösen
Zusammenhang
"extrem schwer nachzuweisen"
USA:
Oberstes US-Gericht erleichtert medizinischen Marijuana-Einsatz
Grüne
Hilfe Aktion: WEIHNACHTSPAKETE IN DEN KNAST
Holland:
Kopfschütteln über "Hasch-Pass"
Schweiz:
Kiffen bleibt im Dunst des Illegalen
Medizin:
Diskussion zum Einfluss von starkem Cannabiskonsum auf die männliche ....Fruchtbarkeit
Cannabis-Wirkstoffe
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News & Facts |
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Führerscheinentzug
durch passives Kiffen nach
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Wer
Cannabisrauch passiv einatmet und anschließend ein Fahrzeug fährt, riskiert
Führerscheinentzug und Fahrverbot. Dies geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) vom 10.05.2004 hervor. Er hatte sich
nach eigenen Angaben ungefähr zwei Stunden in einem von dicken Cannabisnebelschwaden
durchzogenem Raum aufgehalten, einem Chill-Out-Bereich einer Technoveranstaltung,
bevor er sich ans Steuer setzte. Als die Polizei den Mann aufgriff wurde
eine THC-Konzentration von 5 ng/ml im Serum beim ihm festgestellt, woraufhin
ihm sofort der Führerschein entzogen wurde. Sein Pech: Der Gesetzgeber
hat keinen THC-Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit festgelegt, weshalb bei
jeder noch so geringen Menge nachgewiesenem THC der Entzug der Fahrerlaubnis
droht. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
wurde schließlich vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Begründung:
Es sei allgemein anerkannt, dass der Genuss von Cannabis die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigt. Die erhebliche inhalative Aufnahme von Cannabis im Chill-Out-Bereich
sei dem Antragsteller durchaus bewusst gewesen. Setze sich ein Fahrer
trotz dieses Wissens ans Steuer, sei er wie ein aktiver Rauschgift-Konsument
zu behandeln. Seine Fahrerlaubnis könne er nur dann wiedererlangen, wenn
er durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU oder
„Idioten-Test“) oder eine einjährige Drogenabstinenz belegen kann, dass
er zwischen Konsum und dem Fahren eines Kraftfahrzeugs trennen kann.
Quelle:
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
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Spendenaufruf
für Dr. Franjo Grotenhermen
Zwischenbericht und herzlicher Dank von Dr. Martin Schnelle Im Namen des
Vorstandes von FRAN-GO e.V., einem Verein, der genau zu diesem Zweck gegründet
wurde, insbesondere aber auch als Mitglied des IACM-Vorstandes, möchte
ich mich ganz herzlich für die sofortige und überwältigende Spendenbereitschaft
bedanken. Wir sind tief beeindruckt davon, wie groß die Hilfsbereitschaft
bei Freunden und Kollegen von Franjo Grotenhermen in aller Welt ist.
Hier unsere bisherige Bilanz:Zwischen 26. Juli und 20. August wurden an
FRAN-GO e.V. 112 Spenden überwiesen. 71 Spender gaben Beträge bis 100,-
Euro, 41 Spender überwiesen Beträge ab 100 Euro; davon halfen 12 Spender
mit Beträgen von 500 Euro und mehr. Die gespendete Summe beträgt insgesamt
etwa 17000 Euro. Die bisherigen Behandlungen von Franjo Grotenhermen haben
ihn aus seiner lebensbedrohlichen Krise heraus bringen können. Ob 15 Therapien
(á 1150,- Euro) ausreichen werden, Franjo Grotenhermens Gesundheit ausreichend
zu stabilisieren, lässt sich zur Zeit nicht zuverlässig abschätzen. Wir
sind aber guter Hoffnung, dass der bisher gespendete, bedeutende Betrag
zunächst eine ausreichende Basis darstellt. Gleichzeitig unternimmt Franjo
Grotenhermen neue Anstrengungen, die Kosten der Hämapherese von seiner
Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Sobald ihm seine Kräfte das erlauben, werden auch rechtliche Schritte
gegen seine Versicherung in Erwägung gezogen. Wir möchten Ihnen versichern,
dass gespendete Beträge, die z.B. durch erfolgreiche Verhandlungen mit
der Krankenkasse, nicht mehr für die Behandlung von Franjo Grotenhermen
gebraucht werden sollten, selbstverständlich den gemeinnützigen Zwecken
von FRAN-GO e.V. oder der IACM dienen werden. Obwohl wir wissen, dass
manchem mit kleinem Einkommen eine Spende von 100 Euro schwerer fallen
kann als anderen eine Spende von 1.000 Euro, möchten wir hier doch die
Namen der Spender von Beträgen ab 500,- Euro nennen und besonders würdigen:
Michael Behrends, Farmalyse B.V. (Pieter Lieft), Raphael Mechoulam, Ricardo
Navarrete Varo, Manfred Reimers und Willem Scholten. 1.000 Euro oder mehr
haben gespendet: David Bronner, Delta-9- Pharma, Dale Gieringer, Hanfburg,
Storz & Bickel GmbH und www.hanf-info.ch. Herzlichen Dank unseren Großspendern!
Wir wissen jedoch auch: Jede noch so kleine Spende hat uns geholfen! Abschließend
eine persönliche Anmerkung: Da Franjo Grotenhermen selbst öffentlich nur
ungern über Privates spricht, bin ich autorisiert, Ihnen zu erzählen,
dass er kürzlich seine Partnerin Christiane geheiratet hat und demnächst
Vater wird. Um so schöner zu wissen, dass wir nicht nur einem Freund und
Kollegen helfen, sondern auch einer jungen Familie.
Mit herzlichen Grüßen
Martin Schnelle
Vorstandsmitglied IACM
Persönliche Grüße von Dr. Grotenhermen
Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir durch ihre Spende diese wichtige
und wirksame Behandlung ermöglichen. Viele haben auch persönliche Briefe
per E-Mail oder Post geschrieben und mir eine baldige Genesung gewünscht.
Viele haben sich Gedanken über weitere Therapiemöglichkeiten gemacht.
Diese Anteilnahme hat mich und meine Familie sehr gefreut. Sie hilft uns
sehr, die gegenwärtige Krise besser zu bewältigen. Es wird sicherlich
noch einige Monate dauern, aber ich habe durch die Unterstützung so vieler
Menschen eine sehr gute Chance, mich zu erholen und meine Arbeit fortzuführen.
Ich befasse mich seit vielen Jahren intensiv mit den Behandlungsmöglichkeiten
meiner seltenen Erkrankung. Ich habe nicht nur Bücher über Cannabis und
die Cannabinoide geschrieben, sondern auch ein kleines Buch für Patienten
mit Herzerkrankungen. Neben der Rheohämapherese nutze ich einige weitere
Therapien, darunter ein Herzmedikament und einen Ginkgo-Extrakt, bei Schmerzen
ein Opiat, sowie physikalische Therapie. Zur Verbesserung der Fließeigenschaften
des Blutes achte ich auf meine Ernährung und mache gelegentlich einen
Aderlass. Ich habe auch zwei Therapievorschläge versucht, die jüngst von
den Lesern der IACM-Informationen kamen. Leider zeigten diese keinen relevanten
Effekt. Die Rheohämapherese ist die mit Abstand wirksamste Behandlung
in meiner aktuellen gesundheitlichen Situation und zur Zeit für mich lebensnotwendig.
Ich kann daher allen Spendern nicht genug für Ihre Unterstützung danken.
Quelle: IACM
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Neue
Studie: Unschädlicher als Alkohol, aber weniger wirksam als Medikamente:
Cannabis - die überschätzte Substanz
Mit einem
Expertenpapier zum Thema Cannabis wagt sich die Österreichische Gesellschaft
für Psychiatrie und Psychotherapie (ÖGPP) auf politisch hochbrisantes
Terrain. Die Empfehlungen der Wissenschaftler an die Politik: Besitz von
Cannabis-Produkten künftig nur noch mit Verwaltungsstrafen zu bedrohen
und die Freigabe der Substanz für medizinische Zwecke. Wie gefährlich
ist Cannabis? Wie bewähren sich Cannabis und seine Inhaltsstoffe bei medizinischen
Indikationen? Welche Rolle spielt das Parade-Suchtmittel der Hippie-Generation
in unserer heutigen Gesellschaft? Und wie soll der Umgang mit der Droge
sanktioniert werden? Diesen Fragen gingen die Wissenschaftler der ÖGPP
auf den Grund, auch wie sie sagen, um „endlich einen Diskurs auf Ebene
der Fakten anstatt auf einer Ebene der Gefühle“ zu führen. Im Expertenpapier
fassen die Wissenschaftler nicht nur alle - sich mitunter widersprechenden
- medizinische Studien der letzten Jahre zusammen, sondern beleuchten
die Droge auch vor dem Hintergrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse.
„Cannabis ist längst nicht mehr die Droge der Sex, Drugs and Rock‘n‘Roll-Generation
und hat auch jede politische Bedeutung verloren“, erklärt Wolfgang Fleischhacker,
Studienautor und Professor an der Universitätsklinik für Psychiatrie in
Innsbruck. Kiffen sei längst kein Randgruppenphänomen mehr: „Studien belegen,
dass die Hälfte aller Jugendlichen bis 25 Jahren Cannabis schon einmal
probiert hat“, erläutert Fleischhacker. Unter den Jungen werde Cannabis
heutzutage als Genussmittel wie Nikotin oder Alkohol gesehen – „ein Genussmittel
freilich, bei dem nicht der Geschmack sondern die psychoaktive Wirkung
im Vordergrund steht“, erläutert Fleischhacker.
Die weite gesellschaftliche Akzeptanz der Droge ist die eine Seite - Gesundheitsrisiken
die andere. Ein Faktum, das sich den Wissenschaftlern in der Studie gezeigt
hat, ist, „dass Gras heute zehn mal so viel psychoaktive Anteile enthält
wie in den 60er- und 70er-Jahren“. Wie schädlich also ist Cannabis? „Es
gibt 10.000 Nikotin-Tote, 2.500 Alkohol -Tote und einige hundert Heroin-Tote
im Jahr - Cannabis-Toter ist hingegen kein einziger bekannt“, erläutert
Fleischhacker auf Frage der „Wiener Zeitung“, „Killer Nummer Eins sind
die legalen Substanzen“. Nichtsdestotrotz ist Cannabis nicht ungefährlich.
Gewöhnung und Abhängigkeit: Laut den Autoren des Expertenpapiers „wie
bei jeder Droge“ möglich.
Ein
Prozent der Cannabis-Konsumenten wird süchtig, „wobei es sich in erster
Linie um eine psychische und nicht um eine körperliche Abhängigkeit handelt“.
Das Risiko abhängig zu werden, entspricht dem äquivalenten Risiko der
Alkoholabhängigkeit und liegt unter dem von Zigaretten. Wissenschaftlich
belegt ist das erhöhte Risiko des Auftretens von Angst- oder Panikzuständen,
vor allem unerfahrenen Benützern, verschlechterte Aufmerksamkeit und Erinnerungsvermögen,
erhöhtes Risiko psychotischer Symptome bei jenen, die aufgrund ihrer persönlichen
oder familiärem Krankheitsgeschichte dazu neigen. Verhalten im Straßenverkehr:
Wie die Autoren betonen, tappen die Forscher hier im Dunkeln. Was nicht
zuletzt daran liegt, dass zuverlässige Aussagen über die Häufi gkeit von
Fahrten unter Drogeneinfl uss fehlen. Das Expertenpapier zitiert allerdings
Schätzungen, wonach annähernd gleich viele Personen beim Lenken eines
Kfz unter Cannabis-Einwirkung stehen wie unter Alkoholeinfl uss.
Aufgrund von sogenannten Verursacheranalysen und Laboruntersuchungen soll
sich das Risiko bei Cannabis in niedrigen Konzentrationen – „wahrscheinlich
infolge der besonderen Vorsicht der Konsumenten“ - verringern. Allerdings
erhöht sich das Unfallrisiko wieder erheblich, wenn Cannabis in hohen
Mengen oder in Kombination mit Alkohol konsumiert wird. Cannabis als Einstiegsdroge:
Dass Cannabis eine Einstiegsdroge für härtere Drogen ist, „kann man schon
lange nicht mehr sagen“, erklärt Univ.-Prof. Reinhard Haller, ebenfalls
aus Innsbruck, allerdings sei Cannabis als „Schrittmacher für die Einnahme
anderer Drogen zu werten“. Etwa so, erklärt Haller, wie kaum jemand hochprozentigen
Alkohol trinken wird, der nicht schon einmal Bier oder Wein getrunken
hat. Nicht jeder, der einmal einen Joint inhaliert, greift auch zu härteren
Drogen. Cannabis als Medikament: „Wie jede Droge hat auch Cannabis Heilwirkungen“,
erklärt Haller, der kein Problem damit hat, die Substanz in der Medizin
einzusetzen. „Wir setzen derartig wirksame Medikamente ein, dass bei Cannabis,
einer relativ leichten Substanz so ein Theater gemacht wird, ist nicht
einzusehen.“ Allerdings verweist der Mediziner darauf, dass Cannabis „in
keinem Bereich jene Wirkung erzielt wie bereits zugelassene Medikamente“.
Die Studienautoren appellieren dennoch, genügend Mittel zur Cannabis-Forschung
und zur Entwicklung THC-hältiger Medikamente zur Verfügung zu stellen.
Was den Umgang mit Cannabis-Konsumenten angeht, machen sich die ÖGPP-Experten
dafür stark, an der Politik „Therapie statt Strafe festzuhalten“.
Nachsatz: für jene, die eine Therapie brauchen. Gesetzestechnisch brauche
es fl exiblere Lösungen, „wir können nicht die Hälfte aller Jugendlichen
kriminalisieren“. Anstelle den Gelegenheitskonsum strafrechtlich zu verfolgen,
wünschen sich die Experten eine Hinwendung zum Opportunitätsgrundsatz
nach niederländischem Vorbild, um den Behörden mehr Spielraum zu geben,
Anzeigen zurückzulegen. Als Alternative sollte der Konsum von Cannabis
lediglich mit einer Verwaltungsstrafe bedroht sein. Fleischhacker: „Etwa
so wie Falschparken oder Schnellfahren.“
Cannabinoide
sind eine komplexe Mischung psychoaktiver Substanzen, deren Hauptbestandteil,
das THC (Delta-9-tetrahydrocannabinol), aus der weiblichen Hanfpfl anze
(Cannabis sativa) gewonnen wird. Dabei kann der THC-Gehalt bei herkömmlichen
Marihuana zwischen 0,5 bis 5 Prozent liegen. Bei Haschisch, das aus getrocknetem
Harz sowie aus gepressten Blüten hergestellt wird, liegt der Anteil zwischen
2 und 20 Prozent. Haschischöl, eine besonders konzentrierte Cannabiszubereitung,
enthält bis zu 50 Prozent des psychoaktiven Bestandteils. Die psychische
Wirkung ist dosisabhängig, setzt beim Rauchen nach wenigen Minuten ein
und dauert bis zu vier Stunden.
Cannabis
in der Medizin
Die schmerzhemmende
Wirkung von Cannabis wurde nach klinisch kontrollierten Studien eindeutig
nachgewiesen. Zwar versprechen die vielfältigen Wirkungen von Cannabis
auf den ersten Blick viele Anwendungsmöglichkeiten, Nebenwirkungen wie
Denk- und Bewegungsstörungen und eine Beschleunigung der Herzfrequenz
sowie das Suchtpotential relativieren jedoch die Argumente für einen medizinischen
Einsatz. Chemische Abwandlungen, die, die Nebenwirkungen von Cannabis
einzugrenzen versuchen, erlauben in der Zukunft möglicherweise eine gezielte
therapeutische Anwendung. Erste Erfahrungen diesbezüglich werden in Österreich
mittels Suchtgiftrezept verschriebenen Dronabinol (aus Cannabis extrahiertes
reines THC) gesammelt. Bereits jetzt sind in Österreich einige Medikamente,
die synthetisch hergestelltes THC enthalten, erhältlich. Der Wiener Allgemeinmediziner
Dr. Kurt Blass behandelt laut eigenen Angaben seit Jahren erfolgreich
Patienten mit diesen Pharmazeutika. In England sind diese Medikamente
teilweise bereits seit Jahrzehnten zugelassen - die Zulassung in Österreich
gestaltete sich zumeist schwierig und scheiterte meist aufgrund der Formulierung
des Suchtgiftgesetzes.
Quelle: Wiener Zeitung
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LANGNAU:
Wider die Verteufelung einer alten Kulturpflanze
Die Hanftour
zu Besuch Mit Hanf lässt sich weit mehr und wohlriechenderes produzieren
als ein Joint. Mit dieser Botschaft und dem Begehren nach Legalisierung
gondelt die Hanftour quer durch die Schweiz. Letzte Woche machten die
Hanffreunde Halt in Langnau. Gegner einer Cannabis-Legalisierung verirrten
sich keine in die Langnauer Kupferschmiede, weder auf das Podium noch
ins Publikum. Stattdessen setzte es verbale Prügel für die Mehrheit des
Nationalrats, der im Juni nicht auf das revidierte Betäubungsmittelgesetz
eingetreten ist und es damit zu Grabe getragen hat. Diese Einseitigkeit
der Meinungen war das einzige Manko einer sonst aufschlussreichen Diskussion
über die Vorzüge und Möglichkeiten von Hanfprodukten.
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Test
für freiheitliches Leben
“Ich bin
nicht fürs Kiffen», stellte die Burgdorfer FDP-Nationalrätin Christa Markwalder
zu Beginn klar. Aber solange niemand anderes gefährdet werde, müsse man
den Konsum den Menschen selber überlassen. „Schädlicher als Alkohol ist
Cannabis schliesslich nicht.“ Auch der Autor und ehemalige Grossrat Sergius
Golowin sieht in der Cannabis-Legalisierung einen „Test, ob wir imstande
sind, freiheitlich zu leben.“ Jede weiche Droge sei irgend einmal verboten
gewesen, und jede sei gerade deshalb umso mehr konsumiert worden. In Holland,
wo Cannabis seit längerem legal ist, werde nicht mehr konsumiert als zum
Beispiel in den USA, die ein strenges Verbot kennen, sagte Markwalder.
Der Stoff werde in Holland aber nicht auf der Strasse verkauft, womöglich
zusammen mit gefährlichem Zeug, sondern in bewilligten Shops und nur an
Leute über 18 Jahre. Und weder Züge noch öffentliche Plätze seien – wie
in der Schweiz – zur Kifferzone geworden.
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Schweiz:
Wirtschaftliche Chance fürs Emmental
Dass der
Hanf unweigerlich mit Kiffen in Verbindung gebracht wird, wollen die Hanffreunde
ändern. Sie verweisen auf die riesige Palette von Produkten, die Hanf
in völlig unbedenklicher Form enthalten. Von Pastillen, Riegeln und Bier
über Salben und Crèmes bis zu Kleidern und Taschen sei Hanf ein Alleskönner
und deshalb zu Unrecht in Verruf. Nur die Blüten enthalten nämlich das
psychoaktive THC. Das wirtschaftliche Potenzial des Hanfanbaus für eine
Region wie das Emmental sei außerdem bemerkenswert, hieß es. „Leider ist
die Debatte um die Legalisierung in einen Glaubenskrieg ausgeartet“, sagte
Matias Bröckers, der über die „älteste Kulturpfl anze der Welt“ ein Buch
geschrieben hat. Rationale Argumente würden nicht mehr gehört. Patienten
lachen über das Gesetz Über den medizinischen Nutzen von Cannabis gab
der Langnauer Apotheker Manfred Fankhauser Auskunft. Obwohl Hanfprodukte
zum Beispiel als Schmerzmittel bei MS-Patienten sehr gute Dienste leisteten
und die Wirkung auch wissenschaftlich erwiesen sei, bleibe die Anwendung
pauschal verboten. „Viele Patienten machen es trotzdem, wenn der Leidensdruck
groß genug ist“, sagte Fankhauser. „Die Leute lachen über das Gesetz.“
Cannabis habe dort schlicht und einfach nichts zu suchen. Das ganze Hickhack
ist nach Meinung der Podiumsteilnehmer vor allem Arbeitsbeschaffung für
Juristen. Dennoch: Ganz ungefährlich ist Hanf dann doch nicht. Jede Substanz
mit einer Wirkung habe auch Nebenwirkungen, und „Hanf ist nicht schwach“,
sagte Fankhauser. Übermäßiger Konsum könne bedenkliche Folgen für die
Psyche haben, bestätigte Markwalder. Hanfi nitiative kommt bestimmt Mit
dem Verlauf der Hanftour ist Michael Moser, einer der Organisatoren, zufrieden.
In Langnau seien an einem Nachmittag etwa 25 Personen in den doppelstöckigen
London-Bus gekommen, und das sonst schlecht besuchte Podiumsgespräch besuchten
in Langnau immerhin zwei Dutzend Leute. Weil die sogenannte Hanfi nitiative
zweifellos zustande und vors Volk kommen wird (90’0000 Unterschriften
sind schon beisammen), wird es bald darum gehen, Gegner der Legalisierung
und Unentschlossene zu überzeugen. Dies dürfte weit schwieriger werden,
als wie bisher die bereits „Bekehrten“ in ihrer Meinung zu bestärken.
Quelle: Die Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch
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Schmerztherapie
- Kein Hasch auf dem Balkon
Das Amtsgericht
Meiningen hat den Antrag einer Frau aus Thüringen zurückgewiesen, Hanf
als Medizin anbauen zu dürfen. Die nach einer Krebsoperation von Dauerschmerzen
geplagte Frau hatte sich im August selbst angezeigt. Sie wollte damit
einer eventuellen Beschlagnahmung der verbotenen Gewächse zuvorkommen
und erreichen, dass sie ihre vier Cannabispfl anzen in Höhe zwischen 20
und 40 Zentimetern und zehn Stecklinge behalten kann. Das Amtsgericht
begründete die Zurückweisung ihres Vorhabens damit, dass bisher überhaupt
kein Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Beschlagnahme vorliege. Dadurch
sei „die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nicht begründet und eine
Entscheidung durch ihn nicht zulässig“, hieß es. Der Anwalt der 50-jährigen
Frau bedauerte, dass die Justiz einer Frau nicht habe weiterhelfen können,
die seit 14 Jahren unter starken Schmerzen leidet. Nach Absprache mit
seiner Mandantin werde er vermutlich Berufung beim zuständigen Landgericht
Meiningen einlegen. Die Frau hatte während einer Krebsbehandlung in den
80er-Jahren schwere Strahlenschäden davon getragen. Gegen die damit verbundenen
Dauerqualen helfen Schmerzmittel nur unzureichend. Einzig ein Medikament
auf Hanfbasis verschafft ihr echte Linderung. Das sehr teure Dronabinol
– eine Monatsration kostet 860 Euro – kann Cannabis problemlos ersetzen.
Doch der Anbau der Pfl anze ist illegal, selbst für den Eigenbedarf und
wenn die Nutzung als Medikament eindeutig ist. Die Thüringerin kämpft
nun schon seit Jahren dagegen an, dass das Gesetz keinen Unterschied zwischen
Drogenjunkies und Schwerkranken macht.
Verbotenes
und Erlaubtes
Cannabis
mit hohem THC-Gehalt („Drogenhanf“) fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 ist das Verbot
des Rauschmittels rechtlich verankert. Bei kleinen Mengen soll jedoch
die Strafandrohung nicht umgesetzt werden. Für den medizinischen Einsatz
wurde 1999 eine Änderung des Gesetzes verabschiedet: Demnach dürfen Ärzte
THC (Dronabinol), den Hauptwirkstoff von Cannabis, verschreiben. Das betrifft
auch Nabinol, einen synthetisch hergestellten „Abkömmling“ des THC. Im
Unterschied zu den USA, wo ein Arzt THC nur zur Appetitsteigerung bei
Aidspatienten und gegen Erbrechen bei einer Chemotherapie verschreiben
darf, gibt es in Deutschland keine Verordnungsbeschränkung. Dronabinol
ist hier zu Lande in zwei Formen erhältlich: Der Arzt kann das amerikanische
Medikament Marinol verschreiben. Dieses weltweit einzige THC-Fertigpräparat
muss vom deutschen Apotheker aus den USA importiert werden. Das THC (Dronabinol)
im Marinol ist synthetisch hergestellt. Ein zweiter Weg: Der Arzt verschreibt
natürliches, aus Hanf gewonnenes THC (Dronabinol), das in Deutschland
von einer einzigen Firma angeboten wird. Der Patient geht mit dem Rezept
zum Apotheker, der diese Substanz in eine Kapsel-Form bringt oder daraus
Tropfen mixt. Trotz der neuen Gesetzgebung gibt es immer noch viele Haken:
Keines der Dronabinol-Medikamente ist bislang in Deutschland arzneimittelrechtlich
zugelassen. Das heißt, der Arzt kann zwar Marinol verschreiben oder eine
Dronabinol-Rezeptur für die Apotheke ausstellen. Aber die Krankenkassen
sind zur Kostenübernahme nicht verpfl ichtet. Am kooperativsten zeigen
sich die Krankenkassen, wenn Dronabinol für eines der in den USA zugelassenen
Anwendungsgebiete verschrieben wird. In allen anderen Bereichen – etwa
der Schmerzbehandlung – muss der Patient die Kosten normalerweise selbst
tragen. Die kleinste Packung Marinol mit 25 Kapseln à 2,5 Milligramm kostet
rund 700 Mark, natürliches Dronabinol (über Apotheken-Rezeptur) immerhin
noch ein Viertel davon. „Es wäre für viele Patienten billiger, Haschisch
zu kaufen oder Cannabis selbst anzubauen,“ sagt Thomas Flöter, Schmerzspezialist
am Schmerzzentrum Frankfurt/Main: „Aber ich kann doch als Arzt meine Patienten
nicht zu strafbaren Handlungen auffordern!“ Außerdem schwanke die THC-Menge
in Blättern und Blüten zwischen einem und 30 Prozent. Unter solchen Bedingungen
sei es für die Betroffenen schwer, die richtige Dosis zu fi nden. Deshalb
ist es laut Flöter nötig, „die Vorschriften weiter zu lockern und auch
für eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu sorgen.“ Ein weiterer Haken:
Der Arzt darf nur isoliertes THC, den wichtigsten Inhaltsstoff des Hanfs,
verschreiben. Eine medizinische Anwendung der gesamten Hanfpfl anze ist
weiterhin verboten. Dies gilt, obwohl Experten wie Martin Schnelle vom
Europäischen Institut für onkologische und immunologische Forschung in
Berlin davon ausgehen, dass ein Extrakt aus der Gesamtpfl anze besser
verträglich und umfassender wirkt. Aus diesem Grund führen Schnelle und
sein Team derzeit eine von den Behörden genehmigte Studie an Krebspatienten
durch. Sie wollen die Wirkungen von THC (Dronabinol) mit den Wirkungen
eines Präparats vergleichen, das mehrere Cannabis-Inhaltsstoffe enthält
Quelle: Focus
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Darm-Patient
darf Cannabis als Medizin anbauen
Ein schwer
darmkranker Mann darf nach einem Urteil des Berliner Amtsgerichts Cannabis
zur Eigentherapie anbauen. Die Staatsanwaltschaft habe auf Rechtsmittel
gegen die Entscheidung verzichtet, bestätigte Justizsprecher Björn Retzlaff
am Montag. Rechtskräftig sei der Beschluss aber noch nicht, weil der Patient
noch eine Verbesserung des Richterspruchs anstrebe. In diesem war moniert
worden, dass die bei dem Mann gefundenen, 56 Cannabis- Pfl anzen für den
Eigenbedarf zu viel seien. Nach Angaben die Arbeitsgemeinschaft Cannabis
als Medizin in Köln ist dies der erste Fall bundesweit, in dem einem Patienten
den Anbau der Hasch-Pfl anze zu medizinischen Zwecken erlaubt wird. Justizsprecher
Retzlaff schränkte ein, das Urteil lasse sich nicht verallgemeinern. Es
sei speziell mit Blick auf die medizinische Situation dieses Einzelfalls
gefällt worden. Dem seit 21 Jahren an einer chronischen Darmentzündung
(Morbus Crohn) leidenden Mann hatte das Berliner Amtsgericht eine Notstandslage
zugebilligt. Gutachter hatten erklärt, dass Hasch bei Appetitverlust und
schmerzhaften Krämpfen helfen könne. Eigenen Angaben zufolge hatte der
44-Jährige sämtliche Medikamente gegen sein Leiden ohne Erfolg ausprobiert.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
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Stadt
Venlo verlegt „Coffee-Shop” an deutsche Grenze
Niederland/Venlo
Die niederländische Stadt Venlo hat einen so genannten „Coffee-Shop“ mit
Haschisch-Verkauf unmittelbar an die Autobahn 61 nahe der deutschen Grenze
verlegt. Damit sollen deutsche Drogentouristen aus der Stadt fern gehalten
werden. „Wir konnten uns mit den Betreibern auf eine Verlegung einigen“,
sagte eine Sprecherin der Stadt Venlo am Montag. Neben dem Drogenproblem
wollen die Venloer so auch den Lärm und den Parkplatzmangel in ihrer Innenstadt
in den Griff bekommen. Bei der Polizei auf deutscher Seite gab man sich
trotz der Pläne gelassen. „Für uns macht es keinen Unterschied, ob die
Drogen in der Innenstadt oder am Stadtrand von Venlo gekauft werden“,
sagte eine Polizeisprecherin in Viersen. Dennoch kündigte sie verschärfte
Drogenkontrollen im Grenzverkehr an. „Wir werden uns aber nicht an der
Grenze aufbauen und jeden kontrollieren - das wäre ein Verstoß gegen das
Schengener Abkommen.“ Auch der Bundesgrenzschutz kündigte an, „besonderes
Augenmerk auf diesen Schwerpunkt zu richten“. Die deutsch-holländischen
Grenzübergänge am Niederrhein gelten als Hauptroute für die Rauschgifteinfuhr
nach Deutschland.
Quelle: Kölnische Rundschau
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Alkohol,
Zigaretten und Cannabis – Alarmierender Konsum unter Jugendlichen
Schüler im
Drogen-Rausch: Erstmals
wurden in Hessen Daten über den Drogenkonsum von Jugendlichen erhoben.
„Die Ergebnisse sind alarmierend. Sie zeigen, wie früh die ersten Schritte
für eine mögliche Suchtkarriere gemacht werden“, erklärten Joachim Jacobi,
Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium, und sein Amtskollege aus
dem Sozialressort, Gerd Krämer, gestern. Gemeinsam präsentierten sie die
„Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen“ (ESPAD), an
der sich die Bundesrepublik erstmals – unter anderem Vertreten durch das
Land Hessen – beteiligt hat. Danach raucht ein Drittel der 15- bis 16-jährigen
Hessen täglich, die Hälfte trinkt mindestens einmal in der Woche Alkohol,
jeder Dritte hat Erfahrungen mit Cannabis. An der Befragung im Frühjahr
2003 haben 1928 hessische Schüler der Jahrgangsstufen neun und zehn an
Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien teilgenommen. „Damit sich aus
dem Verhalten der Jugendlichen keine Suchtprobleme ergeben, ist eine frühzeitige
und suchtpräventive Arbeit notwendig“, betonten die CDU-Staatssekretäre.
Ziel der Prävention sei es, Drogenkonsum zu vermeiden (Primärprävention),
aber auch riskantes Konsumverhalten zu erkennen und hier einzugreifen
(Sekundärprävention). Gerade auf dem Feld der Sekundärprävention seien
weitere Angebote nötig, damit bei den betroffenen Jugendlichen eine Selbstrefl
exion ihres schädigenden Verhaltens und eine Verhaltensänderung erzielt
werden könne. Die Untersuchung des Münchner Instituts für Therapieforschung
zeigt, dass etwa drei Viertel (75,5 Prozent) der Befragten schon einmal
geraucht haben. Die Hälfte von ihnen war bei der ersten Zigarette 12 Jahre
oder jünger. Der Alkoholkonsum beginnt bei den meisten zwei Jahre später.
82 Prozent der Befragten hatten innerhalb der letzten 30 Tage vor der
Befragung getrunken, jeder Dritte ist mindestens einmal im Monat berauscht.
In der Beliebtheit rangieren Alkopops (63 Prozent) vor Bier (58 Prozent).
Die Studie sagt nach Angaben ihres Autors Ludwig Kraus nichts über Abhängigkeit,
sondern nur über Konsumverhalten. Allerdings sei häufi ger Konsum ein
Schritt auf dem Weg zur Abhängigkeit. Ziel müsse ein kontrollierter Umgang
mit Drogen sein. Kultus-Staatssekretär Joachim Jacobi nannte als wichtigste
Voraussetzung dazu die Persönlichkeitsbildung der Schüler und die Vermittlung
von „Lebenskompetenzen“. Ein weiterer wichtiger Schritt sei das geplante,
auch Lehrer einbeziehende und mit pädagogischen Maßnahmen gepaarte völlige
Rauchverbot an hessischen Schulen. Sozial-Staatssekretär Gerd Krämer kündigte
verstärkte Kontrollen im Einzelhandel an, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
beim Verkauf von Alkopops durchzusetzen. Die süßen Mixgetränke trügen
maßgeblich zum frühen Alkoholkonsum bei.
Gerade die Zahlen zum Trinkverhalten von Jugendlichen bezeichnete Krämer
als Besorgnis erregend. Vor diesem Hintergrund habe sich das Sozialministerium
auch entschlossen, sich an dem Bundesmodellprojekt «Hart am Limit – Halt»
zu beteiligen, das demnächst in Frankfurt starten soll. Es bietet Hilfen
für Jugendliche an, die bereits bedenklich viel Alkohol trinken. „Unser
Ziel ist die rauch- und alkoholfreie Schule“, fasste Jacobi zusammen.
Das bedeute konkret, Raucherecken abzuschaffen sowie Alkohol und Zigaretten
bei Schulfesten zu verbieten. Darüber hinaus habe das Land fl ächendeckend
effektive Strukturen für die Suchtprävention aufgebaut. In jedem Landkreis
und jeder großen Stadt gebe es eine Fachstelle, die mit Kindergärten,
Schulen, Jugendclubs, Eltern und Betrieben zusammenarbeite. Bei den Staatlichen
Schulämtern gebe es zusätzlich Fachberater für Suchtprävention an den
Schulen.
Quelle: Frankfurter Neue Presse
„Es gibt
keine heile Welt mehr“
Drogenberaterin Petra Bunke: Kiffer werden immer jünger – Brennpunkte
an allen Schulen Der Einstieg in die Drogenszene droht immer früher. „Haschisch
ist vom 15. Lebensjahr an ein ganz starkes Thema bei Jugendlichen“, sagt
Petra Bunke (46), Leiterin der Drogenberatung Drobs. Mit ihr sprach Lokalredakteur
Ralph-Herbert Meyer. Die Polizei warnt vor immer früherem Drogenkonsum
bei Jugendlichen. Wie ist Ihr Eindruck? Ja, das ist der Trend. Die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung hat eine Verringerung des Einstiegsalters
von 17,5 auf 16,5 Jahre festgestellt. Das hört sich noch harmlos an, ist
aber nur ein Mittelwert. Ab der 8. Klasse, also ab dem 15. Lebensjahr,
ist Haschisch ein starkes Thema. Ich habe von einem Fall in Braunschweig
gehört, bei dem ein 11-jähriges Kind konsumiert hat. Der Einstieg ist
wie beim Rauchen. Warum haschen Jugendliche? Sie wollen sich abgrenzen
von den Erwachsenen. Dadurch wird Haschisch verlockend. Die Verfügbarkeit
von Cannabis ist dazu sehr groß. In der Regel wissen heute die meisten
Jugendlichen, wie sie da ran kommen.
Zum Einstieg sind drei Dinge Voraussetzung: eigene Neugier, Gruppensituation
und Verfügbarkeit. Jugendliche haben Probleme, ihren Platz in der Gesellschaft
zu fi nden. Der Druck in Schule und Beruf steigt. Haschisch vernebelt
da die Wirklichkeit. Cannabis hat aber auch gesundheitliche Schädigungen
zur Folge, etwa beim Kurzzeitgedächtnis. Was sagen Sie zu der Forderung,
Haschisch zu legalisieren? Wird Cannabis verharmlost? Ich bin da gespalten.
Einerseits wäre so die Möglichkeit für Jugendliche nicht so reizvoll,
sich durch Haschisch von den gesellschaftlichen Regeln abzuheben. Andererseits
würden dann vielleicht andere, extremere Grenzen durchbrochen. Ich neige
deswegen eher dazu, gegen eine Freigabe zu sein. Haschisch ist doch so
oder so die Einstiegsdroge. Nein. Das stimmt nicht. In unserer Kultur
sind Zigaretten und Alkohol die ersten Suchtmittel, mit denen Jugendliche
in Berührung kommen.
Haschisch-Konsum bedeutet nicht zwangsläufi g eine dauerhafte Drogenkarriere.
Nur etwa 5 Prozent der Kiffer steigen auf härtere Drogen um. Aber fast
alle Heroinabhängigen und Haschisch-Konsumenten sind zuerst Raucher gewesen.
Rauchen macht das Phänomen psychischer Abhängigkeit sehr deutlich. Gibt
es besonders gefährdete Jugendliche? Eigentlich nicht. Auch auf den Dörfern
gibt es keine heile Welt. Da gibt es keinen Unterschied zur Großstadt.
Gymnasiasten wie Hauptschüler rauchen Haschisch. Brennpunkte gibt es an
allen Schulformen. Kommen zu Ihnen eher Eltern oder Jugendliche mit ihren
Haschisch- Problemen? Überwiegend sind es Eltern. Meist sind sie stark
verunsichert und panisch, wenn sie feststellen, dass ihre Kinder kiffen.
Es gibt da keine allgemein gültigen Ratschläge. Das Problembewusstsein
bei den Jugendlichen ist sehr selten vorhanden. Das kommt erst, wenn es
wegen des Kiffens Schwierigkeiten gibt, wie etwa beim Führerschein. Mit
unserer speziellen Gruppe „Crazy“ und einem Planspiel wollen wir die Jugendlichen
direkter erreichen. Quelle: Braunschweiger Zeitung Razzia bei der Hasch-Oma
Edith Sch. - sie ist schon wieder „hanflos“
Gestern um 9.15 Uhr bekam die 68-Jährige Besuch von der Polizei. Die Beamten
stellten die Cannabispfl anzen sicher. „Mein Sohn braucht das Kraut doch
wegen seiner Krankheit als Medikament“, sagte die Hasch-Oma. Vor vier
Monaten hatte die Polizei eine ganze Hanfplantage in der Wohnung von Edith
Sch. an der Leipeltstraße (Wilhelmsburg) sichergestellt (MOPO berichtete).
Wie ist eigentlich die Gesetzeslage beim Anbau für Eigenbedarf? „Der Anbau
von Cannabis ist auch für den Eigenbedarf grundsätzlich verboten. Die
Polizei leitet in jedem Fall ein Strafverfahren ein und stellt die Pfl
anzen sicher. Um den Rest kümmert sich die Staatsanwaltschaft“, so Polizeisprecher
Andreas Schöpfl in. Wann werden Verfahren dieser Art eingestellt? „Das
entscheidet die Staatsanwaltschaft im Einzelfall. Dabei spielt natürlich
die sichergestellte Menge eine große Rolle“, sagt Oberstaatsanwalt Rüdiger
Bagger. Bei einer Menge bis sieben Gramm habe die Staatsanwaltschaft die
Möglichkeit, von einer Strafverfolgung abzusehen. Bei allem was darüber
läge, gäbe es diese Möglichkeit gar nicht, so Bagger. Die Cannabisarten
Sativa und Indica sind grundsätzlich verboten, da der THC-Gehalt sehr
hoch ist. Sollten Pfl anzen einen geringen THC-Gehalt haben, darf man
sie mit einer Genehmigung anpfl anzen. Diese erteilt die Bundes-Opium-Stelle
in Bonn. Der Anbau für den Eigenbedarf (z. B. bei einer Krankheit) wird
auch hier nicht legalisiert. „Das Verwaltungsgericht Köln hat im März
in einer solchen Angelegenheit entschieden. Auch chronisch Kranke dürfen
Cannabis/Marihuana für eigene therapeutische Zwecke nicht anbauen oder
erwerben“, sagt eine Mitarbeiterin der Bundes- Opium-Stelle. Die Genehmigungen
werden beispielsweise an Bauern erteilt, die Hanf zur Herstellung von
Textilien oder Papier benutzen. Auch bei Forschungszwecken ist eine Genehmigung
möglich.
Quelle: Hamburger Morgenpost
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Richter
zeigen Abgeordnete der CDU an Vorwurf der üblen Nachrede beschäftigt Staatsanwalt
FRANKFURT
(ODER). Im Land Brandenburg bahnt sich ein neuer Konflikt zwischen Justiz
und Politik an: Der Vizepräsident des Landgerichts Frankfurt (Oder), Matthias
Fuchs, hat die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke und Ingo Senftleben
wegen übler Nachrede angezeigt. Das bestätigte der Sprecher der Frankfurter
Staatsanwaltschaft, Ulrich Scherding, am Donnerstag der Berliner Zeitung.
Zudem ist auch noch eine Anzeige des Bernauer Amtsrichters Andreas Müller
gegen die beiden CDU-Parlamentarier eingegangen, ebenfalls wegen übler
Nachrede. Scherding: „Wir schauen uns das jetzt ganz genau an.“ Hintergrund
ist die harsche Kritik der beiden Abgeordneten an der Prozessführung von
Richter Müller. Der Bernauer Jugendrichter Müller, der für die Legalisierung
von Cannabis eintritt, hatte im Juni eine Gerichtsverhandlung:
Ein 21-Jähriger musste sich verantworten, weil er den Verkauf von 450
Gramm Haschisch arrangiert haben soll. Müller beabsichtigte, den jungen
Mann freizusprechen und ließ mehrere Gutachter ins Bernauer Amtsgericht
kommen, die klären sollten, ob Cannabis-Konsum überhaupt strafrechtlich
zu belangen sei. Petke, der stellvertretende Landeschef der CDU, hatte
damals gesagt, der Richter verhindere die Verfolgung schlimmer Drogendelikte.
Und CDU-Politiker Senftleben hatte für die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung
verfasst („Drogen-Richter Müller ist Gefahr für unsere Kinder“). Dort
erklärte Senftleben: „Eine solche Person gehört auf keinen Richterstuhl,
sie gehört weg.“ Richter Müller sagte am Donnerstag, er fühle sich durch
„jene Schmähkritik“ in seiner Ehre verletzt. Er ziehe zudem auch eine
Schmerzensgeld-Klage in Betracht. Müller: „Öffentliche Verunglimpfungen
von Richtern durch Personen der Legislative nehmen zu.“ Müllers Dienstvorgesetzter
im Landgericht Frankfurt (Oder) begründete die Anzeige auch damit, dass
sich die an der Gerichtsverhandlung im Juni beteiligten Schöffen ebenfalls
von den Politiker-Vorwürfen getroffen fühlten. Senftleben sagte am Donnerstag,
er habe, was Drogen angehe, nun mal eine völlig andere Auffassung als
der Richter. Der PDS-Rechtspolitiker Stefan Sarrach nannte die Kritik
der CDU-Politiker dagegen „einen unerträglichen Angriff von politischen
Dummköpfen auf die Unabhängigkeit der Justiz“.
Quelle: Berliner Zeitung
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Schweiz:
Verfahren gegen Stadträte eingestellt
BERN. Das
Outing als Cannabiskonsumenten von 16 Mitgliedern des Berner Stadtparlaments
hat für die Mehrheit von ihnen keine strafrechtlichen Folgen: Gegen 14
Stadträte ist das Verfahren eingestellt worden, zwei müssen mit einer
Buße rechnen. Die 16 Berner Stadträte hatten im Juli eine öffentliche
Erklärung unterzeichnet und sich darin mehr oder weniger ernsthaft als
Cannabiskonsumenten geoutet. Ein Stadtrat gab etwa an, „nur an Weihnachten“
zu kiffen, ein anderer „nach dem Zähneputzen“, ein dritter „nur wenn ich
gratis mitrauchen kann“. Mit der Aktion brachten die Politikerinnen und
Politiker ihre Solidarität mit zwei jungen Männern zum Ausdruck, die sich
in einem Leserbrief im „Bund“ als Kiffer geoutet und damit ihrerseits
ins Visier der Justiz geraten waren. Köder ergriffen. Mit Blick auf die
Strafbarkeit des Cannabiskonsums im geltenden Betäubungsmittelgesetz kamen
Polizei und Justiz jedoch nicht darum herum, den Köder der rot-grünen
Politiker zu ergreifen und gegen die Unterzeichner ein Verfahren einzuleiten.
Ein Teil der Politiker wurden in dessen Verlauf gar zu ihren Kiff-Erfahrungen
befragt.
Taten verjährt...
Mit Zustimmung des Staatsanwaltes hat der zuständige Berner Untersuchungsrichter
aber nun entschieden, dass gegen 14 der beteiligten Politiker keine Strafverfolgung
eröffnet wird. Teils seien die Taten der Stadträte verjährt, teils hätten
sie den Cannabiskonsum bei der Befragung bestritten, teils seien ihre
Aussagen zu unpräzise, um eine Strafverfolgung zu eröffnen, heißt es in
der von den Politikerinnen und Politikern veröffentlichten Begründung
der Justizbehörde.
Kein Musterprozess:
Die grüne Stadträtin Catérine Weber und der Jungsozialist Christian Michel
müssen auf Grund ihrer Aussagen aber mit einer Buße rechnen. Weber, die
Initiatorin der Aktion, hatte in der polizeilichen Befragung laut eigenen
Angaben ausgesagt, „gelegentlich sonntags“ zu kiffen. Weber und Michel
gehen beide davon aus, dass sie die Option eines Musterprozesses nicht
ergreifen werden. Ein solcher Prozess sei voraussichtlich ohne große Chancen
und könne nur wenig zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums beitragen,
sagte Weber. Den endgültigen Entscheid mache sie jedoch von einer allfälligen
Begründung im Bußbescheid abhängig.
Joints gegen
innere Leere
Joints gegen
innere Leere sind schlecht Der 30-jährige Reggae-Musiker Gentleman sieht
den Drogenkonsum von Jugendlichen trotz seiner eigenen Befürwortung einer
Marijuana-Legalisierung kritisch. „Ich sah bei einem meiner Konzerte diese
13- Jährigen im Publikum, mit einem Mega-Joint und Jägermeister-Fläschchen
in den Händen. Da dachte ich, das kann nicht sein, die konnten nicht mal
mehr geradeaus gucken“, so Gentleman zur Zeitschrift „Brigitte Young Miss“.
Plötzlich sei ihm klar geworden, dass er als Künstler Verantwortung trage.
Deshalb sage er den Leuten: „Joints rauchen ist okay. Aber aus einer Fülle
heraus und nicht aus einer Leere.“
Mohngebäck
Mohngebäck
enthält mitunter soviel Opium, dass Drogentests auch nochzwei Tage später
positiv ausfallen. Zu diesem erstaunlichen Ergebnis führte nach Angaben
des Magazins „Focus“ eine Studie der Universität Bonn. Für die Untersuchung
mussten zwölf Teilnehmer bis zu drei Stück Mohnkuchen essen. Anschließend
wurden Blut, Urin und Speichel der Testpersonen überprüft. Die Werte der
Rückstände glichen denen von Drogensüchtigen. „Eine Unterscheidung zwischen
Mohn-Essern und Heroin-Konsumenten war auf den ersten Blick nicht möglich“,
sagte Studienleiter Frank Mußhoff. Erst die gezielte Suche nach Begleitstoffen,
die nur im Heroin seien, habe Gewissheit gebracht. Die häufi g von der
Polizei eingesetzten Drogen-Schnelltests seien „gefährlich, weil sie anschlagen,
aber die Quelle des Opiums nicht erkennen“, sagte Mußhoff. Alle Analysen,
sowie die Hälfte der Drogenschnelltests hätten „positive Opiat-Nachweise“
erbracht - selbst 48 Stunden nach dem Mohn-Verzehr.
Quelle: www.tagesschau.de
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Selbstanzeige
wegen Cannabisbesitz
Am 18. August
erstattete die 50-jährige Krebspatientin Ute Köhler aus Scheibe-Alsbach
(Thüringen) beim Oberlandesgericht Jena eine Selbstanzeige wegen Cannabisbesitz
und reichte gleichzeitig eine Klage ein, damit ihr medizinischer Notstand
anerkannt wird. Andere Schmerzmittel als der Cannabiswirkstoff THC versagten
bei ihr nach ihrer Krebsoperation. Doch ein auf Betäubungsmittelrezept
verschreibbares THCPräparat will ihre Krankenkasse nicht bezahlen. Frau
Köhler blieb also nur die Wahl zwischen menschenunwürdigen Schmerzen und
der Illegalität. Nach der Geburt ihres zweiten Sohnes stellte man die
Diagnose Unterleibskrebs fest. Durch die erfolgte Krebstherapie wurden
ihre inneren Organe massiv geschädigt. Es stellten sich unsagbare Schmerzen
ein. Es folgten unzählige Krankenhausaufenthalte.
Im Jahr 1999 kam Frau Köhler zu einem Schmerz- Therapeuten. Dabei wurde
festgestellt, dass sie auf Schmerzmittel einschließlich Opiate allergisch
reagiert. Schließlich wurde Dronabinol eingesetzt und - es half. Frau
Köhler konnte endlich wieder menschenwürdig leben. Doch dann folgten die
benannten Probleme mit Krankenkasse und Behörden. „Wer krank ist, hat
eigentlich mit seiner Krankheit zu kämpfen und sollte nicht noch zusätzlich
mit der Bürokratie streiten. Wenn ich es dennoch tu, dann deshalb, weil
ich mich nicht auch noch zusätzlich in die Kriminalität treiben lassen
will“ sagt Ute Köhler. Und sie denkt dabei nicht nur an sich, sondern
auch an viele weiter Schmerzpatienten, denen aus rein ideologischen Gründen
die nötige Hilfe bisher verweigert wird. Das Gericht in Jena schickte
Frau Köhler mit ihrer Hanfpfl anze wieder weg, nachdem es die Klage angenommen
hat. Bei der Jenaer Polizei wurde dann die Pfl anze sofort beschlagnahmt
und am nächsten Tag erfolgte umgehend eine Hausdurchsuchung in Scheibe-Alsbach.
Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.
Quelle: www.cannabislegal.de
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Rasta-Gemeinde
lockt mit Marijuana- Delikatessen nach
oben
Johannesburg
In Südafrika
macht eine kleine Rasta-Gemeinde an der von Touristen stark genutzten
Garden Route Schlagzeilen mit ihren «Dagga-Delikatessen». «Dagga» (gesprochen:
Dacha) ist Südafrikas Umgangswort für Marijuana. Nach niederländischem
Vorbild will die Gemeinde in Knysna den ersten Coffeeshop des Landes eröffnen
- mit Produkten, die süchtig machen können. Neben Tee, Kaffee und Gebäck
wollen sie auch «Dagga»-Eiscreme herstellen, berichtete die Zeitung «The
Star» auf ihrer Titelseite. «Dieser Shop ist seit zehn Jahren meine große
Vision», erklärte Levi Bailey Tafari, Hohepriester der Rasta-Sekte Boboshanti.
Die Polizei hat sich zu den Plänen der unternehmungslustigen Gemeinde
noch nicht geäußert. In Südafrika ist der Verkauf von Rauschgift, darunter
auch Marijuana, illegal.
Quelle: dpa
Cannabis
und Führerschein: Der Rechtsstaat ist in Gefahr! nach
oben
Wer derzeit
im Zug, als Beifahrer im Auto oder zu Fuß mit einem Joint erwischt
wird, kann gezwungen werden, auf eigene Kosten völlige Abstinenz nachzuweisen
oder er ist seinen Führerschein (und damit oft auch den Arbeitsplatz)
los. Hier wird mit einem völlig anderen Maßstab gemessen als bei Alkohol,
der im Straßenverkehr im Vergleich zu Cannabis sogar als noch riskanter
eingeschätzt wird. Diese ungerechte und nach Aussagen von Experten verfassungswidrige
Regelung will die Bundesregierung vorerst nicht reformieren und der neue
baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) will die Regelungen
noch verschärfen. Es drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug
werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre
1994 dazu missbraucht, das strafrechtliche Übermaßverbot des Grundgesetzes
zu umgehen.
Für Abhilfe ist hier in erster Linie der Verfassungsschutz zuständig,
der offenkundig in Sachen Rechtspraxis betreff Cannabiskonsum und Führerschein
vor einem immer größer werdenden Aufgabenfeld steht. Es ist Aufgabe des
Verfassungsschutzes der fortwährenden Erosion der Rechtsstaatlichkeit
in diesem Bereich Einhalt zu gebieten und die entsprechenden Verstöße
in den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten zu veröffentlichen.
Auch wenn prinzipiell die Innenminister für die Aufgaben des Verfassungsschutzes
zuständig sind, so ist es dennoch auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes,
sich um die Innenminister zu kümmern, nicht nur um deren Sicherheit zu
gewährleisten, sondern eben auch um die Sicherheit der verfassungsmäßigen
Ordnung zu garantieren.
Quelle: www.eve-rave.net
Mehr
Drogensünder am Steuer erwischt nach
oben
Ein neuer
Schnelltest der nordrhein-westfälischen Polizei, der so genannte «Drugwipe»,
hat die Zahl der am Steuer ertappten Drogensünder in die Höhe schnellen
lassen. In der ersten Jahreshälfte seien fast 3000 Autofahrer mit illegalen
Substanzen im Blut erwischt worden - 76 Prozent mehr als in der ersten
Hälfte des Vorjahres, teilte das Innenministerium am Donnerstag mit.
Bei dem Test wird ein Kontrollstreifen mit etwas Schweiß oder Speichel
des Autofahrers befeuchtet. So kann der Konsum von Heroin, Kokain, Exstasy
oder Haschisch schnell und zuverlässig nachgewiesen werden. Der Test werde
seit Mitte vergangenen Jahres eingesetzt. Von den fast 3000 Treffern entfielen
60 Prozent auf Cannabis- Drogen wie Haschisch oder Marijuana, 20 Prozent
auf Amphetamine wie Exstasy und jeweils rund zehn Prozent auf Kokain und
Heroin.
Seit Einsatz des Schnelltests sei auch bei deutlich mehr Unfällen
der Einfluss verbotener Drogen festgestellt worden - die Zahl der aufgedeckten
Fälle stieg um 38 Prozent auf 356. Innenminister Fritz Behrens (SPD) verwies
auf alarmierende Umfragen zum Drogenverhalten junger Menschen. So hätten
38 Prozent der 18- bis 24-Jährigen Westdeutschen schon einmal Cannabis
genommen, vor vier Jahren seien es noch 24 Prozent gewesen. «Mit dem neuen
Schnelltest will die Polizei diese alarmierende Entwicklung stoppen. Uneinsichtige
werden schneller aus dem Verkehr gezogen », sagte Innenminister Fritz
Behrens (SPD). Die Polizei werde ihre gezielte Aufklärungsarbeit intensivieren
und unter anderem in Schulen, Betrieben und Vereinen über die Gefahren
des Drogenkonsums im Straßenverkehr informieren. «Drogenkonsum ist gerade
bei jungen Fahrern ein großes Risiko“, sagte Behrens. Wer mit Drogenspuren
im Blut am Steuer erwischt werde, müsse mit 250 bis 750 Euro Geldbuße
und bis zu drei Monaten Führerscheinentzug und vier Punkten im Flensburger
Verkehrssünder-Register rechnen. Stelle die Polizei Ausfallerscheinungen
fest, handele es sich um eine Straftat: Dann sei der Führerschein für
längere Zeit weg, es drohten Geldund Haftstrafen. «Der Test ist sehr genau.
Auch länger zurückliegender Drogenkonsum lässt sich noch zuverlässig nachweisen»,
sagte Behrens.
Quelle: Aachener Zeitung
Kiffen
für den Weltfrieden - Israel testet Hasch gegen das Kriegtrauma
nach
oben
Tel
Aviv
Eine ganz
neue Methode zur Stressbewältigung möchte die Israelische Regierung
an Freiwilligen testen: Soldaten mit Kriegstrauma sollen einer besonderen
Behandlung unterzogen werden – mit Cannabis. Viele Soldaten werden
während ihres Einsatzes mit schrecklichen Eindrücken konfrontiert –
manche lassen diese auch Jahre später nicht los. Versuche mit Mäusen hatten
gezeigt, dass sich der Haschisch-Konsum positiv auf den Stressabbau auswirkt.
Die beruhigende Wirkung der Drogen soll nun auch beim Menschen getestet
werden.
Mit
anderen Worten: Kiffen macht gleichgültig. Selbst bei traumatisierten
Soldaten Quelle: Express
Führerscheinentzug
auch nach passivem Mitrauchen von Cannabis nach
oben
Einem
Verkehrsteilnehmer kann auch dann der Führerschein entzogen werden,
wenn dieser nur durch Passivrauchen von Cannabis fahruntüchtig geworden
ist. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem
in Mannheim veröffentlichten Beschluss bekannt gegeben.
Einem Mann war im Frühjahr vergangenen Jahres die Fahrerlaubnis
entzogen worden, nachdem bei ihm eine erhöhte Konzentration von THC festgestellt
wurde. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der Hauptwirkstoff von Cannabis
wie Haschisch oder Marijuana. Er hatte angegeben, gelegentlich Cannabis
zu rauchen. Vor der Fahrt sei das aber nicht der Fall gewesen. Er habe
sich jedoch etwa zwei Stunden in einem Technoclub aufgehalten, der von
dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogen gewesen sei.
Dass
der Mann nur passiv mitgeraucht habe, sei für seine Fahruntüchtigkeit
nicht ausschlaggebend, erklärte das Mannheimer Gericht. Zudem sei sich
der Mann der Wirkung des Rauschmittels während seines zweistündigen Aufenthaltes
in dem Club bewusst gewesen. Setze sich ein Fahrer trotz dieses Wissens
ans Steuer, sei er wie ein aktiver Konsument zu behandeln. THC führt zur
Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit.
Um seinen Führerschein zurückzubekommen, muss der Mann ein positives
medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen oder den Nachweis erbringen,
ein Jahr keine Drogen genommen zu haben.
D e r B e s
c h l u s s i s t u
n a n f e c h t b a r
Quelle: dpa
Immer
mehr Jugendliche kiffen nach
oben
Einstiegsalter
des Cannabiskonsums sinkt/DHS fordert Intensivierung der Präventionsmaßnahmen
Aus einem Report der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
geht hervor, dass Jugendliche immer häufi ger und früher zum Joint greifen.
Hatten 1993 noch 16 Prozent der 12- bis 25-Jährigen mindestens einmal
Haschisch geraucht, waren es 2001 schon rund 26 Prozent. Das durchschnittliche
Einstiegsalter sei in dieser Zeit von 17,5 auf 16,5 Jahre gesunken. Etwa
10 Prozent der 16-Jährigen kiffen.
Mehr als 50.000 Menschen sind nach DHS-Angaben abhängig von Haschisch.
In mehr als 1.000 ambulanten Suchthilfe-Einrichtungen suchten derzeit
über 15.000 Menschen wegen ihres Cannabismissbrauchs Beratung und Hilfe.
Mehr als 100.000 Jugendliche wurden 2003 wegen Kiffens angezeigt.
Auch auf die gesundheitlichen Folgen des Cannabismissbrauchs wird
in dem Report eingegangen. Das Rauschmittel verstärke nachweislich eine
Veranlagung für Psychosen und könne sie auch auslösen.
Die DHS fordert angesichts dieser Besorgnis erregenden Entwicklung
von Bund und Ländern mehr Mittel für die Bekämpfung des stetig steigenden
Cannabiskonsums. Das Geld sollte angesichts des sinkenden Einstiegsalters
auch in Präventionsprogramme für Jugendliche fl ießen. Da die meisten
Kiffer auch Zigaretten rauchen, müsse zudem der Tabakkonsum bekämpft werden.
Dazu gehört aus Sicht der DHS auch ein generelles Rauchverbot an Schulen.
Haschisch
an Schulen
Breite Abwehr gegen Drogenrazzien nach
oben
Rauchen,
trinken, kiffen - Drogenkonsum gehört bei vielen Schülern zum Alltag.
Ein Viertel aller Jugendlichen hat schon einmal Haschisch geraucht. Unionspolitiker
wollen dagegen an Schulen die Polizei einsetzen, doch Experten halten
Razzien auf dem Schulhof für gar keine gute Idee.
Nach dem schlechten Abschneiden deutscher Schüler bei der Pisa-Studie
hatte manch einer gefordert, an den Schulen müsse ein strengeres Regiment
herrschen. An den Aufmarsch von Polizeitrupps hatte dabei aber wohl niemand
gedacht. Ginge es nach dem Willen von Unions-Politikern, könnte dieses
Szenario bereits im Herbst Realität werden. Dann soll allerdings nicht
gegen Wissenslücken angegangen werden, sondern gegen Drogenprobleme der
Schüler. „Cannabis ist an Schulen ein Riesenproblem“, begründete
der Unions-Suchtexperte Jens Spahn (CDU) seinen Vorstoß zu Polizeirazzien
an Schulen, der eine hitzige Diskussion ins Rollen brachte. Diese Art
von Krisenintervention, bei der nur versucht werde, die Symptome zu kurieren,
werde dagegen „immer scheitern“, lautet dagegen die Überzeugung
des Nürnberger Lehrers Jonas Lanig, der sich in der Drogenprävention engagiert.
Der Haschischkonsum von Jugendlichen steigt, sie greifen häufi ger und
früher zum Joint. Hatten 1993 noch 16 Prozent der 12- bis 25-Jährigen
schon mindestens einmal Haschisch geraucht, waren es im Jahr 2001 rund
26 Prozent. Auch das durchschnittliche Einstiegsalter sei in dieser Zeit
stark gefallen, und zwar von 17,5 auf 16,5 Jahre, teilte die Deutsche
Hauptstelle für Suchtfragen mit. Rund zehn Prozent der 16-Jährigen greifen
demnach zum am weitesten verbreiteten illegalen Rauschmittel. Dennoch
zeichnet sich eine breite Abwehr gegen Drogenrazzien an Schulen ab. Nach
Protestrufen aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern formiert sich
auch aus den Reihen der SPD, der FDP, der Grünen sowie von Seiten des
Deutschen Lehrerverbandes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Widerstand. Zustimmen kann Lanig dem CDU-Politiker darin, dass Drogen
- nicht Cannabis allein - an Schulen ein großes Problem sind. „Der
Konsum ist je nach Schulart sehr verschieden“, erläutert er. Während
Hauptschulen oft mit „massiven Alkoholproblemen“ ihrer Schüler
konfrontiert seien, griffen Berufsschüler eher zu Ecstasy, Gymnasiasten
dagegen zu Cannabis. „ Die Schulen sind nicht ehrlich “
Und noch ein Nutzungsmuster kennt der Pädagoge: Auf dem Land und in Gemeinden
am Stadtrand sei Alkohol „ein Stück Normalität“, dagegen spielten
Cannabis und andere „Modedrogen“ in der Stadt eine größere
Rolle. Dem Lehrerverbandspräsidenten Josef Kraus bereiten generell Alkohol
und Nikotin „von der Quantität her“ größere Sorgen als Cannabis.
Das Problem liegt nach Ansicht Lanigs aber nicht bei den Schülern allein.
„Die Schulen sind nicht ehrlich mit dem Drogenkonsum in den eigenen
Reihen“, kritisiert der Nürnberger Lehrer. Zudem befalle ihn bei
einem Blick in den bayrischen Lehrplan zum Thema Drogenprävention das
Gefühl, in Drogendiskussionen der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts
gelandet zu sein. Was also tun gegen kiffende, rauchende und trinkende
Schüler? Elisabeth Pott von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
sieht einen Schlüssel in der Bekämpfung des Rauchens. Wenn es gelinge,
den Nikotinkonsum zurückzudrängen, sinke auch die Zahl derer, die Cannabis
rauchen, so Pott. Auch SPD-Fraktionsvize Gudrun Schaich- Walch tritt dafür
ein, den Kampf gegen Drogen nicht auf ein spezielles Suchtmittel auszurichten,
sondern auf das Suchtverhalten der Jugendlichen. Und das wird nach Ansicht
Lanigs stark „vom Umfeld konditioniert“. Schüler, deren Eltern
nicht rauchten, griffen meist ebenfalls nicht zum Glimmstängel, hat der
Pädagoge festgestellt.
Im Kampf gegen Drogen muss also mehr getan werden, als die Polizei
zu Razzien antreten zu lassen - darin sind sich Experten und Politiker
einig. Sie treten für eine umfassende Aufklärung ein, die Schulen, Lehrer,
Eltern und externe Beratungseinrichtungen einschließt. Und noch ein Argument
spricht nach Ansicht der Experten gegen Drogenrazzien an Schulen: Cannabis
wird laut Kraus und Lanig auf dem Schulgelände nur in „Einzelfällen“
konsumiert. Kiffen sei aber „in den Köpfen vorhanden“, weiß
Lanig. Dagegen ist mit Polizeigewalt wohl kaum anzugehen.
Quelle: Der Spiegel
Debatte
um Cannabis-Legalisierung - Richter will Petke verklagen nach
oben
Potsdam
In der
heftigen Debatte um Cannabis-Legalisierung erwägt der Bernauer Amtsrichter
Andreas Müller rechtliche Schritte gegen den CDU Landtagsabgeordenten
Sven Petke. Petke habe ihn in den Bereich eines Rechtsbeugers und Verbrechers
gerückt und damit «die strafrechtliche Grenze überschritten», sagte Müller
der Zeitung «Potsdamer Neueste Nachrichten» (Wochenendausgabe). Er erwäge
daher eine Klage und wolle darüber in den nächsten Wochen entscheiden.
Die Diskussion war entbrannt, nachdem Müller für eine Entscheidung
in einem Drogenprozess das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet hatte.
Er war der Ansicht, dass die mit dem Konsum von Cannabis verbundenen Komplikationen
geringer ausfallen als bisher angenommen. Das Bundesverfassungsgericht
stellte in der vergangenen Woche allerdings klar, dass das umfassende
Verbot der weichen Droge weiter mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der
innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke, hatte den
Bernauer Richter als unhaltbar eingeschätzt und seine Ablösung gefordert.
Müller sagte dazu, er denke nicht daran, zu gehen. Es werde auch
keine Amtsenthebung geben. Die Unabhängigkeit der Richter sei ein hohes
Gut. Jedes Gericht sei verpfl ichtet, ein Gesetz, das es für verfassungswidrig
halte, durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Einen neuen Vorstoß des Amtsgerichts Bernau in Karlsruhe schloss
Müller nicht aus. Dies sei zu überlegen, wenn es neue Studien über die
Ungleichbehandlung der strafrechtlichen Verfolgung des Besitzes geringer
Mengen Haschisch gebe. Er sei nach wie vor der Meinung, dass der Bundesgesetzgeber
für alle Länder verbindliche Regelungen aufstellen sollte, betonte der
Richter. Er könne es nicht gut heißen, wenn der Besitz von 0,5 Gramm Haschisch
in Brandenburg eine Hausdurchsuchung nach sich ziehe, während im benachbarten
Berlin selbst 30 Gramm Haschisch unverfolgt blieben.
Quelle: yahoo Nachrichten
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Suchthilfezentrum
bietet Drogenberatung jetzt auch online an / zielgruppengerechtes Angebot
Ob Alkohol, Heroin, Haschisch oder Exstasy - der Gang zu einer
Beratungsstelle bedeutet für die Betroffenen eine Hürde, er ist immer
auch ein Eingeständnis. Der anonyme Klick ins Internet fällt da schon
leichter. „Wir wollen diesen Umstand nutzen“, sagt Dieter
Kaffei, Leiter des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe für den
Kreis. Das Zentrum ist jetzt online, hat einen Chatroom aufgemacht, „ein
Angebot, um Hemmschwellen zu senken“.
Das Suchthilfezentrum hat seinen Sitz in Taunusstein- Hahn, Träger
ist der Frankfurter Verein Jugendberatung und Jugendhilfe (JJ). Der hat
Erfahrungen mit der virtuellen Drogenberatung bereits seit Jahren gesammelt,
berichtet Joachim Messer, Leiter der Frankfurter Beratungsstelle, die
1997 als erste Beratungsstelle in Deutschland überhaupt online ging.
Damals gab es im Internet viel Austausch über synthetische Drogen,
aber kaum sachliche Information, erinnert sich Messer. Und auch heute
kommen gerade Jugendliche, die synthetische Drogen konsumieren nicht in
die Beratungsstellen. Das Internet-Angebot dagegen nutzen sie.
Das Internet bedeutet so nicht nur für die Suchthilfe neue Kommunikationsstrukturen,
sondern erreicht auch eine andere Klientel. So nutzen die Online-Beratung
ausgesprochen viele Haschisch- und Cannabis- Abhängige - in der Beratungsstelle
in Hahn tauchen die sonst kaum auf.
Die Vorteile des Internetauftritts liegen für Kaffei und Messer
auf der Hand. Niedrige Hemmschwelle für eine erste anonyme Kontaktaufnahme,
Erreichbarkeit (per E-Mail) rund um die Uhr, direkte interaktive Kommunikation
zwischen Beratern und Nutzern und auch der Nutzer untereinander im Chattroom.
Der Chattroom ist montags bis donnerstags jeweils von 14.30 bis 17.30
Uhr geöffnet und wird von Mitarbeitern der verschiedenen Beratungsstellen
des Vereins moderiert. Erst vor wenigen Wochen wurde dieses Netzwerk innerhalb
der JJ Beratungsstellen aufgebaut. Durch das Netzwerk lassen sich die
Chattroom Öffnungszeiten schultern und ist die Beantwortung von E-Mails
innerhalb von 48 Stunden gewährleistet. Viele Anfragen verzweifelter Angehöriger
gelangen den Beratern auf diesem Weg auf die PC-Bildschirme.
Im vergangenen Jahr nutzten 464 Teilnehmer den Chat, 183 davon
hatten mit Haschisch Probleme, 191 mit Heroin oder Kokain, 51 mit Exstasy.
Neben dem Gruppengespräch im Chat bieten die Beratungsstellen jetzt auch
Einzelgespräche via Internet an. Sechs bis acht Nutzer pro Tag verzeichnet
das Taunussteiner Zentrum, das den Chatroom immer mittwochs betreut. „Eine
gute Auslastung“, betont Kaffei, immerhin erreiche man 80 Prozent
der Betroffenen, die vorher noch keinen Kontakt zur Beratungsstelle hatten.
Die Berater berichten von „Drogenwellen“, einem regelrechten
Boom, den es beispielsweise bei Exstasy gegeben habe und zurzeit bei „Alkopops“,
alkoholischen Mixgetränken, gibt. Manche Jugendlichen forcieren damit
speziell das Trinken bis zur Bewusstlosigkeit. Das Problem bei den „Modetrends“
unter den Suchtmitteln: „Die neuen Drogen ersetzen die alten nicht,
sie kommen dazu“, so Joachim Messer. Einen fast explosionsartigen
Anstieg verzeichnen die Berater augenblicklich beim Haschisch- und Cannabiskonsum.
Sein neues Online-Beratungsangebot macht das Suchthilfezentrum
nun mit Plakaten in Schulen und öffentlichen Gebäuden publik. Prominente
Unterstützer der Kampagne für ein drogenfreies Leben hat der Verein dabei
in den Fußballern von Eintracht Frankfurt gefunden.
Quelle: Wiesbadener Tagesblatt
Kanada:
Schmerzpatienten dürfen Marijuana für Therapie nutzen nach
oben
MONTREAL.
Kanadische
Ärzte und Patienten diskutieren in diesem Sommer erneut über das Pro
und Contra von Marijuana in der Schmerztherapie. Aktueller Anlass ist
die Liberalisierung der Abgabebestimmungen für Marijuana in kanadischen
Apotheken. Schmerzpatienten haben Zeitungsberichten zufolge in einigen
Landesteilen seit kurzem erstmals die Möglichkeit, selbst auf Rezept Marijuana
in ihrer örtlichen Apotheke abzuholen.
In der Region Toronto nutzten derzeit mindestens 78 Schmerzpatienten
die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Marijuana für Therapiezwecke
aus der Apotheke zu holen. In der Region British Columbia begannen Apotheken
kürzlich mit einem neuen Modellversuch. Auch hier soll es Patienten, die
unter chronischen Schmerzen leiden, zukünftig erlaubt sein, ihr Marijuana
selbst in der Offizin abzuholen.
Bislang war das nicht möglich. Die Medikamente wurden stattdessen
von einem Kurierdienst nach Hause geliefert, was für den Patienten Mehrkosten
bedeutete. Allerdings ist die Verschreibung von Marijuana in Kanada umstritten.
Das Marijuana wird von der Regierung unter strenger Bewachung in Manitoba
angebaut.
Cannabis-Anbau
zur Eigentherapie erlaubt nach
oben
Der verbotene
Anbau von Cannabis kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)
Karlsruhe gerechtfertigt sein, wenn ein so genannter Notstand vorliegt.
So dürfen Schwerkranke Hasch und Marijuana zur Linderung ihrer Krankheit
einsetzen.
Allerdings hob das OLG den Freispruch eines 44-Jährigen auf, der
sich wegen Drogenbesitzes vor Gericht verantworten musste. Begründung:
Das Amtsgericht Mannheim habe den Fall nicht hinreichend aufgeklärt. (Aktenzeichen:
3 Ss 187/03 vom 24. Juni 2004).
Der an Multiple-Sklerose erkrankte Mann litt an Störungen der Motorik
und des Sprachvermögens, die aus medizinischer Sicht nicht behandelbar
waren. Deswegen rauchte er seit 1987 Haschisch und Marijuana aus eigenen
Anbau. Bei einer Durchsuchung im Februar 2002 stellte die Polizei rund
380 Gramm Marijuana sicher. Die Hanfstauden hatte der Mann in einer Zwischendecke
seines Wohnzimmers gezogen. Von der Anklage wegen Drogenbesitzes sprach
ihn das Amtsgericht Mannheim vor zwei Jahren unter Hinweis auf rechtfertigenden
Notstand frei.
Nach dem Urteil des OLG ist ein solcher Notstand gegeben, wenn
Drogen „zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen eingenommen
werden“. Dabei genüge es, dass der Erfolg der Eigentherapie „nicht
ganz unwahrscheinlich“ sei. Ein wissenschaftlicher Nachweis sei
nicht erforderlich. Im Fall des 44-Jährigen habe das Amtsgericht nicht
ausreichend geklärt, ob die Koordinationsstörungen des Angeklagten durch
die „Joints“ tatsächlich gelindert würden. Deshalb müsse der
Freispruch aufgehoben und der Fall neu verhandelt werden.
In Deutschland ist der Einsatz der Cannabisprodukte Haschisch und
Marijuana auch zu medizinischen Zwecken verboten.
Quelle: dpa
Cannabis
tötet nicht, Entkriminalisierung würde Prävention erleichtern nach
oben
Zu diesem
Resultat kam eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde am 16. Juli
im Hanfdorf Reingers.
Hanf in der Medizin eingesetzt, verfügt über eine hohe therapeutische
Wirkung, z.B. bei multipler Sklerose, Depression, Migräne, Schmerzzustände,
Appetitlosigkeit usw. Nur wenige Arzneien sind so leicht verträglich wie
Hanf. Es ist nahezu unmöglich, an einem zu hoch dosierten Hanf-Medikament
gravierende Schäden durch die auftretenden Nebenwirkungen davonzutragen.
Menschen, die derzeit Cannabisprodukte von Dr. Kurt Blaas, praktischer
Arzt, Militärarzt und überzeugter Cannabis-Mediziner, verordnet bekommen,
können sich diese Produkte mangels Unterstützung durch die kranken Kassen
kaum leisten. Eine Entkriminalisierung würde jedenfalls die Preise dafür
senken.
Im heurigen Jahr wanderten laut Dr. Blaas in Wien bereits 500000
Hanfpfl anzen zur Selbstmedikation über die Ladentische. Händler und Patienten
machen sich dadurch strafbar, obwohl die Pfl anzen nicht zum Drogenkonsum
eingesetzt werden.
In seiner Tätigkeit als Stellungsarzt beim Militär machte Dr. Blaas
die Erfahrung, dass von 200 Jungmännern bei 70 Rekruten Cannabis im Harn
festgestellt wurde. Durch die Eintragung in den Personalakten kann dies
für die Jugendlichen vor allem bei der Jobsuche fatale Folgen haben.Mag.
Jenner, Gymnasialprofessor und schulischer Präventionsexperte in Wien
sieht in der derzeit geübten Praxis einen fehlenden politischen Willen
zur Prävention. So werden zahlreiche Kriminalbeamte dafür eingesetzt,
Cannabiskonsumenten aufzuspüren und dann dicke Akten dafür anzulegen,
die vor allem bei „Ersttätern“ vom Staatsanwalt ohne weitere
Verfolgung geschlossen werden.
Die dafür eingesetzten finanziellen Mittel könnten seiner Meinung
nach z.B. durch die Ausbildung von „Pears“ – Jugendliche
die abhängigen Kameraden helfen bzw. durch den Aufbau eines Präventionsnetzwerkes
wesentlich sinnvoller für die Betroffenen eingesetzt werden.
Florian Winkler, Pressesprecher des Fonds Soziales Wien stellt
einen ständig steigenden Cannabiskonsum fest. Zwischen 25 und 33 % der
Bevölkerung hat mindestens einmal im Leben Kontakt mit Cannabis.
Mit dem Vorurteil, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, räumte Fery
Meisterhofer, Psychotherapeut am Anton-Proksch-Insitut und Mitarbeiter
der NÖ Suchtvorbeugung auf: Als Einstiegsdroge müssen Alkohol und Nikotin
bezeichnet werden.
Thomas Schneeweis, Mitarbeiter der Kriminalabteilung Niederösterreich
bekannte sich zwar auch zur These „Heilen statt Strafe“. Aufgrund
der derzeit geltenden Rechtsvorschriften (THC gilt aufgrund einer internationalen
Konvention aus 1971 im österreichischen Recht als Suchtmittel) könne die
Exekutive jedoch nicht anders handeln, als sie derzeit vorgeht.
Das Symposion im Hanfstadl Reingers war von ca. 80 interessierten
Zuhörern besucht, die an der anschließenden Publikumsdiskussion durchaus
emotionell teilnahmen. Die Veranstaltung wurde unterstützt vom Lions-
Club Waldviertel und der NÖ Kulturabteilung!
Quelle: www. hanfdorf.de
IACM-Informationen
erscheinen bis auf weiteres nicht nach
oben
Die IACM-Informationen
erscheinen bis auf weiteres nicht, da sich die chronische Erkrankung
von Dr. Franjo Grotenhermen, des 1. Vorsitzenden der IACM, akut verschlechtert
hat. Die regelmäßige Zusammenstellung der IACM-Informationen in den vergangenen
Jahren erfolgte ehrenamtlich ausschließlich durch Dr. Grotenhermen. Zur
Zeit sieht sich niemand im IACM-Vorstand in der Lage, diese aufwändige
Arbeit neben der jeweils eigenen berufl ichen Tätigkeit zu übernehmen.
Spendenaufruf
für Dr. med. Franjo Grotenhermen nach
oben
Franjo
Grotenhermen leidet seit mehr als 10 Jahren an einer chronischen Erkrankung
der kleinen Blutgefäße, einer sogn. „small vessel disease“,
die bei ihm zu Herzbeschwerden und einer starken Störung der Orthostase
führt. Nachdem vor einigen Wochen eine deutliche Verschlechterung eintrat,
schlug ihm der Gefäßspezialist Prof. Dr. Tauchert, Klinikum Leverkusen,
eine spezielle Form einer Blutwäsche (eine sogn. Rheohemapherese) vor,
welche zu einer Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes führen
und dadurch eine Symptomverbesserung hervorrufen kann.
Erfreulicherweise führte diese Behandlung auch bei Franjo Grotenhermen
zunächst zu einer klinischen Verbesserung.
Allerdings muss die Therapie momentan regelmäßig alle 7 Tage wiederholt
werden, damit eine bleibende Stabilisierung eintreten kann. Obwohl diese
Therapie die einzige ist, die bei Franjo Grotenhermen spürbare Wirkungen
zeigt, lehnt es die Krankenkasse jedoch ab, die Kosten (pro Behandlung
etwa 1.150 Euro) zu übernehmen. Der behandelnde Arzt rechnet mit 10 –
15 weiteren Therapien, um eine zuverlässige Stabilisierung zu erreichen.
Nachdem Franjo Grotenhermen seit Jahren darum bemüht ist, Patienten
einen legalen und kostenfreien Zugang zu Cannabismedikamenten zu ermöglichen,
führt das Schicksal ihn nun selbst in eine Situation, in der eine Symptom
verbessernde Behandlung verfügbar ist, deren Kosten aber nicht von der
Krankenkasse übernommen werden. Wir, der Vorstand der ACM und IACM, haben
einen kleinen Verein mit einem Spendenkonto eingerichtet, um Franjo Grotenhermen
die notwendige Behandlung zu ermöglichen. Der Verein trägt den Namen FRAN-GO
(Förderung der Rheohämapherese, Anwendung und Nutzen – eine Gesundheitsoffensive),
der 1. Vorsitzende ist Dr. Martin Schnelle, die 2. Vorsitzende Dr. Kirsten
Müller-Vahl. Wir streben die Gemeinnützigkeit an, damit Spenden steuerlich
geltend gemacht werden können. Spenden werden aber bereits jetzt benötigt.
Wir hoffen sehr, ihm auf diesem Wege dabei helfen zu können, zu
einem erfüllten und tätigen Leben zurückzukehren. Mögen viele andere Menschen
dazu beitragen, dass Franjo Grotenhermen auch seine Arbeit in der ACM
und IACM wird fortsetzen können.
                         
Spendenkonto:
FRAN-GO
e.V.c/o Dr. Schnelle
Deutsche Kreditbank (DKB)
Konto-Nr. 11 55 08 03
BLZ 120 300 00
Verwendungszweck: Therapiespende Grotenhermen
Bei Auslandsüberweisungen:
SWIFT-BIC:
BYLADEM 1001
IBAN:
DE05 1203 0000 0011 5508 03
                         
USA:
Gesundheitsministerium prüft Umstufung von Cannabis nach
oben
Die US-Bundesdrogenpolizei
DEA hat das US-Gesundheitsministerium (US Department of Health and Human
Services, HHS) beauftragt, im Rahmen einer möglichen gesetzlichen Umstufung
von Cannabis eine wissenschaftliche und medizinische Bewertung von Cannabis
zu erstellen.Eine solche Bewertung ist seit 34 Jahren im Bundesdrogengesetz
vorgesehen. Erzwungen wurde sie erst jetzt durch einen Prozess von Jon
Gettman und der Cannabis-Reformorgansiation NORML. Gettman reichte im
Oktober 2002 eine Klage ein, um durch eine Umstufung von Cannabis seine
medizinische Verwendung zu ermöglichen.
Im Jahre 1970 trat in den USA ein neues Drogengesetz in Kraft,
das Drogen in 5 Kategorien einstufte. Kriterien für die Einstufung sind
die Missbrauchsgefahr und die medizinische Verwendbarkeit. Cannabis landete
provisorisch in Kategorie 1, d.h. mit höchstem Missbrauchspotenzial und
ohne medizinischen Nutzen, bis eine 1972 veröffentlichte Studie Daten
zur endgültigen Einstufung liefern sollte. Die Studie empfahl eine Entkriminalisierung
von Cannabis, wurde jedoch ignoriert.
Daraufhin klagte NORML auf eine Umstufung von Cannabis in eine
weniger restriktive Kategorie. Anhörungen für den Umstufungsprozess fanden
erst 14 Jahre später, im Jahre 1986 statt. 1988 entschied dann Richter
Francis Young, dass Cannabis nicht die Voraussetzungen erfüllte, um in
Kategorie 1 zu verbleiben. Der Leiter der Drogenpolizei weigerte sich
jedoch, diese Entscheidung umzusetzen und gewann den Rechtsstreit im Jahre
1994.
Gettman und die Zeitschrift „High Times“ klagten im folgenden
Jahr dagegen, ein Gericht entschied jedoch, dass sie nicht ausreichend
von der Entscheidung negativ betroffen seien, um zu einer Klage berechtigt
zu sein. Am 11.10.2002 reichte Gettman erneut eine Petition ein, diesmal
mit Cannabispatienten als Mitklägern. Ein halbes Jahr später, am 03.04.2003
nahm die DEA die Petition zur Bearbeitung an.
Gettman verspricht sich von einer Studie und Anhörung nicht nur
Fortschritte für Patienten. Er sieht darin auch einen Weg, die Meinungsbildung
zur Strafverfolgung von Cannabis als Genussmittel zu beeinflussen, weil
das selbe Beweismaterial, das den medizinischen Nutzen von Cannabis belegt,
auch die vergleichsweise geringen Risiken dieser Droge dokumentiert.
Singapur:
Wegen Hanf gehängt nach
oben
Raman
Selvam Renganathan, 39, wurde laut eines dpa-Berichts in Singapur
wegen Besitzes von 2,7 kg Cannabis gehängt. Ab 500g Cannabis nimmt das
Drogengesetz des südostasiatischen Stadtstaates an, dass Handel damit
getrieben wird. Darauf steht die Todesstrafe. Vor zwei Jahren entging
die damals 23-jährige Deutsche Julia Bohl nur knapp dem Galgen, weil die
Cannabismenge unter 500g lag.
Nach wie vor ist weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis
von Cannabis bekannt. Von überdosierten Drogengesetzen kann man das leider
nicht behaupten.
USA:
Wissenschaftler klagen gegen Regierung nach
oben
Vor drei
Jahren beantragte Lyle Craker, Leiter des Programms für Heilpflanzen
der Universität Massachusetts- Amherst, eine Sondergenehmigung zum Anbau
von Cannabis für wissenschaftliche Zwecke. Über den Antrag ist bis heute
nicht entschieden. Die Universität will Cannabis für eine bereits von
der US-Bundesarzneimittelbehörde FDA genehmigte Studie liefern. Diese
soll einen rauchlosen Inhalator (Vaporisierer) der badenwürttemberger
Firma Storz & Bickel für den medizinischen Einsatz von Cannabis testen.
Dr. Donald Abrams will die Cannabinoid-Werte im Blut, den Kohlenmonoxid-Anteil
im Inhalat und die subjektive Wirkung beim Rauchen und beim Vaporisieren
vergleichen.
Der Anbauantrag wurde von Dr. Craker von der botanischen Fakultät
bereits im Juni 2001 eingereicht. Er verschwand dann mehrere Monate spurlos
und wurde mehr als ein Jahr später von der Bundesdrogenpolizei DEA unbearbeitet
zurückgeschickt. Nach 18 Monaten besuchten erstmals Beamte der Regierung
die Universität. Nachdem im Oktober 2003 immer noch keine Entscheidung
vorlag, schrieben die Senatoren Edward Kennedy und John Kerry aus Massachusetts
einen Brief an die DEA-Chefi n, um ihre Unterstützung für den Anbauantrag
der Universität zu erklären. Neun Monate später schweigt die Regierung
immer noch.
Am Mittwoch reichten deswegen Dr. Craker, Rick Doblin von MAPS, einem
Verband der die Studie unterstützt, sowie Valerie Corral, eine kalifornische
Cannabispatientin eine Klage gegen die Drogenpolizei und andere Zweige
der Regierung ein.
Neben der Bearbeitung des Anbauantrags fordern sie auch eine Entscheidung
über einen Antrag, 10g Cannabis aus staatlich genehmigtem Anbau in den
Niederlanden importieren zu dürfen, um damit den Vaporisierer erproben
zu können.
Die US-Regierung begründet ihre Ablehnung von Cannabis als Medizin
u.a. mit den schädlichen Auswirkungen des Rauchens. Eine erfolgreiche
Erprobung des deutschen Vaporisierers würde dieses Argument ein für alle
mal entkräften. Die Interessen der Patienten bleiben bei der staatlichen
Blockadepolitik auf der Strecke.
UNODC-Chef
lobt Drogenentkriminalisierung nach
oben
Der amerikanische
Sozialkritiker Upton Sinclair schrieb einmal: „Es ist schwierig
einen Menschen dazu zu bringen, eine Sache zu verstehen, wenn sein Gehalt
davon abhängt, dass er sie nicht versteht.“ Um so überraschender
ist es dann, wenn ein führender UN-Drogenbürokrat wie Antonio Costa, Chef
des UN-Büros gegen Drogen und Verbrechen (UNODC) sich dafür ausspricht,
Drogenkonsum nicht als rein strafrechtliches sondern als gesundheitspolitisches
Problem zu sehen. Bei einem Besuch in Moskau anlässlich des Weltdrogentags
unterstützte er die vor wenigen Wochen in Russland in Kraft getretene
Drogenentkriminalisierung. Der Besitz von bis zu 20g Cannabiskraut oder
5g Cannabisharz ist nun nur noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Beim Besitz von bis zu 100g Cannabiskraut oder 25g Cannabisharz drohen
Geld- und Sozialstrafen, aber keine Haft.
Quelle: Moskau Times
Wirkstoffgehalt
(THC) von Cannabis
nach
oben
Wirkung:
Cannabis ist vor allem in zwei Formen im Handel, als gepresstes Harz
(Haschisch) und als getrocknetes Kraut (Marijuana). Grundsätzlich haben
alle Handelsformen von Cannabis die selbe Wirkung. Diese variiert jedoch
nach Dosierung und Wirkstoffgehalt (Gehalt an Tetrahydrocannabinol, THC).
Der THC-Gehalt variiert von etwa 2 bis 20 Prozent, wobei Werte um 8% bei
Haschisch am häufi gsten angetroffen werden. Bei Marijuana variiert der
Wirkstoffgehalt stärker.
Auch der sogenannte Chemotyp der Pflanze, d.h. das Verhältnis verschiedener
Cannabinoide zueinander im Harz, spielt bei der Wirkung eine Rolle. Haschisch
wird überwiegend aus Indica-Sorten hergestellt d.h. Pflanzen mit mittlerem
bis hohen THC-Gehalt und mittlerem CBD-Gehalt. Marijuana ist jedoch auch
von Sativa-Sorten erhältlich, d.h. Pfl anzen mit mittlerem bis hohen THC-Gehalt
und niedrigem bis sehr niedrigem CBD-Gehalt. Indica- Sorten haben eine
eher träge machende Wirkung („stony high“) während Sativa-Sorten
eher anregend wirken („cerebral high“).
20mal
stärker als Hippiegras? nach
oben
Vielfach
werden in den Medien unkritisch Behauptungen über einen drastischen
Anstieg des Wirkstoffgehalts weitergeben. Es trifft auf keinen Fall zu,
dass z.B. der Wirkstoffgehalt von Cannabis heute 20mal höher sei als in
den 60er oder 70er Jahren. Selbst wenn der Wirkstoffgehalt zugenommen
hätte, würde zudem von Cannabis kein höheres Risiko ausgehen, weil stärker
wirksames Cannabis anders dosiert wird, was viele Risiken des Konsums
sogar verringert (siehe Fehler und Mißverständnisse zum THC-Gehalt in
der BLF-Studie).
Behauptungen über eine Verzehnfachung oder Verzwanzigfachung des
THC-Gehalts basieren auf falschen Daten: Wird Cannabis unsachgemäß gelagert
(bei hohen Temperaturen lange Zeit dem Luftsauerstoff ausgesetzt), dann
zerfällt THC zu CBN. Es gibt Messungen aus den 70er Jahren von Cannabis
aus amerikanischen Asservatenkammern, in dem sich statt 3-4 Prozent THC
nur noch ein halbes Prozent fand, dessen 3 Prozent CBN aber noch den ursprünglichen
Wirkstoffgehalt verraten. Cannabis mit weniger als 2 Prozent THC ist nicht
psychoaktiv. Niemand würde es mehr als einmal beim selben Dealer kaufen,
weil es ganz einfach keine Wirkung hat. Warum hätten Millionen von Cannabiskonsumenten
in den 60er Jahren Strafverfolgung riskiert, nur um ausser Hustenreiz
keine Wirkung zu verspüren? Die Behauptung, Cannabis habe damals nur 0,5-1%
THC enthalten ist ganz einfach nicht plausibel.
Selbst wenn die US-Daten aussagekräftig wären, sind sie von fragwürdiger
Relevanz. Cannabis in den USA stammte vorwiegend aus Mexiko sowie aus
der Karibik und Lateinamerika. Heute deckt inländischer Anbau die Hälfte
des Bedarfs. Cannabis in Europa dagegen stammt vorwiegend aus Marokko,
den Niederlanden, Pakistan und anderen Ländern. Die Herkunftsländer sind
also sehr verschieden.
Fast alles in den USA konsumierte Cannabis ist zudem Hanfkraut
(Marijuana), während in Deutschland lange Jahre fast nur Harz (Haschisch)
zu erwerben war. Der Wirkstoffgehalt von Cannabisharz in Europa hat nach
1996 etwas zugenommen, vor allem indem der Marktanteil von Haschisch eher
mäßiger Qualität zurückgegangen ist (siehe Eve & Rave-Bericht, Seite
4 und 5). Bei in Europa angebautem Marijuana gab es einen gewissen Anstieg
des THC-Gehalts, so dass sein Wirkstoffgehalt nun mit dem von Haschisch
vergleichbar ist. Aber genau das ist ja der Grund, warum Cannabiskraut
zunehmend Cannabisharz von Markt verdrängt, wie in der Schweiz bereits
weitgehend geschehen.
Der Anstieg des Wirkstoffgehalts hat übrigens nichts mit Genmanipulation
zu tun, sondern beruht vor allem auf der Vermeidung von Bestäubung von
weiblichen Pflanzen (Sinsemilla- Technik) sowie herkömmlichen Zuchtmethoden
(selektive Kreuzung, Hybridisierung) aus der Gartenbautechnik.
Zahlen der US-Regierung zeigen im Verlauf zweier Jahrzehnte bei
Hanfkraut nur einen Anstieg von Werten um die 3% THC auf Werte um 4,5%
THC (US Potency Monitoring Project, University of Mississippi), also um
den Faktor 1,5 und nicht 20. Daneben ist auch stärkere und teurere Sinsemilla-
Ware mit 6-11 Prozent THC im Handel, die jedoch auch nicht stärker ist
als Thai-Gras oder afghanisches Haschisch, das in den 70er Jahren auf
dem US-Markt kursierte. In diesem Teil des Marktes hat lediglich eine
Import-Substitution stattgefunden, ähnlich wie in den letzten Jahren in
Deutschland.
Niederlande:
Drogenpolitik nach
oben
Die Niederländische
Drogenpolitik orientiert sich am Prinzip der Schadensminimierung.
Nachdem sich der Gebrauch von Drogen nicht vollständig verhindern lässt,
wird versucht, durch eine pragmatische Politik zumindest die dabei möglicherweise
auftretenden Schäden zu minimieren.
Der bekannteste Ausdruck dieser Politik sind die Coffee Shops,
in denen straffrei geringe Mengen von Cannabis erworben werden können.
So kommen am Konsum von Cannabis Interessierte nicht mit einem kriminellen
Schwarzmarkt in Kontakt (Märktetrennung). Läden die sich nicht an die
Aufl agen halten (keine harten Drogen, keine Abgabe von mehr als 5 Gramm,
keine Minderjährigen, keine Belästigung der Anwohner) werden geschlossen.
Seit 1976 wird der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis nicht mehr
verfolgt, obwohl er nach wie vor als Straftat gilt (Erlass vom 18.10.1976).
In den Niederlanden gilt im Strafrecht das Opportunitätsprinzip, d.h.
die Polizei und Staatsanwaltschaft können von einer Verfolgung von Straftaten
absehen wenn diese nicht verfolgungswürdig sind. Kommerzieller Anbau,
Grosshandel sowie Ein- und Ausfuhr von Cannabis werden nach wie vor verfolgt
und können zu Gefängnisstrafen führen. Dies gilt auch für Delikte mit
anderen Drogen, z.B. Heroin, Kokain oder Ecstasy, die keineswegs entkriminalisiert
sind. Aufgrund des enormen Transithandels (allein am Hafen von Rotterdam
werden jährlich 3 Millionen Container aus Übersee entladen) ist eine 100-prozentige
Durchsetzung dieser Verbote jedoch illusorisch, obwohl Hunderte von Millionen
Euro dafür aufgewendet werden. 50% des Haschischs, das in den Niederlanden
verkauft wird, kommt übrigens laut eines Berichts der US-Regierung über
das streng prohibitionistische Frankreich ins Land.
Weil der Anbau von Cannabis weiterhin verfolgt wird ist er vielfach
in der Hand Krimineller. Eine Parlamentsmehrheit rief die Regierung am
27.06.2000 dazu auf, die straffreie Versorgung der Coffeeshops zu ermöglichen
(das sogenannte »Hintertürproblem«). Die Regierung wollte eine Lösung
nur im Einklang mit Nachbarländern wagen. Ein anderes Problem ist der
Drogentourismus, der von den weiterbestehenden Cannabisverboten in Nachbarländern
herrührt. Reformen in Deutschland und Frankreich würden dieses Problem
lösen.
Diesen Problemen stehen bemerkenswerte Erfolge gegenüber. Ein wesentliches
Ergebnis ist, dass die niederländische Drogensterblichkeitsrate weit niedriger
ist als in Deutschland, Österreich oder Schweden. Die Tolerierungspolitik
hat Hunderttausenden von Niederländern die Kriminalisierung und den Kontakt
mit dem Schwarzmarkt erspart. Dennoch liegen die Niederlande bei der Verbreitung
des Cannabiskonsums nur im europäischen Mittelfeld: Im Jahre 1997 fanden
zwei offi zielle Studien, dass 3,0 Prozent der Westdeutschen aber nur
2,46 Prozent der Niederländer regelmässig Cannabis konsumieren. Die Euregio-Studie
fand, dass im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande Cannabiskonsum
unter deutschen Jugendlichen weiter verbreitet war als unter ihren niederländischen
Altersgenossen.
Aufgrund der positiven Ergebnisse der Niederlande will nun auch
die Schweiz eine ähnliche Politik einführen.
nach
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nach
oben |
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Ist
Kiffen wirklich schädlicher als das Trinken von Alkohol? nach
oben
KARLSRUHE.
Die Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht (BVG) vor zehn
Jahren fällte, war höchst umstritten. Haschischraucher, die nur mit ein
paar Gramm in der Tasche erwischt wurden, sollte nicht gleich bestraft
werden, hieß es 1994. Doch bis heute vermochten die Länder es nicht, sich
auf eine einheitliche Umsetzung der BVG-Vorgaben zu verständigen. Derzeit
reicht die Grenze für den ungestraften Cannabis-Besitzes von sechs bis
30 Gramm.
Nun muss sich das BVG wieder mit dem Problem befassen: Ein Jugendrichter
legte ihm die Frage vor, ob die Bestrafung von Haschischrauchern angesichts
neuer Erkenntnisse nicht überzogen und verfassungswidrig ist. Der Jugendrichter
Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau (Brandenburg) setzte im März 2002
ein Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden aus, der laut Anklage wegen
des Besitzes von 3,6 Gramm Haschisch eine Geldstrafe von rund 850 Euro
zahlen sollte.
Einstellen wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht, da
die 3,6 Gramm „weit oberhalb“ der in Brandenburg straffreien
Grenze von drei Konsumeinheiten lagen. Richter Müller forderte deshalb
von drei führenden Suchtexperten Europas Gutachten zur Gefährlichkeit
von Cannabis an und vom Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende
„behördliche Auskunft“. Wegen der brisanten Antworten legte
er den Fall dann dem BVG zur Entscheidung vor.
Im
Jahr rund 40 000 Tote durch Alkohol nach
oben
„Auf
den Punkt gebracht geht die Wissenschaft heute davon aus, dass Cannabis-
Konsum weit weniger riskant ist als früher gedacht“, sagt Gutachter
und Gesundheitswissenschaftler Dieter Kleiber von der FU Berlin. Laut
Kleiber gab und gibt es trotz der mehr als drei Millionen Cannabis-Konsumenten
bislang nicht einen Haschisch-Toten - im Gegensatz zu 40 000 Alkoholtoten
im Jahr.
Cannabis mache bis auf ein bis zwei Prozent der Konsumenten auch nicht
abhängig und sei im Gegensatz zu Tabak und Alkohol „ganz sicherlich
auch keine Einstiegsdroge“, sagt Kleiber.
Selbst das Bundesgesundheitsministerium kommt laut Richter Müller
in einer seit 1997 vorliegenden, aber bislang unveröffentlichten Studie
zum Ergebnis, dass die Auswirkungen des Cannabis-Konsums weit weniger
riskant sind, als sie das BVG 1994 auf Grund der damals eingeholten Stellungnahme
des Ministeriums annahm. Alkohol ist wesentlich gefährlicher als Cannabis,
sagt das Ministerium heute. Doch diese Einsicht wird sicher nicht überall
in der Politik geteilt.
Möglich ist aber, dass das Bundesverfassungsgericht der Ansicht
des Bernauer Jugendrichters folgt und die Strafvorschrift zum Haschisch-
oder Marijuana-Konsum dennoch für verfassungswidrig erklärt, weil sie
gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes verstößt. Ein Verhandlungstermin
zu dem brisanten Thema steht noch aus. Bekannt ist allerdings, dass der
Fall unter dem Aktenzeichen 2 BvL 8 / 02 in den Händen des BVG-Vizepräsidenten
Winfried Hassemer liegt.
Wissenschaft:
Entkriminalisierung verstärkt nicht den Cannabiskonsum nach
oben
Wissenschaftler
der Universität von Kalifornien und der Universität von Amsterdam
untersuchten die Wirkung der Strafgesetze auf den Cannabiskonsum und schlossen,
dass „die Drogenpolitik eine geringere Bedeutung für den Cannabiskonsum
hat als gegenwärtig angenommen wird.” Ihre Forschung wurde in der
Mai-Ausgabe des American Journal of Public Health veröffentlicht.
Die Wissenschaftler verglichen Gruppen von erfahrenen Cannabiskonsumenten
in vergleichbaren Städten mit gegensätzlicher Cannabispolitik –
Amsterdam, Niederlande (Entkriminalisierung), und San Francisco, USA (Kriminalisierung).
Außer einem stärkeren Drogenkonsum in San Francisco fanden die
Untersucher starke Gemeinsamkeiten zwischen den Konsumenten beider Städte.
Es gab „keinen Hinweis für die Unterstützung der Behauptung, dass
Kriminalisierung den Konsum reduziert oder dass Entkriminalisierung den
Konsum verstärkt.”
„Trotz der weit verbreiteten gesetzlich legitimierten Verfügbarkeit
von Cannabis in Amsterdam gab es keine Unterschiede zwischen den beiden
Städten hinsichtlich des Alters beim Beginn des Konsum, des Alters beim
ersten gewohnheitsmäßigen Konsum oder des Alters beim Beginn des maximalen
Konsums. (…) Wir fanden zudem konsistente Ähnlichkeiten bei den
Konsummustern zwischen den verschieden Politikzusammenhängen,” heißt
es in der Studie.
USA:
Häufigkeit von Cannabiskonsum nach
oben
In der
erwachsenen US-Bevölkerung blieb der Anteil der Cannabiskonsumenten
zwischen 1991 und 2002 stabil bei etwa 4 Prozent. Cannabismissbrauch und
–abhängigkeit nahm leicht von 1,2 auf 1,5 Prozent zu. Er war stabil
unter jungen weißen Männern und Frauen, nahm jedoch bei schwarzen Männern
und Frauen sowie spanischstämmigen Männern zu.
Wissenschaft:
Schlaf nach
oben
Acht Freiwillige
erhielten abends um 22 Uhr nacheinander vier Behandlungen: Placebo,
15 mg THC, 5 mg THC kombiniert mit 5 mg Cannabidiol (CBD) sowie 15 mg
THC kombiniert mit 15 mg CBD. Fünfzehn Milligramm THC schien die Schläfrigkeit
zu verstärken, während 15 mg CBD leichte wach machende Eigenschaften zu
haben scheint.
Wissenschaft:
Autofahren nach
oben
Forscher
schätzten die Beziehung zwischen Drogenkonsum und Autounfällen, indem
sie zwischen Mai 2000 und August 2001 eine prospektive Fall-Kontroll-Studie
in Holland durchführten. Die 110 Fälle waren Fahrer, die an Verkehrunfällen
beteiligt waren und ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Kontrollen
waren 816 Fahrer, die zufällig rekrutiert wurden, als sie auf öffentlichen
Straßen fuhren.
Das Risiko für Verletzungen durch Unfälle war durch die Verwendung
von Benzodiazepinen um das 5-fache erhöht. Das Risiko für Alkohol war
für Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 – 0,8 Promille um das
5,5-fache und für eine BAK über 0,8 Promille um das 15,5-fache erhöht.
Erhöhte Risiken wurden auch für Fahrer, die Amphetamine, Kokain oder Opiate
verwendeten, gefunden. Kein erhöhtes Risiko wurde für Fahrer, die Cannabis
konsumiert hatten gefunden.
Niederlande:
Diskussion zum rechtlichen Status nach
oben
Die Regierung
beabsichtigt den legalen Verkauf von Cannabis mit hohem THC-Gehalt
in Coffee-Shops zu verbieten. Die Minister wollen eine Untersuchung initiieren,
ob die Gefahren der Droge wegen seiner erhöhten THC-Konzentrationen zugenommen
haben. Die holländischen Städte lehnen den Plan ab und einige rufen zur
Legalisierung nicht nur des Verkaufs, sondern auch des Anbaus der Pfl
anze auf. Die Städte fürchten, dass die Kriminalisierung das Problem wegen
der Zunahme des illegalen Verkaufs auf den Straßen vergrößern könnte.
Vermont
erlaubt medizinisches Cannabis
nach
oben
USA: Vermont ist der neunte Staat, der die medizinische Verwendung
von Cannabis erlaubt
Am 19. Mai erteilte der Senat einer Gesetzesvorlage, die die medizinische
Verwendung von Marijuana erlaubt, die letzte rechtliche Genehmigung. Gouverneur
James Douglas erklärte später, er werde sie ohne seine Unterschrift Gesetz
werden lassen. Vermont damit der neunte Staat, der entsprechend qualifi
zierten Patienten den Anbau, den Besitz und die Verwendung von Cannabis
für medizinische Zwecke erlaubt, ohne Angst vor Verhaftung nach dem staatlichen
Gesetz, und der zweite Staat nach Hawaii, der es durch staatliche Gesetzgebung
und nicht über eine Initiative der Wähler macht.
Alaska, Arizona, Kalifornien, Colorado, Hawaii, Maine, Nevada,
Oregon und der Staat Washington haben bereits ähnliche Gesetze.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist der Höhepunkt dreijähriger
Bemühungen in Vermont. Trotz überwältigender öffentlicher Unterstützung,
wurde die Vorlage von mächtigen gewählten Persönlichkeiten bekämpft, darunter
dem früheren Gouverneur Howard Dean und seinem Nachfolger James Douglas.
Im Gegensatz zu anderen Staaten ist das Ministerium für öffentliche
Ordnung, dem die staatliche Polizei unterstellt ist, und nicht das Gesundheitsministerium
für die Durchführung des Gesetzes verantwortlich.
Es erlaubt den Besitz von nur drei Cannabispflanzen. Zudem verlangt
es, dass der Patient und ein Betreuer sich beim Ministerium für öffentliche
Ordnung registriert. Das Marijuana muss außerdem in einem abgeschlossenen
Raum gelagert werden, zu dem nur der Kranke und sein Betreuer Zugang haben.
Douglas erklärte, er glaube, dass die “Mechanismen zur Verhinderung
der Verteilung der Droge” geholfen haben, „eine Mehrzahl der
Volksvertreter – und in der Tat vieler Bewohner Vermonts selbst
[zu überzeugen], dass es ratsam ist, die Vorlage Gesetz werden zu lassen.”
Wissenschaft:
Psychologische Probleme nach
oben
Nach den
Ergebnissen einer neuen Studie gibt es keine starken Hinweise, dass
Cannabis psychologische Probleme verursacht Verschiedene Berichte zeigen,
dass junge Menschen, die Cannabis verwenden, dazu tendieren, psychologische
und soziale Probleme zu haben. Allerdings gibt es nach den Ergebnissen
einer Studie, die am 15. Mai im Lancet veröffentlicht wurde, keinen Beweis,
dass Cannabiskonsum direkt mit diesen Problemen verbunden ist.
„Verfügbare Befunde liefern keine starke Unterstützung für
die Annahme einer bedeutenden ursächlichen Beziehung zwischen Canna biskonsum
durch junge Menschen und psychosozialen Schäden, können jedoch nicht ausschließen,
dass eine solche Beziehung besteht,” schrieben Dr. John Macleod
von der Universität Birmingham in Großbritannien und seine Kollegen. „Es
gibt viele Beweise, nach denen Cannabiskonsum mit diesen Dingen verbunden
ist, diese Beziehung könnte jedoch verschiedene Erklärungen haben,”
erklärte Macleod gegenüber Reuters, darunter Faktoren, wie Unglück in
der frühen Kindheit, die mit Cannabiskonsum und psychosozialen Problemen
assoziiert sein können.
Macleod und sein Team analysierten 48 Langzeitstudien, von denen
16 die höchste Informationsqualität über den Zusammenhang zwischen illegalem
Drogenkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und späteren psychologischen
und sozialen Problemen aufwiesen.
„Behauptungen über die Gefahren von Cannabis sind oft übertrieben,”
heißt es in einem Kommentar von Dr. Franjo Grotenhermen vom nova-Institut,
Deutschland. Aber “es gibt Gründe für die Annahme, dass Cannabis
psychologische und soziale Schäden bei jungen Menschen verursachen kann,
auch wenn die ursächliche Beziehung bisher nicht bewiesen ist,”
erklärte er gegenüber Reuters. Allerdings gäbe “es wenig Grund zur
Annahme, dass die Kriminalisierung einen starken Einfluss auf den Umfang
des Cannabiskonsums bei jungen Menschen hat.”
Kanada:
Bayer beantragt Vermarktung von Sativex nach
oben
Das pharmazeutische
Unternehmen Bayer hat die Vermarktung eines Medikamentes auf Cannabis-Basis
in Kanada beantragt. Bayer und GW Pharmaceuticals aus Großbritannien gaben
am 11. Mai bekannt, dass sie die Lizenzierung von Sativex, einem oral
anzuwendenden Cannabisspray, beim Gesundheitsministerium beantragt haben.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, dass es im Allgemeinen
18 Monate dauert, bis das Ministerium über einen Antrag entschieden hat.
Ein Sprecher von Bayer erklärte, dass die Unternehmen auf der Grundlage
früherer Gespräche mit dem Ministerium zuversichtlich sind, dass der Antrag
genehmigt wird.
Wissenschaft:
Multiple Sklerose nach
oben
In einer
anonymen Internet-Umfrage, die von australischen Forschern durchgeführt
wurde, wurden Menschen mit MS gefragt, wie ihr Zustand durch verschiedene
Faktoren beeinfl usst wird. Von September 2001 bis Juli 2002 füllten insgesamt
2529 Menschen den Fragebogen aus. Allgemeine Faktoren, die als günstig
angegeben wurden, waren Cannabisverwendung, kalte Bäder, Meditation und
Ernährungsfaktoren. Allgemeine schädliche Faktoren waren starker Stress,
hohe Temperaturen und Virusinfekte.
Russland:
Entkriminalisierung kleiner Mengennach
oben
Am 12.
Mai traten neue Drogengesetze in Kraft, nach denen der Besitz geringer
Drogenmengen entkriminalisiert wird. Nach dem alten Gesetz konnte der
Besitz einer einzigen Cannabiszigarette zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe
führen. Nach dem neuen Gesetz stellt der Besitz von mehr als dem 10-fachen
der „durchschnittlichen einfachen Dosis” keine Straftat mehr
dar, sondern wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Die Grenze ist 20 Gramm für Marijuana und 5 Gramm für Haschisch. Der Besitz
zwischen dem 10- und 50-fachen einer Einzeldosis wird mit einer höheren
Geldstrafe bestraft.
Deutsche
Jugendliche sind Europameister nach
oben
Die Bilanz
ist deprimierend: Deutsche Jugendliche sind Europameister im Zigarettenrauchen.
Sie trinken und kiffen mehr als ihre Altersgenossen in den meisten europäischen
Ländern oder in den USA. Sie schlagen in den Schulen besonders häufi g
zu, nur in Osteuropa und Österreich ist die Gewalt unter Jugendlichen
größer.
Dies sind Ergebnisse einer vergleichenden Jugendgesundheitsstudie der
Weltgesundheitsorganisation, die am heutigen Freitag vorgestellt wird.
160.000 Jugendliche in 33 europäischen Ländern, in den USA und Kanada
wurden dafür untersucht, den deutschen Part mit 5600 Jugendlichen übernahmen
die Gesundheitswissenschaftler der Universität Bielefeld Klaus Hurrelmann,
Matthias Richter und Anja Langness.
„Die Studie zeigt,“ sagt Hurrelmann, „wo unsere
Defi zite liegen, wo Alarmsignale aufleuchten.“ 25 Prozent der 15-jährigen
Jungen und 27 Prozent der Mädchen rauchen täglich, mit der Zigarette wollen
sie sich besonders interessant machen. In Frankreich und den Niederlanden
sind es etwas mehr als 19 Prozent, in Dänemark 15 Prozent. Der Unterschied
zu den anderen Ländern zeige die unklare und unglaubwürdige Tabakpolitik
von Bundes- und Landesregierungen, klagen die Bielefelder Wissenschaftler,
es fehlten überzeugende Präventionsprogramme und klare Rechtsgrundlagen.
Nicht viel besser sieht es beim Alkoholkonsum aus. 15 Prozent der
13-Jährigen und 46 Prozent der 15-Jährigen trinken mindestens einmal in
der Woche Alkohol, den ersten Rausch haben sie mit 14. Sie werden nur
von den Briten, Holländern und Dänen übertroffen.
In allen Ländern hat mindestens jeder Fünfte im vergangenen Jahr
Haschisch oder Marijuana geraucht, am meisten ist der Joint in Kanada
Mode.
In Deutschland kiffen 18 Prozent regelmäßig, wobei drei Prozent
der Jugendlichen von einem Dauerkonsum berichten. Jeder dritte elf- bis
15-Jährige war im vergangenen Jahr in eine Schlägerei verwickelt, ob aktiv
oder als Opfer, Deutschland gehört zu den vier Ländern mit besonders hohen
Mobbingraten unter Jugendlichen.
Die Nachrichten über Gewalt in Schulen seien kein Zufall, sagt
Hurrelmann. Einen Grund für das aggressive Verhalten sieht er im Schulsystem,
das zu wenig Erfolgserlebnisse zulasse.
Bei einigen Ergebnissen der Studie liegt Deutschland im Mittelfeld,
was aber kein Grund zur Entwarnung ist. In allen Ländern sind Jugendliche
zu dick, in den USA ist es ein Drittel, gefolgt von den Mittelmeer-Ländern,
in denen alte Esstraditionen verschwunden sind. In Deutschland sind es
elf Prozent, wobei im internationalen Vergleich die deutschen Kinder besonders
unzufrieden mit ihrem Körper sind: 39 Prozent halten sich für zu dick.
In allen Ländern wird nicht genug Obst und Gemüse gegessen, in
allen Ländern bewegen sich die Jugendlichen zu wenig. Elf- bis 13-jährige
deutsche Kinder sind sogar einen Tag pro Woche weniger körperlich aktiv
als amerikanische.
Und das Positive? Deutsche Kinder gelten als nicht wehleidig. In
der Slowakei, in Griechenland und Italien klagen 56 bis 52 Prozent über
wöchentlich auftretende psychosomatische Beschwerden, in Deutschland dagegen
nur 19 Prozent. Wer die 19 Prozent noch für bedenklich hält – im
Kapitel „mentale Gesundheit“ ist dies die niedrigste Rate
unter allen Ländern.
Schweiz:
Schweizer Jugendliche sind Vizeweltmeister im Kiffen nach
oben
Schweizer
Jugendliche sind Vize-Weltmeister im Kiffen und Weltmeister im Zähneputzen.
Im internationalen Vergleich verbringen sie aber wenig Zeit vor dem Computer
und dem Fernseher. Dies zeigt eine Studie der Weltgesundheitsorganisation
(WHO). Die WHO-Studie wurde in 35 Ländern in Europa und Nordamerika durchgeführt.
In der Schweiz befragte im Sommer 2002 die Schweizerische Fachstelle für
Alkohol und andere Drogenprobleme (SFA) insgesamt 10 115 Jugendliche im
Alter von 11 bis 16 Jahren.
Beim Kiffen belegt die Schweiz hinter Kanada den zweiten Platz
gefolgt von England, Grönland und den USA. Kaum eine Rolle spielt Cannabis
in Ost- und Südosteuropa. In der Schweiz haben 35 Prozent der weiblichen
und 40 Prozent der männlichen 15-Jährigen bereits gekifft.
Schweiz:
Verkehrssicherheitsrat warnt vor Kiffen und Auto fahren nach
oben
BERN -
Cannabis rauchen und Autofahren vertragen sich nicht. Der Verkehrssicherheitsrat
will mit einer Kampagne vor einer noch wenig bekannten Gefahr warnen.
„Nie bekifft am Steuer“ lautet die zentrale Botschaft.
Der Verkehrssicherheitsrat will nicht den Mahnfi nger erheben,
sondern unter Cannabisrauchern kursierende Gerüchte und Falschinformationen
widerlegen. Mit Broschüren, Flyern, Spots und Zigarettenpapier will er
die Freunde des Kiffens und ihr Umfeld - Freunde, Eltern, Fahrlehrer,
Lehrkräfte - erreichen. Die Kampagne soll dafür sorgen, dass Kiffen und
Fahren in der Öffentlichkeit bald ebenso verpönt ist wie Alkohol am Steuer.
Ausdrücklich ausgeklammert hat der Verkehrssicherheitsrat die Frage der
Cannabis- Legalisierung.
Dass unter Einwirkung von THC (Tetrahydrocannabinol) Auto gefahren
wird, belegen Zahlen der Rechtsmedizin. Pro Jahr steige die Zahl der THC-„Fälle“
um rund 20 Prozent, sagte Werner Bernhard vom Institut für Rechtsmedizin
der Universität Bern. Das sei enorm viel. Dagegen blieben die Fallzahlen
beim Alkohol in etwa konstant.
Im Kanton Zürich wurden 2001 80 Autolenker positiv auf Cannabis-Wirkstoffe
getestet. 2003 seien es bereits 159 gewesen, berichtete Hans Ulrich Büschi,
Präsident des Verkehrssicherheitsrats. Das Institut für Rechtsmedizin
in Lausanne fand in 54 Prozent von 440 in den letzten zwei Jahren untersuchten
Blutproben den Wirkstoff THC.
Nach Angaben des Verkehrssicherheitsrates kann THC bis zu zwölf Stunden
nach dem Rauchen im Blut nachgewiesen werden. Das 2005 in Kraft tretende,
revidierte Straßenverkehrsgesetz schreibt für Drogen, darunter Cannabis,
den Grenzwert «0» vor. Blutproben darf die Polizei aber nur bei begründetem
Verdacht anordnen.
Schweiz:
Straffreiheit für Kiffen / Druck auf Nationalrat nach
oben
Befürworter
und Gegner der Hanfliberalisierung machen Druck auf den Nationalrat.
Er müsse am nächsten Montag auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes
eintreten, plädieren die einen.
Legaler Cannabiskonsum wäre verheerend, warnen die andern. Am Donnerstagmorgen
traten kantonale und kommunale Politiker sowie Experten der Eidgenössischen
Kommission für Drogenfragen vor die Medien in Bern. Sie warnten den Nationalrat,
den „überholten gesetzlichen Zustand“ der Schweizer Drogenpolitik
zu zementieren.
Nicht auf die Revision einzutreten wäre unverantwortlich, sagte
Jörg Schild, Polizeidirektor des Kantons Basel-Stadt. Mit dem revidierten
Gesetz könnte die Vier-Säulen-Politik im Gesetz verankert werden, mit
der die Schweiz wesentliche Probleme wie die offene Drogenszene habe eindämmen
können.
Polizei
und Justiz entlasten
nach
oben
Heute
konsumierten etwa 225.000 Personen in der Schweiz gelegentlich oder
regelmäßig Cannabis, sagte der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob.
Im Jahr 2003 seien etwa 33 000 Cannabiskonsumenten verzeigt worden. Dieser
Aufwand stehe in krassem Missverhältnis zu den Auswirkungen der Repression
und zur Gefährlichkeit der Substanz. Die im vorgesehene Liberalisierung
des Konsums werde denn auch faktisch nur wenig negative Auswirkungen haben.
Dagegen werde der Jugendschutz klar verbessert.
200 Eltern und Angehörige von Drogenabhängigen schlossen sich am
Donnerstag dem Aufruf der Experten an. Nichteintreten wäre laut ihnen
ein Affront gegenüber den schwerst Drogenkranken.
Hardliner
aus der Westschweiz nach
oben
Am Nachmittag
setzte ein Westschweizer Komitee gegen das Betäubungsmittelgesetz
den Kontrapunkt. Der Revisionsentwurf sei überholt und gefährde die Jugend,
argumentierten Westschweizer Parlamentarier aus SVP, FDP, CVP und Liberaler
Partei an einer Medienkonferenz in Bern. Für das Komitee, dem 200 Westschweizer
Persönlichkeiten angehören, ist klar, dass das revidierte Gesetz eine
Zunahme des Drogenkonsums begünstigen würde. Bisher seien Liberalisierungs-
Versuche stets fehlgeschlagen. Demgegenüber würden klare Regelungen zu
positiven Ergebnissen führen.
Junge
brauchen Grenzen nach
oben
Vor allem
für die Jugendlichen wäre der Entscheid, Cannabis zu entkriminalisieren,
gefährlich, ist sich das Komitee einig. Die Jungen brauchten Grenzen und
Wegweiser. Eltern und Lehrkräfte würden mit der Liberalisierung in ihrer
Erziehungsaufgabe behindert.
Eine Annahme des Gesetzes würde laut dem Komitee zudem die Schweiz
auf internationaler Ebene isolieren. Die umliegenden Länder seien besorgt
über den Cannabishandel an ihren Grenzen, heißt es in einer Mitteilung
des Komitees. „Es darf nicht sein, dass die Schweiz zum Kolumbien
Europas wird.
„Auch der Westschweizer Arbeitgeberverband „Centre
Patronal“ und der Ärzteverein AIDS-Aufklärung riefen am Donnerstag
dazu auf, die Gesetzesrevision zu begraben. Eine Liberalisierung wäre
laut ihnen ein großer Fehler.
SVP
und CVP gegen FDP und SP nach
oben
Der Nationalrat
war letzten Herbst im ersten Anlauf nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes
eingetreten. Weil der Ständerat aber der Revision zwei Mal zugestimmt
hat, muss sich die große Kammer am Montag erneut mit dem straffreien Kiffen
befassen. Anfang April lehnte die Sozialkommission des Nationalrats das
Eintreten erneut ab.
Folgt ihr der Rat, ist die Vorlage gestorben. Gegen Eintreten sind
die SVP und die CVP. Das Dossier behandeln wollen hingegen FDP und SP.
Portugal:
Keine rote Karte für Cannabis nach
oben
Bei der
Fußball-Europameisterschaft in Portugal soll der Konsum von Cannabis
von der Polizei toleriert werden. Die portugiesische Polizei bestätigte,
dass man nur eingreifen werde, wo es zu Auseinandersetzungen kommt, was
eher bei alkoholisierten Fans der Fall ist als bei Cannabisrauchern.
Cannabis ist in Portugal nicht legal sondern nur entkriminalisiert.
Sein Besitz kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Während der EM
will man jedoch beide Augen zudrücken. Bei der EM 2000 in Belgien und
den Niederlanden gab es einen erstaunlichen Kontrast zwischen den beiden
Nachbarländern:
Während bei den Spielen in den Niederlanden alles friedlich
zuging, kam es in Belgien, wo es keine Coffeeshops gab aber viel Bier
fl oss, zu Straßenschlachten mit englischen Fans. Verschiedene Kommentatoren
führten das darauf zurück, dass englische Fans in den Niederlanden statt
zu Alkohol zu Cannabis griffen, das eine eher entspannende Wirkung hat.
Schwarzmarkt
und Drogentote nach
oben
Zwölf
Menschen starben und fünf weitere trugen dauerhafte Gesundheitsschäden
davon, weil eine illegale Droge, die sie konsumierten, mit einem chemisch
ähnlichen aber hochgiftigen Wirkstoff versetzt war.
Ginge es hier um Ecstasy-Pillen, wäre in allen Zeitungen davon
zu lesen. So war es aber „nur” Alkohol, der in der Islamischen
Republik Iran illegal ist. Mit Methanol (Holzgeist) versetzter Industriealkohol
führte in der Stadt Shiraz zu fünf Erblindungen und zwölf Todesfällen.
Der Verkauf von Alkohol ist im Iran verboten. Nichtmoslems ist
jedoch der Gebrauch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Für eingeschmuggelte
und selbst produzierte Alkoholika gibt es einen großen Schwarzmarkt, trotz
der strengen Strafen.
Es zeigt sich immer wieder, dass Drogenverbote nicht den Konsum
sondern nur den Verbraucherschutz verhindern.
Wissenschaft:
Cannabisrauchen erhöht nicht das Risiko für Mundkrebs nach
oben
Entgegen
früherer Forschungsbefunde scheint das Rauchen von Cannabis nicht
mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von Mundkrebs verbunden
zu sein. So heißt es in einer großen Studie aus den USA. Die Ergebnisse
erschienen in der Juni- Ausgabe von Cancer Research.
Die Studie von Dr. Karin A. Rosenblatt und ihren Kollegen fand
keine Beziehung zwischen Cannabiskonsum und dem Risiko für Mundkrebs,
unabhängig davon wie lange, wie viel und wie oft eine Person Cannabis
konsumiert hatte.
„Wenn man sich fragt, ob irgendein Marijuanakonsum das Risiko
für Mundkrebs erhöht, dann ist unsere Studie ziemlich solide, wenn sie
sagt, dass da nichts passiert”, erklärte Dr. Stephen M. Schwartz,
einer der Autoren der Studie. Aber weil die Häufi gkeit von intensivem
langzeitigen Cannabiskonsum in der Studienpopulation gering war, ist es
unklar, ob extrem starker Konsum über viele Jahre mit einem Risiko für
Mundkrebs verbunden ist, erklärte Schwartz weiter. Die Studie umfasste
407 Mundkrebsfälle und 615 gesunde Kontrollpersonen aus dem Staat Washington,
die neben anderen Aspekten ihres Lebensstils ausführlich über ihren gegenwärtigen
und vergangenen Cannabiskonsum befragt worden waren. Die Teilnehmer waren
zwischen 18 und 65 Jahre alt.
Die neue Studie widerspricht Befunden aus einer kleineren Untersuchung
mit 173 Mundkrebspatienten, die im Jahre 1999 publiziert worden war. Diese
hatte nahe gelegt, dass Cannabiskonsumenten ein mehr als zweifach erhöhtes
Risiko zur Entwicklung von Kopfoder Nackenkrebs im Vergleich mit Nichtkonsumenten
hatten.
Diese frühere Studie wies eine Anzahl von Beschränkungen auf, vor
allem die Tatsache, dass ihre Kontroll- oder Vergleichsgruppe aus Personen
bestand, die an dem gleichen Krankenhaus Blut gespendet hatten, wo die
Mundkrebspatienten behandelt worden waren. Blutspender tendieren dazu,
Gewohnheiten mit einem weniger hohen Risiko für Mundkrebs als die allgemeine
Bevölkerung aufzuweisen.
Die zwei Hauptrisikofaktoren für Mundkrebs sind Tabakkonsum (Zigaretten,
Zigarren, Pfeifen und Kau- und Schnupftabak) sowie Alkoholmissbrauch,
insbesondere in Kombination.
Etwa 90% der Mundkrebspatienten verwenden Tabak in irgendeiner
Form; 75 bis 80% trinken häufi g Alkohol. Wer beide legalen Drogen konsumiert,
geht nach Aussagen von Medizinern ein 15-fach größeres Risiko ein, an
Mundkrebs zu erkranken als Nichtkonsumenten dieser Drogen.
Paul
McCartney Interview nach
oben
In einem
Interview mit der Zeitschrift „Uncut” hat sich der Ex-Beatle
Sir Paul McCartney zum Drogenkonsum der Beatles geäußert. McCartney, der
am 18. Juni 62 Jahre alt wird, bekannte, dass viele Lieder der Band von
Drogen inspiriert waren.
Der Einfluss des Drogenkonsums solle jedoch nicht übertrieben werden.
„So ziemlich jeder hat sie damals in irgendeiner Form genommen.
Wir waren nicht anders.”
Er selbst habe eine Jahr lang Kokain genommen, gab es jedoch wegen des
auf den Rausch folgenden „furchtbaren Herunterkommens” schließlich
auf. Er habe Drogen nie im Übermaß genommen, weil von einem frühen Alter
an gelernt habe, Dinge nur mit Maß zu tun. Auch dem Konsum von Cannabis
sei er schließlich entwachsen.
In den 70er Jahren geriet McCartney mehrfach wegen des Cannabisverbots
mit dem Gesetz in Konflikt. 1972 wurde er in Schweden zu 2000 Dollar Geldstrafe
verurteilt, weil er mit Cannabisharz eingereist war. Im selben Jahr musste
er in Schottland wegen Cannabisbesitzes und wegen auf seinem schottischen
Landsitz wachsenden Cannabispfl anzen Geldstrafen bezahlen. Seine Frau
Linda wurde 1975 in Los Angeles wegen Cannabisbesitzes verhaftet, das
Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Im Jahre 1980 wurde McCartney in Japan im Besitz von 225g Cannabis
verhaftet, nachdem sein Gepäck bei der Einreise durchsucht wurde. „Ich
war in New York und ich hatte all dieses wirklich gute Gras. Wir waren
kurz davor, nach Japan zu fliegen und ich wusste, dass ich dort drüben
nichts zu rauchen bekommen würde. Dieses Zeug war zu gut um es im Klo
hinunterzuspülen, also dachte ich mir, nimmst du es mit.”
Nach 10 Tagen wurde er auf Intervention von US-Senator Edward Kennedy
freigelassen und sofort des Landes verwiesen. „Es war das dümmste,
was ich in meinem ganzen Leben getan habe,” sagte der Musiker zu
seinem Schmuggelversuch in Japan.
Sir Paul McCartney hat sich mehrfach für eine Legalisierung oder
Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen. „Ich unterstütze
Entkriminalisierung. Die Leute rauchen sowieso Pot und aus ihnen Kriminelle
zu machen ist verkehrt.”
(„I support decriminalization. People are smoking pot anyway and
to make them criminal is wrong.”)
(Sir Paul McCartney, September 1997)
Philippinen:
Bauern droht Todesstrafe nach
oben
Beamte
der Drogenpolizei (PDEA), der regulären Polizei und sogar Soldaten
der Armee verhafteten am 26.05.2004 einen Bauern in den Philippinen, weil
er Hanf statt Mais angebaut hat. 58 ausgewachsene Hanfpfl anzen wurden
in seinem Hinterhof gefunden und außerdem 178 Jungpfl anzen. Ein Sprecher
der Drogenpolizei gab bekannt, dass dem Angeklagten lebenslängliche Haft
oder die Todesstrafe droht.
Seit 1993 ist in den Philippinen bei Besitz von Cannabis die Todesstrafe
möglich. Vor zwei Jahren wurde sie ab einer Menge von 500g Cannabis sogar
vorgeschrieben. Bangamino Balsote, der verhaftete Bauer, wäre nicht der
erste Filipino der wegen Cannabis zum Tode verurteilt worden wäre.
Von Cannabis ist bisher weltweit kein einziger Todesfall durch
Überdosierung bekannt - was man von überdosierten Drogengesetzen leider
nicht behaupten kann.
Die
Spitze des Hanfbergs nach
oben
In der
Stadt Weener in Ostfriesland wurden zwei Cannabisplantagen mit rund
3000 Pfl anzen ausgehoben. Sie wurden in der Innenstadt, u.a. in den Lagerhallen
einer ehemaligen Schuhgroßhandlung, betrieben. Professionelle Filteranlagen
verhinderten, dass die Nachbarn auf den Geruch der Pflanzen aufmerksam
wurden.
Auch in Aachen meldete die Polizei einen größeren Fund. 1100 Pflanzen
waren es dort, die im Keller und im Dachgeschoss eines Hauses beschlagnahmt
wurden.
Die Stromrechnung muss ganz ordentlich ausgefallen sein, denn die
Pflanzenlampen brachten es auf eine Leistung von rund 45 kW. Auch hier
gehörte eine Luftfi lteranlage zum technischen Inventar. Die Polizei schätzt
die Kosten für die Beleuchtungsanlage auf 19.000 Euro - etwa soviel, wie
6 kg Cannabis einbringen.
Damit würde sich diese aufwendige Anlage nicht nur bereits bei
der ersten Ernte amortisieren sondern auch schon Gewinn abwerfen. Mittelständische
Unternehmen können von solchen Renditen nur träumen.
Selbst wenn man die Jahresernte solcher Anlagen im zweistelligen
Kilobereich annimmt, decken sie jeweils nur einen Bruchteil eines Prozents
der jährlich konsumierten Menge. Der Jahresverbrauch in Deutschland liegt
wahrscheinlich bei 100 Tonnen oder mehr.
Solche Funde wie in Weener, laut Oberstaatsanwalt Werner Kramer
der „größte Fund seit Jahren in ganz Niedersachsen”, müsste
die Polizei also täglich machen, wollte sie wirklich den Cannabismarkt
austrocknen. Da sie dazu nicht in der Lage ist, gehen Anbau, Handel und
Konsum weiter, unkontrolliert und unbesteuert.
Bericht
vom EU-Drogengipfel in Dublin
nach
oben
Unter
dem Motto „The Way Forward” trafen sich am 10./11.05.2004
in Dublin, Irland Vertreter von Regierungen der 25 EU-Mitgliedstaaten
um über die künftige Drogenpolitik in der Union zu beraten. Den Vorsitz
führten die Vertreter Irlands, das derzeit die EU-Präsidentschaft führt,
und die Niederlande, das den Vorsitz in der zweiten Jahreshälfte übernimmt.
Etwa zweihundert Besucher nahmen teil, darunter Beamte aus den
Mitgliedsstaaten, aus den EU-Anwärten Rumänien, Bulgarien und der Türkei,
Vertreter europäischer Institutionen (Europol, Europäische Beobachtungsstelle
für Drogen und Drogensucht, usw.), Beobachter von Drittstaaten (Norwegen
und USA) und zwei Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (ENCOD und
TNI). Zweck der Konferenz war die Ausarbeitung von Richtlinien für die
EU-Drogenstrategie von 2005 bis 2012. Ein Aktionsplan für 2005-2008 soll
Ende des Jahres ausgearbeitet und ihm kommenden Frühjahr beschlossen werden.
Für großes Aufsehen sorgte am ersten Konferenztag ein Vortrag eines
Vertreters der Nichtregierungsorganisation ENCOD, einem Dachverband von
drogenpolitischen Verbänden in Europa.
Joep Oomen forderte die EU auf, den Mitgliedsländern Spielraum
für Alternativen zur Drogenprohibition zu schaffen. Sein Vortrag enthielt
ein Video mit Stellungnahmen von 8 Experten und Aktivisten, die sich für
eine Überarbeitung der derzeitigen Strategie aussprachen. Vertreter mehrerer
Regierungen zeigten sich daraufhin empört, dass ein Kritiker zu der Konferenz
zugelassen worden war.
Bei Gesprächen mit anderen Konferenzteilnehmern zeigte sich jedoch,
dass viele andere Vertreter eine Debatte begrüßten, insbesondere aus den
neuen Beitrittsländern, wo man staatliche Repression aus eigener Erfahrung
kannte.
Ganz anders dagegen David Murray, der Beobachter der USA auf der Konferenz.
Als ihm der ENCOD-Vertreter vorwarf, die gescheiterte Politik seiner Regierung
nur deshalb zu verteidigen, weil sein Arbeitsplatz davon abhinge, explodierte
er: „Das ist eine Beleidigung, du Hurensohn!”
Hamburg:
Keine Werbung für Hanfgeschäft nach
oben
Ein Hamburger
Unternehmen, das seit zwei Jahren für sich Werbung auf einem städtischen
Bus geschaltet hatte, ist mit der Politik in Konfl ikt geraten. Weil die
Firma Zubehör an Hobbygärtner verkauft, das zum Hanfanbau benutzt werden
kann und entsprechende Anleitungen auf der Website des Unternehmens angeboten
werden, sorgten Hamburger Politiker dafür, dass die Werbung gestoppt wurde.
Politiker hatten die Werbung auf dem Bus scharf kritisiert. „Wie
sollen denn junge Menschen, die mit Haschisch erwischt werden, ihren Standort
zum Recht bestimmen bei so einer Werbung”, sagte Burkhardt Müller-
Sönksen, rechtspolitischer Sprecher der Hamburger FDP. „Jede Form
der Werbung für Drogenkonsum ist unannehmbar”, sagte Harald Krüger,
gesundheitspolitischer Sprecher der Hamburger CDU. (Abendblatt, 15.05.2004)
Interessanterweise ist die CDU ganz anderer Meinung, wenn es um
Werbung für jene legale Droge geht, die pro Woche mehr Todesfälle verursacht
als alle illegalen Drogen zusammengenommen pro Jahr. Die CDU kämpft seit
Jahren gegen ein europaweites Werbeverbot für Zigaretten.
148.973
Ermittlungsverfahren wegen des Cannabisverbots nach
oben
Die Zahl
der Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots hat einen neuen
Rekordwert erreicht. Laut der vom Bundesinnenministerium vorgestellten
Polizeilichen Kriminalstatistik nahm die Zahl der Cannabisdelikte zum
Vorjahr um 7,1 Prozent von 139.082 Fällen auf 148.973 Fälle zu. Rund drei
Viertel davon (109.669 Fälle, 73.6 Prozent) waren Konsumdelikte wie Besitz
oder Erwerb ohne Handel, eine Zunahme um 8,8 Prozent. Die Zahl der Anzeigen
wegen Handel oder Einfuhr nicht geringer Mengen blieb dagegen weitgehend
konstant.
Die insgesammt sichergestellte Menge an Cannabis fi el von rund
11 Tonnen auf rund 8 Tonnen, ähnlich hoch wie im Jahr 2001. Den Rekord
hält das Jahr 1998 mit rund 21 Tonnen. Weil ein Großteil der statistisch
erfassten Menge auf eine sehr geringe Zahl von entdeckten Lieferungen
entfällt, schwanken hier die Zahlen sehr stark.
Während die deutsche Wirtschaft in den letzten 7 Jahren nur um etwa 10%
wuchs (ca. 1,4 Prozent pro Jahr von 1997-2004), erweist sich die Jagd
auf “Kiffer” als Wachstumsbranche. Die Zahl der Anzeigen gegen
Konsumenten von Cannabis stieg allein in den letzten zwei Jahren um ein
Fünftel. Von 1996 bis 2003, also in nur 7 Jahren, verdoppelte sie sich.
Das entspricht einer mittleren jährlichen Wachstumsrate von rund 10%.
Bundesfi nanzminister Hans Eichel wird keine Freude an dieser Art Wachstum
haben, kostet doch jedes Ermittlungsverfahren, ob später wegen Geringfügigkeit
eingestellt oder nicht, die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler
bares Geld, an dem es derzeit an allen Ecken und Enden fehlt.
Den Konsum hat die steigende Zahl der Anzeigen offensichtlich nicht gebremst.
Weite Teile der Bevölkerung können die Begründung für das Verbot nicht
mehr nachvollziehen und konsumieren trotz Verbot und Verfolgung. Während
im Jahre 2000 noch 6,0 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren
angaben, innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert zu haben,
waren es im Jahre 2003 schon 6,8 Prozent.
Von 1997 bis 2003 wurden 871.741 Ermittlungsverfahren wegen Cannabisbesitz,
-anbau, -schmuggel oder -handel eingeleitet.
Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der Erwachsenen, die angaben,
jemals Cannabis probiert zu haben, um 5,9 Millionen zu. Das heißt, in
Deutschland machten Jahr für Jahr durchschnittlich eine Million Menschen
erstmals Erfahrungen mit Cannabis.
Wie entwickelt sich eigentlich der Cannabiskonsum in den Niederlanden,
wo Cannabis nach wie vor ohne staatliche Verfolgung der Händler oder Konsumenten
in Hunderten von Coffeeshops erhältlich ist? Eine sehr interessante Frage,
für die konkrete Zahlen vom Trimbos-Institut vorliegen, die im Auftrag
des Niederländischen Gesundheitsministeriums ermittelt wurden.
Von 1997 bis 2001, also im Verlauf von vier Jahren, stieg danach
bei unseren Nachbarn der Anteil der Bevölkerung ab 12 Jahren, der angab,
jemals Cannabis konsumiert zu haben, um ganze 1,4 Prozent oder rund 200.000
Menschen an. Rechnet man das auf deutsche Verhältnisse um (Deutschland
hat fünfmal mehr Einwohner), dann wäre das eine Million in vier Jahren
statt jedes Jahr.
Dass zahlreiche Politiker von SPD und Union trotz solcher Zahlen
immer noch an eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression glauben,
legt den Verdacht nahe, dass die tatsächlichen Ergebnisse der Verbotspolitik
für sie keine wesentliche Rolle spielen.
Bayern:
37.521 Drogendelikte in 2003
nach
oben
Die Zahl
der polizeilich festgestellten Drogendelikte hat in Bayern von 2002
auf 2003 um 3 Prozent zugenommen. In insgesamt 37.521 Fällen wurde wegen
eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Anzeige erstattet.
In rund zwei Drittel der Fälle ging es um keine andere Droge außer
Cannabis. Etwa jede sechste Cannabisanzeige bundesweit wurde in Bayern
geschrieben.
Im Gegensatz zu „normalen” Straftaten gibt es bei Drogendelikten
keine geschädigten Dritten, die Anzeige erstatten. Deshalb werden die
meisten Delikte nur deshalb zur Anzeige gebracht, weil jemand bei Kontrollen
im Besitz von illegalen Drogen angetroffen wird.
Daher ist die Zahl der angezeigten und der „aufgeklärten”
Straftaten fast deckungsgleich. Die offi zielle Aufklärungsquote bei Drogendelikten
beträgt 97,9%, d.h. nur in jedem 50. Verfahren kommt es nicht zur Aufklärung.
Diese hohe Aufklärungsquote bei Drogendelikten ist jedoch eine
Fiktion, die die Realität auf den Kopf stellt. Tatsächlich werden weit
mehr als 99% der Erwerbs- und Abgabedelikte weder erfasst noch aufgeklärt:
Schätzt man die jährlich in Bayern konsumierte Menge sehr vorsichtig auf
das Zehnfache der beschlagnahmten Menge von 1135,5 kg (d.h. auf rund 11
Tonnen pro Jahr), und setzt eine durchschnittliche Einzelerwerbsmenge
von 5g im Wert von ca. 25 Euro an, dann entspricht das 2,2 Millionen Fällen
von unerlaubtem Erwerb pro Jahr.
Jeder dieser Fälle geht mit einem Fall von unerlaubter Abgabe einher.
Millionen von Straftaten stehen nur rund 23.000 aufgeklärte Fälle gegenüber,
eine Quote weniger als einem Prozent. Die große Mehrzahl der Cannabiskonsumenten
wird nie angezeigt, auch nicht in Bayern.
Die durchschnittliche Aufklärungsquote bei allen anderen Straftaten
beträgt 62,8%, d.h. bei rund zwei von fünf Straftaten wird kein Täter
ermittelt. Da die fi ktive amtliche Aufklärungsquote bei Drogendelikten
fast 100% beträgt, liegt die mittlere Aufklärungsquote umso höher, je
mehr Drogendelikte zur Anzeige kommen, auch wenn durch den damit verbundenen
Personalaufwand weniger Diebstähle, Raubüberfälle, gefährliche Körperverletzungen
und Sexualdelikte aufgeklärt werden. Richtige Straftaten können eben nicht
einfach dadurch zu fast 100% „aufgeklärt” werden, dass willkürlich
die Jacken- und Hosentaschen von Mitbürgern durchsucht werden, die niemandem
etwas getan haben.
Hamburg:
Rentnerin baute Cannabis an nach
oben
170 Cannabispflanzen
und mehrere Kilogramm Cannabiskraut fand die Hamburger Polizei in
der Wohnung einer 68-jährigen Rentnerin. Ein Zimmer war mit Pflanzenlampen
und einer Belüftungsanlage zu einer Indoor- Plantage umfunktioniert worden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau und ihre beiden erwachsenen
Söhne. Alle drei befi nden sich in Untersuchungshaft.
nach
oben
Quellen:
alle zitiert nach IACM und cannabislegal.de
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oben |
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Niederlande:
Geringerer Verkauf von Cannabis in den Apotheken als erwartet
nach
oben
Ein
halbes Jahr nach Beginn des Verkaufs von staatlich lizensiertem Cannabis
in den Apotheken liegt die Nachfrage deutlich unter den Erwartungen. „Die
Nachfrage hat die Erwartungen bisher nicht erfüllt“, erklärte der
Sprecher des Gesundheitsministeriums Bas Kuik. Statt der erwarteten 8.000
Patienten seien nur 1.000 mit Cannabis-Rezepten in die Apotheken gekommen.
Und weil die Nachfrage so gering blieb, konnten auch die beiden lizensierten
Erzeuger weniger absetzen, was ihnen das Überleben schwer macht. Vor allem
die Coffee-Shops und illegale Anbieter erweisen sich als starke Konkurrenz
für „Apotheken-Cannabis“. Ein Hauptgrund ist offenbar der
Preis. Während fünf Gramm der amtlichen Droge 44 bis 50 Euro kosten, ist
sie im Coffee-Shop für weniger als die Hälfte zu bekommen. Zudem erstatten
längst nicht alle Krankenkassen in den Niederlanden die Kosten für Cannabis
auf Rezept. Das Gesundheitsministerium weist aber darauf hin, dass das
Cannabis aus den CoffeeShops nicht den Anforderungen entspreche, die man
an Medikamente stellen müsse. Dies könne nur staatliche Kontrolle garantieren.
USA:
Die Medizinische Nutzung von Marijuana kann als Verteidigung in einem
Drogen-Strafprozess verwendet werden. nach
oben
Ein
Bundesrichter entschied am 22. März, dass der Beweis einer medizinischen
Verwendung von Marijuana von einer Jury als Verteidigung in einem Strafprozess
gewertet werden kann. Die Entscheidung von U.S.-Distriktrichterin Nora
M. Manella berücksichtigt eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts
für den neunten Bezirk vom Dezember, nach der die medizinische Verwendung
von Marijuana mit einer ärztlichen Empfehlung in Staaten mit medizinischen
Marijuanagesetzen erlaubt sein kann. Der Fall von Anna Barrett und ihrem
Ehemann Gary, die des Anbaus von Marijuana und der Konspiration zum Anbau
von Marijuana angeklagt sind, ist der erste, in dem die Entscheidung des
Bundesberufungsgerichts, die in einem Zivilprozess getroffen worden war,
vor einem Richter in einem Strafprozess verwendet wurde. Beide besaßen
ärztliche Empfehlungen gemäß dem kalifornischen medizinischen Cannabisgesetz
von 1996, aber Bundesbeamte fanden während einer Razzia im Mai 2000 Hunderte
von ruhenden Pflanzen-Klonen.
Wissenschaft:
Männliche Fruchtbarkeit nach
oben
Nach
einer Studie von Forschern des Instituts Marqués in Barcelona wurde die
Qualität des männlichen Spermas nicht durch den Konsum von Drogen beeinflusst.
Sie hatten 1.005 Spermienproben von Männern aus Barcelona und von 279
Männern aus La Coruña analysiert. Dabei waren eine Anzahl möglicher Einflüsse
auf die Spermienqualität untersucht worden. Der höchste Einfluss auf die
Spermienqualität wurde für die Häufi gkeit der Ejakulationen gemessen.
Je mehr Ejakulationen, um so besser. Männer, die Drogen konsumierten,
wiesen eine häufi gere Ejakulationsfrequenz auf (4,1 pro Woche) als der
Durchschnitt der männlichen Bevölkerung (3,1 pro Woche).
Ärztekammerpräsident
setzt sich für Freigabe von Cannabis ein nach
oben
Ärztekammerpräsident
Jonitz hat angeregt, über eine Freigabe von Cannabis nachzudenken. Er
sehe dann Handlungsbedarf für den Senat, wenn sich die geplante Legalisierung
von bis zu 30 Gramm für den Eigenbedarf in der Praxis bewähre. Es sei
ein menschliches Phänomen, sich in Rauschzustände zu versetzen. Alkohol
sei weitaus gefährlicher als Cannabis, argumentiert Jonitz.
USA:
Missverständnis könnte zur Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Thema medizinisches
Cannabis beitragen nach
oben
Trotz
hoher öffentlicher Unterstützung für die legale medizinische Verwendung
von Cannabis bleiben die meisten Politiker bei der Umsetzung des Wählerwunsches
in Gesetze skeptisch. Eine neue repräsentative Telefonbefragung von Zogby
in Vermont und Rhode Island, die am 29. März veröffentlicht wurde, wirft
etwas Licht auf diesen Widerspruch. In der Umfrage wurden 502 zufällig
ausgewählte Bürger von Vermont und 501 Bürger vonRhode Island gefragt,
ob sie einen legalen Zugang zu medizinischem Marijuana an Schwerkranke
unterstützen, was in 71 Prozent ja in Vermont und 69 Prozent ja in Rhode
Island resultierte. Dies steht in Übereinstimmung mit anderen staatenweiten
und nationalen Erhebungen, die konstant Unterstützungsraten zwischen 60
und 80 Prozent zeigen. Die neue Befragung fügte eine weitere Frage hinzu,
die nicht oft gestellt wird: „Unabhängig von Ihrer eigenen Meinung,
denken Sie, dass die Mehrheit der Menschen in [Vermont oder Rhode Island]
es unterstützen, dass Marijuana medizinisch verfügbar gemacht wird, oder
denken Sie, dass die Mehrheit dagegen ist, Marijuana medizinisch verfügbar
zu machen?“ In Vermont dachten 38 Prozent, dass die Mehrheit einen
legalen Zugang unterstützt, während 37 Prozent dachte, dass die Mehrheit
dagegen ist, und 25 Prozent sich nicht sicher war. Die entsprechenden
Zahlen für Rhode Island waren 26 Prozent (Mehrheit dafür), 56 Prozent
(Mehrheit dagegen) und 18 Prozent (nicht sicher). Die Befragten unterstützten
die medizinische Verwendung von Marijuana mit einer deutlichen Mehrheit,
sie denken dennoch, dass sie in der Minderheit sind. Es gibt Grund zur
Annahme, dass Gesetzgeber dem gleichen Missverständnis wie ihre Wähler
unterliegen, und die Unterstützung der medizinischen Verwendung von Cannabis
für einen radikalen Schritt halten, während die meisten Wähler diesen
Schritt begrüßen würden.
CannaBusiness
2004 in Köln
nach
oben
Jetzt
ist es amtlich: Die CannaBusiness findet in diesem Jahr erstmalig in Köln
statt! Nach vielen Jahren in Castrop-Rauxel, tut der Ortswechsel der Veranstaltung
sicherlich gut. Zu mal die Medien- und Messestadt Köln einiges zu bieten
hat... Als Veranstaltungsort konnte das „Palladium“ gebucht
werden, wo vom 24. bis 26. September auf rund 4.000qm in zwei Hallen die
diesjährige Messe stattfinden wird. Am Samstag den 25. September findet
parallel zur CannaBusiness die zweite Kölner Hanf- Demo statt. Alle Besucher
der CannaBusiness sind herzlich dazu eingeladen, sich an dieser politischen
Demonstration zu beteiligen und für die Entkriminalisierung von Cannabis
durch die Kölner Innenstadt zu ziehen...
Infos. www.cannabusiness.com
www.hanfdemo.de
European
Hemp Happening nach
oben
Wir
hatten euch in den der vorletzten Ausgabe von dem Vorhaben berichtet,
zusammen mit unseren europäischen Partnermagazinen ein europäisches Hanffestival
in den Niederlanden zu veranstalten. Bis Ende Februar sah es jedoch so
aus, als ob das schwieriger werden würde, wie erwartet. Ein passendes
Outdoor- Gelände ist in Holland nicht so einfach zu finden, noch schwieriger
ist es, die Genehmigung für`s Campen zu bekommen. Und als wir schon fast
resignieren wollten, meldete sich unsere „Amsterdam Connection“
und vermittelte uns das lange gesuchte Gelände am Stadtrand von Amsterdam!
Auf dem Gelände steht eine große Halle, in der wir Wetter unabhängig feiern
können. Das Zelten wird auf der angrenzenden Wiesenfläche auch kein Problem
sein. Nur den Termin (August 2004) werden wir kaum halten können. Und
jetzt, wo auch noch die CannaBusiness nach Köln umzieht und wir uns an
der Organisation eines entsprechenden Rahmenprogramm beteiligen, ist es
wohl vernünftiger, das europäische Festival auf den Sommer 2005 zu verschieben
und bis dahin alles gut vorzubereiten. Wir werden in den nächsten Wochen
Fotos des Geländes auf unsere Homepage stellen... An Anregungen und tatkräftiger
Unterstützung sind wir weiterhin interessiert.
Veranstaltungen
am 1./8. Mai 2004 nach
oben
Seit
vielen Jahren findet in New York am ersten Samstag im Mai eine Demonstration
gegen die Cannabisprohibition statt. Inzwischen hat sich diese Institution
auch auf andere Städte und Länder ausgebreitet. Seit mehreren Jahren beteiligen
sich lokale Aktivisten im deutschsprachigen Raum an den Aktionen. Dieses
Jahr gibt es u.a. in Bremen, Rostock, Leipzig, Potsdam, Frankfurt, Darmstadt
und in Luxemburg sowie mehreren Orten in der Schweiz Veranstaltungen.
Weil der erste Samstag diesmal auf den 1. Mai fällt, wo viele Veranstaltungen
der Gewerkschaften stattfi nden, finden die Cannabisveranstaltungen überwiegend
am zweiten Samstag statt. Daneben werden auch in anderen Städten im Laufe
des Jahres Informationstage oder Demonstrationen stattfi nden, so in München,
Essen, Hamburg und Rostock.
Weitere Infos gibt`s im Netz: www.millionmarijuanamarch.org
Die
Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit ist dosisabhängig nach
oben
In
einer australischen Studie wurden Unfallursachen bei 3398 tödlich verunglückten
Fahrern untersucht. Während Fahrer mit niedrigen THC-Konzentrationen im
Blut eine geringere Wahrscheinlichkeit hatten, einen Unfall zu verursachen
als drogenfreie Fahrer, waren höhere THC-Konzentrationen mit einer deutlich
höheren Verschuldensrate verbunden. Für alle Fahrer, die nur THC im Blut
hatten, betrug das geschätzte relative Risiko (Odds Ratio, OR) für die
Verursachung eines Unfalls im Vergleich zu drogenfreien Fahrern 2,7 (das
heißt 2,7 mal so hoch). Für Fahrer mit mehr als 5 ng/ml THC im Blut stieg
die OR auf 6,6. Allerdings war die Verschuldensrate für Fahrer mit 5 ng/ml
THC oder weniger in ihrem Blut geringer als bei drogenfreien Fahrern.
Drogenfrei bedeutet, dass keine legalen (Alkohol, Medikamente) oder illegalen
Drogen gefunden worden waren. Die Verschuldensrate für Fahrer mit einer
Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille war mehr als dreimal so hoch
wie bei der Gruppe mit nur THC im Blut. Die OR für Fahrer mit THC und
Alkohol im Blut im Vergleich mit den Fahrer mit alleinigem THC betrug
2,9, was auf einen additiven Effekt von THC und Alkohol auf die Beeinträchtigung
der Fahrleistung hinweist. Fahrer über 60 Jahre und jünger als 25 wiesen
eine höhere Verschuldensrate auf als Fahrer im Alter von 30 bis 59 Jahre,
die ersten vermutlich wegen einer nachlassenden psychomotorischen Leistungsfähigkeit,
die zweiten vermutlich wegen Unerfahrenheit und höherer Risikobereitschaft.
Die OR von Fahrern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren verglichen mit Fahrern
im Alter zwischen 30 und 39 Jahren betrug 1,7, die OR von Fahrern über
60 verglichen mit den Fahrern im Alter zwischen 30 und 39 betrug 2,2.
Deutschland:
Wortbruch der Bundesregierung zu Cannabis als Medizin
nach
oben
Das
Bundesgesundheitsministerium teilte der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als
Medizin (ACM) in einem Schreiben vom 29. Januar 2004 mit, dass das Ministerium
„vorerst“ keinen Cannabisextrakt verschreibungsfähig machen
wolle. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur medizinischen Wirkung
von Cannabis reiche nicht aus, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen.
Im Frühjahr 1999 hatte das Gesundheitsministerium die dafür zuständige
Institution der deutschen Apothekerverbände gebeten, eine Rezepturvorschrift
für einen Cannabisextrakt zu entwickeln, damit Apotheker solche Extrakte
herstellen könnten. Vertretern der ACM war zu dieser Zeit mitgeteilt worden,
die Bundesregierung plane eine Gesetzesänderung, um Ärzten die Verschreibung
dieses Extraktes zu erlauben. Ein Cannabisextrakt könne bereits im Herbst
2001 verfügbar sein. In einem gemeinsamen Beitrag eines Vertreters der
Bundesärztekammer und des Bundesgesundheitsministeriums für das Deutsche
Ärzteblatt, die Deutsche Apothekerzeitung und die Pharmazeutische Zeitung
vom April 2001 wurde die Position des Bundesgesundheitsministeriums der
Fachöffentlichkeit bekannt gemacht, nach der „die Aufnahme von Cannabisextrakt
in die Anlage III des BtMG vorbereitet“ werde. In einem Schreiben
des Bundesgesundheitsministeriums an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 28. September 2001 wird diese Absicht wiederholt. Nach
einigen Verzögerungen legten die deutschen Apothekerverbände im Sommer
2003 ihren Entwurf einer Rezepturvorschrift für einen Cannabisextrakt
vor. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt nun, diese Rezepturvorschrift
sei ihr „zugeleitet“ worden, und ignoriert, dass sie diese
angefordert hatte. Anstatt die notwendige Gesetzesänderung vorzubereiten,
beobachte „die Bundesregierung weiterhin sorgfältig die wissenschaftlichen
Bemühungen um den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit von Cannabisextrakt“.
Der Vorsitzende der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, bezeichnete dieses Verhalten
als „Täuschung der Öffentlichkeit und unverfrorenen Wortbruch“.
Die im Brief vorgetragene Begründung sei schwach, fragwürdig und durch
eine „herzlose Bürokratensprache“ gekennzeichnet. „Die
Bundesregierung steckt in politischen Schwierigkeiten und versucht offensichtlich,
einen weiteren möglichen Angriffspunkt zu vermeiden, auf dem Rücken von
Patienten.“
Niederlande:
Kein „Nederwiet“ mehr in Coffeeshops?
nach
oben
Die
niederländische Regierung erwägt, den Verkauf von Cannabis-Sorten
mit besonders hohem Wirkstoffgehalt in Coffeeshops nicht mehr zuzulassen.
In den Niederlanden wird seit 1976 bei illegalen Drogen zwischen sogenannten
„weichen“ oder „harten“ Drogen unterschieden.
Der Verkauf geringer Mengen von „weichen“ Drogen wird staatlich
toleriert. Nun wollen Gesundheitsminister Hoogervorst und Justizminister
Donner „Nederwiet“, also in den Niederlande angebautes Cannabis,
als „harte“ Droge einstufen, während illegal importiertes
Cannabis weiterhin als „weiche“ Droge geführt wird.
Eine Studie des Trimbos-Instituts hatte gezeigt, dass der THC-Gehalt
von Cannabis aus einheimischer Produktion in den letzten Jahren angestiegen
ist und deutlich höher liegt als bei importiertem Cannabis. Aus dem Ausland
eingeführtes Cannabis wird im Freien auf Feldern angebaut, während die
Produktion in den Niederlanden vorwiegend unter Lampen erfolgt, wo die
Anbaubedingungen optimiert werden können. Ein Hauptgrund für den aufwendigen
Anbau unter Lampen ist, dass er die Entdeckung erschwert.
Anders als der Verkauf geringer Mengen ist der Anbau von Cannabis
in den Niederlanden nicht entkriminalisiert. Derzeit drohen dafür Haftstrafen
bis zu vier Jahren und es wurde vorgeschlagen, die Höchststrafe auf fünf
Jahre anzuheben. Die Repression gegen Anbauer ist aber ein wesentlicher
Faktor, der zum Anstieg des Wirkstoffgehalts geführt hatte.
Bis in die späten 70er Jahre war der Anbau von Cannabis unter Lampen
weltweit so gut wie unbekannt. Als im Laufe der 80er Jahre die USA ihre
Cannabispolitik verschärften und Anbauer bei Entdeckung mit schärferen
Strafen rechnen mussten, verschwanden Cannabispfl anzen aus Gärten und
von Balkonen. Dafür verbreitete sich der Anbau unter Speziallampen, mit
denen in einer Abstellkammer, im Keller oder auf dem Dachboden ideale
Wachstumsbedingungen geschaffen werden konnten.
Eine ähnliche Entwicklung ergab sich in den letzten paar Jahren
in der Schweiz. Nachdem immer mehr Bauern und Gärtnereien verurteilt wurden,
weil sie Cannabis mit mehr als 0,3% THC auf dem Feld oder im Gewächshaus
angebaut hatten, verlagerte sich der Anbau nach drinnen und der durchschnittliche
Wirkstoffgehalt der Füllung von in Hanfl äden verkaufen „Duftkissen“
stieg an.
Das niederländische Parlament ist in der Frage der Cannabisregelung
gespalten. Die regierenden Christdemokraten (CDA) wollen eine Verschärfung,
die sozialdemokratische Arbeiterpartei (PvdA) ist dagegen. Mit einem Verbot
werde der Konsum in den Untergrund gedrängt, so die PvdA: „Der Gebrauch
weicher Drogen muss kontrollierbar bleiben.“ Die liberale Partei
D66 ist für eine Legalisierung „weicher“ Drogen.
Die Suchthilfeeinrichtung Jellinek forderte laut einem Bericht
von Radio Nederland (08.04.2004), den Anbau durch eine begrenzte Anzahl
von Anbauern zuzulassen, die dafür bestimmte Aufl agen erfüllen müssten.
Sie müssten genau Buch führen und dürften keine Pfl anzenschutzmittel
einsetzen.
Ähnlich sieht die Lage auch der Gemeinderat von Amsterdam. Alle
Fraktionen außer der christdemokratischen CDA (PvdA, VVD, GroenLinks,
SP, D66, Leefbaar Amsterdam, Amsterdam Anders/De Groenen und Mokum Mobiel)
wollen den Hanfanbau in Amsterdam legalisieren. Am Mittwoch unterzeichneten
die Fraktionsvertreter gemeinsam ein Papier namens „Open de Achterdeur“
(Öffnet die Hintertür). Der Titel nimmt Bezug auf das „Hintertürproblem“,
wonach Coffeeshops zwar Cannabis vorne an der Theke an Konsumenten verkaufen
dürfen, ihre Lieferanten an der Hintertür aber immer mit einem Bein im
Gefängnis stehen. Solange der Anbau illegal sei, müssten Coffeeshopbetreiber
Geschäfte mit Kriminellen machen. Beim Anbau in Wohnungen komme es zu
Gefahren und Belästigungen (z.B. Brand- oder Wasserschäden). Der Gemeinderat
von Amsterdam will diesen Vorschlag auch mit anderen Städten besprechen.
A. de Loor, von der Stiftung Beratungsbüro Drogen, begrüßt eine
Untersuchung. Laut ihm ist noch immer nicht wissenschaftlich bewiesen,
dass THC Probleme bei den Konsumenten verursacht. „Ich denke, dass
es keine Probleme gibt.“ Die Unruhe wegen möglicher schädlicher
Effekte von THC bezeichnet er als „Wahnsinn“. Laut der Vereinigung
der Cannabiseinzelhändler wird mit einem Verbot vierzig Jahre Regierungspolitik
in einem Male auf dem Müll geworfen. Niederländisches Marihuana hat mit
harten Drogen nichts zu tun, meinen sie. „Weiche Drogen bleiben
weiche Drogen. Es ist eine Frage der Dosierung“, so der Vorsitzende,
J. Goos. Er warnt, wie auch die PvdA, vor einer Kriminalisierung. „Wir
bekommen dann mehr mit Straßendealern und Hinterzimmerhandel zu tun. Eine
Vermischung mit der Welt der harten Drogen. Darauf wartet gewiss niemand.“
Was
ist die „Droge Nummer eins“ in Bayern? nach
oben
Der
Freistaat Bayern mit seiner bekannt repressiven Cannabispolitik ist weit
davon entfernt, „drogenfrei“ zu sein. Das zeigte sich wieder
einmal bei der Vorstellung der Zahlen für 2003 durch den bayerischen Innenminister
Günther Beckstein. 748,5 kg Cannabisharz (Haschisch) und 387 kg Cannabiskraut
(Marihuana) wurden im vergangenen Jahr in Bayern beschlagnahmt. Das ist
eine Zunahme um rund 200 bzw. 40 kg zum Jahr 2002. In 23.034 Fällen wurde
aufgrund des Cannabisverbots ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In
rund vier Fünftel der Fälle ging es ausschließlich um Besitz ohne Handel.
Wegen Schmuggels oder Handels gab es 4907 Anzeigen, wegen Einfuhr nicht
geringer Mengen 323 Verfahren. Dass das Verbot die bayerische Jugend nicht
schützt, belegte die Tatsache, dass etwa jeder sechste Tatverdächtige
noch minderjährig war, darunter, 175 Kinder unter 14 Jahren und 3885 Jugendliche
unter 18 Jahren. Ein Studie in mehreren deutschen Großstädten fand im
Jahre 2002, dass Münchens Schüler sowohl beim Konsum von Cannabis als
auch von Alkohol an der Spitze lagen. Geht man davon aus, dass die beschlagnahmten
1,1 Tonnen Cannabis (Haschisch und Marihuana) nur die Spitze des Eisberges
darstellen und etwa die 20fache Menge tatsächlich konsumiert worden ist,
und ein Gramm als drei bis vier Konsumeinheiten annimmt, dann entspricht
das 66 bis 88 Millionen Konsumeinheiten. Damit hinkt Cannabis, trotz seit
Jahrzehnten steigenden Konsumzahlen, noch weit hinter den anderen Volksdrogen
wie Alkohol und Nikotin her. Von den im Jahr 2003 in Deutschland gerauchten
145 Milliarden Zigaretten gingen etwa 20 Milliarden in Bayern in Rauch
auf. Im vergangenen Jahr wurden in Bayern 22,9 Millionen Hektoliter Bier
abgesetzt, also 2,3 Milliarden Maß. In Maßkrüge gefüllt und aneinandergereiht,
würde bereits der monatliche Verbrauch von Bayern bis Australien reichen.
Allein beim Oktoberfest auf der Theresienwiese in München wurden binnen
vierzehn Tagen soviele Mass Bier ausgeschenkt, wie nach obiger Schätzung
in ganz Bayern in einem Monat Cannabisjoints geraucht werden. Wer dennoch
wie Minister Beckstein Cannabis die „Droge Nummer eins in Bayern“
nennt, der sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Schweiz:
Reform auf der Kippe
nach
oben
Die
Gegner der von der Schweizer Bundesregierung geplanten Cannabisreform
haben sich im Gesundheitsausschuss des Nationalrats (SGK) knapp durchgesetzt.
Mit 13 zu 12 Stimmen empfahl der Gesundheitsausschuss der grossen Kammer
des Bundesparlaments, sich mit dem Gesetzesentwurf nicht zu befassen.
Zuvor hatte der Ständerat, die kleine Kammer des Parlaments, die Reform
mit 28 zu 12 Stimmen erneut unterstützt. Im September 2003, kurz vor den
Nationalratswahlen, war das Thema so brisant, dass es der Nationalrat
mit 96 zu 89 Stimmen von der Tagesordnung nahm.
Sollte sich das Plenum des Nationalrats der Ausschussmehrheit anschliessen,
dann wäre die Reform in der bis jetzt geplanten Form auf absehbare Zeit
vom Tisch. Der Entwurf sah vor, Konsum, Besitz und Eigenanbau ab einem
bestimmten Alter straffrei zu stellen und Anbau und Handel zu tolerieren,
sofern bestimmte Aufl agen eingehalten werden. Ausserdem sollte eine Lenkungsabgabe
auf den Handel erhoben werden.
Zu den bürgerlichen Siegern in der SGK gehörte Claude Ruey (LPS/VD).
Die Gesetzesrevision sei «ein falsches Signal an die Jugend», dass das
Kiffen völlig problemlos sei, sagte er am Donnerstag vor den Medien im
Bundeshaus. «Zum Erziehen gehören auch Verbote.» Polizeipräsenz und schon
das minimale Risiko einer Strafe könnten vom Cannabis-Konsum abhalten.
Laut Ruey macht nur das Nichteintreten auf die allzu liberale Revision
den Weg für andere Lösungen frei. Es sei beispielsweise möglich, das Ermessen
des Richters auszuweiten und «ohne Jagd auf Konsumenten » eine gezielte
Repression zu betreiben. So wenig es je eine drogenfreie Gesellschaft
gebe, so wenig könne im übrigen das Gesetz allein das Problem lösen. Ganz
anders tönte SGK-Präsidentin Christine Goll (SP/ZH), die sich mit der
Linken und einigen Freisinnigen durch SVP und CVP in die Minderheit versetzt
sah. «Das Nichteintreten ist eine Bankrotterklärung der Politik», sagte
sie. Zwischen Realität und Gesetz klaffe heute «ein riesiges Loch». Der
Ständerat habe mit dem Bundesrat einen pragmatischen Weg gewählt, sagte
Goll. «Es wird sich zeigen, ob der Nationalrat mit der selben Sorgfalt,
Reife und Standhaftigkeit ein Problem anpackt, das real existiert.» Die
Schweiz brauche eine kohärente Drogenpolitik und einen optimalen Einsatz
von Steuergeldern nicht nur für die Repression.
Berlin:
Verfahrenseinstellung bis 30g möglich nach
oben
Der
Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses folgte einem Antrag der
Grünen, wonach eine Einstellung eines Verfahrens bei bis zu 30g Cannabis
möglich ist. Im Februar hatte der Gesundheitsausschuss als Grenze, bis
zu der im Regelfall das Verfahren eingestellt wird, nur auf 15g festgelegt.
West-Australien
entkriminalisiert Cannabis
nach
oben
Der
australische Bundesstaat West-Australien ist der zweite Bundesstaat nach
Südaustralien, der Cannabisbesitz entkriminalisiert hat. Das Gesetz, das
am 21.03.2004 in Kraft getreten ist, sieht für den Besitz von bis zu 30
g Cannabis eine Geldstrafe von 150 AU$ (ca. 92 ) vor und eine Verpfl ichtung,
an einem Kurs über Drogen teilzunehmen. Der Anbau von bis zu zwei Pfl
anzen wird mit 200 AU$ Geldstrafe bestraft (ca. 123 ). In den Bundesstaaten
New South Wales, Victoria und Queensland gilt Besitz und Anbau noch als
Straftat, wegen der man vor dem Richter landen kann, die Polizei hat jedoch
die Möglichkeit, das Verfahren mit einer Verwarnung einzustellen.
Jamaika:
Ausschuss empfiehlt Toleranz für Rastas nach
oben
Ein
Ausschuss des jamaikanischen Abgeordnetenhauses hat empfohlen, den
religiösen Gebrauch von Cannabis zu legalisieren. Cannabis wird von Angehörigen
der Rastafari-Religion als Sakrament gebraucht. In seinem dem Parlament
vorgelegten Bericht erkannte der Ausschuss an, dass das zu Konflikten
mit internationalen Drogenabkommen führen könne. Die Regierung solle deshalb
eine internationale Initiative zur Überarbeitung bestehender Drogenabkommen
starten.
Der private Gebrauch von Cannabis, in Jamaika „Ganja“
genannt, soll straffrei werden. Der öffentliche Gebrauch soll nur als
minderes Vergehen verfolgt werden und nicht im Vorstrafenregister auftauchen.
Bei Gebrauch durch Minderjährige sollen Konsument und Erziehungsberechtigter
zu einer Beratung geschickt werden.
Der Ausschuss hatte sich mit dem Bericht einer Expertenkommission
unter Vorsitz von Professor Barry Chevannes von der Universität Westindiens
befasst, der im August 2001 erschienen war. Nun ist die Regierung bzw.
das Parlament an der Reihe, um die Empfehlungen umzusetzen. Die große
Mehrheit der Jamaikaner unterstützt eine Liberalisierung der Cannabisgesetze,
die sogar den Nationalhelden Bob Marley zum Verbrecher stempelten. Haupthindernis
für eine Reform dürfte die Angst vor möglichen Sanktionen durch die USA
sein.
Russland
entkriminalisiert - oder doch nicht?
nach
oben
Bisher
war die russische Drogenpolitik - außer bei Alkohol und Nikotin -
sehr repressiv. Im November hat jedoch die Duma, das russische Parlament,
ein Gesetz beschlossen, das Konsumenten illegaler Drogen von Strafverfolgung
befreien soll. Die Reform sieht vor, dass der Besitz von bis zu 10 Konsumdosen
keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit sein wird. Ein Kleinhändler
im Besitz von 10 bis 50 Einzeldosen, der nicht gerade beim Verkauf erwischt
wird, muss mit einem größeren Bußgeld und Sozialdienst rechnen, landet
aber nicht im Gefängnis. Ab 50 Dosen schließlich greift die volle Härte
des Gesetzes.
Ein Ziel des Gesetzes ist, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten.
Russland hat - zusammen mit den USA - auf die Einwohnerzahl bezogen eine
der höchsten Inhaftierungsraten der Welt. Etwa 200.000 bis 300.000 Menschen
sitzen derzeit aufgrund von Drogengesetzen in russischen Haftanstalten
ein. Vielfach kommt es dort zu Infektionen mit HIV und Hepatitis B und
C, die durch gemeinsam benutzte Spritzen oder ungeschützten Geschlechtsverkehr
übertragen werden.
Im Januar wurde das Gesetz von Präsident Putin unterzeichnet und
sollte im März in Kraft treten. Das wird nun erst im Mai der Fall sein.
Stolperstein war die fehlende Defi nition des Begriffs der „durchschnittlichen
Einzelmenge“ bei verschiedenen Drogen. Der Bundesdrogenkontrolldienst,
die Bundesdrogenpolizei, will die Reform unterlaufen, indem sie die Bemessung
der Einzeldosis so gering ansetzt, dass auch einfache Konsumenten wieder
wie Dealer behandelt werden. Bei Heroin soll die Einzeldosis bei 0,0001g
liegen, ein Gramm wären also laut Gesetz 10.000 Einzeldosen. Bei Cannabis
schlägt die Drogenpolizei eine Einzeldosis von 1,5 Milligramm fest, als
würde ein Gramm Haschisch bei einmal täglichem Konsum für zwei Jahre reichen!
Die tatsächliche Einzeldosis liegt um ein Mehrhundertfaches höher.
Die Menschenrechtsbeauftragte des Präsidenten, Ella Pamfi lova,
wandte sich am 11.03. an die Regierung und warnte davor, dass mit diesen
Grenzmengen der Wille des Gesetzgebers unterlaufen werde. Die Regierung
solle stattdessen auf unabhängige Experten hören.
Das Gesetz soll voraussichtlich am 12. Mai in Kraft treten, aber
wie die Grenzmenge festgesetzt wird, steht nach wie vor nicht fest.
Übergewicht
in den USA nach
oben
Für
jeden Amerikaner, der im Jahre 2000 im Zusammenhang mit illegalen
Drogen um‘s Leben kam, starben 23 Amerikaner wegen falscher Ernährung.
Zu diesem Ergebnis kam eine Studie in der aktuellen Ausgabe des Journal
of the American Medical Association (JAMA).
Mit 400,000 Todesfällen pro Jahr liegt Übergewicht als vermeidbare
Todesursache nur noch knapp hinter der legalen Droge Tabak, die 435.000
Menschen pro Jahr das Leben kostet. Setzt sich der bestehende Trend fort,
wird Übergewicht bald die häufi gste vermeidbare Todesursache in den USA
sein. An dritter Stelle folgt Alkohol, mit 85.000 Toten. Weitere Ursachen:
Infektionen, 75.000; Vergiftungen: 55.000; Verkehrsunfälle: 43.000; Schusswaffen:
29.000; riskantes Sexualverhalten: 20.000; illegale Drogen: 17.000.
Für die Bekämpfung des illegalen Drogenkonsums geben die USA pro
Jahr rund 40 Milliarden Dollar aus. Für die Bekämpfung der anderen Todesursachen
liegen keine Zahlen vor.
Thailand:
2500 Tote nicht genug? nach
oben
Mit
einer drastischen Anti-Drogen-Kampagne versuchte die thailändische
Regierung vor einem Jahr, das Land von Drogen zu säubern. Offenbar war
die damals als Erfolg gefeierte Aktion nicht von bleibender Wirkung. Wenige
Wochen nach dem offi ziellen Ende der Kampagne hatten sich die Preise
für Amphetaminpillen aus dem Nachbarland Burma schon wieder normalisiert.
Nun hat Premierminister Thaksin Shinawatra angekündigt, die Aktion dieses
Jahr zu wiederholen.
Voriges Jahr kamen rund 2500 Menschen im Laufe der dreimonatigen Kampagne
auf gewaltsame Weise um‘s Leben. Kritiker vermuten, dass die meisten
Opfer von Polizisten ermordet wurden. Lediglich in 46 Fällen wurde offi
ziell ermittelt. Der erste dieser Fälle endete nun mit einem Freispruch
für die verdächtigten Polizisten. Diese Zahlen stimmen sehr bedenklich
für die Zukunft.
Sogar das US-Außenministerium hat die Vorfälle in einem jährlichen
Menschenrechtsbericht kritisiert. Die Menschenrechtssituation im südostasiatischen
Königreich habe sich „im Hinblick auf außergerichtliche Tötungen
und willkürliche Verhaftungen verschlechtert“. Premierminister Thaksin
über seine Verbündeten: „Ich bin sehr wütend und verärgert über
diesen Bericht,“ sagte er zu Journalisten. „Was sind denn
das für Freunde? Es sind Freunde, die den Ruf von Freunden jedes Jahr
schädigen. Was würden sie tun, wenn Thailand jedes Jahr den selben Bericht
herausgeben würde? Solche Freunde sind nutzlos.“
10
Jahre Cannabisentscheidung
nach
oben
Im
März wurden es 10 Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber
vorschrieb, eine bundesweit „im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis“
zur straffreien Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis
sicherzustellen. Binnen weniger als eines Jahres zeigte sich damals, dass
die Länder sich im Bundesrat nicht auf eine einheitliche Mengenregelung
einigen wollten. Trotzdem kam es im inzwischen vergangenen Jahrzehnt zu
keiner Neuregelung durch den Bundestag. In seiner Entscheidung vom 09.03.1994
verpfl ichtete das Gericht den Gesetzgeber auch, das bestehende Gesetz
anhand neuerer Erkenntnisse am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
Die Ergebnisse der dazu in Auftrag gegebenen Studien wurden jedoch konsequent
ignoriert.
In der zweiten Jahreshälfte 2004 soll das Ergebnis einer neuen
Studie des Max-Planck- Instituts in Freiburg zur bestehenden Rechtspraxis
bei geringen Mengen vorgestellt werden. Bestätigt diese Studie die Existenz
von Rechtsungleichheiten, dann steht das Bundesverfassungsgericht unter
Zugzwang, sich mit dem Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau zur Grundgesetzverträglichkeit
des Cannabisverbots zu befassen
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Großbritannien:
Entschärfte Cannabisgesetze sind in Kraft getreten nach
oben
Das
neue britische Cannabisgesetz ist am 29. Januar in Kraft getreten. Die
Droge wurde in den gleichen Status wie anabole Steroide und Antidepressiva
herabgestuft. Das bedeutet, dass Cannabisbesitz in den meisten Fällen
keine Verhaftung mehr nach sich ziehen wird. Nach einer aktuellen Umfrage
erklärten 52 Prozent von 2.500 befragten Briten, dass sie die Umstufung
befürworten. Nach dem neuen Gesetz bleibt Cannabisbesitz illegal, werde
aber "im Allgemeinen kein Vergehen sein, das zur Verhaftung führt". Statt
dessen soll die Polizei eine Verwarnung aussprechen und die Droge konfiszieren.
Unter bestimmten Bedingungen wird Cannabiskonsum weiterhin eine Verhaftung
nach sich ziehen, darunter Rauchen der Droge in der Öffentlichkeit und
Besitz der Droge innerhalb oder in der Nähe von Plätzen, an denen sich
Kinder aufhalten. Verschiedene medizinische Gruppen warnten, dass die
Entscheidung der Regierung, Cannabis herabzustufen, die öffentliche Gesundheit
gefährden könnte. Dr. Peter Maguire von der britischen Ärztegesellschaft
BMA erklärte. "Die BMA ist sehr besorgt, dass die Öffentlichkeit denken
könnte, dass die Umstufung Sicherheit bedeute. Das tut sie nicht. Chronisches
Cannabisrauchen erhöht das Risiko für Herzerkrankungen, Lungenkrebs, Bronchitis
und Emphysem." Sir Michael Rawlins, Vorsitzender des Komitees für Drogenmissbrauch,
erklärte demgegenüber, dass es Zeit sei zu überlegen, ob man weiter gehen
könne. Er erklärte, seine Mitglieder würden neue Wege zur Beurteilung
der relativen Schädlichkeit aller illegaler Drogen untersuchen.
Großbritannien/Schweiz:
Doch kein Todesfall durch Cannabis in Großbritannien
nach oben
Am
20. Januar berichtete die Zeitung Daily Telegraph, dass Cannabis für den
Tod eines 36-jährigen Briten verantwortlich gemacht wird. Allerdings zeigte
eine Überprüfung der toxikologischen Daten und des Obduktionsberichtes
durch einen Schweizer Experten, dass es keinen Grund für die Annahme gibt,
dass der plötzliche Tod von Lee Maisey durch Cannabis verursacht war.
Herr Maisey rauchte seit 11 Jahren täglich sechs Cannabiszigaretten, was
nach einigen Zeitungsartikeln mit "exzessiv" charakterisiert wurde. Er
hatte sich am 22. August vergangenen Jahres über Kopfschmerzen beklagt
und war am nächsten Morgen tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Michael
Howells, der örtliche Leichenbeschauer, der die Untersuchung der Todesursache
leitete, erklärte Herr Maisey habe an keinen Krankheiten gelitten und
seit mindestens 48 Stunden keinen Alkohol getrunken. Man habe "hohe Konzentrationen
von Cannabinoiden" im Blut gefunden. Der Bericht über den Cannabis-Todesfall
führte zu Warnungen über die Gefahren der Droge. Dr. John Henry, Professor
für Toxikologie am Imperial College in London erklärte: "Ich habe noch
nie vorher etwas Derartiges gesehen. Es korrigiert das Argument, dass
Cannabis niemanden umbringen kann." Das Gesundheitsministerium der Schweiz
(Bundesamt für Gesundheit) bat Dr. Rudolf Brenneisen, Professor am Departement
für Klinische Forschung der Universität Bern, die Daten des Falles zu
überprüfen. Dr. Brenneisen erklärte, dass die Daten der toxikologischen
Analyse und der Obduktion "dürftig und nicht beweiskräftig" seien, und
dass die Schlussfolgerung Tod durch Cannabisvergiftung "nicht legitim"
sei. Gemäß der durch das britische Labor Forensic Alliance durchgeführten
Analyse enthielt Herr Maiseys Blut 130 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml)
des THC-Stoffwechselproduktes THC-COOH. THC habe wegen analytischer Probleme
nicht festgestellt werden können. Dr. Franjo Grotenhermen vom nova-Institut
erklärte: "Eine Konzentration von 130 ng/ml THC-COOH im Blut ist eine
mäßig hohe Konzentration, die einige Stunden nach dem Konsum von ein oder
zwei Cannabiszigaretten auftreten kann. Starker gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum
führt leicht zu THC-COOH-Konzentrationen von mehr als 500 ng/ml. Viele
Menschen konsumieren deutlich mehr Cannabis als es Herr Maisey tat, ohne
negative Konsequenzen."
Wissenschaft:
Wirkung des rechtlichen Status nach
oben
Die
Wirkung des rechtlichen Status und des Preises von Cannabis auf die Konsumhäufigkeit
wurde von einem australischen Wissenschaftler untersucht. Er fasste zusammen,
dass "die Entkriminalisierung mit einer Zunahme der Verbreitung des Konsums
bei Männern über 25 Jahren assoziiert ist. Es gibt keinen Hinweis, dass
die Entkriminalisierung die Teilnahme am Marihuanakonsum bei jungen Männern
oder Frauen relevant erhöht oder dass die Entkriminalisierung die Häufigkeit
des Konsums bei Marihuanakonsumenten erhöht." (Quelle: Williams J. Health
Econ 2004;13(2):123-37)
Wissenschaft:
Cannabis und Hunde
nach
oben
Die
Wirkung der Cannabisaufnahme durch 213 Hunde in den Jahren 1998 bis 2003
wurde von Forschern der Fakultät für Tiermedizin in Warschau, Polen, untersucht.
Die aufgenommene Cannabismenge bewegte sich zwischen 0,5 und 90 Gramm.
Die niedrigste Dosis, bei der Zeichen des Rausches auftraten, war 85 Milligramm
pro Kilogramm Körpergewicht und die höchste berichtete Dosis betrug 26,8
Gramm pro Kilogramm. Die Zeichen hielten zwischen 30 Minuten und 96 Stunden
an. Alle Tiere erholten sich vollständig. (Quelle: Janczyk P, et al. Vet
Hum Toxicol 2004;46(1):19-21)
Wissenschaft:
Cannabis und Autofahren nach
oben
Nach
Forschungsergebnissen britischer Wissenschaftler kann eine geringe Cannabismenge
die Leistungsfähigkeit beim Fahren verbessern. Eine Gruppe von 20 Fahrern
im Alter zwischen 21 und 40 Jahren nahmen an einer Untersuchung mittels
Fahrsimulator teil. Zehn von ihnen rauchten ein Äquivalent einer halben
Cannabiszigarette. Personen unter Cannabis schnitten bei den meisten Aufgaben
besser ab als nüchterne Fahrer, inklusive Reaktionszeit und Zahl der Zusammenstöße.
Simon Smith Wright vom Labor, das die Untersuchung durchführte, erklärte:
"Die Ergebnisse unseres Tests zeigen klar, dass eine kleine oder moderate
Cannabismenge tatsächlich recht nützlich für die Leistungsfähigkeit beim
Fahren ist."
USA:
Kalifornien
nach
oben
Nach
einer staatenweiten Umfrage unterstützen 75 Prozent der Wähler von Kalifornien
die medizinische Verwendung von Cannabis, was deutlich mehr ist als vor
einigen Jahren. Die Proposition 215, das kalifornische medizinische Marihuana-Gesetz,
wurde 1996 mit nur 56 Prozent verabschiedet. Heute ist die Akzeptanz des
Gesetzes wesentlich höher als 1996.
USA:
Drogentests nach
oben
Die
Bundesregierung plant, ihr Drogentestprogramm für Angestellte zu überholen
und die Untersuchung von Haar, Speichel und Schweiß darin aufzunehmen.
Es wird erwartet, dass die geplanten Veränderungen, auf die die Testindustrie
seit langem wartet, innerhalb eines Jahres für die 1,6 Millionen Bundesbeamten
und -angestellten eingeführt werden.
Wissenschaft:
Cannabis Entzug
nach
oben
Zwei
Placebo kontrollierte Studien untersuchten die Wirkungen von THC und einem
Stimmungs-Stabilisator, Divalproex, auf Symptome des Cannabisentzugs.
Die Teilnehmer (7 pro Studie) gaben an, täglich 6 - 10 Marihuanazigaretten
zu rauchen. Orales THC (10 mg, fünf mal täglich), das während der Marihuana-Abstinenz
gegeben wurde, reduzierte die Entzugssymptome und das Verlangen nach Marihuana,
während Divalproex zwar das Verlangen verringerte, jedoch die Stimmung
verschlechterte.
Deutschland:
Berliner Richter erlaubt einem Kranken den Anbau und die Verwendung von
Cannabis nach
oben
Am
27. November erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis
zu Anbau und Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner
Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Grosse in einer
Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis
daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung
einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und zum ersten Mal seit
mehr als 40 Jahren darf ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen
Zwecken anbauen und konsumieren. Richter Zimmermann verurteilte den Angeklagten
zwar zu einer Geldstrafe auf Bewährung - die mildeste mögliche Strafe
-, allerdings nur weil er eine zu große Cannabismenge (59 Pflanzen) besessen
habe. Eine kleinere Menge hätte ausgereicht, um sich ausreichend zu therapieren.
Herr Grosse leidet seit 21 Jahren an einer entzündlichen Darm-Erkrankung,
die Gewichtsverlust, Durchfälle und Krämpfe im Bauchraum verursacht. Im
Jahre 2002 hatte ein anderer Richters des Amtsgerichts ihn zu einer fünfmonatigen
Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, das Berufungsgericht hatte das Urteil
jedoch aufgehoben und das Amtsgericht aufgefordert, die Umstände der Tat
zu berücksichtigen. Am 27. November erklärte Grosses Hausärztin dem Gericht,
dass sich seine Gesundheit durch die Selbstbehandlung deutlich gebessert
habe. Zwei vom Gericht geladene Sachverständige, Dr. Rommelspacher, Professor
für Pharmakologie an der Freien Universität Berlin, und Dr. Franjo Grotenhermen,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, bestätigten,
dass Cannabisprodukte hilfreich bei Appetitverlust mit Gewichtsverlust
und schmerzhaften Krämpfen sein können. Dr. Grotenhermen wies zudem auf
die entzündungshemmenden Eigenschaften der Cannabinoide hin. Schmerzhafte
chronisch-entzündliche Zustände stellten einen möglichen medizinischen
Anwendungsbereich von Cannabis dar. Am 15. Mai 2003 war erstmals ein Patient,
der an multipler Sklerose leidet, in Deutschland von einem Mannheimer
Amtsgericht freigesprochen worden. Allerdings hatte der Staatsanwalt Berufung
eingelegt, so dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Studie:
Geschwächtes Kurzzeitgedächtnis durch Cannabis
Bei Ecstasy leidet das Langzeitgedächtnis nach
oben
London
- Einer Studie der University of Newcastle zufolge schlagen sich Ecstasy
und Cannabis auf die Gedächtnisleistung nieder: während bei Ecstasy das
Langzeitgedächtnis leidet, führt Cannabis zur Schwächung des Kurzzeitgedächtnis,
berichten die Forscher in der jüngsten Ausgabe des Wissenschaftsmagazins
Journal of Psychopharmacology. Die Untersuchung wurde unter mehr als 760
Internet-Usern weltweit durchgeführt. Am schlimmsten schnitten jene Probanden
ab, die sowohl Ecstasy als auch Cannabis konsumierten, berichtet BBC-Online.
Von den 763 Probanden gaben 283 an, Ecstasy konsumiert zu haben. 81 der
Testpersonen hatten die Drogen häufiger als zehnmal genommen. 241 der
Versuchspersonen gaben an, niemals Drogen genommen zu haben. Jeder der
Teilnehmer wurde mit Fragen, die einerseits das Langzeit- andererseits
das Kurzzeitgedächtnis forderten, konfrontiert. Die Antworten wurden von
einem Forscherteam, das verstreut über Großbritannien war, ausgewertet.
Probanden, die Ecstasy konsumiert hatten, waren 23 Prozent häufiger von
Gedächtnisausfällen betroffen, als jene, die niemals diese Drogen nahmen.
Cannabis-Konsumenten hatten 20 Prozent häufiger Probleme sich an Fakten
zu erinnern, als jene, die keine Drogen nahmen. Kritik Offensichtlich
war auch die Fehlerquote der regelmäßigen Drogenkonsumenten höher, berichten
die Wissenschaftler. Jacqui Rodgers, einer der teilnehmenden Forscher,
meinte, dass das Testergebnis Anlass zur Sorge gebe. "Die meisten Konsumenten
von Ecstasy gehen davon aus, dass diese Droge harmlos ist." Im Vergleich
zu anderen Drogen gebe es bei Ecstasy relativ wenig Vergleichswerte und
Studien über Langzeiteffekte, führt der Experte aus. Die gesamte Droge
Ecstasy sei bisher viel zu wenig erforscht. "Die Resultate zeigen, dass
die Benutzer zu einer tickenden Zeitbombe ihrer kognitiven Fähigkeiten
im späteren Leben werden", erklärt der Mediziner. Kritik an der Studie
kam seitens der britischen Drogenberatungsstelle DrugScope: Nur eine Langzeitstudie
über mehrere Jahre hinweg könne wirklich Auskunft über die Spätfolgen
des Ecstasy-Konsums geben. Alle anderen Testergebnisse seien zweifelhaft,
erklärte eine DrugScope-Sprecherin.
Wissenschaft:
Drogentests
nach
oben
In
einer neuen Studie wurde gezeigt, dass die Exposition von Haar mit passivem
Cannabisrauch zu nachweisbaren Cannabinoiden im Haar führen kann. Die
entdeckten Konzentrationen hingen von den Konzentrationen im Haar, Haarpflegegewohnheiten
und kosmetischer Behandlung ab. Cannabisrauch aus der Umwelt kann falsch
positive oder falsch erhöhte Testergebnisse im Haar verursachen.
Neue
Studie: Jeder vierte Jugendliche in Berlin konsumiert Cannabis nach
oben
Cannabis
ist die in der Hauptstadt mit Abstand am meisten konsumierte illegale
Droge. Aber damit nicht genug: Nach Angaben der Landesdrogenbeauftragten
erhöht sich der Konsum im Ost- wie im Westteil Berlins zudem jährlich.
Betroffen sind dabei vor allem Berlins Jugendliche, denn in der Altersgruppe
der 15- bis 24-Jährigen ist der Gebrauch der Droge weit verbreitet: Bis
zu 25 Prozent der Jugendlichen, also fast jeder Vierte, konsumiert ein
Mal im Jahr Cannabis. Ecstasy und Kokain hingegen werden von zwei bis
drei Prozent der 15- bis 17-Jährigen im Verlauf eines Jahres konsumiert;
bei den 18- bis 24-Jährigen sind es noch sechs bis sieben Prozent. Die
Einnahme von Ecstasy geht im Gegensatz zum Cannabis-Konsum bei den Jugendlichen
wieder zurück. Bei den 15- bis 39-Jährigen hat sich der Cannabis-Konsum
seit 1990 mehr als verdoppelt. Auch bei den über 25-Jährigen liegt der
Gebrauch von Cannabis bei noch knapp über 20 Prozent, ab 30 Jahren sind
es dann etwa 14 Prozent. Und auch im Städte- und Bundesländervergleich
belegen die Berliner beim Cannabis-Konsum einen unrühmlichen Spitzenplatz.
Das hat jetzt eine Studie unter Schülern mehrerer Bundesländer ergeben,
mit der sich Deutschland an einer europaweiten Erhebung beteiligt. Genaue
Ergebnisse dieser Studie, die unter anderem auch vom Bundesgesundheitsministerium
unterstützt wird, sollen demnächst vorgelegt werden
Freispruch
für Hanfverband / "Das Hanf" wird jetzt zurückgegeben
nach
oben
Der
Deutsche Hanf Verband (DHV) konnte sich über einen lupenreinen Freispruch
freuen. DHV-Geschäftsführer Georg Wurth und der Experte für Cannabis und
Führerschein Theo Pütz waren angeklagt, weil sie 2002 Nutzhanfpflanzen
mit niedrigem Wirkstoffgehalt zu Dekorationszwecken zur Hanfparade in
Berlin gebracht hatten. Ein Gutachten bestätigte jedoch die bekannte Tatsache,
dass Nutzhanf wegen der geringen THC-Gehalte nicht zu Rauschzwecken missbrauchbar
ist. Auf diese Tatsache stützte sich auch der Richter, Faserhanf unterstehe
somit nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Dieses Urteil wird über den konkreten
Fall hinaus Signalwirkung haben. Dazu Georg Wurth: "Bei der nächsten Hanfparade
wird wahrscheinlich mehr Hanf zu sehen sein. Auch Hanfmessen werden nun
entspannter mit dem Thema umgehen können und Faserhanf zur Schau stellen."
Für eine genauere Würdigung wartet der DHV zunächst die schriftliche Urteilsbegründung
ab. Dann wird sich herausstellen, ob das Urteil auch für Privatpersonen
von Bedeutung ist. Bei der Beschlagnahmung der Pflanzen lieferte Hans-Christian
Ströbele die legendäre Forderung: "Gebt das Hanf frei!" Nun bekommt der
DHV tatsächlich zurück, was nach 1 ½ Jahren und mehreren Untersuchungen
von den Pflanzen übrig geblieben ist.
René
Gorig: Probleme im Knast-Alltag der JVA Wittlich nach
oben
Seit
der Inhaftierung von René Gorig aufgrund einer "Hanf-Strafe" gab es seinerseits
diverse Probleme mit der Anstaltsleitung der JVA Wittlich. So wurde unter
anderem die Aushändigung von Hanf-Magazinen und Postsendungen mit Hanf-Infomaterialien
verweigert. Desweiteren wurde der GH verweigert, ihm eine Schreibmaschine
von "draussen" zuzusenden, da er als BtMG-Verurteilter in Rheinland-Pfalz
grundsätzlich vom Paketempfang ausgeschlossen ist. Der GH gelang es Rechtsanwalt
Stefan Kristen (Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg, Fon: 07141-6431642)
für die rechtliche Vertretung René Gorigs zu gewinnen: In einem Schreiben
an die JVA wies RA Kristen darauf hin, dass durch die o.a. Maßnahmen Grundrechte
nach Art. 2,3,5 und 12 GG verletzt seien und forderte mit dem Hinweis
auf eine Anfechtungsklage die Aufhebung der verhängten Einschränkungen.
Bereits zwei Tage später wurde Herrn Gorig ein Knast-Abo des Magazins
"grow!" genehmigt und es wurden keine Postsendungen mehr zurückgehalten.
Desweiteren wurde genehmigt, dass RA Kristen eine Schreibmaschine in die
JVA bringen dürfe. Alles in allem ein Erfolg der ohne die Hilfe der GH
und die Hinzuziehung von RA Kristen in dieser Form nicht möglich gewesen
wäre. Das Nicht-Interesse verschiedener Hanf-Magazinen an seinen Fallschilderungen
zeugt, so René Gorig, von mangelnder Solidarität mit Inhaftierten. Viele
Jahre hat Herr Gorig im Rahmen seiner ehrenamtlichen GH-Arbeit eine umfassende
Solidarität mit Hanf-Gefangenen angemahnt: "Doch noch immer lebt diese
Solidarität nur von einer handvoll Menschen", so René Gorig in einem Schreiben
an die GH. "Auch wenn dies kein hanf-spezifisches, sondern ganz offensichtlich
ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, solltet Ihr Euch immer vor Augen
halten: "Mit einem Bein steh'n wir immer im Knast!", wie es in einem Song
von Highzung heißt." Die Grüne Hilfe ruft hiermit nochmals dazu auf die
Kampagne "Freiheit allen Hanf-Gefangenen" (www.gruene-hilfe.de/kampagnen)
zu unterstützen und weist daraufhin, dass die GH Hessen (Untere Fuldergasse
12, 36304 Alsfeld, ichhabe@gekifft.de) bundesweit Kontakte zu Hanf-Inhaftierten
vermitteln kann.
Hanfparade
am 14. August 2004 nach
oben
Der
Termin für die nächste Hanfparade in Berlin steht fest: Samstag, 14.08.2004.
"Get Wise- Legalize! Drogenfahnder zu Kleingärtnern!" heisst diesmal der
Slogan. Der Demonstrationszug geht vom Roten Rathaus durch die Mitte von
Berlin nach Kreuzberg.
USA:
Hanflebensmittelverbot illegal nach
oben
Der
amerikanische Hanfverband Hemp Industries Association (HIA), der rund
200 Unternehmen in den USA vertritt, hat vor einem US-Bundesgericht einen
zweieinhalbjährigen Prozess gegen die Bundesdrogenpolizei DEA gewonnen.
Diese hatte versucht, Lebensmittel auf Basis von Hanfsamen rechtlich wie
Marihuana und Haschisch zu behandeln. Laut US-Bundesdrogengesetz sind
Hanfsamen, sofern sie keimunfähig gemacht sind, ausdrücklich von gesetzlichen
Beschränkungen für Cannabis ausgenommen. Der Hanfverband hatte bereits
mehrere einstweilige Verfügungen gewonnen.
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EU
vereinbart strengere Drogen-Gesetze: Coffee Shops bleiben
nach
oben
Aber
kein Haschisch mehr für Ausländer - Neue Regeln zielen auf Vereinheitlichung
der nationalen Gesetze.
Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen haben sich die Justizminister
der Europäischen Union (EU) am Donnerstag auf strengere Drogen-Gesetze
geeinigt. Dabei gelang es den Niederlanden nach einem zähen Streit mit
Schweden und Frankreich allerdings, ihre so genannten Coffee Shops zu
verteidigen, wo der kontrollierte Verkauf und der Konsum von Haschisch
toleriert sind. Ausländische Drogentouristen dürfen sich dort möglicherweise
aber künftig nicht mehr versorgen, wie der niederländische Justizminister
Piet Hein Donner nach den Beratungen andeutete.
Die neuen EU-Regeln zielen auf eine Vereinheitlichung der nationalen Gesetze,
um den gemeinsamen Kampf gegen illegale Drogen effizienter zu machen.
Demnach sollen jede Form der Verbreitung und Herstellung mit Gefängnisstrafen
von mindestens ein bis drei Jahren geahndet werden.
Bei groß angelegten internationalen Drogengeschäften droht eine Haft von
mindestens fünf bis zehn Jahren.
Die Verhandlungen hatten sich hingezogen, weil Frankreich und Schweden
bereits für minder schwere Delikte harte Strafen forderten, was die Niederlande
ablehnten. Die Regierung in Stockholm verlangte von dem Land zudem, seine
Coffee Shops zu schließen. Dazu kommt es nun aber nicht.
Im Rahmen des erzielten Kompromisses erklärten sich die Niederlande bereit,
ihre Haftstrafen für den Besitz kleinerer Rauschgiftmengen auf ein Jahr
von bisher einem Monat zu erhöhen. Zugleich unterstrichen die Minister
in einer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung der Bekämpfung des Drogentourismus.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, erwägt die niederländische Regierung
nun die Einführung von Vorschriften, die den Verkauf so genannter weicher
Drogen in CoffeeShops nur noch an Einheimische erlauben, wie Justizminister
Donner erläuterte.
Die neuen EU-Regeln müssen von den EU-Ministern noch formal gebilligt
werden. Eineinhalb Jahre danach treten sie in Kraft. Drei weitere Jahre
später soll die EU-Kommission eine Einschätzung abgeben, ob die Gesetze
wie geplant funktionieren.
Italien:
Nulltoleranz nach
oben
Die
Regierung Berlusconi hat sich auf eine Gesetzesvorlage geeinigt, nach
der in Zukunft nicht mehr nur Herstellung und Handel, sondern auch der
Besitz von Drogen für den Eigengebrauch in jedem Fall bestraft werden
soll. Die bisherige Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen
soll ebenfalls aufgehoben werden.
Der Vorstoß geht auf eine Initiative von Vizeministerpräsident Fini zurück.
Der Chef der Alleanza Nazionale propagiert seit längerem eine Politik
der Nulltoleranz. Im Gesetzentwurf sind für die verschiedenen Drogen bestimmte
Mengen für die psychoaktiven Substanzen festgelegt, um eine Grenze zwischen
administrativen Sanktionen und eigentlichen Freiheitsstrafen zu ziehen.
Personen, die mit einer Drogenmenge gefasst werden, die unter diesen Grenzen
liegt, haben einen Entzug des Fahrausweises, des Waffenscheins oder -
im Fall von Ausländern - der Aufenthaltsbewilligung zu gewärtigen.
Die administrativen Sanktionen werden vom lokalen Polizeipräfekten festgelegt,
der auch ein Entwöhnungsprogramm vorschlagen und im Wiederholungsfall
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, etwa eine Meldepflicht, anordnen
kann. Bei einer Überschreitung der vom Gesetzgeber bestimmten Mengen drohen
Gefängnisstrafen von sechs bis zwanzig Jahren; bei mildernden Umständen
kann der Richter das Strafmaß reduzieren.
Die Gesetzesvorlage wurde von Vertretern der Mitte-Links-Opposition als
bedauerli- cher, mit der Entwicklungstendenz im restlichen Europa kontrastierender
Rückschritt und als kontraproduktive Prohibition kritisiert. Die Kriminalisierung
des Konsums selbst leichter Drogen werde nicht nur viele junge Leute in
die bereits stark überfüllten Gefängnisse bringen, sondern dem organisierten
Verbrechen noch weit mehr Geld eintragen. Als unsinnig wurde von der Opposition
auch die Aufhebung der Abstufung zwischen harten und weichen Drogen bezeichnet.
Hanftage
in Passau nach
oben
Die
erst im März 2003 gegründete Hanf- Initiative (HaI) aus Frankfurt trägt
die Bewegung für eine Cannabisreform bis in die niederbayerische Provinz.
In Zusammenarbeit mit bayerischen Aktivisten werden vom 12.-14. Februar
2004 in Passau Hanftage stattfinden. Wie schon der Hanftag der Grünen
Jugend auf dem Marienplatz in München im August zeigte, darf auf ein öffentlichkeits-
wirksames Echo gehofft werden. Damals hatte sogar das bayerische Staatsministerium
des Inneren eine Presseerklärung herausgegeben. Sokratis Zacharopoulos
von HaI schreibt: „Hiermit möchten wir um eure Unterstützung bitten.
In welcher Weise auch immer... Unterstützt uns im Kampf für die Legalisierung
bei unserer Aktion im niederbayerischen Passau (an der Grenze zur Tschechei
und Österreich). Wir haben dort eine Hanf-Initiative gegründet...
Zum ersten mal habe ich es mit Menschen zu tun, die wirklich Angst davor
haben sich zu outen. Repressalien werden befürchtet. Wie schwierig die
Situation vor Ort ist, haben wir bereits bei der Raumsuche erlebt. Wenn
es um städtische Räume geht wird man immer an die Vorgesetzten verwiesen.
Niemand traut sich die Verantwortung zu übernehmen. In Passau leiden die
verfolgten der Prohibiton wirklich: hohe Preise, schlechte Qualitäten
und an Einstellung des Verfahrens etc. glaubt hier niemand. Aktivisten
vor Ort befürchten gezielte Angriffe durch die Staatsgewalt...
Deshalb ist es wichtig Solidarität mit den Kiffern vor Ort zu zeigen!
Wenn ihr uns Unterstützen oder Mitorganisieren möchtet, weitere Fragen
oder Vorschläge habt, dann meldet euch bei mir.“ Kontakt: www.hanf-initiative.de/...
Kranke
zu Kleingärtnern nach
oben
Erstmals
billigt ein Berliner Gericht einem
chronisch Kranken, der Cannabis als Medizin angebaut hatte, eine Notlage
zu. Verurteilt wurde er nur, weil er sich gleich 1.200 Tagesrationen erackerte
Chronisch Kranke dürfen zur medizinischen Eigentherapie in ihrer Wohnung
Cannabis anbauen.
So lautet die Quintessenz eines Urteils im Prozess gegen einen 44-jährigen
Frührentner, der gestern vor dem Amtsgericht zu Ende ging. Die Staatsanwaltschaft
hatte eine dreimonatige Bewährungsstrafe gefordert. Der Angeklagte wurde
aber nur zu einer Geldbuße unter Vorbehalt verurteilt. Die muss er nur
zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Michael
G. habe sich in einer "Notlage" befunden, argumentierte das Gericht. Die
einzige Alternative zum Cannabis, das synthetisch hergestellte Medikament
Marinol habe er nicht vertragen.
Nur dass G. gleich 250 Gramm besessen habe, sei nicht tolerabel. Bei einem
täglichen Konsum von 200 Milligramm pro Tag hätte diese Menge für 1.200
Tage gereicht. "Das", so der Richter, "ist nicht nötig".
Der
Fall hatte die Justiz seit Mai 2000 beschäftigt. Damals hatte die Polizei
die Wohnung von Michael G. durchsucht und 59 Cannabispflanzen beschlagnahmt.
G. leidet seit 21 Jahren an Morbus Crohn, einer chronisch entzündlichen,
in Schüben verlaufenden Erkrankung des Verdauungstraktes. Nachdem das
Verfahren mehrmals ausgesetzt worden war, war G. 2002 wegen unerlaubten
Anbaus und Besitzes von Cannabis zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe
verurteilt worden. Das Kammergericht hatte das Urteil Ende 2002 wieder
aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen. Zur Begründung hieß
es damals, dass die Umstände, die den Angeklagten zum Drogenkonsum veranlasst
hatten, nicht ausreichend geklärt worden seien.
Das
holte Amtsrichter Michael Zimmermann, der erstmals mit dem Fall befasst
war, nach. Der Angeklagte schilderte, dass er jahrelang vergebens versucht
habe, blutige Durchfälle mit Antibiotika und Cortison in den Griff zu
bekommen. Die Folge: rapider Gewichtsverlust, Abszesse am After und starkes
Erbrechen. 1996 sei er dann auf Cannabis als Medizin gestoßen. Mithilfe
von Joints und Sitzbädern aus Cannabissud sei es ihm gelungen, die Beschwerden
deutlich zu lindern. Mit dem Eigenanbau habe er sich den Nachschub sichern
und die gleich bleibende Qualität gewährleisten wollen. Eine Hausärztin,
die ihn seit 1991 behandelt hatte, bestätigte gestern als Zeugin, dass
sic dessen gesundheitlicher Zustand durch die Selbstmedikamentierung deutlich
verbessert habe.
Der
vom Gericht bestellte Sachverständige, ein Pharmakologe der FU, verwies
auf die muskelentspannende und appetitsteigernde Wirkung von Cannabis.
Allerdings meinte der Gutachter, dass sich durch den Konsum von Marijuana
an der grundlegenden Krankheitsursache von Morbus Crohn nichts ändere.
Dem widersprach der eigens aus Köln angereiste und auf einer Bahre in
den Gerichtssaal getragene, gesundheitlich angeschlagene Vorsitzende des
Arbeitskreises "Cannabis als Medizin", Franjo Grotenhermen. Der Arzt verwies
auf neue internationale Forschungserkenntnisse, wonach Cannabis durchaus
einen grundlegend günstigen Einfluss auf Morbus Crohn habe.
Im Mai war in Mannheim ein 40-jähriger Multiple-Sklerose-Kranker freigesprochen
worden, bei dem 200 Gramm Haschisch gefunden wurden. Auch ihm war eine
Notlage zugebilligt worden. Wie dort ist auch in Berlin zu erwarten, dass
die Staatsanwaltschaft in Berufung geht.
Studie:
Kiffen kann Schizophrenie auslösen nach
oben
Mannheim.
Einer neuen Studie zufolge kann Cannabis-Konsum Schizophrenie auslösen
und diese Psychose zusätzlich verschlimmern.
Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Zentralinstituts für Seelische
Gesundheit in Mannheim anhand von 232 erstmals an Schizophrenie erkrankten
Patienten. Demnach brach die Krankheit bei regelmäßigen Cannabis-Konsumenten
im Durchschnitt mit 17,7 Jahren aus, bei Abstinenten erst 8 Jahre später.
Bei fast 35 Prozent der schizophrenen Cannabis-Konsumenten brach die Krankheit
in demselben Monat aus, in dem auch der Drogenmissbrauch begann - 28 Prozent
hatten zur Zeit des Krankheitsausbruchs schon länger als ein Jahr regelmäßig
gekifft. "Der zeitliche Zusammenhang ist hoch signifikant", sagte der
Leiter der Arbeitsgruppe Schizophrenieforschung, Prof. Heinz Häfner. Dies
lasse den Schluss zu, dass die Krankheit durch die Droge ausgelöst werde.
Die Studie der Mannheimer Forscher ist in der Fachzeitschrift "Nervenheilkunde"
(Nr. 4/2002) erschienen.
Zusammenhang
"extrem schwer nachzuweisen" nach
oben
Schizophrenie
und Suchtkrankheiten treten nach einer Untersuchung der Universität Köln
häufig gemeinsam auf. Bei schizophrenen Menschen sei das Risiko deutlich
erhöht, vor allem von Alkohol oder Cannabis- Produkten wie Haschisch oder
Marijuana süchtig zu werden, hatte 1999 eine Studie der Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie der Universität ergeben. Dafür waren 230 schizophrene
und nicht- schizophrene Drogenabhängige befragt worden.
Ob Kiffen bei solchen Menschen Schizophrenie auslösen kann, die ansonsten
nicht erkranken würden, lässt sich Häfner zufolge nicht mit Sicherheit
sagen. Ein solcher Zusammenhang sei "nicht unwahrscheinlich, aber extrem
schwer nachzuweisen", sagte der Forscher. Der Cannabis-Wirkstoff THC wirke
auf bestimmte Rezeptoren im Gehirn, die auch beim Auftreten von Psychosen
beteiligt seien. "Jemand, in dessen Familie schon eine Vorbelastung mit
Schizophrenie besteht, sollte es auf jeden Fall lassen." Sei die Krankheit
erst ausgebrochen, habe der Cannabis-Konsum weitere negative Folgen: "Wahnvorstellungen,
Halluzinationen und Denkstörungen werden signifikant verstärkt", sagte
Häfner, "Gleichgültigkeit und Abstumpfung, worunter manche Patienten ausgesprochen
leiden, werden hingegen vermindert". Das bringe manche Kranke in die Versuchung,
mit Cannabis eine Selbsttherapie zu betreiben - mit oft negativen Folgen:
Längerer Cannabismissbrauch führe zu schlechterer Therapierbarkeit, so
Häfner.
USA:
Oberstes US-Gericht erleichtert medizinischen Marijuana-Einsatz nach
oben
Rückschlag
für Präsident Bush Das Oberste Gericht der USA hat in einem Grundsatzentscheid
den medizinischen Einsatz von Marijuana neun Gliedstaaten erleichtert.
Die höchsten Richter lehnten es ab, dass Anwälte des Bundes gegen Ärzte
vorgehen können, die ihren meist krebskranken Patienten die ansonsten
in den USA verbotene Droge empfehlen.
Der Entscheid ist ein Rückschlag für Präsident Bush, der der Zulassung
von Marihuana zu Therapiezwecken in den neun Staaten mit Mitteln des Bundesrechts
entgegenwirken wollte. Zugelassen sind Marijuana-Therapien in Alaska,
Arizona, Colorado, Hawaii, Kalifornien, Maine, Nevada, Oregon und Washington.
Die Widersprüche im Umgang mit Marijuana in den USA sind damit aber noch
nicht alle ausgeräumt. Nach wie vor ist es bundesweit verboten, die Drogenpflanze
anzubauen, zu besitzen oder zu verkaufen. Bundesanwälte können somit gegen
den Anbau, den Verkauf und Gebrauch von Marijuana vorgehen.
Grüne
Hilfe Aktion: WEIHNACHTSPAKETE IN DEN KNAST nach
oben
Als
Zeichen der Solidarität verschickt die Grüne Hilfe auch in diesem Jahr
Weihnachtspakete an bedürftige Cannabis- Häftlinge. Entsprechende Inhaftierte
können sich mit der Grünen Hilfe Hessen, Untere Fulder Gasse 12, 36304
Alsfeld in Verbindung setzen. Bitte denkt daran, innerhalb der Beschaffungskette
sitzt wohl für jeden Hanf-Konsumenten jemand im Knast, und spendet an:
Grüne Hilfe, Postbank Frankfurt, BLZ: 500 100 60, Konto: 91570-602, Verwendungszweck:
„Pakete“. ( abzugsfähige Spendenquittung kann auf Wunsch ausgestellt
werden, bitte unter Verwendungszweck Quittung vermerken). Hanf-Dank
Holland:
Kopfschütteln über "Hasch-Pass"
nach
oben
Bürgermeister
der niederländischen Grenzstädte halten nichts davon, Deutsche aus den
Coffeeshops auszusperren.
Für deutsche Drogenkonsumenten sind die benachbarten Niederlande ein Paradies.
Und es ist zum Greifen nah. Mit dem Auto über die A 61 oder mit dem "Hasch-Express"
sind sie schnell in Venlo. Den Joint zum Kiffen gibt`s ohne viel Aufhebens
im Coffeeshop, und die Ration für daheim wird geschmuggelt. Den deutschen
Behörden war der liederlichliberale Umgang der Holländer mit den Drogen
schon immer ein Dorn im Auge. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach
deswegen in der vergangenen Woche mit dem niederländischen Justizminister
Piet Hein Donner. Der wird die über 780 Coffeeshops zwar nicht schließen,
wie von dem Deutschen verlangt, will aber dem Drogentourismus durch Ausweiskontrollen
Einhalt gebieten. Hasch und eine neue "Coffeeshop- Mitgliedschaft" soll
es nur noch für Einheimische geben. Donner versprach die baldige Schaffung
entsprechender Rechtsgrundlagen. Die müssten dann von den niederländischen
Kommunen umgesetzt werden.
Doch
die Bürgermeister der Grenzstädte Venlo, Venray, Heerlen, Kerkrade und
Roermond lehnen den "Hasch-Pass" und die Beschränkung des Drogenverkaufs
ausschließlich auf Niederländer ab. "Dadurch wird der Drogenhandel wieder
weiter in die Illegalität verbannt", meint Venlos Bürgermeister Jan Schrijen.
"Der unkontrollierte Straßenhandel würde wieder zunehmen", ist sich auch
seine Kollege Vaals aus Venray sicher. "Die Nachfrage nach weichen Drogen
würde es weiter geben", befürchtet Schrijen, "in der Innenstadt würden
die Belästigungen durch Drogentouristen wieder zunehmen." Er will daher
noch in diesem Jahr im Rahmen des Anti-Drogenprogramms "Hektor" die Zahl
der geduldeten Coffeeshops von bisher fünf auf sieben erhöhen. Alle anderen
werden dagegen rigoros verfolgt und geschlossen. Die zwei neuen "Hasch-Buden"
sollen als besonderer Service für deutsche Kiffer im grenznahen Außengebiet
errichtet werden, von einer Art Drive-In war sogar einmal die Rede. Auf
benebelte Besucher in ihrer Fußgängerzone legen die Venloer nämlich keinen
gesteigerten Wert. Deren Anblick und Verhalten verdirbt den einheimischen
Händlern das Geschäft mit den Einkaufstouristen aus Deutschland.
Venlo
hat in den vergangenen drei Jahren rund 4,5 Millionen Euro in die Bekämpfung
der Drogenszene gesteckt. Die Christdemokraten (CDA) wollen nun wissen,
welche Auswirkungen die Pläne des Justizministers auf das Anti-Drogen-
Projekt "Hektor" haben. Staatsanwaltschaft und Gericht in Roermond geben
derzeit keine Stellungnahme ab. Sie warten auf schriftliche Hinweise aus
dem Ministerium. Auch die Polizei gibt sich zurückhaltend, während die
Drogenberatung "CAD Centrum voor Alkohol en Drugs" die Donner-Pläne skeptisch
beurteilt.
"Juristisch
ist die Abwehr von deutschen Kunden aus den niederländischen Coffeeshops
kaum durchsetzbar", meint man im Venloer Rathaus und verweist auf ein
Urteil des Gerichts in Almelo aus dem Jahr 1994. Die Städte Hengelo und
Enschede hatten damals Coffeeshops verboten, weiche Drogen an Deutsche
zu verkaufen. Das Gericht bezeichnete dies als verfassungswidrig, weil
durch das Verbot Ausländer diskriminiert würden. Inzwischen haben sich
auch mehrere niederländische Europarechtler gegen die Ideen des Justizministers
ausgesprochen: Das europäische Recht verbiete die Diskriminierung aufgrund
einer Staatsangehörigkeit. Allerdings hätten auch die Niederlande das
Recht, EU-Bürgern aus anderen Staaten den Zutritt zu verweigern, wenn
ihre Einreise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören würden. "Es
kommt eben auf die Begründung an", so ein Rechtsprofessor aus Leiden.
Eine Abgeordnete der regierenden Linksliberalen vermutet nach einem Bericht
des niederländischen "Standard" sogar, dass die Einführung solcher Klubmitgliedschaften
unter Ausschluss von Ausländern nur den illegalen Straßenhandel anfachen:
"Dann kaufen die Niederländer das Cannabis eben selbst und verkaufen es
vor dem Laden an die Deutschen weiter."
Ein Verbandssprecher der Coffeeshop- Betreiber lehnte die Ausweispflicht
kategorisch ab: "Wir sind doch keine Polizisten. Dank der Tolerierung
der Coffeeshops haben wir weniger von harten Drogen Abhängige als Deutschland.
Statt deutschem Druck nachzugeben, sollte man den Deutschen empfehlen,
unserer Drogenpolitik zu folgen. Die ist nämlich erfolgreicher."
Doch nicht nur beim Hasch-Verbot für Deutsche will Justizminister Donner
seinem Berliner Kollegen Schily entgegen kommen. Schon bald soll es gemeinsame
deutsch-niederländische Polizeistreifen in den Grenzgebieten geben. Donner
führte das Beispiel Venlo konkret an: "Die Grenzstadt wird nicht nur an
Wochenenden von deutschen Drogentouristen aus dem Rhein-Ruhrgebiet überschwemmt.
Deshalb ist in diesem Bereich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen den Polizeibehörden und der Informationsaustausch besonders wichtig."
Schweiz:
Kiffen bleibt im Dunst des Illegalen nach
oben
Cannabis- Legalisierung: Die Mühlen der Politik
mahlen langsam
Die
Legalisierungsdebatte ums «Kiffen» ist nicht neu. Trotzdem muss man weiterhin
auf eine politische Lösung warten. Der Nationalrat hatte kurz vor den
Wahlen keine Lust sich auf die gefährliche «Kiffer-Debatte» einzulassen.
Letzte Woche veranstaltete die Langnauer EVP ein Informationsabend zu
diesem Thema.
Die
Zahl der Kiffer nimmt nicht nur zu, die Einsteiger werden auch immer jünger.
Die Jugendlichen konsumieren Cannabis vor allem, weil es andere auch machen
oder weil sie es ausprobieren möchten. Dies haben Untersuchungen ergeben.
Ob jemand kifft oder nicht, ist somit vor allem vom Freundeskreis abhängig.
Wie die Sozialarbeiterin Gabriela Scherer an der Veranstaltung sagte,
werde jedoch nicht nur im jugendlichen Alter gekifft, sondern in allen
Altersgruppen. Das Gefahrenpotential sei bei den Jüngsten jedoch am grössten.
Diese Problematik ist auch den Politikern bekannt. In der Revision des
Betäubungsmittelgesetzes hat der Bundesrat darum vorgeschlagen, den Cannabis-Konsum
zu legalisieren. Im Vordergrund soll dabei der Leitgedanke «Hilfe statt
Strafe» stehen.
Keine
Angsthasen
Im
Rahmen der Herbstsession entschied der Nationalrat mit 96 zu 89 Stimmen,
nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten. An einer
Informationsveranstaltung der EVP Langnau verteidigte Walter Donzé diesen
Entscheid letzte Woche. «Wir waren keine Angsthasen, wie es in der Tagespresse
dargestellt wurde», erklärte der EVP-Nationalrat aus Frutigen. Man habe
die Vorlage nicht aus wahltaktischen Gründen verschieben wollen. Die Mehrheit
des Nationalrates sei mit der vorliegenden Form des Gesetzes nicht einverstanden
gewesen. Donzé bezog sich dabei auf die Droleg-Initiative, welche 1998
vom Volk mit fast 75 Prozent abgelehnt wurde. «Praktisch alle Forderungen
dieser Initiative sind im neuen Gesetz erfüllt», so Donzé. Ein Referendumskomitee
befinde sich schon in den Startlöchern.
Zurück
an Ständerat
Der
Entscheid auf Nichteintreten des Nationalrates hat nun zur Folge, dass
die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zurück an den Ständerat geht.
Im «Stöckli» wurde die Vorlage bereits im Dezember 2001 gutgeheissen.
Weil die beiden Kammern ganz und gar nicht derselben Meinung sind, kommt
es nun zu einem so genannten Differenzenbereinigungsverfahren. Beharrt
der Ständerat auf seinem Entscheid, wird die gleiche Vorlage wieder dem
Nationalrat unterbreitet. Gibt es nach drei Behandlungen in jedem Rat
keinen Konsens, wird eine Einigungskonferenz mit je 13 Mitgliedern aus
jedem Rat einberufen. Falls sich National- und Ständerat auch dort nicht
einigen könnte, würde das Gesetz definitiv abgelehnt. Doch so weit ist
man beim Betäubungsmittelgesetz ja noch nicht. Fakt ist aber, dass die
Frage der Legalisierung weiterhin ungeklärt bleibt. Cannabis nicht verharmlosen
Dabei wäre ein Entscheid notwendig, zumal die Strafverfolgung nicht in
der ganzen Schweiz gleich gehandhabt wird. An der EVP-Veranstaltung in
Langnau informierte die Sozialarbeiterin Gabriela Scherer über Cannabis.
«Cannabis darf als Suchtmittel nicht verharmlost werden», betonte Scherer.
Dabei zeigte sie auf, dass durch das Kiffen unter anderem die Reaktionszeit
und die Leistungsfähigkeit sinke oder die Konzentrationsfähigkeit nachlasse.
Gemäss der Sozialarbeiterin ist die Wahrscheinlichkeit einer psychischen
Abhängigkeit grösser als diejenige einer körperlichen. Dies vor allem,
weil Cannabis Gefühle verstärken kann oder eine innere Ruhe mit sich bringt.
«Wie bei allen Suchtmitteln sind aber verschiedene Faktoren wie die Häufigkeit
des Konsums, die Menge, die aktuelle Situation und Disposition einer Person
massgebend. » Durch Cannabis werde aber die Schwelle, andere Drogen zu
konsumieren, heruntergesetzt, meinte Gabriela Scherer.
Die
Meinung der EVP...
«Es
gibt keine absolute Antwort in dieser Frage», meinte Walter Donzé zur
ganzen Cannabis-Problematik. Die EVP wolle nicht alles mit Verboten regeln,
zumal die Repression ebenfalls eine teure Angelegenheit sei. (Der Bund
gibt jährlich eine Milliarde Franken für die Eindämmung des Drogenkonsums
aus). Man müsse zudem die Betroffenen vor Augen haben und schauen, wie
man ihnen helfen könne.
...
und der anderen Parteien
Andere
Parteien vertreten klarere Positionen als die EVP. Kürzlich hat SVP-Nationalrat
Simon Schenk ein entsprechendes Papier verfasst, in dem er sich gegen
die Legalisierung aussprach. «Mit der vorliegenden Revision wird ganz
klar ein politisches Signal ausgesendet, dass der Cannabis-Konsum nicht
so schlimm sei. Erziehungsbemühungen von Eltern und Lehrern, Präventionsanstrengungen
in den Bereichen Verkehr, Sport oder Armee werden durch die unüberlegte
Gesetzesrevision zunichte gemacht», ist Schenk überzeugt. Die SP hingegen
hat sich im Rat hinter die Revision des Betäubungsmittelgesetzes gestellt.
«Die SP setzt sich leider als einzige Bundesratspartei ein für eine Entkriminalisierung
der Cannabis-Konsumenten, für eine strenge Kontrolle von Produktion und
Verkauf sowie für einen klar verstärkten Jugendschutz», steht auf der
Internet- Seite der Sozialdemokraten geschrieben. Die freisinnige Fraktion
im Nationalrat stimmte mit 20 zu 16 Stimmen knapp für das Eintreten in
die Gesetzesrevision. Die CVP hingegen lehnte die Cannabis-Debatte mit
26 Nein und 9 Ja klar ab.
Medizin:
Diskussion zum Einfluss von starkem Cannabiskonsum auf die männliche Fruchtbarkeit
nach
oben
Nach
Forschungsergebnisssen der Universität von Buffalo, die beim Jahrestreffen
der amerikanischen Gesellschaft für Fortpflanzungsmedizin vorgestellt
wurden, haben starke Marijuana-Konsumenten Spermien, die sich zu früh
zu schnell bewegen und sich damit verausgaben, was die Chance zur Befruchtung
vermindere. Die Forscher verglichen Proben mit Samenflüssigkeit von 22
starken Cannabiskonsumenten mit 59 fruchtbaren Männern, die eine Schwangerschaft
verursacht hatten. „Die Überschrift lautet, dass die aktiven Inhaltsstoffe
von Marijuana etwas mit den Spermien machen und die Zahlen bewegen sich
Richtung Unfruchtbarkeit,“ erklärte Studienleiter Dr. Lani Burkman.
Dr. Anne Jequier, Präsidentin der australischen Gesellschaft für Fertilität,
die bereits früher Spermien von fünf starken Marijuanarauchern untersucht
hatte, erklärte, sie finde die Forschung von Dr. Burkman sehr interessant.
„Vor einem Jahr haben wir fünf stark abhängige Marijuana-Raucher
genommen und uns ihre Samen angeschaut. Wir konnten nichts Falsches bei
der Routine- Samenuntersuchung finden. Wenn Burkman herausgefunden hat,
dass es da eine Veränderung im Hyperaktivitätsmuster in diesem Samen gibt
– und ich habe bisher das Abstract für diese Tagung nicht gesehen
– so ist das sehr interessant.“
Bisher gibt es keine Studien, die zeigen, dass Cannabiskonsumenten weniger
häufig oder weniger Kinder bekommen. Alle ein bis zwei Jahre gibt es Forschungsergebnisse
der Universität von Buffalo, die zeigen soll, dass Cannabis einen negativen
Einfluss auf die Spermienqualität oder die männliche Fruchtbarkeit hat,
deren praktische Bedeutung allerdings unklar ist.
Cannabis-Wirkstoffe
nach
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Was hat Hanf, was "Hanf" nicht hat?
Schmerzen
können heute besser behandelt werden denn je. Das Arsenal an Therapiemöglichkeiten
ist so vielfältig, dass oft sogar Spezialisten ihre Mühe haben, für Patienten
mit hartnäckigen chronischen Schmerzen die passende Kombination an Behandlungsverfahren
zu ermitteln. Ist es daher überhaupt noch nötig, ein weiteres Medikament
einzuführen?
Auf dem Deutschen Schmerzkongreß, der Ende der vergangenen Woche in Münster
stattgefunden hat, war dies eine der am leidenschaftlichsten diskutierten
Fragen. Das hing freilich stark damit zusammen, dass es sich bei dem umstrittenen
Medikament um einen Cannabis- Wirkstoff handelt, also um eine Substanz
aus dem "Dunstkreis" von Haschisch und Marijuana. Anders als in den Niederlanden,
wo seit kurzem sogar Haschisch auf Rezept erhältlich ist, steht in Deutschland
nur ein einziger - zumal teurer - Inhaltsstoff des Hanfs legal für die
Therapie zur Verfügung. Es ist das Tetrahydrocannabinol, bezeichnet auch
als Dronabinol.
Cannabinoide aus dem eigenen Körper Seit mehr als 4000 Jahren nutzt der
Mensch Aufbereitungen der Hanfpflanze (Cannabis sativa) als Droge und
Heilmittel. Darauf wies Shahnaz Christina Azad vom Max-Planck-Institut
für Psychiatrie in München hin. Die Forscherin, die aufgrund ihrer Tätigkeit
in der Schmerzambulanz der Ludwig-Maximilians-Universität auch über einschlägige
klinische Erfahrungen verfügt, präsentierte eine Reihe von Argumenten
für die Anwendung von Cannabis-Inhaltsstoffen. Der Körper verfügt über
ein endogenes Cannabinoid-System. Im Gehirn finden sich massenweise Bindungsstellen
für Cannabinoide. Diese sprechen keineswegs nur auf von außen zugeführte
Substanzen an, sondern auch auf körpereigene Cannabinoide, sogenannte
Anandamide und Arachidonoylglycerol.
Besonders viele Bindungsstellen weist der Mandelkern auf, eine Hirnstruktur,
die an der Verarbeitung von Schmerz und Angst beteiligt ist. Cannabinoide
scheinen neuen Untersuchungen an Tieren zufolge eine wichtige Rolle beim
Schmerzerleben zu spielen. Wenn Mäuse die Erfahrung machen, dass einem
bestimmten Signal ein schmerzhafter Reiz folgt, nehmen sie schon nach
der Wahrnehmung des Signals eine Angsthaltung ein. Sie sind dann entsprechend
konditioniert. Bleibt das Schmerzerlebnis aber fortan aus, reagieren sie
bald nicht mehr auf das Signal. Mäuse mit defektem körpereigenem Cannabinoid-System
indessen können die Angst vor dem Schmerz nicht verlernen.
Mehr Behandlungsmöglichkeiten durch Cannabinoide Die Forscherin mißt dieser
Beobachtung erhebliche Bedeutung bei, denn auch bei Patienten mit chronischen
Schmerzen spielt konditionierte Angst eine große Rolle. Wie andere Experimente
ergaben, hemmen Cannabinoide in Hirnregionen, die an der Schmerzverarbeitung
mitwirken, die Übertragung erregender Nervensignale. Gestützt auf die
zahlreichen ermutigenden Ergebnisse aus der Grundlagenforschung, plädierte
Frau Azad dafür, in der Schmerztherapie gegebenenfalls auf Cannabinoide
zurückzugreifen.
Die Substanzen sollten ergänzend angewendet werden. Vor allem biete sich
die Kombination mit Opioiden an, weil es dabei zu einer Wirkungssteigerung
komme. Cannabinoide erweiterten die Behandlungsmöglichkeiten etwa bei
Tumorpatienten mit starken Schmerzen und bei Patienten mit spastischem
Schmerz. Die Forscherin verwies auf eine Umfrage bei Patienten mit multipler
Sklerose und Spastik. 70 Prozent berichteten dabei über eine Verbesserung
durch Cannabinoide, 60 Prozent auch über Appetitsteigerung. Mehr Hunger
und bessere Laune
Wenig
beeindruckt von dem Plädoyer zeigte sich Michael Strumpf vom Roten-Kreuz-Krankenhaus
in Bremen. Die Begeisterung für die Forschung dürfe keine falschen Hoffnungen
wecken. Es sei zu bezweifeln, dass Cannabinoide beim Menschen schmerzlindernd
wirkten. Nur bei einzelnen Patienten mit sonst nicht zu behandelnder Spastik
sei eine Anwendung denkbar. Es "nerve" ihn, wenn Patienten aufgrund von
Medienberichten, in denen Ergebnisse "einseitig ausgeschlachtet" würden,
eine Behandlung mit Cannabinoiden wünschten. Die Medien übten Druck aus,
der zu einer Erwartungshaltung führe. Er jedenfalls verschreibe solche
Mittel nicht.
Nicht ganz so hart prallen die Meinungen aufeinander, wenn es um die Anwendung
von Cannabinoiden in der Palliativmedizin geht. Wie Birgit Kraft von der
Medizinischen Universität Wien ausführte, sprechen ungefähr 90 Prozent
der Tumorpatienten, die aufgrund einer Chemotherapie an Übelkeit und Erbrechen
leiden, gut auf moderne Gegenmittel (Antiemetika) an. Das gilt aber nur
für die frühe Phase. Erbrechen im späteren Verlauf der Chemotherapie bekomme
man bei rund 60 Prozent der betroffenen Patienten schlecht in den Griff.
In dieser Situation biete sich die zusätzliche Anwendung von Cannabinoiden
an.
Nicht
zu unterschätzen ist nach Ansicht der Befürworter der appetitsteigernde
Effekt, der häufig beobachtet wird. Wenn der bei Tumorpatienten verbreiteten
Auszehrung entgegengewirkt werden kann, ist das, zusammen mit der ebenfalls
berichteten Stimmungsaufhellung, mitunter die wichtigste therapeutische
Maßnahme. Auch manche Aidspatienten profitieren davon. Die Befürchtung,
ihr Immunsystem könnte unter dem Mittel leiden, hat sich nach Aussage
der Wiener Forscherin nicht bestätigt. Geprüft wurde allerdings nur eine
kurzzeitige Anwendung.
Langzeitstudien
fehlen
Ohnehin
ist es der gravierende Mangel an aussagekräftigen Studien, an dem die
Diskussion um die Cannabinoide krankt. Das Urteil stützt sich immer auf
Einzelfälle. Entsprechend widersprüchlich sind die Erfahrungen. Auch der
Palliativmediziner Lukas Radbruch vom Universitätsklinikum Aachen konnte
seine insgesamt skeptische Haltung lediglich auf einzelne Beispiele gründen.
Den günstigen Wirkungen, die er bisweilen sah, standen erhebliche Nebenwirkungen
gegenüber. Das "therapeutische Fenster" ist sehr schmal, wie er sagte.
Andererseits räumte Radbruch ein, einer seiner Patientinnen werde er das
Cannabinoid nicht vorenthalten, denn sie habe jetzt erstmals wieder Appetit.
Auf Cannabinoide würde auch der Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte
für Algesiologie, Dietrich Jungck aus Hamburg, nicht verzichten. Er kann
ebenfalls über beachtliche Behandlungserfolge berichten.
Der
Nutzen der Cannabinoide, so wurde in Münster deutlich, steht und fällt
mit der genauen Abstimmung der Dosis auf den jeweiligen Patienten. Gerade
weil es sich um eine derart individuelle, die Kunst des Arztes fordernde
Therapie handelt, dürfte sie sich in gewisser Weise der Überprüfung durch
eine große Studie entziehen. Denn in solchen Untersuchungen kommt es auf
eine möglichst umfassende Standardisierung an, auch was die Homogenität
des Patientenkollektivs betrifft. Wie repräsentativ die Ergebnisse dann
sind, ist eine andere Frage. Einer Studie mit einer großen Zahl von Patienten
stehen auch die hohen Kosten des aufwendig hergestellten Dronabinols entgegen.
Der Preis ist zudem einer der Gründe, dass viele Schmerzspezialisten dafür
plädieren, Haschisch von definierter Zusammensetzung für den Vertrieb
durch Apotheken zuzulassen - zum Vorteil jener Patienten, denen die Krankenkasse
das teure Cannabinoid verweigert.
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